Wed Jun 26 14:36:29 CEST 2019 | knolfi | Kommentare (31) | Stichworte: 3 (NJ), Fabia, Skoda
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Liebe Bloggemeinde,
heute habe ich unseren Skoda Fabia nach 2 1/4 Jahren wieder an den Händler zurückgegeben. Grund ist nicht, dass ich mit dem Wagen unzufrieden war, sondern vielmehr, dass die Mitarbeiterin, die den Wagen als Dienstwagen gefahren ist, mein Unternehmen verlassen hat. Und da niemand Verwendung für den kleinen Tschechen hatte, habe ich ihn eben vorzeitig abgegeben.
Als vorzeitige Ablöse muss ich rd. 3.000€ brutto zahlen (Differenz zwischen Buchwert Leasinggesellschaft und EK Händler); der Vertrag wäre noch ca. neun Monate weitergelaufen. Diese Summe hätte ich ungefähr auch un den kommenden Monaten mit den Unterhaltskosten (Leasing-kosten, Wartung, Verschleiß, Versicherung, Betriebsflüssigkeiten und Steuer) verbraten, so dass die ganze Geschichte ein Nullsummenspeil darstellte. Somit war es einfach, den kleinen Skoda wieder abzugeben.
Ich bin den kleinen Tschechen nur rd. 100 km selbst gefahren (einmal zum Händler zur Zustandsbewertung und dann zur Abgabe) und musste feststellen, dass der Fabia ein rundum solides und komfortables Wägelchen war, dass hinzu auch noch sehr gut ausgestattet war....eben der Mercedes des kleinen Mannes.
Wer wissen will, was der kleine Tscheche so alles verbaut hatte, schaut hier nach.
Ich wünsche dem Fabia ein gutes Gebrauchtwagenleben und dass er in gute Hände kommt, die pfleglich mit ihm umgehen.
Machs gut, kleiner Fabia. |
Wed Jun 26 15:33:07 CEST 2019 | Goify
Dieses Fahrzeug ist die in Blech gegossene Vernunft. Streng genommen braucht niemand mehr Auto, wenn man bis zu 2 Kinder hat. Mit dem Wagen kann man in den Urlaub fahren, den wöchentlichen Einkauf erledigen, Baumaterial kaufen und hat sogar Platz für Sportgeräte (Ski, Fahrrad). Zudem ist der geräumige Wagen so klein, dass man damit in fast jede Parklücke kommt und sparsam ist er obendrein. Sogar Fahrspaß bietet er, wie ich mal selbst testen konnte (Werkstattersatzwagen).
Nur leider gibt es immer weniger kleine Kombis, sondern immer mehr kleine Vans, die eben nicht das gleiche bieten.
Wed Jun 26 15:56:35 CEST 2019 | ru86
Ganz schön happig die 3.000,- für die 9 Monate.
Denke aktuell auch an einen Jobwechsel nach und mein Leasing läuft noch 2 Jahre. Wenn weder eine Leasingübernahme an privat gehen sollte noch mein neuer AG das Fahrzeug will, möchte ich meinem AG sowas nicht antun
Wed Jun 26 15:57:25 CEST 2019 | Goify
Bei mir waren es 7.000 € netto für die vorzeitige Rückgabe.
Wed Jun 26 16:35:30 CEST 2019 | knolfi
Tja, wie sagte schon mein Großvater? "Mann muss mit der Wurst nach der Specksaite werfen." Zum damaligen Zeitpunkt, als ich diese Mitarbeiterin einstellte, waren Fachkärfte mit dieser Ausbildung sehr rara und es war eine Möglichkeit ihr den täglichen Pendelweg zwischen Arbeitsstätte und Heimat zu versüßen. Da sie weitab vom ÖNPV wohnte und sonst auch nicht zu mir gewechselt wäre, war der Dienstwagen gut investiert.
