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§23 Oldtimerabnahme/10-Jahres-Regel bei Teilen

Lada
Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 12:41

Mahlzeit,

ich besitze ein Fahrzeug aus 1990, das insgesamt 30 Jahre lang fast unverändert gebaut wurde.

(1976-2006)

Es sind vom Vorbesitzer Felgen von einem anderen/späteren Fahrzeug der Marke verbaut, die ich gern weiter fahren möchte.

Das Auto stammt aus dem Ausland und auf dem Brief/Schein ist nicht wie bei uns irgedwas in Sachen Felgengröße vermerkt oder abgenommen ect.

Original waren 175/70R13 drauf, jetzt 185/55R14 ebenfalls auf Stahlfelge.

Ich möchte die Kombination lassen, fährt sich supi und möchte nicht wieder zurück auf schmalere oder gar Schlauch-Reifen, weil die originalen damals noch ohne Hump waren.

Mein Fahrzeugtyp wurde so noch bis 2006 gebaut, die Felgen vom Nachfolger bzw. dessen Produktionsbeginn war 2005.

Jetzt die Frage zählt das Bj. des Fahrzeuges mit der 10-Jahresregelung oder zählt das Jahr, bis zu dem das Modell gebaut wurde?

Fahrzeug bekommt einen 21er und 23er Abnahme, sprich die Felgen passen problemlos und nix mit anderem Lochkreis oder irgendwo schleifen oder sowas.

Traglasten stimmen auch und sogar der Abrollumfang liegt locker in der Toleranz.

Gruß, Lars

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12 Antworten

Moin Moin !

Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Die Änderungen waren üblich und hätten bereits in den ersten 10 Jahren nach EZ durchgeführt werden können. Das bedeutet in deinem Fall , du kannst Felgen fahren , die 1990 + 10 = 2000 erhältlich waren.

Scheidet in deinem Fall aus, da es die Felgen erst ab 2005 gab.

2. Als zeitgenössisch gelten auch Änderungen , die mindestens 30 Jahre alt sind. Wenn du also nachweisen kannst , dass die Felgen bereits vor 30 jahren , d.h. 1993 auf dem Fz7g verbaut waren , geht das also auch.

Scheidet in deinem Fall auch aus.

Davon ab würde ich nicht nur aus Originalitätsgründen, sondern auch , weil die 13 Zöller wesentlich besser und günstiger zu beschaffen sind, bei diesen bleiben.

Mfg Volker

Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 14:34

Günstiger zu beschaffen ist immer noch teurer als die neuwertigen 14-Zöller mit neuwertigen Reifen zu behalten ;-)

Das klassische Design alter Stahlfelgen bleibt erhalten.

Ich versuche gerade die original Radkappen mit so einer Art Spange/Feder wie früher am Trabant und Wartburg üblich war, zu befestigen um die Optik nochmals zu unterstreichen.

Das jemand die Felgen in Litauen bereits vor vielen Jahren drauf gemacht hat wird in der Tat schwer zu beweisen sein.

Foto hab ich nur vom Kauf des Wagens, da waren sogar noch Winterreifen montiert.

Img-20230422

Hallo ! Ist die "neue" Reifengröße denn damals auch schon erlauft gewesen ?

Wenn ja stellt sich folgendes Gedankenspiel: Die "neuen" Reifen müssen ja damals auch auf Felgen montiert worden sein. und über die "in-Etwa-Wirkung" könnte da vielleicht was machbar sein. Speziell, wenn die Felge dem damaligen Design ähnlich sit bzw. klassisch aussieht. Spreche auf jeden Fall vorher mit dem Prüfer.

.. oder, da die Felgen aus 2005 sind, mit der H-Abnahme bis 2035 warten; denn ab da ist es ja möglich, dass das Auto 30 Jahre lang fuhr.

Moin Moin !

Zitat:

die "in-Etwa-Wirkung" könnte da vielleicht was machbar sein

Unfug, eine "in etwa Wirkung" kann der aaS für bauartgenehmigungspflichtige Bauteile bescheinigen , wenn diese Bauteile an einem Importfzg montiert sind und nicht zumutbar gegen zulässige ausgetauscht werden können. ( z. B. Rückleuchten an einem USA-Fzg) .

Zitat:

Günstiger zu beschaffen ist immer noch teurer als die neuwertigen 14-Zöller mit neuwertigen Reifen zu behalten ;-)

Das hat sich mit dem dritten Satz Reifen erledigt. Und man kann ja die Felgen gebraucht erwerben, und die alten Räder verkaufen.

MfG Volker

Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 19:32

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. October 2023 um 21:13:44 Uhr:

Zitat:

Günstiger zu beschaffen ist immer noch teurer als die neuwertigen 14-Zöller mit neuwertigen Reifen zu behalten ;-)

Das hat sich mit dem dritten Satz Reifen erledigt. Und man kann ja die Felgen gebraucht erwerben, und die alten Räder verkaufen.

MfG Volker

Da das Fahrzeug als Oldtimer mit wahnsinnigen 64 PS vielleicht 3-4000 KM im Jahr läuft brauche ich warscheinlich einmal im Jahrzehnt einen neuen Satz Reifen ;-)

Moin Moin !

Das wird so sein, aber irgendeinen Tod muss man nun mal sterben. Und mal ehrlich, was sind schon ein Satz Räder an Kosten im Verhältnis zu den sonstigen Unterhaltskosten.

Mfg Volker

Nachdem Lada nicht so selten ist und man, spätestens bei Treffen, jemanden trifft/ kennt, der einem vielleicht mal für den TÜV einen Satz Räder ausgleicht.. .... . .

Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 16:36

Ich verstehe jedesmal nicht warum mir unbedingt eine Lösung vorgeschlagen wird, die ich gar nicht möchte.

Ich möchte diese Rad/Reifenkombination fahren, da sie optisch perfekt passt und durch die breiteren Reifen mit dem geringeren Querschnitt sich das Fahrverhalten deutlich verbessert, quasi ein Sicherheitsgewinn.

Ich werde auf keinen Fall wieder die schmalen 13-Zöller montieren.

Diese Kombination muss so wie sie auf dem Fahrzeug ist unbedingt legalisiert werden durch die Eintragung bei der 21er Abnahme.

Nun aber was machst du denn, wenn deine aktuelle Kombi so nicht genehm ist, hüpfst du dann wie Rumpelstilzchen rum?

Themenstarteram 23. Oktober 2023 um 20:53

Brauch ich nicht, dann werden eben nur die Reifen eingetragen und fertig ist.

Die sind ja genehmigt und dann sind das eben originale Felgen und fertig, zur Not wird die Nummer gefälscht und fertig.

und hier ist Ende.

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