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(Fahr-) Geräusche an der Fahrertür
Hallo Leute, habe den T-Rex jetzt einen Monat und es ist soweit ein schönes Auto, aber mit dem o.g. Problem komme ich gar nicht klar, und das vermiest mir den ganzen Kauf des Autos und die Nutzung.
Habe gestern zur Überprüfung des Problems meine Frau fahren lassen, da sie sonst nur auf der Beifahrerseite sitzt und sie bestätigte mir meine Wahrnehmung. Wenn ich mit dem Wagen fahre - er hat gedämmtes Glas - habe ich auf der Fahrerseite Außengeräusche, die ich auf der Beifahrerseite nicht habe.
Es ist jetzt nicht soviel, dass man einen Windzug spürt, aber ich empfinde das es als unangenehm und laut.
Was würdet ihr da tun? Kann man deswegen bei VW nachfragen, ob die dieses mal überprüfen können? (Vielleicht muss die Tür nachgestellt werden?) Eine Nachfrage beim Verkäufer, er ist mit dem Wagen 3 Straßen (30er Zone) gefahren und seine Antwort "Sehr schöner Wagen, alles in Ordnung".
Habe schon ein Blatt Papier zwischen Tür und Karosse gemacht - Tür geschlossen, das Blatt lässt sich mit leichten Widerstand rausziehen. Der Wagen ist in 2 Wochen 2 Jahre und hat 28 Tkm runter?
Danke für eure Tipps und Ratschläge
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23 Antworten
Geräusch, als wenn du mit den linken Räder über Fahrbahnmarkierungen fährst? Und das erst bei höherer Geschwindigkeit?
Es gibt von VW eine Reparaturempfehlung, da wird irgendwas zusätzlich mit Filzstreifen unterlegt. Hab ich machen lassen. Brachte nichts. Die Pirelli WR wurden erneuert, das Geräusch war weg. Die Bridgestone SR wurden nur vorne erneuert, das Geräusch blieb. Mal sehen, wenn auch die hinteren noch erneuert sind, ob dann wieder Stille herrscht.
Ich hatte das Geräusch im vierten Jahr, um 60.000 km, ebenfalls Dämmglas und dazu noch die Zuziehhilfe für die Türen.
Du hast noch Garantie. Sieh zu, dass es darüber geregelt wird. Hartnäckig bleiben.
Viel Spaß dabei - meine Erfahrung mit den Werkstätten ist da leider nicht so prickelnd. Bei meinem war allerdings das Problem, dass die Geräusche erst so ab 215/220 auftraten. Und daher für eine Werkstatt schlecht festzustellen sind.
Danke für eure Antworten. Muss ich dafür zu den VW-Händler, wo ich den Wagen gekauft habe oder kann ich da auch zu einem VW-Händler vor Ort? Habe glücklicherweise die VW - Garantieverlängerung bis 2028...
Dann lies mal die Bedingungen der Verlängerung. Da werden Geräusche oft ausgenommen. Ich würde zusehen, dass du das innerhalb der Werksgarantie gelöst bekommst.
Zuständig ist jeder VW-Vertragshändler.
"Der Wagen ist in 2 Wochen 2 Jahre..."
Womit du dir die Frage doch selbst beantwortet hast.
Nicht beantwortet hast du jedoch die Frage, wie das Geräusch klingt.
Also es klingt nicht so, wie von dir beschrieben. Eher so, als wenn das Fenster nicht ganz zu ist, ab nicht pfeifend. Schlecht zu erklären, mehr so im mittleren/hohen Geräuschpegel, aber halt gedämpft-rauschend... Das heißt, der ist 19.04.23 Erstzulassung, dann ist am 19.04. die Frist vorbei?!? F***
Wieso? Passt doch alles. Der Mangel muss nur innerhalb der Frist gemeldet werden.
Geräusche sind immer schwierig. Wenn der erste Händler "Stand der Technik" festgestellt hat, am besten gleich zu einem anderen fahren.
Wenn kein erkennbares Problem mit der Dichtung oder der Fensterposition besteht, muss die Tür eingestellt werden und gut is.
Kein Grund zur Aufregung.
Moin,
Fensterheber schon mal neu kalibriert? Vielleicht fährt die Scheibe nicht die letzten 1-2 mm hoch.
VG,
Ecki
Du hast doch die Garantieverlängerung, somit verstehe ich nicht warum Du Dir wegen dem Ablauf der 2 Jahre Gedanken machst. Melde die Sache und auch wenn das beispielsweise später wieder mal aufkommen sollte kannst Du wieder zu VW gehen.
@mitchellpi schrieb am 14. April 2025 um 08:17:24 Uhr:
Danke für eure Antworten. Muss ich dafür zu den VW-Händler, wo ich den Wagen gekauft habe oder kann ich da auch zu einem VW-Händler vor Ort? Habe glücklicherweise die VW - Garantieverlängerung bis 2028...
Vielen lieben Dank für eure tatkräftige Hilfe und das es dieses Forum gibt.
Habe es eben bei VW vor Ort gemeldet und es wurde mir gesagt, dass es gut war, es vor der 2 Jahresfrist zu melden. Es wird nun zu VW gemeldet und Besichtigung bzw. Behebung des Problems kann später erfolgen.
Dachte ich auch, dass der Zeitraum egal ist, aber vielleicht steht in den Klauseln drinnen, was Twinni geschrieben hat.
Obwohl dann vielleicht berücksichtigt werden könnte, dass ich das Fahrzeug ja erst am 28.02.25 übergeben bekommen habe???
Wollen wir hoffen, dass alles zu meiner Zufriedenheit erledigt wird, dann ist ja gut.
LG Mitch
Zitat:
@MB-74 schrieb am 15. April 2025 um 07:09:05 Uhr:
Du hast doch die Garantieverlängerung, somit verstehe ich nicht warum Du Dir wegen dem Ablauf der 2 Jahre Gedanken machst.
Weil Werksgarantie und Garantieverlängerung nun mal nicht dasselbe sind. Daher sollte er den Schaden umgehend anmelden.