Ich hätte der Mitarbeiterin im Übrigen angeboten, den Frimenwagen privat zu übernehmen und weiter zu fahren (dazu war sie nicht verpflichtet). Das hat sie abgelehnt. Daher treffen mich die Ablösekosten und nicht dem MA.
Auch ein Grund, weshalb ich die Dienstwagenregelung zwischenzeitlich geändert habe.
Wed Jun 26 17:49:22 CEST 2019 | Goify
Über die wir ja schon reichlich diskutiert hatten.
Wed Jun 26 18:37:39 CEST 2019 | DieterAntonBerger
Ist der kleine Slowake nicht ein Tscheche?
Die Ablösekosten sind schwer zu kommentieren, wenn die Rahmendaten nicht bekannt sind. Aber das ist ja nicht wichtig. So ist das eben, wegen meines Firmenwagens würde ich eine Jobwechsel nicht absagen. Vice versa bin ich mir sicher, wenn es einen Kündigungsanlass gäbe, würde der AG ihn umsetzen auch trotz des Firmenwagens. Muss halt entspr. in der Firmenwagenregelung definiert sein, wenn man als AG den Schaden in solcher Konstellation nicht tragen möchte.
Wed Jun 26 18:56:26 CEST 2019 | Goify
Stimmt, es ist eigentlich Tschechien. Slowaken wären eher der Mercedes GLA und CLA. Oder einige Audis.
Wed Jun 26 19:11:33 CEST 2019 | DieterAntonBerger
...oder Cayenne, Touareg. Ne, interessiert mich nur, ob der inTschechien oder der Slowakei produziert (oder sonst wo).
Wed Jun 26 22:41:40 CEST 2019 | Standspurpirat135679
Korrigiere: Immer mehr SUVs.
Wed Jun 26 23:39:04 CEST 2019 | hirotake
Sicherlich eines der sinnvollen und vernünftigen Fahrzeuge heutzutage.
Interessant das Thema mit dem Jobwechsel bei laufendem Leasing. Evtl. steht bei mir auch ein Wechsel an. Hatte ich bis vor einem Jahr noch selbstredend einen 5er touring erhalten, wurde es ein Jahr nach dem letzten Neuen, unfallbedingt vorzeitig ein Volvo XC60. Den BMW hätte ich trotz der hohen Kosten auch privat übernommen, den Volvo möchte ich nur loswerden. Bei kleiner Firma, kein Bedarf für einen Firmenwagen bei den Kollegen, ein ernsthafter Loyalitätskonflikt. Schön, dass andere User hier ähnlich denken.
Sollte es bei mir soweit kommen, werde ich meinem AG wohl trotzdem eine rabattierte Miete anbieten, damit sind die Schäden auf beiden Seiten zumindest reduziert.
Thu Jun 27 02:42:06 CEST 2019 | DieterAntonBerger
Vielleicht off topic, aber ich sehe da überhaupt keinen Loyalitätskonflikt. Der Firmenwagen ist Teil der Kompensation für die geleistete Arbeit. Bei Jobwechsel geht der Wagen zurück, wenn sich der AG in seinen Verträgen nicht vor damit entstehenden Kosten schützt dann ist das eben so. Ich bin sehr sicher, dass wenn der AG den AN loswerden will, dann wird er hier auch keine Loyailitätskonflikt haben.
Des an alle AGs, wenn Ihr Euch schützen wollt, dann muss eine Language in den Arbeitsvertrag.
Thu Jun 27 06:12:40 CEST 2019 | Goify
Die meist von den Arbeitsgerichten kassiert wird.
Thu Jun 27 07:17:04 CEST 2019 | ru86
Was kommt denn auf einen MA denn zu, wenn er gehen möchte und der Leasingvertrag noch läuft?
Thu Jun 27 07:18:24 CEST 2019 | ru86
Wie soll das mit der Miete funktionieren?
