Überblick: Forderungen des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstags
Höhere Bußgelder für Raser und Drängler
Auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde unter anderem über Unfallflucht, Gaffer und Bußgelder diskutiert. Ein Überblick über die Forderungen an den Gesetzgeber.
Goslar - Eingeführt wurde der deutsche Verkehrsgerichtstag Mitte der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, aus einer Notwendigkeit heraus. Mit der voranschreitenden Motorisierung der Bevölkerung häuften sich Verkehrsunfälle und die Anzahl verkehrsrechtlicher Straf- und Zivilverfahren. Der Gesetzgeber hinkte angesichts dieser rasanten Entwicklung zunächst hinterher.
Am Verkehrsgerichtstag nahmen dieses Jahr mehr als 1.850 Verkehrsexperten aus Justiz, Ministerien und Behörden sowie aus Unternehmen, Verkehrsclubs und Verbänden teil. Unter anderem wurde über den Nutzen höherer Bußgelder für die Verkehrssicherheit, Cannabis am Steuer und eine neue Fassung des Unfallflucht-Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten.
Unfallflucht
Unfallflucht soll auch bei Blechschäden strafbar bleiben. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich am Freitag allerdings dafür aus, ein zusätzliches Fahrverbot nur noch zu verhängen, wenn Personenschaden oder Sachschaden ab 10.000 Euro entstanden ist. Der Gesetzgeber solle zudem die Vorschriften zur "tätigen Reue" reformieren, forderte der Kongress in Goslar. Eine Strafmilderung oder das "Absehen von Strafe" sollte nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nachträglich bei Parkremplern meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange man am Unfallort warten muss, wenn man einen Schaden telefonisch gemeldet hat.
Bußgelder für Raser und Drängler
Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln oder Überholverstöße sollen schärfer geahndet werden. Die Bußgelder dafür sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Eine pauschale Anhebung aller Bußgeldsätze auch für weniger gefährliche Delikte lehnt der VGT dagegen ab.
Dafür soll die Verkehrsüberwachung dichter werden, vor allem an gefährlichen Abschnitten und Unfallschwerpunkten. Die Kontrollen sollten so angelegt sein, dass die Verkehrsteilnehmer nicht den Eindruck gewinnen, sie würden zugunsten öffentlicher Kassen abgezockt. Zudem solle wissenschaftlich untersucht werden, wie sich das Androhen härterer Strafen auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
Bereits im Oktober 2017 war ein Gesetz in Kraft getreten, wonach Teilnehmer an illegalen Autorennen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird.
Fotografieren von Unfall-Toten
Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kündigte an, Niedersachsen wolle das Fotografieren und Filmen von Verkehrstoten unter Strafe stellen lassen. Die Landesregierung werde eine Bundesrats-Initiative starten. Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch solle so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe, sagte die CDU-Politikerin.
Paragraf 201a des Strafgesetzbuches verbiete es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen, sagte Havliza. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke.Abzocke im Ausland
Das Abkassieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland muss nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags verboten werden. Allein 2017 habe es rund 450.000 entsprechende Fälle gegeben. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros dabei teilweise das Zwanzigfache des eigentlichen Bußgeldes für Park -oder Mautverstöße im Ausland als zusätzliche Gebühr. Das private Inkasso öffentlich-rechtlicher Bußgelder aus Straßenverkehrsverstößen innerhalb der EU müsse ausgeschlossen sein.
Cannabis am Steuer
Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im Straßenverkehr auffallen, sollen künftig nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen sollten diese Fahrer zur medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Dort könnten sie nachweisen, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind.
Grundsätzliche Zweifel an der Fahreignung hat der Verkehrsgerichtstag bei Personen, denen Cannabis als Medikament verordnet wurde. Er forderte dennoch kein Fahrverbot. Diese Patienten sollten aber im Interesse der Verkehrssicherheit von qualifizierten Ärzten umfassend über die Beeinträchtigung ihrer Fahreignung und Fahrsicherheit informiert werden. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisenAutonomes Fahren
Das nach der Straßenverkehrsordnung geltende Handyverbot am Steuer soll beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass Fahrerin oder Fahrer das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte nutzen dürfen, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat.
Die während der Fahrt gespeicherten Daten sollen nicht nur im Fahrzeug selbst, sondern auch bei einer neutralen Instanz gespeichert werden. Hintergrund sind mögliche Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel, wenn im Fall eines Unfalls darum gestritten wird, ob zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrer oder das automatische System die Kontrolle über das Fahrzeug hatte.
