Sun Aug 08 14:43:16 CEST 2021 | notting | Kommentare (23) | Stichworte: E-Auto, Mietwagen, Unfall
Wenn das eigene Verbrenner-Auto unverschuldet zum Unfall-Totalschaden wird, soll man Anspruch habenHallo!
Mir ist letztes Wochenende eine Frage durch den Kopf gegangen: Der deutsche Staat versucht gerade immer stärker E-Autos zu fördern. Aber was ist, wenn man einen (auch alten) Verbrenner hat, aber sich schon festgelegt hat, dass das nächste Auto ein BEV werden soll. Soll wenn bei einem Unfall das eigene Auto unverschuldet zum Totalschaden wird immer einen Anspruch auf ein BEV als Unfall-Ersatzwagen ggf. bis der Neuwagen da ist geben?
Hinweis: IANAL, d.h. ich habe das als juristischer Laie im Internet zusammen recherchiert und mir so meine Gedanken gemacht.
Letztes Wochenende haben zwei Diskussionen auf MT mich auf mehrere Gedanken gebracht. In der ersten Diskussion drehte es sich im Blog von jennss um die Frage, ob der Staat E-Auto-Workshops finanzieren soll. In der anderen Diskussion ging’s um einen Unfall eines älteren Verbrenners, wo deswegen ein Mietwagen benötigt wurde. War ohne jeden Bezug zu E-Autos. Vor einiger Zeit hatte ich mich hier in meinem Blog schon mit E-Auto-Mietwagen beschäftigt: https://www.motor-talk.de/.../...-auto-am-besten-schnell-t7039977.html
Zunächst einmal zur aktuellen Situation: Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, hat man meistens Anspruch auf einen zum eigenen Auto vergleichbaren Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung (mind. 23EUR/Tag). Es gibt für beide Fälle Tabellen wo Fahrzeuge entspr. Einstufungen bekommen. Ggf. wird man niedriger eingestuft, wenn das eigene Auto z. B. recht alt ist. Schlimmstenfalls bekommt man nur noch die Vorhaltekosten (nur ein Bruchteil der Nutzungsausfallentschädigung der entspr. Klasse), beispielsweise bei einem recht alten Auto mit hoher Fahrleistung in schlechtem Zustand. Anspruch auf diese Leistung hat man nur bis das Auto repariert ist (zügige Beauftragung vorausgesetzt) oder man ein Ersatzfahrzeug gekauft hat. Nachdem man das Gutachten bekommen hat, das von einem Totalschaden sprich, hat man vom Grundsatz her fast 2 Wochen Zeit sich Ersatz zu besorgen. Eine längere Zeit gibt’s nur, wenn das Auto bei dem Unfall sehr neu war (ca. 1Mm auf dem Tacho und max. 1 Monat ab Erstzulassung) und die Lieferzeit dieses vergleichbaren Neuwagens länger ist. Allerdings gibt’s auch ein Urteil zu dem Sonderfall, wo ein Fahrzeug was kein Neuwagen im o.g. Sinn war durch einen unverschuldeten Unfall zum Totalschaden wurde, aber der Neuwagen der planmäßig erst in ca. 2 Monaten kommen sollte schon bestellt war. Dort wurde es für den Geschädigten als unzumutbar betrachtet, die finanziellen Risiken durch den Kauf eines Übergangsfahrzeugs einzugehen. Link: https://www.iww.de/.../...war-im-unfallzeitpunkt-schon-bestellt-n64280 Darauf komme ich gleich nochmal zurück.