Thu Jun 27 08:28:14 CEST 2019 | knolfi
Ich werde mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Nicht ich habe der Mitarbeiterin gekündigt, sondern die Mitarbeiterin hat gekündigt. Da ihre Dienstwagenregelung noch auf einem alten Vertrag basierte, konnte sie abschlagsfrei das Fahrzeug an die Firma übergeben. Sie trägt somit keine Kosten, außer es wären massive Schäden am Fahrzeug gewesen, die durch Vorsatz oder gorbe Fahrlässigkeit ihrerseits entstand sind. Alle weiteren Schäden sind über die VK abgedeckt, bei der sie nur die SB von 300€ trägt.
Der neue Vertrag sieht folgendes vor:
wenn einem Mitarbeiter laut Arbeitvertrag KEIN Dienstwagen zusteht, dieser aber z. B. im Rahmen einer Gehaltserhöhung einen Dienstwagen möchte, dann kann er diesen als Bastandteil seine Gehaltsverhandlung bekommen, muss sich aber bei Kündigung DURCH ihn selbst (nicht AG) verpflichten, den Wagen zu übernehmen, sofern das Leasing noch weiter läuft.
Und Danke für den Hinweis. Skoda fimiert tatsächlich in Tschechien und nicht in der Slowakei. Dort hat VW ein Werk.
Thu Jun 27 12:14:32 CEST 2019 | DieterAntonBerger
In meinem Vertrag steht, dass im Fall einer aktiven Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch mich, ich einen eventuellen Schaden aus einer vorzeitigen Rückgabe des Firmenwagens zu tragen habe, ganz simpel.
Was ich ja nur zu. Ausdruck bringen wollte, dass ich -auch ohendiesen Passus- den Zeitpunkt des Wechsels eines AG nicht von der Passgenauigkeit zur Laufzeit des Firmenwagenleasinhs abhängig mache. Das ist dann halt Risiko für den AG, dass eventuell ein Schaden entsteht. Ein AG macht seine Entscheidung sich von einem MA zu trennen ja auch nicht vonder Laufzeit des Firmenwagens abhängig.
Thu Jun 27 13:58:47 CEST 2019 | ru86
des hamma verstanden
Thu Jun 27 14:00:42 CEST 2019 | ru86
warum auch? Dir entsteht ja kein Schaden
Thu Jun 27 14:04:25 CEST 2019 | DieterAntonBerger
...mein weggang wäre eh der viel grössere Schaden, da kommt es auf das Fahrzeug auch nich mehr an...
Thu Jun 27 16:11:27 CEST 2019 | Goify
Rechtlich ist das ganz dünnes Eis, den Mitarbeiter an den Leasingvertrag zu binden. Er kann nicht kündigen, ohne den Leasingvertrag im Auge zu haben, da er sonst schnell mal 10.000 € abdrücken müsste. Da dies die Kündigungsfrist indirekt beeinflusst, ist es so in der Form auch nicht zulässig. Macht der AN mit, hat man Glück, aber mehr auch nicht. Sagt er zu seinem Chef, er habe einen Schaden, ist das auch richtig.
Es ist das Auto der Firma, was der AN nur zur Verfügung gestellt bekommt - genauso wie das Diensthandy. Das gibt er zum Ende seiner Beschäftigung dem AG wieder ab und die Sache ist für ihn durch. Er steht ja auch nicht im Fahrzeugschein/Handyvertrag drin.
Thu Jun 27 19:05:00 CEST 2019 | Bayernlover
Meinen Leasingvertrag könnte ich gar nicht übernehmen, der gilt nur für Gewerbetreibende. Wie läuft das theoretisch mit der Umschreibung? Mal abgesehen davon, dass das mit Steuer über 1.100 Euro im Monat wären, haha
Fri Jun 28 16:56:52 CEST 2019 | Kai R.
leider ist eine solche Klausel unzulässig und hält keinem Gerichtsurteil stand.
Fri Jun 28 17:31:44 CEST 2019 | MrBerni
Wie heutzutage oft üblich: Klauseln in Verträge einbringen und mal sehen wie weit man damit kommt. Bei der Firma meiner Frau sind praktisch alle unkündbar, da deren Kündigung nahezu immer falsch sind und die AN sich einfach kurzerhand wieder ins Unternehmen zurück klagen.
