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!Bitte um schnelle Hilfe! Gegnerische Versicherung möchte Auto sehen trotz ein Gutachten meinerseit

Themenstarteram 20. November 2009 um 12:15

Hallo Leute ich bin neu hier und habe eine Frage ich hoffe Ihr könnt mir helfen?

Also ich hatte am 2.02.09 einen Unfall mit einer Polnischen Autofahrerin. Die Dame ist mir hinten links über dem Reifen reingefahren. Die Vorgeschichte war das Sie in einer 50 Zone 30 gefahren ist ist ja ok wenn Sie sich nicht so gut auskennt!!! Dann an der Ampel Sie steht links und ich rechts neben Ihr wollen aber beide nach links abbiegen!!! Nach dem Abbiegen macht Sie das Fenster runter und fängt an los zu schreien BLA BLA BLA ich auch eine zwei Wörter gesagt und dann wollte ich gerade weiterfahren weil ich sonst zu spät zu Arbeit gekommen wäre da merkte ich nur noch ein Knall. Ich habe die Polizei eingeschaltet die darauf hin am Unfallort war und alles aufgenommen hat. Ich bin nicht schuld am Unfall so die Aussage der Polizei!!! Ich habe 2 oder 3 Tage später ein Gutachter mein Auto begutachten lassen. Schaden 1050€. Danach bin ich zu meiner Anwältin die den Rest erledigen sollte. Da ich mir das Auto nicht mehr leisten konnte wegen finanzieller Probleme habe ich das Auto verkauft!!! Die Unfallgegnerin wohnt in Polen und hatte auch ein Polnisches Kennzeichen. Sie behauptete als erstes das kein Unfall passiert sei danach sagte Sie das ich Ihr reingafahren sei!!! Also zwei falsche Aussagen!!! Ich habe es geschafft den Strafprozes zu gewinnen aber der Zivilprozes steht noch offen. Jatzt nach fast 10 Monaten hin und her möchte die gegnerische Versicherung das Auto von mir sehen!!! Haben die das Recht dazu? Das Auto habe ich verkauft und ob der Käufer das Auto repariert hat weiß ich nicht der war KFZ Mechaniker also kann das gut sein das er das Auto schon repariert hat. Bitte ich brauche Eure Hilfe!!!!!! Danke Koray

Beste Antwort im Thema

@twelferider, @dellenzaehler,

es bereitet mir immer wieder Freude, Eure absolutistische Meinung hier im Forum zu lesen. Keiner weiss es besser als Ihr.

Wer nicht Euer Meinung bzw. Auffassung ist in der jeweiligen Beurteilung der Sachlage, wird niedergemacht. Eben Eure Art der Kommunikation.

Ich finde diese Art unterhalb der Gürtellinie. Eure Reaktionen entsprechen nicht meinen Vorstellung eines gepflegten und respektierlichen Verhaltens miteinander.

Das Schadenersatzrecht regelt der § 249 BGB. Hinsichtlich des Nachbesichtigungsverlangens von Versicherungen wurden mehrfach einschlägige Urteile (z.B. AG Wiesbaden 91C1735/97) gefällt.

Ein Nachbesichtigungsrecht wurde ihnen verwehrt.

Ein schönes Wochenende für Euch.

Gruss HCING

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Zitat:

Original geschrieben von kralbas

Danach bin ich zu meiner Anwältin die den Rest erledigen sollte.

Warum fragst du nicht deine Anwältin? :confused:

Gruß Meik

Themenstarteram 20. November 2009 um 15:01

Hi das habe ich ja auch schon und die meint das ich das Auto der gegnerischen Versicherung vorzeigen muss!!! Ich bin auch nicht sehr begeistert über meine Anwältin die kommt nicht so richtig aus Tasche und einen anderen Anwalt würde meine Rechtschutzversicherung nicht bezahlen!!! Ich möchte nur wissen ob das rechtens ist? Mein gutachter sagt auch das da etwas nicht stimmt as die Versicherung erst nach 10 Monaten dazu kommt und den Wagen sehen will!!! Gruß Koray

Hallo TE,

es gibt keine Rechtsgrundlage, die der gegnerischen Versicherung das Recht einräumen würde, Dein Fahrzeug nachzubesichtigen.

