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(bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:31

hi leute, grad beim surfen folgendes bei bild.de gefunden

http://www.bild.t-online.de/.../irrtuemer.html

 

sacht ma, stimtm das da alles so? über manche sachen haben wir hier schon diskutiert, zum beispiel dieses hier

Zitat:

6. Man darf nicht nur mit Standlicht fahren

Standlicht ist zum Stehen, Abblendlicht zum Fahren: Allerdings gilt dies nur, wenn Beleuchtungspflicht herrscht, es also dunkel ist. Am Tag dürfen Sie auch mit Standlicht herumkurven...

so stand das auch mal in einem leserbrief in der autobild drin. aber hatten wir nicht mal gesagt standlicht NIE beim fahren?

das hier kommt mir auch etwas spanisch vor

Zitat:

7. Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h

Auf deutsche Autobahnen dürfen nur Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen. Die Angabe ist z.B. im Fahrzeugschein zu finden – sie stellt aber keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit dar...

ich meine ok..., es muss mehr als 60km/h im fahrzeugschein stehen. n roller der getunt 65km/h fährt darf nicht drauf, klar.

aber es gilt doch trotzdem eine mindestgecshwindigkeit von 60 km/h, oder?? ausser halt man kann nicht schneller, beispielsweise vollbeladene LKWs berghoch etc.?!

 

Zitat:

8. Radfahrer dürfen nicht einhändig fahren

Solange Radfahrer nicht die Kontrolle verlieren, dürfen Sie Taschen oder größere Gegenstände in einer Hand halten. Sogar das Schieben eines zweiten Rades ist erlaubt. Nur freihändig fahren ist verboten!

mag sein, hätte aber nicht gedacht dass das schieben eines zweiten rades (während der fahrt ja?!) erlaubt ist :eek:?

 

achso, eine sache noch, die da nun nicht beisteht, ich gerne nochmal geklärt hätte:

man darf in einem auto mit 5 eingetragenen sitzplätzen (und 5 anschnallgurten demnach) auch 6 personen mitnehmen (beispielsweise 4 hinten statt 3), wenn die halt relativ vernünftig sitzen können und den fahrer nicht bei der sicht behindern (und natürlich gesamtgewicht nicht überschritten wird ;))?! das stand ja so auch mal in der autobild und auch hier hatte ich es mal so gelesen?! scheint für mich immer noch komisch und ich hätte das gern nochmal belegt :)

 

viele grüße, Jan

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36 Antworten

Re: (bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr

 

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

man darf in einem auto mit 5 eingetragenen sitzplätzen (und 5 anschnallgurten demnach) auch 6 personen mitnehmen (beispielsweise 4 hinten statt 3), wenn die halt relativ vernünftig sitzen können und den fahrer nicht bei der sicht behindern (und natürlich gesamtgewicht nicht überschritten wird ;))?! das stand ja so auch mal in der autobild und auch hier hatte ich es mal so gelesen?! scheint für mich immer noch komisch und ich hätte das gern nochmal belegt :)

 

viele grüße, Jan

also ich hab mal im E30 5 Personen mitgenommen....darunter ein MT-Mod ;)

Der hat nix gesagt und die 3 Polizeiwagen, die uns entgegen kamen, haben uns auch nicht herausgewunken.....allerdings müssen halt 5 Leute angeschnallt sein, wenns 5 Gurte gibt....

 

Das mit dem Standlicht hab ich auch gedacht, daß das am Tag ginge, aber dann im Gesetz hab ich es anders herausgelesen

Zum Thema Standlicht:

STVO:

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]

 

 

Bild halt *rolleyes*

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:38

Re: Re: (bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

also ich hab mal im E30 5 Personen mitgenommen....darunter ein MT-Mod ;)

Der hat nix gesagt und die 3 Polizeiwagen, die uns entgegen kamen, haben uns auch nicht herausgewunken.....allerdings müssen halt 5 Leute angeschnallt sein, wenns 5 Gurte gibt....

