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§ 53 Abs. 6 ist abgelaufen
Nun ist der 31. August 2012 (§ 53 Abs. 6) überschritten. Das heißt nun Radfahrer brauchen keine Fußgängerampeln mehr zu beachten. Es gilt nun die Fahrbahnampel.
Also regelt nun nur noch §37 Abs. 6 die zuständige Ampel für Radfahrer:
Zitat:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Da ich jetzt schon mehrere Ampeln gesehen habe (alle mit grünen Pfeilen) wo diese Reglung den Erbauern nicht bekannt zu sein scheint, mal eine kleine Warnung:
Es gibt jetzt Ampeln, die Radfahren auf Radwegen grün zeigen und gleichzeitig dem abbiegenden Verkehr auf der Fahrbahn einen grünen Pfeil.
Beste Antwort im Thema
Das ist ja lustig... wir haben zwei Ministerien, die sich um die gültige Fassung der StVO streiten.
Wußte ich noch überhaupt nicht.
Mal wieder typisch Deutschland...
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Es gibt jetzt Ampeln, die Radfahren auf Radwegen grün zeigen und gleichzeitig dem abbiegenden Verkehr auf der Fahrbahn einen grünen Pfeil.
Hat man den grünen Pfeil nicht normalerweise nur an Ampeln, wo es eine Rechtsabbiegespur gibt?
Also das Radfahrer sich auf die mittlere Spur einordnen müssen, wenn sie geradeaus wollen?
Miserabel geplant von der Stadt, wenn dort keine spezielle Ampel für Radfahrer ist.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Da ich jetzt schon mehrere Ampeln gesehen habe (alle mit grünen Pfeilen) wo diese Reglung den Erbauern nicht bekannt zu sein scheint, mal eine kleine Warnung:
Es gibt jetzt Ampeln, die Radfahren auf Radwegen grün zeigen und gleichzeitig dem abbiegenden Verkehr auf der Fahrbahn einen grünen Pfeil.
Hast Du mal ein Beispiel?
Ich kann mir das irgendwie nur schwer vorstellen...
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Hat man den grünen Pfeil nicht normalerweise nur an Ampeln, wo es eine Rechtsabbiegespur gibt?
Also das Radfahrer sich auf die mittlere Spur einordnen müssen, wenn sie geradeaus wollen?
Das ist doch das Problem von Radwegen, das dort die Geradeausspur rechts neben der Rechtsabbiegespur liegt.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Hast Du mal ein Beispiel?
Ich kann mir das irgendwie nur schwer vorstellen...
Sorry wenn ich es schlecht erklärt habe, ich besser mal mit einem Beispiel nach:
Straße mit Rad/Fuß-weg kommt an Kreuzung. Auf der Fahrbahn bekommen rechtsabbieger grünen Pfeil und geradeaus ist auch grün.
Ampel für Fußgänger (nur Fußgängersymbol) zeigt rot.
Vor dem 31.8: Radfahrer auf Radweg haben rot.
Jetzt: Radfahrer haben grün, Konflikt zu grünem Pfeil auf Fahrbahn.
Geplant aber vergessen: Streuscheibe für Fußgänger und Radfahrer (beide Symbole) oder eigene Lichtzeichen (Radfahrersymbol).
Das wäre ja "feindliches Grün".
Ich verstehe das Problem. iirc gibt es in meiner Umgebung keine derartigen Lagen. Aber ich halte da mal en sehr waches Auge drauf.
Ob sich das unter den Autofahrern herumgesprochen hat, dass Radler jetzt trotz augenscheinlich roter Ampel fahren dürfen?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ob sich das unter den Autofahrern herumgesprochen hat, dass Radler jetzt trotz augenscheinlich roter Ampel fahren dürfen?
Hat sich nicht rumgesprochen, aber wenn die Radfahrer auf die Ampel für die Autos gucken müssen, dann werden sie den grünen rechtsabbiegefeil sehen. Einerseits keine Gefahr, aber da einige ihr Hirn gerne mal zuhause lassen könnte es eventuell mal knallen.
Dann wären die rechts-abbiegenden Autofahrer immer noch wartepflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Straße mit Rad/Fuß-weg kommt an Kreuzung. Auf der Fahrbahn bekommen rechtsabbieger grünen Pfeil und geradeaus ist auch grün.
Ampel für Fußgänger (nur Fußgängersymbol) zeigt rot.
Vor dem 31.8: Radfahrer auf Radweg haben rot.
Jetzt: Radfahrer haben grün, Konflikt zu grünem Pfeil auf Fahrbahn.
Geplant aber vergessen: Streuscheibe für Fußgänger und Radfahrer (beide Symbole) oder eigene Lichtzeichen (Radfahrersymbol).
Jetzt verstehe ich, was Du meinst.
Die Ampelanlagen, die mir jetzt gerade so einfallen, haben alle ein Kombisymbol (Fußgänger/Radfahrer) oder eine eigene kleine Radler-Ampel.
Wenn irgendwo ein kombinierter Rad/Fußweg ist, dann muss auch die Ampelanzeige dementsprechend umgerüstet sein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Umrüstung für alte Anlagen (speziell in den neuen Bundesländern) bis zum 31.08.2012 erfolgt sein sollte. Stand vermutlich in irgend einem Pflichtenheft und ein ganz schlauer Mensch hat es dann als Zusatz in die StVO eingefügt, weil ja bei uns alles seine Ordnung haben muss.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es ziemlich unlogisch ist, wenn man als Radler der Meinung ist, freie Fahrt geradeaus zu haben, wenn die Autos einen grünen Abbiegepfeil haben und die Fußgänger auf dem Kombiweg an der roten Ampel stehen.
