Bußgeldbescheide aus EU-Staaten: Ignorieren ist keine Option
Strafen aus dem Ausland zählen - meistens jedenfalls
Ausländische Behörden können die meisten Blitzer-Strafen in Deutschland einfordern. Ignorieren kann teuer werden. Nur die Post von Inkassobüros darf in den Müll.
Heilbronn/München - Im Ausland nehmen es manche Fahrer mit dem Tempolimit nicht so genau - im Glauben, Blitzer-Strafen würden nur selten über Ländergrenzen hinweg verschickt. Doch aus nahezu allen EU-Staaten können Bußgelder sehr wohl auch in Deutschland vollstreckt werden, erklärt der ADAC.
Wenn es geblitzt hat und dennoch kein Brief kam, liegt das wohl daran, dass die Strafe die Bagatellgrenze nicht überschreiten würde. Diese liegt bei einem Bußgeld grundsätzlich bei 70 Euro. Österreich forscht bereits bei Vergehen ab 25 Euro ausländische Lenker aus. Doch Vorsicht: In dieser Summe sind Verwaltungskosten inbegriffen. Damit kann auch bei niedriger veranschlagten Vergehen unangenehme Post ins Haus flattern.
Post aus Norwegen kann teuer werden
Außerdem können die Strafen in manchen Ländern die Bagatellgrenze schnell übersteigen. Wer etwa in Italien 20 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 170 Euro zahlen, in Norwegen werden gar mindestens 420 Euro fällig. In Deutschland wäre das Vergehen mit einem Bußgeld von 35 Euro belegt.
Doch wie kommen die ausländischen Behörden an Namen und Adressen zum ausländischen Kennzeichen? Die liefert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Allerdings nur bei sicherheitsrelevanten Vergehen. Neben Geschwindigkeitsübertretungen zählen hierzu vor allem Alkoholvergehen. Bei Parkdelikten muss das KBA den Fahrzeughalter nicht bekanntgeben.
Die Post einfach zu ignorieren, ist keine Option. Der ADAC rät eher, die Bescheide auf Plausibilität zu prüfen und dann möglichst schnell zu bezahlen. Denn einerseits folgen ansonsten unter Umständen hohe Mahngebühren. Andererseits geben einige Länder wie Frankreich, Italien und Spanien teilweise hohe Rabatte, wenn Autofahrer binnen vorgegebener Fristen zahlen. Doch was, wenn man sich unschuldig fühlt oder der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist? Dann rät der ADAC zu einem Anwalt und einem Einspruch.
Flensburg-Punkte sammelt man im Ausland nicht
Etwaige Punkte oder Fahrverbote aus dem Ausland gelten nur im jeweiligen Land und werden nicht nach Deutschland übertragen. Für die Vollstreckung der Auslandsstrafzettel ist das Bundesamt für Justiz zuständig, erklärt die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI).
Forderungen von Inkassobüros könne man dagegen ignorieren. Denn diese hätten keine Vollstreckungsmöglichkeit. Hier werde mehr auf eine freiwillige Zahlung gesetzt. Auch der ADAC rät hier zur Skepsis und zu juristischem Beistand
Einspruch sollten Autofahrer einlegen, wenn die Post aus Kroatien von einem Notar aus Pula stammt. Der verschickt laut ADAC unbefugt Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Euro für Parkvergehen.
Quelle: dpa
Das erklärt wieso Norweger in ganz Europa rumschleichen. Jeder fährt 30 schneller in Kroatien, sie fahren 10 langsamer.
Toller Rat.
Auch die ausländische Vollstreckung gelingt nur, wenn der Fahrer ermittelt werden kann. Was oft nicht klappt, wenn beispielsweise ein Parkvergehen der Grund ist oder von hinten geblitzt wurde. Wer dann nicht vorhat, das Land bald wieder zu besuchen, kann das Ticket ignorieren.
Im Land kann es trotzdem vollstreckt werden. Und da ist es dann auch wieder egal, ob das Ticket in D offiziell oder von einem Inkassobüro eingetrieben wird.
