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!! 4 Motion Allrad funktioniert nicht!!

Themenstarteram 20. Dezember 2007 um 19:40

Hallo,

habe mir einen VW GOLF 4 Motion TDI 66KW, Bj. 2000 zugelegt.

Bei der Probefahrt bemerkte ich noch nicht das der Allrad nicht funktioniert.

Nun hat es ja bekanntlich in Tirol zwischenzeitlich geschneit und nun kam die böse Überraschung:

Der ALLRAD funktioniert nicht!

Werkstätte kontaktiert (natürlich VW Werkstätte) diese haben mittels Diagnosegerät vorerst festellt,

dass Haldex defekt sei, nun aber nach der 2. Prüfung (Motor muss angeblich kalt sein) ist vermutlich Steuergerät defekt.

(Haldex Fehlermeldung ist nicht mehr aufgetaucht).

Vielleicht hat jemand eine Idee was es sonst noch sein könnte? Wäre wirklich für jeden ernstgemeinten Vorschlag dankbar!

KAnn mir jemand einen Tip geben woher ich gebrauchte Teile beziehen kann? Im Ebay leider Suche erfolglos!

Neuteile sind mir bei einem so alten Auto viel zu teuer.

Danke

Markus

 

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22 Antworten

Händler oder Privat gekauft?

In diesem Fall ist es egal ob Privat oder Händler der Fehler hat zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden. D.H.: Mit Verkäufer sprechen. Denn das der Allrad nicht funktioniert merkt man wenn man ein Auto länger hat.

 

Ansonsten kann es nurnoch das Steuergerät sein.

Überprüfe mal alle Steckverbindungen zur Allradkupplung hatte da auch schonmal Gammel drin.

Themenstarteram 22. Dezember 2007 um 7:10

Privatkauf! (Blöder Kaufvertrag mit jeglichen Ausschluß - passiert mir sicher nicht noch einmal)

Hast Du (oder jemand) vielleicht eine Adresse wo ich gebrauchtes günstig bekomme? Werde sicherlich kein neues Steuergerät um EUR 800,00 investieren.

Bin nun wirklich restlos über die VAG entäuscht, hatte vorher einen A3 Sportback TDI und nur Probleme ( 1 x Turbo bei 15.000km, einmal Turbo bei 23.000km, Steuergerät für Xenon bei 8.000km, Dieselpartikelfilteranzeige alle 2.000km nervte, usw.)

Diese Fahrzeug (Golf 4 Motion ) habe ich mir nun für 3 Monate als "Übergangslösung" gekauft. Hier kann man ja nicht viel falsch machen und das Fahrzeug ist ja auch ein gefragtes Objekt zum Weiterverkauf, DENKSTE!

Wenn Haldex kaputt ca. 3.000,00!

Wenn Steuergerät kaputt ca. 800,00!

und das bei einer Laufleistung von 117.500km - Hier sollte doch sowas gar nicht vorkommen - bin wirklich sauer!

Ich danke für die Anteilnahme u. hoffe noch auf einige interessante Beiträge zu diesem Thema.

Markus

 

Ich hoffe ich liege da nicht falsch, aber eine Privatperson darf und kann bei einem Verkauf doch keine Gewährleistung anbieten? Bestes Beispiel eBay: Privatkauf - Keine Garantie oder Gewährleistung. Das gilt doch nur für Händler. Die Privatperson verpflichtet sich nur zum Zeitpunkt des Verkaufs auf alle bekannten Mängel hinzuweisen. Aber wer ist denn schon so ehrlich....

@Markus

Tja, nur weil du vom Herrn der Ringe zum Freundlichen gewechselt hast, heisst das noch lange nicht dass man da nichts falsch machen kann. 1. ist das ein Auto wie jedes andere auch und 2. kommt es immer auf denjenigen an der vorher damit herumgefahren ist. Vor allem ist die Frage nach dem "wie gefahren" wichtig. Wenn das Auto nicht gepflegt wurde und der Vorbesitzer sich um nichts gekümmert hat, dann kommt sowas dabei heraus.

Natürlich kann man auch Pech haben, das ist nicht ausgeschlossen.

Also bei eBay würde so ein gebrauchtes Teil nicht kaufen, denn du hast doch geschrieben, dass dir sowas nicht noch einmal passieren soll? Ich würde an deiner Stelle mehrere Werkstätte vergleichen und dann entscheiden.

Und außerdem: 117TKM sind für einen Diesel nicht viel, für die Verschleißteile schon. Wer kurz vor 120TKM ein Auto verkauft, ist meistens etwas faul d'ran. Denn bei 120TKM ist die nächste, große Inspektion fällig. Da muss man befürchten, dass sehr viel repariert oder gewechselt werden muss. Und bevor man das über sich ergehen lässt, wird die Karre kurzerhand verkauft....

Themenstarteram 22. Dezember 2007 um 11:11

Eben Privat gekauft! Nicht Ebay sondern von einem Bekannten auch noch.

Aber was willst Du machen, ihn verklagen - bringt ja auch nichts. Privat an Privat ist eben schwierig und der Kaufvertrag, na ja ist wirklich super formuliert das ich wirklich keine Möglichkeit habe irgendetwas zu tun.

Es ist einfach BLÖD gelaufen und ich habe nun die Probleme mit dem Teil.

In 3 Wochen sollte ich mein neues Fahrzeug kriegen u. meinen 4- Motion an den Mann od. Frau bringen. Aber ich muss das Fahrzeug vorerst reparieren lassen - ich kann so etwas mit meinem Gewissen sicherlich nicht vereinbaren.