Sorry, aber wer würde denn in einem solchen Falle einfach losradeln? Doch höchstens einer, der mit Suizidgedanken spielt.
... ob nun mehr Verkehrsteilnehmer wirklich die (neue) Regel kennen, verstehen und anwenden?
Es sind jedenfalls Fälle bekannt, wo sogar Polizisten Rotlichtverstöße von Radlern ahnden wollten, obwohl diese sich absolut regelkonform verhalten hatten, Beispiel:
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es ziemlich unlogisch ist, wenn man als Radler der Meinung ist, freie Fahrt geradeaus zu haben, wenn die Autos einen grünen Abbiegepfeil haben und die Fußgänger auf dem Kombiweg an der roten Ampel stehen.
Sorry, aber wer würde denn in einem solchen Falle einfach losradeln? Doch höchstens einer, der mit Suizidgedanken spielt.
In diesem Beispiel ja. Nächstes Beispiel, diese Ampel steht in Kerken an der B9 vor einem Supermarkt. Hoffe die "Grafik" ist erkennbar. Es handelt sich um eine T-Kreuzung, eine Strecke hat einen 2 Richtungsradweg:
T-Kreuzung (3 will rechts abbiegen, Punkte als Leerzeichenersatz genommen):
________________________________
.....................................................2
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
______1____|..............|____________
___________|......|.......|_____<- Rad__
......................|......|...3..|
......................|......|.......|
1 sieht: rot geradeaus, Rechts abbiegen verboten
2: sieht: grün Pfeil geradeaus, grün Pfeil links, Links abbiegen verboten
3: sieht: grün Pfeil rechts, rot Pfeil links
Rad sieht: Rote Ampel (nur Fußgängersymbol) und die Ampel von 2
In diesem Fall gibt die Ampel seit dem 1. Sept. Rad und 3 grün. Dies kann weder der Radfahrer, noch 3 erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Nun ist der 31. August 2012 (§ 53 Abs. 6) überschritten. Das heißt nun Radfahrer brauchen keine Fußgängerampeln mehr zu beachten. Es gilt nun die Fahrbahnampel.
Also regelt nun nur noch §37 Abs. 6 die zuständige Ampel für Radfahrer:
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Zitat:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Da ich jetzt schon mehrere Ampeln gesehen habe (alle mit grünen Pfeilen) wo diese Reglung den Erbauern nicht bekannt zu sein scheint, mal eine kleine Warnung:
Es gibt jetzt Ampeln, die Radfahren auf Radwegen grün zeigen und gleichzeitig dem abbiegenden Verkehr auf der Fahrbahn einen grünen Pfeil.
Hallo,
ich denke, Du hast die falsche Version der StVO. Momentan gilt die 45. Änderungsverordnung und nicht die 46.. Diese wurde für nichtig erklärt.
Und in der 45. steht bei §53 Absatz 6:
(6) Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, dürfen nach dem 1. Januar 1990 nicht mehr verwendet werden.
Es bleibt also alles wie es ist.
Grüße,
diezge
So... ich empfehle mal, die aktuelle und gültige Version der StVO des Bundesverkehrsministeriums zu sichten:
http://www.bmvbs.de/.../...senverkehrs-ordnung-stand-Dezember-2010.pdf
Dort steht in §37, Abs. 5+6 ganz klar:
5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.
Interessanterweise existiert dort der im EP zitierte §53, Abs. 6 nicht mehr.
Somit dürfte sich der Thread eigentlich erledigt haben.
Nachtrag: diezge war schneller
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es ziemlich unlogisch ist, wenn man als Radler der Meinung ist, freie Fahrt geradeaus zu haben, wenn die Autos einen grünen Abbiegepfeil haben und die Fußgänger auf dem Kombiweg an der roten Ampel stehen.
Sorry, aber wer würde denn in einem solchen Falle einfach losradeln? Doch höchstens einer, der mit Suizidgedanken spielt.
In diesem Beispiel ja. Nächstes Beispiel, diese Ampel steht in Kerken an der B9 vor einem Supermarkt. Hoffe die "Grafik" ist erkennbar. Es handelt sich um eine T-Kreuzung, eine Strecke hat einen 2 Richtungsradweg:
T-Kreuzung (3 will rechts abbiegen, Punkte als Leerzeichenersatz genommen):
________________________________
.....................................................2
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1 sieht: rot geradeaus, Rechts abbiegen verboten
2: sieht: grün Pfeil geradeaus, grün Pfeil links, Links abbiegen verboten
3: sieht: grün Pfeil rechts, rot Pfeil links
Rad sieht: Rote Ampel (nur Fußgängersymbol) und die Ampel von 2
In diesem Fall gibt die Ampel seit dem 1. Sept. Rad und 3 grün. Dies kann weder der Radfahrer, noch 3 erkennen.
Was ist den bitte ein "2-Richtungsradweg". Ist in der StVO, so wie ich das grad sehe, überhaupt nicht vorgesehen und damit würde der Radfahrer auf der falschen Fahrbahnseite radeln und hätte Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Was ist den bitte ein "2-Richtungsradweg". Ist in der StVO, so wie ich das grad sehe, überhaupt nicht vorgesehen und damit würde der Radfahrer auf der falschen Fahrbahnseite radeln und hätte Schuld.
Doch, sind in der STVO vorgesehen und heißen dort "Linker Radweg" (vgl §2 Abs 4. Satz 3)