D.h. obwohl der dt. Staat gerade massiv auch die Verbreitung von BEV fördert gilt, auch wenn z. B. ich der Umwelt zu Liebe und auch weil ich auf zu mir besser passende BEV warte meinen Verbrenner solange weiterfahren will: Wenn ich in meinem alten Verbrenner unterwegs bin, mir jemand die Vorfahrt nimmt und mein Auto so zum Totalschaden macht, bekomme ich offenbar nicht solange einen Mietwagen bezahlt, bis der neue VW ID.4, Polestar 2 LRSM, Hyundai Ioniq 5 oder Kia EV6 da ist. Das ist wegen den hohen Lieferzeiten wegen Chipmangel usw. sehr blöd. Ich selbst würde vermutlich ein eher einfach ausgestattetes Auto nehmen, die es vor allem aktuell kaum als Gebrauchte gibt. Z. B. beim Ioniq 5 konnte man zunächst nur die Allrad-Version mit großem Akku und Quasi-Vollausstattung vorbestellen. Der Polestar 2 wurde bis vor kurzem auch nur mit Allrad und zwei fetten Paketen, d.h. nahe Vollausstattung angeboten. D.h. die verfügbaren Gebrauchten (lt. Polestar-Webseite) sind aktuell viel teurer als meine Wunschkonfiguration lt. Preisliste. Schon bei meinem Verbrenner habe ich nur quasi die Basis-Motorisierung und die unterste Ausstattungslinie mit nur einer Option genommen (die Anhängerkupplung gab’s dort nicht als Option, sondern nur als Zubehör was eine Werkstatt nachrüsten muss).
Mein Gedanke war nun: Wenn man als Verbrenner-Fahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde und nun einen Mietwagen braucht, sollte man die Miete für ein BEV erstattet bekommen bis man ein Ersatzfahrzeug hat, wenn man denn ein BEV tatsächlich gemietet hat und innerhalb der fast 2 Wochen ein Kaufvertrag für ein E-Auto unterschrieben wurde, egal ob neu oder gebraucht. Da sich die Technik gerade schnell weiterentwickelt, ist das Angebot an brauchbaren BEV-Gebrauchtwagen noch nicht so toll, gerade wenn man öfters recht weit fahren muss, eine Anhängerkupplung mit offizieller Anhängelast braucht usw. Deswegen auch bis ein Neuwagen geliefert wurde. Denn mit 23EUR/Tag Nutzungsausfallentschädigung bekommt man kaum ein zu seinem aktuellen insb. älteren Verbrenner (der ggf. aufgrund des Alters auch in eine Kategorie für kleinere Fahrzeuge reinkam) vergleichbares BEV. Vor allem nicht für ca. 2 Wochen. Bei niedrigen Anforderungen und mind. einem Monat kommt man vielleicht unter diese Grenze. Das gemietete BEV sollte natürlich möglichst günstig sein. Es sollte aber Anspruch darauf bestehen mindestens so groß sein wie das beschädigte Auto, für die Anforderungen des Fahrers genug Reichweite haben, schnell genug laden können und wenn gelegentlich benötigt eine Anhängerkupplung mit mindestens soviel Anhängelast haben wie das beschädigte Auto. Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich soll man nicht gezwungen werden ein BEV als Mietwagen zu nehmen, insb. wenn man daheim nicht laden kann. Auch dann nicht, wenn man an sich an einem BEV interessiert ist, aber nichts als Mietwagen verfügbar ist, was für einen brauchbar ist.
Wie oben bereits geschrieben kann es unzumutbar sein, sich als Geschädigter ein Übergangsfahrzeug zulegen zu müssen. Gerade mit einem Diesel wird man immer mehr eingeschränkt. Auch mit einem Benziner kann man Nachteile haben, wenn man in Deutschland wohnt und in der Umgebung um den Wohnort herumfährt, z. B. in der Umweltzone im Großraum Straßburg. Von der immer stärker steigenden CO2-Steuer auf in Deutschland verkauften Sprit, weniger Parkplätze für Verbrenner weil Ladesäulen und deswegen nur zum Laden, teilweise jetzt schon oder sehr bald teurere Anwohner-Parkausweise als für E-Autos usw. ganz abgesehen. Daher sehe ich wenn man tatsächlich z. B. innerhalb der (fast) 2 Wochen ein BEV verbindlich bestellt (oder wenn das nicht möglich ist eine ggf. auch unverbindliche Reservierung tätig) einen Verbrenner nur als Übergangsfahrzeug mit hohem finanziellen Risiko für den Geschädigten. Ein PHEV hat einen höheren rein elektrischen Verbrauch. Je nach Länge der Pendelstrecke zur Arbeit ist der rein elektrisch schaffbare Anteil schnell bei <50% (insb. inkl. Vorklimatisierung) und hat eben sowohl den Aufpreis u.a. wegen dem Akku als auch die tendenziell höheren Verbrenner-Wartungskosten.
