Nach Gefahrenstelle geblitzt: Gericht gibt Fahrer Recht
Wann Tempolimits automatisch enden
An einer Gefahrenstelle wird über zusätzliche Beschilderung das Tempolimit herunter reguliert. Ab wann dieses als wieder aufgehoben gilt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Düsseldorf - Weist ein zusätzliches Verkehrszeichen an einer beschilderten Gefahrenstelle ein Tempolimit aus, kann dies hinter der Stelle automatisch aufgehoben sein. Eine explizite Aufhebung ist nicht nötig. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf deuten, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im konkreten Fall standen vor einer Kurve das Schild für ein Tempolimit von 80 km/h sowie das Gefahrenzeichen "Rechtskurve". Ein Autofahrer fuhr durch die Kurve und geriet danach mit 32 km/h zu viel in einen Blitzer. Gegen das Bußgeld wehrte er sich.
Das Gericht gab ihm Recht. Ein solches Tempolimit ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.
Quelle: dpa
Warum zum Geier blitzen die Abzocker nicht im Gefahrenbereich, also im Bereich der Kurve? 😕
Gutes Urteil...
Ähm, wenn er 32km/h "zuviel" drauf hatte, dann waren es aber auch 12km/h über die zulässigen 100 außerhalb von Ortschaften.
Also, Gelbuße eigentlich doch gerechtfertigt, halt nur nicht ganz so hoch.
Nun ja, bei den 32km/h zu viel gibt es auch einen Punkt und wenn es bereits der zweite Verstoß innerhalb eines Jahres war, zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot. Von daher macht der Einspruch schon Sinn.
Weil dann die Kassen nicht so schön voll werden.
Ich habs so schon 1995 in der Fahrschule gelernt und verhalte mich entsprechend - bin verwundert, daß man 2017 wegen sowas vor Gericht ziehen muss, um Recht zu bekommen.
Es geht nicht darum an gefährlichen Stellen zu blitzen, sondern da wo sich der Blitzer rentiert. Es gibt so viele gefährliche Stellen an denen nie geblitzt wird, weil einfach zu wenig Verkehr ist.
Weil es halt leider viel zu viele Leute gibt, die so eine Handhabung einfach so bezahlen, ohne zu wissen, daß sie im Recht sind.
Nennt sich auch "Abzocke" sowas !
Ich mache das allerdings genau so... ist die Gefahrenstelle oder die Baustelle vorbei, für die das TL besteht, gebe ich wieder Gas.
Weil man das Risiko dieser Kurve nicht noch erhöhen will! Viele Autofahrer bremsen bei Sichtung eines Blitzers oder werden durch den Blitz erschreckt. Das macht man natürlich nicht in der Gefahrenstelle! Allerdings darf man auch nicht außerhalb der Stelle blitzen 😊 Ich finde, man sollte davor blitzen und die Gefahrenstelle ausreichend vorab ankündigen.
Nö, 12 km zu schnell ergeben in der Regel ein Verwarnungsgeld von 20,- € und keine Verwaltungskosten.
Zum Glück ist auch das nicht zulässig, den 200m vor der Kurve gibt es keinen Grund für ein Tempolimit. Einfach eins aufzustellen damit man blitzen kann ist nicht.
Es ist aber natürlich gar kein Problem direkt am Kurvenausgang zu messen, entweder mittels Laser und raus winken, oder mit einem Schwarzlichtblitz.
Hä, ein Verwarnungsgeld ist dann keine Geldbuße? 😉
Im Gefahrenbereich zu blitzen bringt nichts, weil dort (fast) jeder langsam fährt. Deshalb wird auschließlich dort geblitzt, wo man gefahrlos schnell fahren kann, es aber aufgrund eines unsinnigen Limits nicht darf.
Naja man darf ja eben doch, und das sollte sich auch schon bis zur Polizei rum gesprochen haben.
Von daher stellt sich hier die Frage warum es Oberhaupt vors Gericht ging,
Eigentlich sollte da ein Einspruch ausreichen.
Bußgeld oder Verwarnungsgeld sind halt zwei unterschiedliche Begriffe. Vorteil des Verwarnungsgeldes sind die "fehlenden" Verwaltungskosten, sofern man dieses Verwarnungsgeld akzeptiert und fristgerecht zahlt.