Dadurch, dass Du ein Gutachten hast anfertigen lassen, dass die gegnerische Versicherung der Schilderung nach nicht beanstandet, bist Du der Beweissicherung ausreichend nachgekommen.

Im Übrigen ist es mehr als nachdenklich, nach 10 Monaten mit so einem Wunsch an einen Geschädigten heranzutreten.

Gruss HCING

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Im Übrigen ist es mehr als nachdenklich, nach 10 Monaten mit so einem Wunsch an einen Geschädigten heranzutreten.

Stimmt, es ist ja wohl kaum zuzumuten ein Auto 10 Monate nicht reparieren oder verkaufen zu dürfen nur damit die Versicherung es irgendwann mal besichtigen kann. Prinzipiell können sie von mir aus nachbesichtigen wenn sie dem Gutachten nicht trauen, aber nicht 10 Monate später. :eek:

Gruß Meik

Es müste reichen denen den Vertrag zu zeigen das der Wagen weg ist, dann können die sich gerne an den neuen Halter wenden wenn die es unbedingt wollen. Ob der das zuläst ist seinen Sache. Deine Anwältin soll sich um deine Ansprüche kümmern und nicht um die der gegnerischen Versicherung. Du willst kohle und fertig und so soll die auch in den Prozess gehen.

Zitat:

Original geschrieben von HCING

 

es gibt keine Rechtsgrundlage, die der gegnerischen Versicherung das Recht einräumen würde, Dein Fahrzeug nachzubesichtigen.

Was natürlich reines Wunschdenken von bestimmten Leuten ist, die diesen Unfug auch noch in öffentlichen Foren verbreiten!

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Im Übrigen ist es mehr als nachdenklich, nach 10 Monaten mit so einem Wunsch an einen Geschädigten heranzutreten.

Genau - darüber sollte man mal nachdenken.

Stimmt vielleicht mit dem Parteigutachten des TE etwas nicht?

 

Egal - der TE ist bereits anwaltlich vertreten (zumindest können die üblichen "Spezialisten" hier nicht das übliche "Geh-zum-Anwalt"-Geblöke einstimmen -gelle die Herren Einäugigen ;) )

Somit möge der TE seinen Rechtsbeistand kontaktieren.

 

 

Themenstarteram 20. November 2009 um 16:41

Hi, danke erstmal für die schnellen Antworten !!! Also muss der Käufer das Auto nicht vorführen bzw. kann er das ablehnen das die gegnerische Versichrung das Auto sieht oder zu begutachten? Ich habe den Käufer angerufen und er hat nix dagegen das die das Auto sehen wollen aber ich möchte das nicht die haben docch nicht das Recht!!! Der Gutachter hat mich heute angeschrieben das er auch kangsam sein Geld haben möchte. Die gegneriche Versicherung ruft mich laut Aussage meiner Anwältin am Montag an. Kann ich das ablehnen und sagen das ich das nicht möchte und der Vwerkäufer auch nicht? Ich weiß halt nicht was dann passiert??? Ich bin echt am verzweifeln :(

Zitat:

Original geschrieben von kralbas

Ich habe den Käufer angerufen und er hat nix dagegen das die das Auto sehen wollen aber ich möchte das nicht die haben docch nicht das Recht!!!

Es ist doch ganz einfach: Wenn die Versicherung ohne Nachbesichtigung des Fahrzeuges keine Zahlung leistet, dann musst du mit deiner Anwältin den Schaden einklagen.