Vielleicht hat ja noch jemand eine interessante Bezugsquelle für Gebrauchtteile. (Haldex od. Steuergerät)?????

@Markus

Schon mal hier geguckt?

Würde dir trotzdem raten mit ihm zu reden und ansonsten zum Anwalt zu gehen denn selbst mit auschluss nennt sich das ganze: arglistige Täuschung. Da ist es relativ egal ob mit oder ohne Ausschluss dern der Verkäufer hat nicht gesagt das der Allrad nicht funktioniert.

Damit hat er einen groben Fehler verschwiegen und dich daher beim Kauf getäuscht !!absichtlich" nämlich in die Richtung das, das Auto in Ordnung sei.

Also ist der Kaufvertrag unter falschen Vorraussetzungen zustande gekommen und daher nicht gültig.

Und nun meine 50 cent:

Und eins sage ich dir (nicht böse gemeint) aber wenn mich einer so beschei**en würde dann würde ich ihm aufs Dach Schei**en. Egal auch wenn es meine Mutter wäre da kannste aber von ausgehen.

So das war mein Senf :)

 

wie wurde der kaufververtrag denn formuliert?

kannst ihn ja mal einscannen.

Irgendwie muss man ihn doch anfechten können.

Zitat:

Original geschrieben von nos-power-1

Ich hoffe ich liege da nicht falsch, aber eine Privatperson darf und kann bei einem Verkauf doch keine Gewährleistung anbieten? Bestes Beispiel eBay: Privatkauf - Keine Garantie oder Gewährleistung. Das gilt doch nur für Händler. Die Privatperson verpflichtet sich nur zum Zeitpunkt des Verkaufs auf alle bekannten Mängel hinzuweisen. Aber wer ist denn schon so ehrlich....

 

andersrum wird eher ein schuh draus.

lt gesetz gibt jeder bei verkauf gewährleistung.

händlern ist es untersagt bei verkauf an privat die gewährleistung auszuschliessen.(kann aber von 2 auf 1 jahr reduziert werden)

wenn eine privatperson an privatperson verkauft gibt er lt gesetz auch gewährleistung.

aber die verk privatperson DARF(gegenüber händlern) die gewährleistung ausschliessen.

 

selbst wenn im kaufvertrag formuliert ist, dass der verkäufer sich aller gewährleistungsansprüche entzieht und der käufer darauf verzichtet, ist diese klausel nicht wirksam, wenn der verkäufer von dem nicht funktionierendem allrad wusste und es "arglistig verschwiegen" hat. dann kannst du deine willenserklärung in bezug auf den kauf des wagens anfechten und der kaufvertrag wäre nichtig. doch beweis dem verkäufer erstmal, dass dieser arglistig gehandelt hat und von dem nicht funktionierendem wusste...

@schmittler er sagt das Auto hat 117tkm gelaufen selbst wenn der Vorbesitzer es nur ein paar Tausend km hatte dann bemerkt man das selbst als Laie wenn der Allrad nicht funktioniert.

na dann hat er ja noch ein jahr zeit um anzufechten und sich zu überlegen, ob er seinem bekannten ans bein pinkeln will :D

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 17:38

Leute, Leute!

Danke für Eure Anteilnahme - Freut mich wirklich!

Ihr könnt mir aber glauben das ich den Kaufvertrag bereits einen befreundeten Anwalt übermittelt habe - zur Prüfung! Dieser sagt ich habe keine Chance, da die Beweislast bei mir liegt (ich muß ihm beweisen das er die Sache arglistig verschwiegen hat)

Habe darauf hin natürlich sämtliche Werkstätten im Umkreis des Verkäufers kontaktiert um vielleicht zu erfahren das er mit dem Problem schon vorstellig wurde. Leider ohne Erfolg!

Zudem ist seine Lebensgefährtin meistens mit dem Fahrzeug gefahren - also ich möchte hier kein Urteil über Frauen u. Technik sprechen, aber Ihr wisst hoffentlich was ich meine.

Ich kann nur sagen - SELBST SCHULD! Ich kaufe sicherlich kein Gebrauchtfahrzeug mehr welches ich nicht in eine Fachwerkstätte begutachtet habe - In diesem Fall könnte ich die Werkstätte zur Verantwortung ziehen, welches sicherlich um einiges leichter wäre.

Wünsche Euch schöne Feiertage und möchte mich nochmals für Eure Anteilnahme und Informationen bedanken.

Gruß

Markus

wenn ich einen Allrad kaufe, ist doch das erste was ich teste ob er funktioniert...

An was liegt es nun?? Steuergerät oder Haldexkupplung?

 

Wenn das Allrad nicht geht muss was im Fehlerspeicher stehen oder eine Leuchte aufleuchten. Ist die Sicherung i.O. ?

 

Grüße

Domi

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 17:52

In Zukunft werde ich auch sämtliches prüfen. Nur wie schon Eingangs steht, ich habe das Fahrzeug von einem Bekannten gekauft.

Bezüglich Fehlerspeicher: Hier steht einmal Haldex, einmal Steuergerät u. anschließend wieder NIX! Der Allrad funktioniert aber nicht.

Werde jetzt ein Steuergerät (NEU) einbauen lassen und sollte es trotzdem nicht funktionieren, wird es ja die HALDEX sein. (Auskunft von meiner VW Werkstätte)

Was meinst Du mit der Sicherung???? Gibt es hierzu eine Sicherung welche defekt sein könnte? Wenn ja, finde ich diese im Bord- Sicherungskasten???

Bitte um Info - Dies wäre ja natürlich die freundlichste Lösung, wobei ich skeptisch bin, wieso soll die Werkstätte die Sache nicht kontrollieren???

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