Aktuell ist man als Geschädigter ggf. schon genug gestraft, wenn man z. B. wie ich ein BEV mit der Leistung, Reichweite, Höchstgeschwindigkeit, offiziellen Anhängelast und Ladetechnik des Ioniq 5 in einem Megane bräuchte. Was wenn der Ioniq 5 nicht auf den Stellplatz passt weil zu groß und es eben nichts derartiges gibt, was man eigentlich bräuchte?
Jetzt werden einige sagen, dass sowas die Kfz-Haftpflicht teurer machen würde. Ja, aber einerseits kommen BEV ohnehin, d.h. es gibt nur eine Beschleunigung dieser Entwicklung. Und andererseits beschleunigt es mit Sicherheit die Vergrößerung des Angebots an BEV-Mietwagen, was die Mietkosten wiederum senkt. Das gilt gerade wenn man heute noch recht weit von einem nennenswerten Angebot an BEV-Mietwägen entfernt wohnt (kann ja nicht zumutbar sein, dass man ewig weit zum Ersatzfahrzeug fahren muss).
Eine andere denkbare Lösung wäre, dass der Staat die zusätzlichen Kosten übernimmt, ähnl. wie er E-Autos bereits fördert. Nachteil: Meist viel zusätzliche Bürokratie im Verhältnis zum ausgezahlten Geld. Aber es würde auch für ein größeres BEV-Mietwagen-Angebot sorgen. Das wiederum könnte helfen Berührungsängste bei Leuten abzubauen, die im Moment noch nicht wirklich gewillt sind über ein BEV ernsthaft nachzudenken und somit die E-Mobilität auch fördern.
Was meint ihr dazu?
PS: Je nachdem wohin man fährt ist das HPC-Ladesäulen-Angebot schlecht und auch am Ziel das anderer Ladesäulen. Deswegen erlaube ich mir Postings mit „Im Durchschnitt wird nur x km gefahren“, „Nach 200-300km immer auch im Optimalfall eine halbe Stunde Pause machen zu müssen ist doch ok“ & Co. zu löschen. |
Sun Aug 08 17:34:43 CEST 2021 | BurkhardR
Also staatlichen Regelungsbedarf sehe ich hier nicht. Dennoch wäre es gut, wenn die Werkstätten als Ersatzfahrzeuge immer E-Autos anbieten würden, denn dann würden Viele feststellen, dass ihre Vorurteile grundlos sind.
Sun Aug 08 17:53:27 CEST 2021 | notting
... oder sie verfluchen E-Autos dann erst recht weil sie (noch) nicht (schnell genug) daheim laden können bzw. die Reichweite nicht so wirklich für das reicht was sie fahren. Z. B. habe ich einen Megane III. Habe u.a. auch schon einen Twingo II als Werkstatt-Ersatzwagen bekommen. War ok für die paar Tage. Wenn ich beim Twingo Electric auf der Renault-Webseite den Reichweiten-Kalkulator anwerfe, dürfte bei meinem Weg zur Arbeit (abseits von Corona-Home-Office) mit viel Autobahn selbst bei 20°C die Reichweite definitiv nicht reichen. Und nein, z. B. ich kann nicht sinnvoll bei der Arbeit laden.
Da Werkstatt-Ersatzfahrzeuge günstig in der Anschaffung bzw. Miete sein sollen und der Kunde die Fahrenergie selbst zahlen muss, dürfte in dieser Hinsicht für normale Werkstätten die günstiger anzuschaffenden Verbrenner interessanter sein. Auch hatte ich schon ältere Fahrzeuge als Werkstatt-Ersatzfahrzeug bekommen. Soviele ältere E-Autos gibt noch nicht, da offenbar stark nachgefragt.
