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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Lebenslange Haft? Glaube ich nicht dran, das würde einen Tötungsvorsatz erfordern, hier dürfte man aber wohl nicht mal bedingten Vorsatz (billigend in Kauf nehmen) nachweisen können. Dennoch droht ihm eine längere Haftstrafe, und ich finde nicht zu unrecht. Er hat ja mittels Youtube-Kanal nachgewiesen, dass er regelmäßig erheblich zu schnell durch die Stadt geballert ist.

Zu schnell fahren ist ja die eine Sache, mit über 100 durch eine Innenstadt ist aber keine Kleinigkeit, sondern völlig neben der Spur. In einer Stadt muss ich immer mit Irgendjemandem rechnen, der auf die Straße dappt. Zumal niemand damit rechnen muss, dass da irgendein Spinner mit 100 oder sogar noch deutlich mehr durch die Straßen heizt.

Die Anklage lautet auf Mord und ist so vom Landgericht zugelassen worden. Die - vorläufige - rechtliche Würdigung scheint demnach eine Verurteilung wegen Mordes zuzulassen.

Dumm für ihn nur, dass es sich nicht um ein Augenblicksversagen handelt, sondern er seine extreme Fahrweise zum Geldverdienen ins Netz gestellt hat. Da habe ich ganz schnell den Vorwurf, dass ich die Verletzung/Tötung anderer billigend in Kauf nehme. Und dank des Geldverdienens kann die StA auch die niedrigen Beweggründe darlegen.

Was letztlich daraus wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ja, wenn YouTube für Straftaten zahlt, müsste man eine mittelbare Täterschaft herausarbeiten.

Ich möchte da schon Richter sein.

Der würde bei mir nie mehr Tageslicht sehen!

Soviel ich weiß war der nicht mit 100km/h im der Stadt unterwegs sondern mit 170...

Vor dem Unfall mit dem Rentner gabs schon eine Kollision mit einem Auto, hatte er Unfallflucht begangen.

Außerdem war er ohne Führerschein unterwegs

Glasklare Sache eigentlich... hoffe ich...

Hinterher kann man sich immer leicht reumütig zeigen

VORHER sollte man sein Hirn einschalten!

Es würde mich überraschen, wenn das wirklich als Mord durchgeht, aber den Ansatz finde ich schon mal gut.

Heute im mima war sein Anwalt. Der meinte, dann müsste er ja auch seinen eigenen Tod billigend in Kauf genommen haben. Ja, hat er. Wer so fährt, tut das.

Ich tippe auf kein Mord, aber 12 Jahre Knast.

Hab ja ne hohe Schmerzgrenze aber beim Ortsschild hört der Spaß für mich auf.

Die meisten Youtuber die ich ansehe, sehen das scheinbar ähnlich.

Zum Rest bzgl. Führerschein und seine Assikommentare sag ich lieber nichts..............weg mit dem De**en

Zitat:

@stratoman schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:21:00 Uhr:

 

Der Rentner war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Bedingte Strafe reicht, das wird als Straffe reichen, der betrunkene Rentner hat dort nichts verloren.

12 Jahre??? Niemals!!!

Wenn er Glück hat, bekommt er Bewährung. Wenn nicht, max. vier Jahre.

Die Kommentare, die er bei seinen Videos zum Besten gegeben hat, waren hinsichtlich der Menschenverachtung, die darin zum Ausdruck kam, oftmals geradezu schockierend. Daraus resultiert ja auch der Ansatz der Staatsanwaltschaft zur Begründung der Mordanklage.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 18:49:24 Uhr:

12 Jahre??? Niemals!!!

Wenn er Glück hat, bekommt er Bewährung. Wenn nicht, max. vier Jahre.

Glaube ich nicht. Dazu sind die Umstände zu eindeutig und die augenblickliche Stimmung zu sehr gegen Innenstadtraser.

Unter 10 Jahre kommt er nicht weg. Das wird ein Exempel. Dass die Ampel rot war, ändert nichts.

Dann warten wir auf die Revision.

Rote Ampel ist Mitschuld.

Zitat:

@AGENT1 schrieb am 12. Dezember 2016 um 18:47:47 Uhr:

Zitat:

@stratoman schrieb am 12. Dezember 2016 um 17:21:00 Uhr:

 

Der Rentner war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Bedingte Strafe reicht, das wird als Straffe reichen, der betrunkene Rentner hat dort nichts verloren.

Wenn ich jeden überfahre, der in dem Moment dort nichts zu suchen hat, brauch ich jeden Monat ein neues Auto.

Zitat:

@AGENT1 schrieb am 12. Dezember 2016 um 18:47:47 Uhr:

Bedingte Strafe reicht, das wird als Straffe reichen, der betrunkene Rentner hat dort nichts verloren.

Sehe ich anders. Innerorts, gerade abends und nachts, muss man immer damit rechnen, dass jemand etwas macht, was er besser nicht sollte. Bei Tempo 50 lassen sich viele Dinge vermeiden, die bei Tempo 100 oder mehr nicht mehr vermeidbar sind.

Wer innerorts so fährt riskiert schon deutlich zu viel.

Ich glaube nicht an eine Verurteilung wegen Mordes, bei der Strafe vermute ich eine Zahl zwischen denen von Lew und K2. Alleine schon aus Gründen der Generalprävention glaube ich nicht an eine Bewährungsstrafe.

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