Gescheiterte VW-Übernahme: Dämpfer für Aktionäre
Unternehmens-Informationen "nicht grob falsch"
Im Übernahmekampf von Porsche und VW verloren viele Anleger Geld. Sie klagten aufgrund "falscher Informationen" der Unternehmen. Der Richter teilte die Ansicht nicht.
Hannover/Stuttgart - Vor neun Jahren wollte die Porsche-Holding Volkswagen übernehmen. Der Versuch misslang gründlich. Die entstandenen Kursturbulenzen kosteten einige Anleger viel Geld. Sie fühlten sich in Aussendungen des Unternehmens falsch informiert, zogen vor Gericht. nun müssen die Kläger einen Dämpfer hinnehmen.
Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding seien nach vorläufiger Bewertung - anders als von den klagenden Aktionären dargestellt - "nicht grob falsch" gewesen. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Damit könnte ein großer Teil der Ansprüche der Kläger unbegründet sein.
"Erkennbare Mängel im Kapitalmarktrecht"
Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig. Er kritisierte den Senat wegen "erkennbarer Mängel im Kapitalmarktrecht". Der Jurist kündigte an, das Oberlandesgericht werde sich in drei bis vier Jahren wieder mit dem Fall befassen müssen, wenn der Bundesgerichtshof diese "Mängel aufgehoben" habe.
Quelle: dpa
Nicht grob falsch, nur bissl oder wie ?
Klingt ja wie :
Nicht richtig schwanger, nur so bissl . . . dann is ja halb so schlimm . . . ;-)
D, Land der Dichter + Denker (oder doch eher Trickser und Schummler ?)
Dichten was dazu und denken sich was aus, damit's harmloser wirkt. Naja, hab denen ja zum Glück nicht mein Geld geliehen.
Wahrscheinlich fährt der Richter Porsche
Die Urteilsbegründung kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.
Das tut mir ja wirklich sehr leid, daß diese Zocker Geld verloren haben... 🙄
Von welchem Urteil? 😕
Welt, 12.10.2017, VW-Übernahmeschlacht, Eklat beim Prozess zu Porsches VW-Poker - von Nikolaus Doll, Hannover
"(...)
Doch schon zum Prozessauftakt gab es einen Eklat. Die Klägerseite lehnte das Gericht wegen Befangenheit ab. Der Vorsitzende Richter habe in seinen Anfangsstatement erkennen lassen, dass er eine „Schutzwürdigkeit von Hegdefonds“ nicht sehen könne. Das sei inakzeptabel. Befangenheitsanträge sind in Zivilrechtsprozessen äußerst selten. Die Verhandlung wurde unterbrochen, die kommenden Prozesstermine abgesagt. Der Senat prüft nun den Antrag der Kläger.
(...)"
VG myinfo
So geht Recht. Die Definition „grob“ ist kaum ein Massstab und bietet Angriffsfläche. Das Gericht sagt „grob falsch“ war es nicht, sagt aber wohl nicht aus ob es nur „falsch“ war? Dazu muss mann wohl wieder anders formuliert klagen. Kann sogar sein das durch den ersten Fehler der Formulierung vielleicht eine Klage nicht gestattet wird. Kennt sich da jemand aus?
Nun falsch darf es sein - es darf eben nur nicht grob falsch sein.
Wie will man denn die Anklage anders formulieren klagen - die Aussagen von Porsche sind doch in der Vergangenheit, die kann man ohne Zeitmaschine nicht ändern.
Das Gericht befindet nur darüber waren die Aussagen die damals gemacht wurden oder weggelassen noch im Rahmen des allgemeinen Anlegerrisikos da der Anleger immer mit einem gewissen Mass an Falschinformationen rechnen muss oder ging das sehr deutlich darüber hinaus.
Die Äußerung des Richters zum Prozeßauftakt war trotzdem ein ziemlicher Schnitzer, der eine gewisse Unprofessionalität erkennen läßt...
Eigentlich ein Witz das Hedgefonds klagen, haben die doch auch keine Hemmungen Firmen und Anleger mit ihren Spekulationen in die Pleite zu treiben. Verspekulieren gehört bei solchen Zockern eigentlich zum Tagesgeschäft und die Zocker bei diesen Firmen sollten eigentlich so viel Hintergrundinfos gehabt haben das bei den eh bekannten Großaktionären plus den Aktien die Porsche hochoffiziell gekauft hat und der Tatsache das es kein Geheimnis war das Porsche auf weiteren Aktienpaketen die Hand drauf hat, wenn auch inoffiziell, war es schon eher Blödheit ausgerechnet mit VW-Aktien zu zocken.
Diese Leergeschäfte gehören schlicht komplett verboten. Das Problem war ja nicht das VW oder Porsche mit Infos nicht rausrückten, das Problem war das die Hedgefonds mit Aktien handelten die gar nicht in ihrem Besitz waren und nachdem irgendwann die gehandelten Aktien wieder zum realen Eigentümer zurückgegeben werden mussten hatten die Fond das Problem das bei weitem nicht so viele Aktien verfügbar waren wie Sie mit Leerverkäufen gehandelt haben, ergo mussten um jeden Preis Aktien gekauft werden. 😆 Wobei der Nachbar eines ehemaligen Kollegen sicher niemanden verklagen würde. Hat irgendwann in den 70ern Aktien gekauft und Die für 1000€/Stück abgestoßen. 😆 Sei ein gutes Geschäft gewesen.
Ebenso sollte der Hochfrequenzhandel verboten werden, wenn dort die Computer, bzw ein Händler, unter Stress einen Fehler macht kann das wieder mal zum Crash an der Börse führen, denn Lernfähigkeit gehört offensichtlich nicht zu den gefragten Eigenschaften der Börsenhändler, eher ein ausgeprägtes Zockergen.
Wenn die Zuffenhausener bei der Sache eine offene Flanke für Klagen geboten haben, dann ist das aber allein deren Risiko...😆
Bisherige Prozesse sahen allerdings keine Versäumnisse seitens Porsche, sind ja schon einige Fonds mit ihren Klagen baden gegangen.
Eher sollte man mal die Rolle Piechs beleuchten, war er doch im Aufsichtsrat des gewünschten Kaufobjekts wie auch im Aufsichtsrat des potentiellen Käufers. Ob das börsenrechtlich ok ist? Das er die Übernahmen hintertrieben hat ist ja nichts Neues mehr. 😆 Wäre doch beim Kauf durch Porsche sein gehasster Cousin wieder sein Vorgesetzter geworden und das wo Piech niemanden über sich duldet.