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****** Bullen!!!!!!!!!!
Scheiss Bullen!!!!!!!!!!
Hallo Leute,
mich haben heute die Grünen mit meinem Tigra angehalten, war nur ne Frage der Zeit.
Ich habe seit einigen Wochen ein KW-Gewinde drin, und der Prüfer hat mir die Maße der Radaufstandsfläche bis zur Radlaufbördelkante falsch aufgeschrieben:
Papiere: V. 57mm / H. 61mm
bei mir: V. 30mm / H. 50mm
Die Bullen glauben, das ich nach der Abnahme den Wagen runtergeschraubt habe, was ich nicht gemacht habe.
Das Fahrwerk ist schon auf max. hochgeschraubt.
Ausserdem beträgt die Lichtaustrittskante 46cm statt 50cm.
Tja ABE erloschen....
Habe ne Mängelkarte bekommen und eine Scheiß Anzeige kommt auch noch.....
Was werde ich wohl zahlen müssen?
Wird es Punkte geben?
Helft mir bitte.
Danke.
mfg Bajo
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20 Antworten
Ich entschärfe mal die Überschrift und den Text - muss nicht sein sowas.
Re: Scheiss Bullen!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Bajo
Was werde ich wohl zahlen müssen?
Viel. Nein im ernst, günstig wird das nicht. Hab jetzt allerdings keine genaue Vorstellung von den Kosten - ich gehe von 300-400 Euro aus.
Zitat:
Original geschrieben von Bajo
Wird es Punkte geben?
Ja, vermutlich mindestens 3 Stück wegen fahrens ohne Betriebserlaubnis.
TÜV
hi!
ich denk du hättest beim tüv etwas aufpassen müssen und gucken müssen ob er alles richtig einträgt.dann hättest du keinen ärger.und mit der anzeige und geld kein plan was da kommt.du wirst es ja leider bald wissen..also abwarten und ärger dich nicht zuviel..zum tüv muste ja nun eh hin wegen der mängelkarte..
Wenn das nur eine Frage der Zeit war wieso bist du dann nicht sofort hin zum Prüfer und hast ihn drauf hingewiesen das er falsche werte eingetragen hatt.Du hast ja Quasi drauf gewartet das dich die Polizei erwischt...
hey,
mich hat so´ne Aktion ca. 700 € und 3 Punkte gekostet, wurde allerdings aber auch stillgelegt das Fahrzeug.
Da dein Fahrzeug ja nicht stillgelegt wurde, müsstest du im grunde eigentlich nur mit ´ner Ordnungswiedrigkeitenanzeige von 40€ und 3 Punkten rechnen.
ne, ne, mach dir mal keine panki, alle halb so wild.
bin vor 2-3 monaten rausgehol worden, als ich meine front gewechselt habe, da hatte ich dann für höchstens 4-5 tage vorne keine stange dran und das schild in der scheibe.
Hatte den lauten pott - nicht eingetragen
BB aus metall - nicht eingetragen
mördersiche tieferlegung
rückbank raus - nicht ausgetragen
eigenbau einarmwischer 45° - nicht eingetragen, da eigenbau
Die rennleitung soppt mich und der cop sabg einfach nur:
"her schmitz, mich wündert die position ihres kennzeichens, bla..bla..bla, ost das übrigens die entgültige stellung ihres scheibenwischers???
ich: ah..so..ja..neee, muss nur noch richtig eingestellt werden und das schil ist vorne drin weil meine front nicht fertig ist, sehen sie ja selbst.
Zack mengelkarte bekommen, er mir was von anzeige erzählt und icg mega die paras geschoben bis dann nach über 2 wochen post kam.
end vom lied ca. 115 euronen incl. bearbeitung fürs fahren ohne betriebserkaubnis und ca. 20 euro bei ger GTÜ dass die mir die mängel austragen.
sonst keine punkte, sonst nichts.
mit nem blauen auge davon gekommen, jetzt ist alles eingetragen und die können mir nun nichts mehr, da braucht auch das schlechte gewissen nichtmehr mitfahren.
also siehst du, alles halb so wild, bleib erst mal locker.
mgh
euer oc2
Hallo,
nimm Dir einen Anwalt, Gutachter und Pfarrer...
Hast Du die Rad/Reifenkombination nachträglich geändert (Sommer/Winter) ???