Ansprüche Schwerstverletzter
Menschen, die bei Verkehrsunfällen schwerste Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dafür aus, dass die Haftpflichtversicherungen die Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse, wie zum Beispiel die Pkw-Umrüstung oder die Schaffung behindertengerechten Wohnraums, sicherstellen sollen.
Quelle: dpa
Mich freut sehr, das ausländischen Inkassobüros jetzt mal Grenzen gesetzt werden. Habe da schon so einige Ungeheuerlichkeiten erlebt.
Rasen und drängele härter bestrafen ist zwar grundsätzlich gut, aber auch Leute, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot hallten sollten bestraft werden. Deren ignorante Fahrweise ist meist die Ursache für Drängeln und Überholverstöße.
Das mit dem Cannabis ist meiner Ansicht nach nicht rechtens. Nur weil jemand aus medizinischen Gründen anstatt zum Genuss Konsumiert, ist seine Fahrtüchtigkeit ja genauso beeinträchtigt. Das sollte man in Betracht ziehen.
Der Rest ist mir ziemlich egal.
Man sollte dabei beachten, daß der Deutsche Verkehrsgerichtstag nur Forderungen aufstellt. Was der Gesetzgeber davon umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Keine Sorge, wenn Geld zu holen ist beruft man sich all zu gerne auf die Vorschläge des VGT......🙄
Cannabis und Kiffen am Steuer finde ich gut, auch die Verkehrsrichter passen sich dem Zeitgeist an. 😉
Dann auch jedes Jahr wieder die gleiche Forderung nach höheren Bußgeldern für Raser und Drängler. Für Politiker eine willkommene Forderung, um die Staatskassen zu füllen.
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird aktuell schon mit 80,- € und 1 Punkt in Flensburg geahndet!
Dass deren ignorante Fahrweise dann die Ursache für das Drängeln und für Überholverstöße sein soll, ist wohl Deiner verqueren Denkweise zuzuschreiben, niemand (außer Du selber) zwingt Dich dazu den notorischen Linksfahrer zu bedrängen oder rechts zu überholen!
Medizinisches Cannabis ist vom THC-Gehalt deutlich geringer dosiert wie illegal erworbenes Cannabis, dementsprechend ist auch die Fahrtüchtigkeit eines solchen Konsumenten weniger beeinträchtigt!
bin auch der Meinung das Linksfahrer die andere behindern mit Fahrverbot belegt werden wie der drängler
Doch weil man genötigt wird sonnst Kilometerlang hinter so jemanden zu fahren der vielleicht viel zu langsam ist, wird auch bei Kontrollen mittlerweile nicht der rechtsüberholer rausgezogen sondern der
Autobahnblockierer.
Die Aussage mit dem THC- Gehalt stimmt nicht. Es gibt verschiedene Sorten von medizinischem Cannabis mit verschiedenen THC und CBD- Gehalten. Der Einsatzzweck erfolgt entsprechend der Diagnose(n).
Wer im Rausch fährt, soll genauso wie beim Alkohol bestraft werden, ohne wenn und aber.
Beim Alkoholgenuss ist nach einer gewissen Zeit kein Restalkohol mehr nachweisbar bzw. nur gering, und gut ist es.
Doch beim Cannabisgebrauch, auch medizinisch indiziert, ist noch viele Tage später ein Konsum nachweisbar.
Und dazu gibt es einen Nachweiswert, der extrem niedrig angesetzt ist in Deutschland.
Das führt dann beim Nachweis sehr häufig zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Also der Betrunkene ist spätestens am übernächsten Tag aus der Gefahr eines Führerscheinverlustes und der Cannabiskonsument kann noch 10 Tage später seinen "Lappen" verlieren....
Hier ist dringend eine Anpassung des Nachweiswertes erforderlich, um diese ungerechte Behandlung von Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Alkoholkonsumenten zu relativieren.
Es gibt da auch schon langfristige Studien z.B. aus Kanada, doch da fehlt bei den konservativen Parteien noch der Wille zu einer sachlichen, wissenschaftlich fundierten Umsetzung.
Immer die alter Leier. Strafen sollen erhöht werden, aber kontrolliert wird dagegen nicht mehr als sonst.
Merke: Strafmaßerhöhungen bringen wenig, wenn Verstöße nicht ausreichend geähndet wird. Und in Deutschland gibt es das "geniale" Punktekonto. Ist tatsächlich genial, weil selbst Superreiche rgendwann ihren Führerschein abgeben müssen, sollten zuviele Punkte im Konto stehen.