Und spätestens dann wird dir der Richter erklären, ob die Versicherung das Recht dazu hat, einen Schaden zu überprüfen oder nicht.

Und jetzt musst du einfach überlegen, was hier der sinnvolle Weg ist und ob du deiner Anwältin glaubst oder nicht.

 

 

 

Themenstarteram 20. November 2009 um 16:46

Ich möchte nur mein Geld haben weiter nichts!!! Kann das sein das die den Schaden nicht so hoch sehen und weniger Geld zahlen wollen?

Themenstarteram 20. November 2009 um 16:51

Ich habe mehrere Leute gefragt und alle sagen das es nicht normal ist wenn ich schon ein Gutachten gemacht habe dann müssen die zahlen Mein Kumpel sagt ich soll mir eine Rechnung von einer Werstatt erstellen lassen und das der gegnerichen Versicherung zeigen dann müssen Schaden zahlen

Gruß Koray

Zitat:

Original geschrieben von kralbas

Ich habe mehrere Leute gefragt und alle sagen das es nicht normal ist wenn ich schon ein Gutachten gemacht habe dann müssen die zahlen Mein Kumpel sagt ich soll mir eine Rechnung von einer Werstatt erstellen lassen und das der gegnerichen Versicherung zeigen dann müssen Schaden zahlen

Gruß Koray

Du hast das Auto ohne Rep. verkauft?

Geht dein Kumpel für dich auch in den Knast?

Ach, geht ja leider nicht.Da mußt du schon selber die Strafe absitzen.

Was dein Kumpel da vor hat, nennt man Betrug.

Zitat:

Original geschrieben von kralbas

Ich habe mehrere Leute gefragt und alle sagen das es nicht normal ist wenn ich schon ein Gutachten gemacht habe dann müssen die zahlen Mein Kumpel sagt ich soll mir eine Rechnung von einer Werstatt erstellen lassen und das der gegnerichen Versicherung zeigen dann müssen Schaden zahlen

Gruß Koray

dann bestell deinem Kumpel einen Schönen Gruß. Er ist ein riesengroßer Honrochse ohne Sachverstand (bitte wörtlich so übermitteln oder er soll sich hier melden, dann sage ich ihm das.......)

 

Auch die Anstiftung zum Betrug ist stafbar. Und das hier wäre (zumindest erst einmal versuchter) Betrug.

 

Im übrigen wird so etwas keine seriöse Werkstatt mitmachen.

 

Was hast du denn so vehement gegen die Nachbesichtigung ?

 

Eventuell will die Versicherung den Unfall ja auch nur rekonstruieren und hat gar nichts gegen die Schadenhöhe einzuwenden ?

 

Deine Verweigerungshaltung ist hier schon merkwürdig.

 

Du musst damit rechnen, dass die Versicherung hier nicht reguliert, wenn Sie das Auto nicht sieht. Und kannst du nur noch den Klageweg beschreiten.

 

Ob du das nun richtig oder falsch findest tut hier nichts zur Sache.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 20. November 2009 um 17:14

Ich weiß das hätte ich auch nicht gemacht. Hätte ich das Auto noch gehabt dann hätte ich das so gemacht ich hätte dann das Auto reparieren lassen und dann hätten die doch zahlen müssen oder? Ich habe auch keine Angst davor das die das Auto sehen aber warum soll ich das nch 10 Monaten Was wäre wenn ich das Auto schon repariert hätte bzw meine Werkstatt hätten die das Auto trotzdem sehen wollen? Wie gesagt ich möchte niemanden betrügen oder sonstiges!!! Gruß

Dann lass die Versicherung doch das Auto ansehen, wenn das alles so ist. Und wenn das Auto schon repariert ist, ist das doch auch nicht dein Problem.

 

Was soll denn diese Prizipienreiterei hier ?

 

Meist du das beschleunigt in deinem Fall die Regulierung? 

 

Das Gegenteil erreichst du damit.

 

Gruß

 

Delle

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