Wenn das Fahrwerk wirklich ganz oben ist, kann der Prüfer keine "höheren" Werte gemessen habe, das läßt sich durch ein Gutachten sichrlich leicht beweisen...
nicht verzweifeln
Florian
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
Hallo,
nimm Dir einen Anwalt, Gutachter und Pfarrer...
Hast Du die Rad/Reifenkombination nachträglich geändert (Sommer/Winter) ???
Wenn das Fahrwerk wirklich ganz oben ist, kann der Prüfer keine "höheren" Werte gemessen habe, das läßt sich durch ein Gutachten sichrlich leicht beweisen...
nicht verzweifeln
Florian
Ja, aber so Große Geschütze brauchste erstmal nicht auffrahren. Erstmal wieder zum Tüv Mann hin und Ihm sagen, das er das nochmal ordentlich nachmessen soll, und diesmal nicht wieer Schätzwerte. Dann kannste - wenn Du Post hast - nochmal zur Rennleitung, die Dich rausgefischt hat. Bei mir war auch mal sowas - hat sich nachdem ich wieder bei der Rennleitung war auch in Luft aufgelöst fei nach dem Motto: Öööh, ääh. da hat sich wohl jemand vermessen und verguckt. Nichts für Ungut und schönen Tag noch und fertig war.
Also - ersstmal ruhig Blut und wenn Du nochmal beim Tüv Mann warst und Post hast kannst Nägel mit Köpfen machen!
Ich denke zwar nicht, das das was nützt, weil ein Gewindefahrwerk beliebig verstellbar ist.
Er könnte es ja wirklich verstellt haben, seidenn es ist ganz oben und der TÜV hätte über die maximalwerte gemessen, was technisch nicht möglich ist...
Einen Versuch ist es aber natürlich wert, bebor man mit Kanonen auf Spatzen schießt.
Gruß
Florian
Ja, waürde ich auch so sehen. Also ganz hoch drehen und dann nochmal zum TÜV auf dem FW steht ja ne Nummer drauf und diese auch auf dem Gutachten. Somit wird dann wohl sehr schnell ersichtlich, das da was nicht stimmt. Dann kann man nämlich nachweisen, das man damit nichts zu tun hatte und somit sollte das ganze dann relativ harmlos über die bühne gehen.
Hallo Leute,
War mit dem Wagen heute beim TÜV, wo der mir das eingetragen hat.
Er hat sich verschrieben, da er mm statt cm geschrieben hat, habe wegen der Spiegelkante aber nix gesagt.
Jetzt hat er mir das neu ausgedruckt, für den Fahrzeugschein.
Danach bin ich zur Polente, und hab mit dem W**er von Bulle geredet, der mich gestern angehalten hat.
Er sagte das er die Anzeige trotzdem schreibt, da die Spiegelkante 46cm statt 50cm beträgt.
So ne S******.
Es ist auch immer der selbe Bulle, fahre seit 1 1/2 Jahren mit dem Wagen, seit dem hat er mich 4x angehalten.
P.S. Das Fahrwerk ist schon auf max.
Dann soll sich der Bulle das Ding halt einführen! Wenn´s Getüvt iss - was will er machen? Warte mal ab, was da kommt. Getüv is es jetzt ja und nen Passenden Wisch hast Du auch! Immer ruhig Blut! Wenn Sie Dir was schreiben, kannst Du Dich dann ja immer noch Schriftlich dazu äußern, wie es so schön heißt! Und das waürde ich dann auch machen und dann mal schauen, was der Staat sich dann dazu einfallen läßt. Warscheinlich wird nichts passieren, wegen "zu geringfügig" oder "nicht von öffentlichem interesse" oder beides.
Ich sehe das etwas anders, es wird nichts passieren, weil es unmöglich ist das Fahrwerk noch höher zu schrauben.
Desswegen hat sich der TÜV eindeutig geirrt und Du bist ja aus fachlicher Sicht, als "Normalbürger" nicht in der Lage einen TÜV Gutachter zu kontrollieren.
Gruß
Florian
Ja, aber wenn der Bulle trotzdem die Anzeige schreiben will, wird er Post bekommen.
Dann kann er dem Staatsanwalt (an den geht das bzw über seinen Schreibtisch geht das) in dem Schreiben, das er bekommt Deinen Tex zurückschreiben, wenn´s geht natürlich sachlich richtig und fehlerfrei und dann passier, was ich schon gesagt habe: Das Verfahren wird eingestellt: Entweder wegen einer der Gründe, die ich schon genannt habe oder weil es sich erledigt hat, weil es Getüvt ist nach §-Was weiß ich.