 

Das mit dem Standlicht hab ich auch gedacht, daß das am Tag ginge, aber dann im Gesetz hab ich es anders herausgelesen

hmm puh wenn sich die 5 anschnallen müssen is natürlich schwer mit dem 6.? vor allem wenn der hinten in der mitte sich anschnallt..?! ;)

oder darf der 6. auch quer über denen liegen bze sich in den kofferraum pflanzen?

 

zum standlicht: naja wir hatten es schonmal dass das verbot sich nur auf die beleuchtungspficht (bei dunkelheit) oder so bezieht. vllt postet das ja nochmal jemand.

ich weiß noch dass das auch mal ein fahrschullehrer bei autobild geschrieben hatte, hier aber eher von "blödsinn" die rede war/ist? genau weiß ichs halt auch nicht.

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zum Thema Standlicht:

STVO:

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]

 

 

Bild halt *rolleyes*

ja, ich weiß.

aber paar zeilen drüber oder drunter steht meine ich (in erinnerung zu haben), dass sich dieser satz nur darauf bezieht, bei beleuchtungspflicht (dunkelheit) nicht damit zu fahren.

müsste man das nochmal komplett zitieren und raussuchen.

ich weiß, wir hatten das alles schonmal, aber hätte die punkte eben gern nochmal zusammengefasst hier und ne endgültige klärung wenn möglich ;).

gruß, Jan

ich hatte auch mal 5 personen im auto gehabt...3 hinten,und keiner war hinten angeschnallt.......

die polizei hat uns dann angehalten,und

2 haben bezahlt,der in der mitte saß,musste nichts bezahlen

Das mit dem Standlicht kann man so und so interpretieren hab ich mir grad gedacht....

Absatz 1 sagt halt, daß man bei Dunkelheit mit Licht fahren muss.....nun ist mir aber nicht ganz klar, ob Absatz 2 sich auf den ersten bezieht oder "eigenständig" ist......

Ich würde eher auf eigenständig gehen, wenn ich mir den ganzen Paragrafen und seine Absätze angucke....

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von st328

ich hatte auch mal 5 personen im auto gehabt...3 hinten,und keiner war hinten angeschnallt.......

die polizei hat uns dann angehalten,und

2 haben bezahlt,der in der mitte saß,musste nichts bezahlen

hmm?

naja dem in der mitte konnten sie es sicher nicht beweisen, da du da ja nur einen beckengurt hast und sie von aussen nur sehen konnten, dass die 2 anderen aussen jedenfalls nicht angecshnallt waren?! anders kann ich mir das nicht erklären...

aber ich will ja auf 1 oder 2 mehr als im fahrzeugschein eingetragen hinaus ;)

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

aber ich will ja auf 1 oder 2 mehr als im fahrzeugschein eingetragen hinaus ;)

bei mir saßen 2 auf dem Beifahrersitz....da war die Sicht schon etwas eingeschrängt, dafür haben die ja für mich mitgeguckt..... :D

Mit dem Anschnallen war es meines Wissens so:

Ich nehm mal ein Beispiel dazu:

Auto mit 4 Sitzplätzen und 4 Gurten.

5 Leute möchten mitfahren.

--> Die vorhandenen 4 Sitzplätze MÜSSEN belegt werden und die 4 Personen MÜSSEN angeschnallt sein. Die 5 Person darf sich hinsetzten wo sie will, z.B. zwischen die hinteren beiden oder in den Kofferraum :D

Voraussetzung für das Mitnehmen der 5. Person ist, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Stimmt das so? :confused:

 

Gruß

Ci-driver

Re: (bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr

 

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

so stand das auch mal in einem leserbrief in der autobild drin. aber hatten wir nicht mal gesagt standlicht NIE beim fahren?

die stvo, sagt aus, dass das fahren mit standlicht alleine während der beleuchtungszeit untersagt ist. von sonstigen zeiten steht dort aber nix.....

und das einige zeitgenossen das standlicht als tagfahlichtersatz nutzen wollen....naja....cih finde das sieht aus wie gewollt und nicht gekonnt...