Und einen Vorführer über sagen wir eine Woche als Ersatz-Fahrzeug anzubieten, dürfte problematisch sein, wenn ein an E-Autos wirklich interessierter Kunde deswegen vertröstet werden muss. Und dem Sinn der Händler-Kennzeichen widerspricht das mit dem mehrtägigen Ersatzfahrzeug wohl auch.
notting
Sun Aug 08 19:02:57 CEST 2021 | BurkhardR
Da hatte ich Glück, bei meinem nun 6 Jahre alten A3 etron stand noch eine Rückrufmaßnahme aus, geplant 3 Tage. Und die waren froh, dass ich den Etron 50 nahm, weil sie den nicht abgeben konnte, weil deren Ladekarte nicht funktionierte :lol:
Mon Aug 09 09:42:30 CEST 2021 | Goify
Ich verstehe die Frage irgendwie nicht. Wieso sollte mir ein E-Auto zustehen, wenn ich einen verunfallten Verbrenner habe (und in meinem Traum irgendwann mal ein E-Auto fahre)? Und selbst wenn ich ein E-Auto habe, ist es doch in erster Linie wichtig, weiterhin mobil zu sein. Da ist der Motor doch völlig zweitrangig, oder gibt es Gegenden in Deutschland, wo man ausschließlich elektrisch laden kann und ein Verbrenner zu einer sozialen Härte führen würde?
Bis auf die Londoner Innenstadt kenne ich auch keine Gegenden, in denen ein Verbrenner zu teuer wäre und man zwingend ein E-Auto braucht.
Mon Aug 09 10:25:50 CEST 2021 | PIPD black
Obwohl unser Goify manchmal auch recht wirres Zeug schreibt und man da auch mal um die Ecke denken muss......diesem Blogartikel zu folgen und zu verstehen, ist eine Herausforderung. Das ist sowas von verworren und konstruiert (sowohl Inhalt als auch grammatikalisch), dass man im Grunde nur die Überschrift lesen darf/muss/soll. Der Rest verwirrt nur. (Vllt. war es auch einfach noch viel zu früh für mich, als ich ihn heute beim Frühstück las.)
Um es kurz zu machen: Ich schließe mich Goifys Text vollumfänglich an.
Mon Aug 09 10:29:17 CEST 2021 | Goify
Goify hat "Gefällt mir" bei PIPD black gedrückt.
Mon Aug 09 11:43:27 CEST 2021 | Carlos1706
Auch wenn ich heiß bin auf BEV-Fahren - Hauptsache, der-/diejenige (so man denn für die Dauer der Reparatur überhaupt zwingend ein Auto benötigt), bekommt einen fahrbaren Untersatz. Ich fahre einen XC90 und hatte zuletzt extra mit der Lackierung der durch einen Hund zerkratzten Heckklappe gewartet, bis die Außentemperaturen es zuließen, Fahrrad und Roller für die 3-4 Tage zu benutzen. Spart Geld in der Hundehaftpflicht und wirkt sich positiv auf die Gesamtkosten aus. Nicht einmal die Nutzungsausfallentschädigung (79-119 EUR / Tag) habe ich in Anspruch genommen.
Ein Jahr davor lag die Sache anders, Wildunfall und aufgrund Teilemangel 3 Wochen Reparaturdauer. Ich bekam einen Citroen C1. Da war ich froh, überhaupt auf Strecke mobil sein zu können.
Ob man für die paar Tage dann unbedingt ein BEV braucht bzw. einen Anspruch darauf haben soll, halte ich für absolut unwichtig. Die Lackierbuden, Reparaturwerkstätten und Autoverleiher könnten ihren Bestand gerne aufstocken, so dass der Kunde bei Auftragserteilung die Wahl hat zwischen einem up Benzin oder e-up zum Beispiel.
