Der Kölner Raser-Prozess wird im März 2018 neu verhandelt
Wegen Befangenheit: Raser-Prozess wird neu aufgerollt
Der Berufungsprozess um zwei Kölner Raser musste im Dezember abgesagt werden. Ein Schöffe war befangen. Im März wird nun erneut über Gefängnisstrafen verhandelt.
Köln - Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln soll am 12. März 2018 neu beginnen. Drei Hauptverhandlungstage seien vorgesehen, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Verfahren war Mitte Dezember geplatzt, weil ein Schöffe befangen sein könnte. Der 31-Jährige hatte dem Richter am ersten Verhandlungstag gesagt, dass er über Facebook mit einem Mann aus der Raserszene befreundet sei, der einen der beiden Angeklagten kennt. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage Befangenheitsanträge gegen den Schöffen gestellt, denen das Gericht stattgab.
Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Autorennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und rammte auf dem Radweg eine Studentin. Die 19-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen. Das Landgericht verurteilte die beiden 24 Jahre alten Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen.
Im Juli 2017 monierte jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die Angeklagten doch ins Gefängnis kommen.
Quelle: dpa
Moment, er kennt jemanden der den kennt...?? Das reicht schon? Würde er den wenigstens persönlich kennen...
Nein. Er ist über Facebook mit jemandem "befreundet" der ihn kennt... Oh man... Wenn das schon reicht, wird es schwer, einen neuen Schöffen zu finden...
Über drei Jahre bis es zu einem Urteil kommt - Wahnsinn!!
Wir brauchen dringend schnellere und exaktere Urteile.
Die Signalwirkung ist somit drastisch abgeschwächt.
Jeder Verbrecher ist in Deutschland besser gestellt, als durch ihn Geschä-
digte.Es ist zum K...........
Nein, er ist über Facebook mit jemandem aus der Raserszene befreundet, der einen der Täter kennt.
Da habe ich mich wohl zu ungenau ausgedrückt... 😊 Dann eben so... Aber verstehen kann ich es trotzdem nicht... Das fällt jetzt, nach so langer Zeit auf?
Das Rennen endete tödlich. Da ist m.M.n. eine Bewährungsstrafe nur noch lächerlich.
Unsere Rechtsprechung ist einfach nur armseelig, bemitleidenswert, lächerlich und zum Kot*** !!!
Da vergehen 3 (drei) Jahre und noch immer ist kein Urteil gesprochen.
Solche Personen gehören ohne Rechtsbeistand vor den Strafrichter gestellt, der sein Urteil ausspricht und dann ab hinter Gitter.
Das ist natürlich beim statistischen 7 Ecken Gesetz heutzutage alles ziemlich hinderlich.
Hier gehts um die Neuverhandlung, da sind andere Schöffen als in der ersten Verhandlung eingesetzt, und die bekommen erst frühestens eine halbe Stunde vor der Verhandlung die Informationen, um was und um wen es geht. Insofern: Respekt vor dem Schöffen, der da so schnell reagiert hat. Ich bin mir persönlich nicht sicher, ob ich mich spontan an alle meine Facebook-"Freunde", geschweige denn deren erinnern würde.
Schutz der Täter, Verhöhnung der Opfer. Leider trifft das immer wieder zu. Allerdings: noch stehe ich zu unserem Rechtsstaat.
Hi!
In einem Rechtsstaat muss man eben sehr genau abwägen, was "im Namen des Volkes" und gesetzeskonform abgeurteilt werden kann.
Die Rachegelüste juristisch Ungebildeter sind da zweitrangig.
Allerdings sollte ein Urteil "im Namen des Volkes" auch ansatzweise nachvollziehbar und mit anderen Rechtsbereichen vergleichbar sinnvoll sein.
Ein Studentin beim Rasen zu töten sollte nicht eine geringere Strafe einbringen, als 200.000 Eur Steuern zu hinterziehen.
Hier ist in der Tat viel zu tun und alles unterhalb 2 Jahren ohne Bewährung im Knast ist natürlich völlig inakzeptabel.
Eine Justizreform ist überfällig, aber schwer durchsetzbar.
Aber wartet es ab, wenn D in 15 Jahren die Folgen der Ignoranz der Demographie und der Migration der Regierungen seit 1980 offenbar werden, geht das alles ganz schnell. Nur ob uns das dann so gefallen wird, ist offen.
HC
In dem oben genannten Fall, ist eine Bewährungsstrafe komplett fehl am Platz.
Es sollte auch sichergestellt werden, dass die Raser, nicht die Möglichkeit bekommen, sofort wieder an ihren Lappen zu kommen.
Zudem wäre ich für eine lebenslamge Probezeit für schwere Fälle.
Es wird Zeit, dass KI Systeme im Rechtswesen Einzug halten. Objektiv, unbeeinflußbar, konsequent. Justizia ist nicht umsonst blind.
OpenAirFan