ADAC: Leasingfahrzeuge haben keine freie Werkstattwahl
Geleaste müssen in die Vertragswerkstatt
2010 hat die EU die Werkstattbindung aus den Garantieverträgen verbannt. Der ADAC weist jedoch auf eine Ausnahme hin: Leasingfahrzeuge haben keine freie Werkstattwahl.
München - Autohersteller dürfen in Deutschland seit 2002 nicht mehr verlangen, dass Arbeiten ausschließlich in Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Und seit einer EU-Verordnung von 2010 gilt dies im ganzen Unionsraum. Doch von dieser Regel gibt es laut ADAC eine Ausnahme: Für Leasingfahrzeuge gilt die Verordnung nicht. Hier kann weiterhin vorgegeben werden, dass Reparaturen in Markenwerkstätten erfolgen müssen.
Ansonsten können Autobesitzer sich ihre Werkstatt aussuchen. Um die Garantie der Neuwagen zu wahren, müssen Halter laut ADAC aber darauf achten, dass die Arbeiten nach Herstellervorgaben durchgeführt werden. Damit werben unabhängige Werkstätten zwar nicht selten, eine schriftliche Bestätigung sei dennoch sinnvoll.
Nicht immer ist die Wahl einer freien Werkstatt aber die günstigere: Bei komplizierten Schäden kann sich der Besuch einer Markenwerkstatt lohnen, so der Autoclub. Das Personal dort kann durch seine Spezialisierung unter Umständen Fehler schneller finden. Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen müssen Autobesitzer generell in die Markenwerkstatt.
Quelle: dpa
Uns wurde bei der Inspektion unseres Kia Rio in 3 sämtlichen freien Werkstätten gesagt, dass Kia als einziger Hersteller das Bestehen der Garantie an die stetige und pünktliche Wartung in Kia- Werkstätten bindet.
Kann das jemand so bestätigen?
Da der Wagen quasi nur gemietet ist und somit der Besitzer die Regeln vorgibt sollte eigentlich klar sein.
Ja, denn das was über die gesetzlichen 2 Jahre hinaus geht ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die Bedingungen dazu sind im Rahmen der guten Sitten frei vereinbar. War bei meinem Audi auch so. 2 Jahre gesetzlich zzgl. 3 Jahre obendrauf mit den Bedingungen von Audi.
Bei vielen (deutschen) Herstellern gibt es nach Ablauf der 2 Jahre Gewährleistung noch "Kulanz" als völlig freiwillige Leistung. Teilweise bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren oder 100.000 km.
Wie die ausfällt, wenn die Inspektionen bei einer freien Werkstatt gemacht wurden kann sich jeder selbst denken. Von daher ist das alles so ne Sache.
Gruß
Sportline100
"Da der Wagen quasi nur gemietet ist und somit der Besitzer die Regeln vorgibt sollte eigentlich klar sein."
Besitzer ist der Leasingnehmer, kannst dir bildhaft vorstellen, der sitzt schließlich im Auto. Der Leasinggeber ist der Eigentümer.
Stimmt, habe ich verdreht.
Zitat von KIA:
http://www.kia.com/de/service/mobilitaetsgarantie/
Ob ich mich darauf verlassen würde, ist eine andere Frage.
Das Neuwagen nicht mehr zwingend in einer Vertragswerkstatt gewartet werden müssen, das steht leider nur auf dem Papier. In der Praxis ist es doch so: habe ich einen Garantiefall und der Vertragshändler bzw. Vertragswerkstatt stellt fest, dass die Inspektionen in einer freien Werkstatt gemacht wurden, dann hat sich das Thema schon erledigt. Noch krasser ist das Verhalten beim VAG - Konzern, dort versucht man jegliche Garantiefälle abzuwimmeln, selbst wenn alle Inspektionen bei der viel zu teuren Vertragswerkstatt gemacht wurden. Da hilft leider nur ein Rechtsanwalt weiter.
Komisch, bei mir isses bisher immer andersherum gewesen. Alles was ich bemängelt habe wurde ohne murren behoben. Und glaube mir, ich habe alles beanstandet was mich irgendwie störte. Die Werkstatt verdient daran ja schließlich auch.
Zu erwähnen sei dazu noch das man zwar zu einer freien Werkstatt gehen kann aber man im Kulanzfall, also nach den gesetzlichen zwei Jahren, natürlich quasi keine Chancen auf Kostenübernahme im Schadensfall hat.
Zwei von unseren fünf Autos hatten in ihrem dritten Jahr einen Garantiefall. Einen bei mir und einen beimm Vorbesitzer.
Zu menem (Mazda) kann ich sagen, daß der Händler zwar etwas zerknirscht war, aber er hat versucht, es mir nicht anmerken zu lassen und die Reparatur wurde einfach zügig gemacht - bei dem, wo die Kiste auch immer gewartet wird. Auch jetzt mit 12 Jahren noch.
Schlimm ist, daß die meisten den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht mal kennen! Eine Garantie ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung des Garantiegebers zu ausschließlich den Bedingungen eben dieses Garantiegebers (Garantie ist eine Kulanz mit dokumentierten Regeln). Gewährleistung ist der gesetzlich geregelte Teil, bei dem damit geworben werden darf, daß er bestehen bleibt - aber mit der Beweislaßt beim Kunden (nach 6 Monaten).
Gruß, HUK