In vielen europäischen Staaten gibt es die Halterhaftung, da ist es doch egal wer gefahren ist. Meine ich jedenfalls mal gehört zu haben.
aber wegen der Halterhaftung kann in D nicht vollstreckt werden.
Kann UK vollstrecken?
Meine Güte, jedes Jahr zur Urlaubszeit in allen Medien dieselbe Leier, ob und wie man sich vor Bußgeldern drücken kann.
Warum nicht einfach ehrlich sein und dazu stehen? Ja, ich bin meist zu schnell unterwegs, ja, das ist eigentlich nicht okay und wenn ich erwischt werde, muss ich halt dafür geradestehen bzw. blechen.
Und wenn ich ins Ausland fahre, informiere ich mich einfach vorher über die Gegebenheiten. Dass die Strafen oftmals deutlich höher als hierzulande sind, sollte bekannt sein. Dann muss man einfach entscheiden, ob es einem das Risiko wert ist, den bisherigen Fahrstil beizubehalten oder sich einfach mal etwas zurückhalten.
noch sind sie in der EU. Also ab 70.- € schon. Unter folgenden Rahmenbedingungen:
- es wurde ein Fahrer ermittelt oder
- es wurde kein Fahrer ermittelt, man zahlt aber aus taktischen Gründen, weil man nicht beim nächsten Aufenthalt dort mit einer Vollstreckung und dann wesentlich höheren Forderung konfrontiert werden möchte
Nicht umgesetzt wurde der Rahmenbeschluss übrigens in den nachfolgenden drei Mitgliedstaaten (was im Artikel auch nicht steht):
-Griechenland
-Irland
-Italien
Hast du den Artikel überhaupt gelesen?!
Lies: Bald nicht mehr.
notting
Wusstest du das von den Norwegern weirklich nicht.
Ja die haben aussergewöhnlich hohe Strafen.
Dagegen haben die Schweden Diskontpreise.
toller Ratschlag: Anwalt nehmen, um Einspruch einzulegen....wer zahlt den denn? Dann lieber die 70 Euro selbst zahlen, ist günstiger. Selbst mir Rechtschutz werden häufig 150 Euro Selbstbehalt fällig
Gruß Wensi
Fun fact: Norwegen ist kein EU-Mitglied. Auch wenn der Artikel etwas anderes suggeriert.
so so, und mich ist die deutsche Polizei wegen eines 5 Euro Park-Delikts (vergessen Parkscheibe auszulegen) in die Schweiz suchen gekommen. Andersherum funktioniert das aber nicht. Kommt mir etwas arrogant vor.
jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, bekommt die Halterdaten. Auch bei Parkdelikten.
Vor geraumer Zeit raste ein Deutscher in seinem getunten Z4 wie ein Irrer durch den Gotthard-Strassentunnel und anschliessend durch den Kanton Tessin. Er wurde von der Rennleitung gestoppt (was nicht einfach war). Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung, der leichtsinnigen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der riskanten Fahrweise wurde er verhaftet. Die Justiz hat eine Raserfahrt festgestellt (ist in der Schweiz in einem solchen Fall eine Straftat und keine Überschreitung) und hat gegen den Mann ein Verfahren eröffnet. Nachdem sein KFZ vom Staat eingezogen wurde und ein schweizweites Fahrverbot verhängt wurde, konnte er nach Deutschland ausreisen.
Später erhielt er eine unbedingte Gefängnisstrafe.
In einer bekannten schweizerischen Zeitung hat er auf der Titelseite unsere Justiz offen verspottet: "Ich bin in Deutschland und ihr Schweizer könnt mir gar nix, hahaha".
Man kann sich nun denken was man will, zumindest ist man in D nicht allein mit solchen Problemen.
Nachtrag: Die Justizbehörden des Kantons Tessin haben mit den Behörden in D Kontakt aufgenommen und versuchen, das Urteil durch diese in D umsetzen zu lassen. Ob es dafür Mittel und Wege gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Über den derzeitigen Stand der Dinge habe ich keine Infos.
Einfach mal googeln: Raser Gotthardtunnel