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

aber es gilt doch trotzdem eine mindestgecshwindigkeit von 60 km/h, oder??

nö...

um die bab zu befahren, muss das fz bauartbedingt min. 60km/h schnell sein, eine mindestgeschwindigkeit gibt es dennoch nicht, d.h. du könntest auch mit 50kmh rumkriechen.....

Re: (bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr

 

zur Autobahn:

also die Mindestgeschwindigkeit im KFZ-Schein soll ja verhindern, daß langsame Autos auf die Bahn dürfen.....wenn ein Schwerlaster in den Kasseler Bergen aber mit 30 den Berg hoch kraucht, weil er nicht schneller kann, dann ist das ok.

 

Fährt aber Opa mit seinem Benz mit 50 über die Bahn wird ihn der erste Polizist, der ihm begegnet, rausziehen, wegen langsamfahrens ohne driftigen Grund....das ist ja immer verboten, nicht nur auf der AB (Gefährdung anderer, Verleiten zum gefährlichen überholen --> is sogar glaube ne Fahrschulfrage)

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Ci-driver

Mit dem Anschnallen war es meines Wissens so:

Ich nehm mal ein Beispiel dazu:

Auto mit 4 Sitzplätzen und 4 Gurten.

5 Leute möchten mitfahren.

--> Die vorhandenen 4 Sitzplätze MÜSSEN belegt werden und die 4 Personen MÜSSEN angeschnallt sein. Die 5 Person darf sich hinsetzten wo sie will, z.B. zwischen die hinteren beiden oder in den Kofferraum :D

Voraussetzung für das Mitnehmen der 5. Person ist, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Stimmt das so? :confused:

 

Gruß

Ci-driver

also darf man im e46 cabrio beispielsweise mit 5 leuten durch die gegend gondeln?!

und wie sieht es bei 5 sitzplätzen aus, wenn der 6. in den kofferraum will? darf er das?

 

@magirus deutz

mhh du teilst also auch die meinung, dass stadnlicht fahren nur bei dunkelheit verboten ist. aber klar is MIR das immer noch nciht ;)!!

@bmwrider

mhh jo ok, also keine gesetzliche mindetgecshwindigekit (die kanns ja durch berge und LKWs wie egsagt auch nciht geben), aber eine prinzipielle mindestgecshwindigkeit dann ja nun doch ;)?! :)

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

bei mir saßen 2 auf dem Beifahrersitz....da war die Sicht schon etwas eingeschrängt, dafür haben die ja für mich mitgeguckt..... :D

hehe ;)

ja nee, sowas wird nicht erlaubt sein (vor allem bei autos mit airbags), da so ja nicht nur der zusätzliche beifahrer gefährdet wird, sondern der andere ja auch (er hat nicht viel vom airbag ;)).

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

hehe ;)

ja nee, sowas wird nicht erlaubt sein (vor allem bei autos mit airbags), da so ja nicht nur der zusätzliche beifahrer gefährdet wird, sondern der andere ja auch (er hat nicht viel vom airbag ;)).

unangeschnallt im Kofferraum (was erlaubt ist, aber bei ner Limo lzu Atemnot führen dürfte) ist auch nicht sicherer, zumal der E30 keinen Beifahrerairbag hatte.....

Bis auf die etwas eingeschränkte Sicht (ich konnte schon noch was sehen, etwa die Hälfte vom normalen) war das imho legal....

Und im Cab kannste auch 5 mitnehmen, aber 4 müssen dann eben angeschnallt sein...

 

Und das mit der Mindestgeschwindigkeit ist dann eben Ermessenssache der Rennleitung....gilt aber auch in der Stadt, wenn da einer mit 20 rumgurkt....

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