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"Blauer" Innenraum.(Schalter,KI) ERLAUBT??
Moin!
Hab gehört das es nicht erlaubt ist, sein KI und die Schalter im Armaturenbrett auf blau umzulöten.
Ist da was dran? Was habt ihr für Erfahrungen? Polizei,TÜV.
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23 Antworten
Die Farbe der Beleuchtung ist nicht vorgeschrieben. Ich hab auch auf blau umgebaut und weder TüV oder Polizei haben je ein Wort darüber verloren.
Thorsten
Zitat:
Die Farbe der Beleuchtung ist nicht vorgeschrieben.[...]
Stimmt, sonnst dürften neue VW's ja auch kein blaues LIcht im KI haben.
bmw hat rote zum beispiel .. seat auch .. vw .. blau .. hm wer hat den grüne? ...
Nich wenn man wie ich hier etwas nachhilft
Isn Skoda Felicia glaub 96er BJ
Zitat:
Original geschrieben von DJPJ
bmw hat rote zum beispiel .. seat auch .. vw .. blau .. hm wer hat den grüne? ...
BMW ist doch Orange. Und Ford hat zumindest beim KA grüne Beleuchtung.
Alte BMW orange
neue Rot
beim umbau auf blaues KI darfst Du nur nicht alle Signalanzeigen blau machen
blinker muss grün bleiben
Warnblink muss rot bleiben
fernlicht muss blau bleiben
Die Farbe ist eigentlich egal auf die man umrüstet.
Hauptsache der Fahrer kann alle Anzeigen zu jeder zeit Ablesen so dass keine Gefärdung besteht.
Zitat:
Original geschrieben von Madrew
beim umbau auf blaues KI darfst Du nur nicht alle Signalanzeigen blau machen
blinker muss grün bleiben
Warnblink muss rot bleiben
fernlicht muss blau bleiben...
So ist es.
Und die neue Beleuchtung darf nicht so hell sein, daß eine Blendwirkung des Fahrers zu befürchten ist.
also bitte kein xenon KI
Ich hatte noch keine Probleme in Kontrollen oder beim TÜV mit meiner blauen Beleuchtung. Die Kriterien sind ja schon beschrieben worden. Die Leuchte für die Nebelschlussleuchte ist meines Wissens auch vorgeschrieben.
ja NL auch
aber sie ist beim 2er ja meißt nicht im KI
Zitat:
Original geschrieben von Madrew
ja NL auch
aber sie ist beim 2er ja meißt nicht im KI
Er fragte ja auch unter anderem nach dem Umbau der Schalter
Ich hatte auch keine Probleme beim TÜV mit meiner blauen Beleuchtung.
Und das obwohl bei mir sogar alle LEDs des Kombiinstrumentes in blau leuchten (das Lämpchen für das Fernlicht hab ich original gelassen).
In der StVZO ist meiner Meinung nach auch nur eine blaue Lampe fürs Fernlicht vorgeschrieben – der Rest ist wohl Auslegungssache...
Fragt sich nur was man unter sinnfällig verstehen soll...
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(5)
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden.
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(2)
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden.
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(4)
3. Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrollleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.