MfG Paule
Mon Aug 09 12:19:46 CEST 2021 | notting
Informiere dich mal über die Umweltzone im Großraum Straßburg. Das ist direkt an der Grenze zu D. Je nach dem können mal fix alle reinen Verbrenner verboten sein.
Es geht eben darum, dass der dt. Staat E-Autos forciert. Je nach dem ist es auch billiger mit Haushaltsstrom zu fahren als mit dem immer stärker CO2-besteuerten Sprit. Gehöre auch zu denen, die einerseits aus Umweltschutzgründen einen Verbrenner fahren (->Resourcen-Aufwand in der Produktion), also keinen weiteren Verbrenner mehr haben wollen und andererseits weil sich im E-Auto-Bereich gerade viel tut.
Deswegen passt das mit dem Quasi-Verbrenner-Zwang wenn man nicht bei der Miete draufzahlen will nicht dazu.
notting
Mon Aug 09 12:44:01 CEST 2021 | Goify
Können mal fix verboten werden, heißt nicht, dass es schon so ist. Vielleicht dauert es noch Jahre bis dahin.
Mon Aug 09 13:34:18 CEST 2021 | bronx.1965
Danke, 100 % d'accord!
Mon Aug 09 19:16:34 CEST 2021 | Sp3kul4tiuS
Ist geschrieben wie bei mir bevor ich das 10x editiert habe
Habe jetzt einen Suzuki Ignis Hybrid Allrad als Ersatzwagen
Aber von den 3 Herstellern die die da vertreiben gibt es kein E-Auto
Der Benziner dort verbraucht aber sehr niedrige 5 Liter eher ne 4 vor dem Komma
Tue Aug 10 12:28:33 CEST 2021 | jogi77
Nein, wenn ich ein E-Auto habe will ich auch ein E-Auto als Ersatzwagen.
Oder aber man müsste mir ne Tankkarte dazu geben weil ich ausschließlich kostenlos beim Arbeitgeber laden kann...
Tue Aug 10 15:16:17 CEST 2021 | Carlos1706
Sorry, das ist mir alles zu konstruiert und etwas zu viel mimimi.
Dann tankste halt für 50 EUR nach ner Woche, Hauptsache Du kommst noch zur Arbeit.
MfG Paule
Tue Aug 10 15:32:36 CEST 2021 | notting
*LOL* 1x/Woche tanken hat schon bei meinem vorherigen Job nie gereicht und wird jetzt wg. CO2-Steuer erst recht nicht reichen. Außerdem wurde auch der Fall angesprochen, dass es Monate dauert, bis man sein E-Auto hat.
Und es steht eben im Widerspruch dazu, mehr E-Autos auf den Straßen haben zu wollen usw.
notting
Tue Aug 10 16:13:28 CEST 2021 | Goify
Mehrere Monate? Da muss das eine extrem aufwändige Reparatur sein.
Und wie schon gesagt, wenn ich meinen Verbrenner zu Schrott fahre und mir ein E-Auto bestelle, was aber erst nach einem Jahr kommt, kann ich mich über ein Auto von der Versicherung freuen. Da steht mir doch kein E-Auto zu.
Tue Aug 10 16:18:58 CEST 2021 | notting
Darum ging's nicht im Artikel, sondern dass jmd. anderes in deinen Verbrenner reinfährt, weil er dir z. B. die Vorfahrt genommen hat.
So wie ich das verstanden habe gibt's in so einem Fall nach aktuellen Regelungen max. ca. 2 Wochen einen Mietwagen bezahlt, außer das nächste Auto war schon vor dem Unfall bestellt und der Zeitraum ist so, dass ein Übergangsauto zu kaufen (also nicht mieten) als unzumutbar angesehen wird.
notting
Tue Aug 10 16:37:45 CEST 2021 | Goify
Zum Unfall gehören oft zwei. Ich verstehe nur nicht, wieso du unbedingt von der Versicherung/Werkstatt ein E-Auto haben willst.