Läuft halt heute unter dem Motto "wenns dir nicht passt verklag mich doch". Machen die meisten aus Unwissenheit oder anderen Gründen oftmals nicht und damit hat der AG schon gewonnen. Eine gute Rechtschutz ist heutzutage einfach Pflicht finde ich.
Leasing zu Firmenkonditionen auf Privat umschreiben... Klar wenn das so einfach wär würde das aber noch ganz andere, findige Leute machen.
EDIT: https://trabhardt-arbeitsrecht.de/dienstwagenregelung/
Zitat:
Übernahme der Leasingraten
Eine Dienswagenregelung, wonach Sie verpflichtet sind, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die weiteren Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasingvertrages zu zahlen, ist unwirksam (BAG, Urteil v. 09.09.2003, 9 AZR 574/03).
Ebenfalls unwirksam ist eine Regelung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer nach einer Eigenkündigung die Mehrkosten für die Auflösung des Leasingvertrages zu tragen hat, denn es handelt sich hierbei um eine unzulässige Kündigungserschwerung (LAG Köln, 10.03.2008, 14 Sa 1331/07). Das gleiche gilt für eine Klausel in der Dienstwagenregelung, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Mehrkosten einer Sonderausstattung für die Dauer der Restlaufzeit des Leasingvertrages zahlen muss (LAG Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2016, 9 Sa 318/16).
Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen auch nicht verlangen, dass Sie den Leasingvertrag für den Dienstwagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber einzubringen haben oder Sie verpflichtet sind, einen Mitarbeiter zu finden, der den Dienstwagen übernimmt. Ebenso sind Sie nicht verpflichtete, den Leasingvertrag auf eigene Kosten vorzeitig aufzulösen (LAG Köln, 19.06.2009, 4 Sa 901/08).
Gruß
Fri Jun 28 20:35:26 CEST 2019 | DieterAntonBerger
...und da wundern sich dann die Leute, dass die AGs vor Festanstellungen zucken....
Fri Jun 28 21:24:36 CEST 2019 | Goify
Einfach nicht jedem Festangestellten einen Leasingwagen vor die Tür stellen - Problem gelöst. Wozu braucht man als Angestellter, der selten Auswärtstermine hat, einen Firmenwagen? Zum Angeben? Kann man dann auch selbst kaufen, wenn man in der dazu richtigen Finanzschicht angekommen ist.
Fri Jun 28 22:12:47 CEST 2019 | 100avantquattro
Meine Freundin fährt als Firmenwagen auch so einen weißen Fabia Kombi. Aus der emotionalen Sicht eines Altaudifahrers ein seelenloser Misthaufen. Mit etwas weniger Emotionen betrachtet... ein echt solides Auto. Nicht weniger... aber eben auch nicht mehr. Fährt, verbraucht faktisch nix und ist schnell ausgesaugt. Tauschen würde ich dennoch nicht wollen.
Sat Jun 29 09:54:36 CEST 2019 | ru86
Ein Dienstwagen ist für jmd., dem er eigentlich nicht zusteht(weder Außendienst noch Mangement), eine Art Mitarbeiterbindung und kann unter Umständen Steuern sparen.
Sat Jun 29 11:52:00 CEST 2019 | the_WarLord
Wurde oben ja schon geschrieben: Die Mitarbeiterin ködern. Hat halt nicht auf die volle Laufzeit funktioniert.
Die rechtliche Seite an der Thematik könnte ganz interessant werden, so manch ein AG hat für andere Klauseln (Sprichwort Wettbewerbsverbot) schon teure Klatschen kassiert...
Wer sich durch einen möglichen Loyalitätskonflikt aufgrund unternehmerischem Risiko des AG von einem Jobwechsel abhalten lässt, mag ihn nicht wechseln.
Deine Antwort auf "Sbohem Fabia!"