Und deshalb kann man schwer das deutsche System mt dem Ausland vergleichen, weil eben nicht nur Bußgelder sondern dazu auch Punkte verhängt werden.
Auf was für einem Agro-Trip bist du denn?
1. Ich sehe, obgleich ich Vielfahrer bin, nie das die Polizei einen blockierer rauszieht. Das dass theoretisch mit einer Strafe belegt ist ist gut und schön, wenn es aber nie durchgesetzt wird, ist es aber wertlos.
2. Wir reden hier nicht über „was hat mehr THC und was weniger“, zumal deine Ausführung auch komplett falsch ist: es gibt Medizinisches wie auch illegales Marihuana mit den verschiedensten THC konzentrationen.
Was hier zur Debatte steht, ist der Grenzwert im Blut für THC, und da zwischen Medizinischen und illegalen Konsumenten einen Unterschied zu machen und bei der Bestrafung letzterer mit „Fahrtauglichkeit“ zu argumentieren ist schlicht rechtswidrig.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wirklich schlaff geahndet.
Meiner Meinung nach bis 20km/h einfach die Strafen verzehnfachen, und ab 21km/h Tagessätze anwenden.
Und mal ehrlich... zu 99,9% bin ich so wie wahrscheinlich jeder andere Autofahrer sich seiner eigenen Geschwindigkeit doch mehr als bewusst. Ich weiß wann ich zu schnell fahre. Dies mache ich täglich.
Und bin nicht verwundert wenn ich mal ein kostenpflichtiges Foto bekomme.
On das Ticket nun wie aktuell z.B. 15€ kostet - das hat für mich keine Wirkung
150€ jedoch würden mich -zumindest für einen Zeitraum- bewusster mit dem Thema Geschwindigkeit umgehen lassen.
15 Euro ist auch nur eine kleine Überschreitung. Ansonsten drohen auch Punkte, und die machen den Kohl sehr wohl fett. 150 tun Dir vielleicht langsam weh, aber es gibt da draußen auch genug, bei denen das noch nicht der Fall ist. Aber Punkte tun jeden weh.
Doch! Die Geometrie.
Ein Auto, also ein dreidimensionales Objekt, benötigt zur Bewegung einen verfügbaren Platz größer als es selbst. Ist links vom Linksschleicher kein Platz (prinzipbedingt also immer), muss auf Alternativen ausgewichen werden.
Es ist einfach KEINE Einbildung, dass Missachtung des Rechtsfahrgebotes einer der absoluten Topgründe für die überlasteten Straßen ist. Mittlerweile, das ist übrigens keine Ironie o.ä., überhole ich wohl wirklich mehr rechts als links 🙄
@Ycon1 @Q3aic
Bei solchen Aussagen solltest du dir auch mal folgendes bewusst machen...
Annahme: 2 spurige Autobahn, Richtgeschwindigkeitsfahrer, "Schnell"fahrer, 2 LKW
Die 20 Sekunden Regel ist dir bekannt? Die können wir hier nämlich mal exemplarisch anwenden.
Jetzt übersehe ich mal das "erheblich länger" und rechne mit strikt 20 s * (wenn ich einen Denkfehler begehe, gerne korrigiern). Somit komme ich zum Ergebnis, dass der RG-Fahrer unterhalb einer Lücke von 337 m zwischen den LKWs nicht verpflichtet wäre in dieser Situation seinen eigenen Überholvorgang abzubrechen.
Zur Veranschaulichung: 337 m sind fast 7! Leitpfosten.
Oder eine weitere Veranschaulichung: diese Strecke legt man in 6 s zurück, wenn man 200 km/h fährt.
Das ist laaaaang...
Kommt diese Situation wirklich häufig vor? Sicher nicht.
Sollten wir von 3 spurigen Straßen reden, dann wird das nochmal erheblich läääänger 😉
https://www.test.de/.../
Der "Schnell"fahrer kann sich kein Recht ableiten, dass es ihm erlaubt durchzubolzen. Vielmehr sollte er jedem dankbar sein, der selbst auf die Ausreizung seines Rechts verzichtet (§1) und ihn vorbeifahren lässt.
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*Rechenweg:
Abstand (halber Tacho) v. LKW + PKW + Fahrzeuglänge PKW: 115m
Geschwindigkeit LKW: 90 km/h = 25 m/s; Strecke in 20 s: 500 m
Geschwindigkeit PKW: 130 km/h = 36,1 m/s; Strecke in 20 s: 722 m
-> Abstand + Fahrzeuglänge + Strecke Diff. = 337 m