Dein Fall mal etwas anders betrachtet: Jemand spart eisern und fährt nen alten Fiesta, hat aber die Kohle zusammen und eine neue S-Klasse bestellt. Jetzt fährt ihm jemand seine Fistel zu Brei. Wieso sollte ihm nun mehr als ein VW Up! zustehen? Weil er gedanklich längst in der Oberschicht angekommen ist?
Tue Aug 10 17:25:10 CEST 2021 | notting
a) Ihm steht dann schon jetzt eben länger als ca. 2 Wochen ein Ersatzfahrzeug zu.
b) Die dt. Politik versucht eben aus Umwelt-Gründen usw. genau nicht für Verbrenner als nächstes Auto zu sorgen, sondern möglichst für BEV. BEV die einen Verbrenner als Ersatzfahrzeug tendenziell wirklich ersetzen können sind aber viel schwerer lieferbar.
notting
Tue Aug 10 18:46:56 CEST 2021 | bronx.1965
Auf welcher Grundlage?
Definiere "usw." Und 'Wer' in der deutschen Politik "sorgt" dafür dass das nächste Auto, Ersatzfahrzeug, ein BEV ist? Konkret WER?
Mir sind derartige Bestrebungen weder von der Kfz Innung, noch den Versicherern bekannt. Und schon gar nicht "von der Politik".
Tue Aug 10 18:53:54 CEST 2021 | PIPD black
Die dt. Politik mag Ziele erklärt und Maßnahmen ergriffen haben, die der Michl zu tragen hat…….Versicherungen sind aber nicht die Politik. Versicherungen handeln im besten Fall nach den Versicherungsbedingungen und -Verträgen. Da steht nicht: sie bekommen als Ersatzwagen, was sie sich wünschen/wovon sie träumen, sondern gleichwertigen Ersatz für das beschädigte Fahrzeug.
Und wenn der von Steuergeldern finanzierte BEV Schrott ist, kann man froh sein, wenn man ähnliches als Ersatz bekommt. Wenn eben nicht verfügbar, sollte man glücklich sein, dass man überhaupt mobil bleibt. Man kann sich dann zwar auf dem Boden rollen und heulen, dass man das aber nicht will, nur ändern wird sich da nix.
Gegenfrage: Was soll ich anno 2030 sagen, wenn nur noch BEVs rollen und mir solche Kiste in den 65er Mustang V8 ballert…..dann stellt man mir son Stromer hin, womit ich nix anfangen kann. Ich kann nur leben, wenn ich die ungefilterten Abgase im Innenraum schnuppere……
Tue Aug 10 19:02:41 CEST 2021 | Goify
Sorry, ich kann die Frage irgendwie nicht verstehen. Mir fehlt da der intellektuelle Zugang.
Tue Aug 10 19:19:21 CEST 2021 | notting
Im Blog-Artikel hatte ich einen Bericht zu einem entspr. Urteil verlinkt.
Du hast ernsthaft nicht mitbekommen...?!
- um 100% reduzierte Kfz-Steuer in den ersten 10 Jahren bei BEV
- u.a. die inzw. bis zu 6kEUR netto Förderung für BEV durch den Bund + div. Landes- und kommunale Förderungen
- E-Kennzeichen und die damit in manchen Gegenden verbundenen Privilegien
- viele ehemals normale öffentl. Parkplätze die nun nur noch durch ladende E-Autos genutzt werden dürfen
- div. Förderungen für private und öffentl. Lademöglichkeiten
- Steuerprivilegien wenn man einen Firmenwagen bekommt und dieser ein E-Auto ist
- Steuerprivilegien wenn man in der Firma ein E-Auto lädt
notting
Tue Aug 10 19:45:23 CEST 2021 | bronx.1965
Ich sprach von dem von dir angesprochenen Ersatzfahrzeug. Und nur davon.
Den ersten Teil meiner Frage hast du nach wie vor nicht beantwortet.
Und damit ist dieses Thema für mich auch 'gegessen'.
Deine Antwort auf "Soll es immer Anspruch auf ein E-Auto als Unfall-Ersatzwagen geben, ggf. bis Neuwagen da?"