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(falsch adressierte) Verwarnung für ein fremdes PKW (gleiches Kennzeichen wie mein Motorrad)

Themenstarteram 10. November 2023 um 11:00

Hallo, ich habe eine falsch adressierte Verwarnung (Falschparken) für ein fremdes PKW bekommen, der gleiches Kennzeichen hat wie mein Motorrad (geht das überhaupt?). Es gibt kein Beweisfoto und ich bin mir sicher das ich dort nicht parkte bzw. an dem Tag überhaupt nicht gefahren bin.

Was würdet ihr im Feld "Äußerungen zum Sachverhalt" schreiben, um das Thema sofort und endgültig abzuschließen?

Soll ich überhaupt erwähnen dass ich ein Motorrad mit dem Kennzeichen besitze?

Reicht es wenn ich schreibe:"Es handelt sich hier offensichtlich um einen Fehler. Ich bin weder Halter noch Fahrer eines PKWs mit diesem Kennzeichen am 28.10.2023 gewesen."

Ich habe folgendes Bedenken:

Kann es z.B. vom Beamten doch so (fehl-)interpretiert werden dass ich doch ein PKW habe auch wenn das ein Kraftrad sei? Und dann hätte ich noch eine Ordnungswidrigkeit wegen Fehlangaben usw.?

Und wenn ich aber klarstelle, dass ich ein Kraftrad und nicht PKW mit dem Kennzeichen habe, werden dann evtl. weitere Bürokratie runden gedreht, das möchte ich einfach vermeiden.

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29 Antworten

Hallo el Comandante, ich würde folgendes schreiben: "Ich besitze keinen PKW mit dem genannten Kennzeichen. Bitte prüfen sie den Sachverhalt".

Dass ein Kennzeichen zweimal ausgegeben wird ist eigentlich nicht vorstellbar.

Ich sehe immer wieder dass Mitarbeiter der Verkehrsraumüberwachung/Ordnungsamt die falsch parkenden Fahrzeuge zur Beweissicherung auch fotografieren.

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall: angeblich parkte jemand mit genau dem gleichen Kennzeichen und zumindest gleiche Automarke in einem Ort, der zwar nicht weit weg entfernt liegt, aber schon ein Stück. Jedenfalls waren wir dort ganz sicher nicht unterwegs. Wir haben schon überlegt, dem zu widersprechen und es mit dem Internetverlauf zu beweisen, haben uns dann aber dazu entschieden, es einfach zu bezahlen. Ich vermute, der Aufwand hätte diese Kosten überstiegen. Fragt sich trotzdem, wie es dazu kommt. Hat sich jemand mit demselben Auto das Kennzeichen nachmachen lassen um wer weiß welche Straftaten zu begehen? Dann wäre Falschparken aber ja vergleichsweise harmlos. Gleichzeitig sollte man meinen, dass die Fahrgestellnummer oder zumindest genaues Modell und Farbe überprüft wird.

 

In deinem Fall sollte es hingegen eindeutig sein, wenn wirklich von einem PKW die Rede ist, du aber ein Motorrad fährst.

 

Edit: deswegen finde ich, sollte es eine Pflicht zum Fotobeweis geben, aber das wird häufig - wie auch in unserem Fall - nicht gemacht. Kann auch ein Tippfehler sein oder bewusste Schikane, wer weiß...

Nein, es können nicht legal und korrekt zwei Fahrzeuge das gleiche Kennzeichen haben (ich schließe hier natürlich sog. Wechselkennzeichen aus)! Auch nicht, wenn es verschiedene Arten KFZ sind, z.B. PKW oder Kraftrad oder Trecker oder sonstwas.

Derart krasse Fehler von Straßenverkehrsämtern sind dennoch schonmal vorgekommen, siehe z.B. https://www.unfallzeitung.de/.../

Falls es bei Dir so ist, solltest Du das gegenüber dem Straßenverkehrsamt aufklären, auch wenn sie dann evtl. von Dir fordern, dass Du auf Deine Kosten für Dein Motorrad eine Ummeldung auf ein anderes Kennzeichen vornehmen musst. Aber darüber würde ich dann verhandeln, denn es ist ja nicht Dein Fehler, und das Straßenverkehrsamt wäre dann für seinen Fehler schadenersatzpflichtig und müssten Deine Kosten (nicht nur die Verwaltungskosten, sondern auch für das neue Schild) übernehmen.

Klar ist die dann kommende Bürokratierunde unangenehm, mir wäre es aber jedenfalls auch äußerst unangenehm, den unklaren Zustand einfach so zu lassen.

Vielleicht hat da aber auch nur eine Politesse oder sonst jemand in der Bearbeitungskette einen Buchstabendreher eingebaut, und das ganze lässt sich ohne viel Aufwand erledigen. Ich würde hier widersprechen und denen das so ähnlich schreiben, wie Du es schon formuliert hast, etwa: „Es handelt sich hier offensichtlich um einen Fehler. Ich bin nicht Halter eines PKW mit dem Kennzeichen XX-YY 000, sondern eines Kraftrades mit diesem Kennzeichen. Ich habe am 28.10.2023 auch nicht am angegebenen Ort mein Kraftrad oder ein anderes Fahrzeug abgestellt. Bitte überprüfen Sie die Angelegenheit nochmal genauestens und benachrichtigen Sie mich zeitnah über das Ergebnis Ihrer Prüfung. Sicher ausschließen sollten Sie dabei, dass es sich um einen Ablesefehler oder einen Buchstabendreher bei der nachfolgenden Bearbeitung handelt. Falls Sie die Ordnungswidrigkeit trotz meines Widerspruchs bzw. meiner Information aufrecht erhalten, bitte ich um Übersendung von Beweismitteln für die mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit.“

Könnte natürlich auch ein Zahlen- oder Buchstabendreher bei der Aufnahme des Kennzeichens durch den Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sein - soll auch schonmal passieren.

 

Edith: hat sich mit dem Vorposter überschritten.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 10. Nov. 2023 um 12:32:46 Uhr:

ich würde folgendes schreiben: "Ich besitze keinen PKW mit dem genannten Kennzeichen. Bitte prüfen sie den Sachverhalt".

Genau so würde ich auch vorgehen.

Ich würde schriftlich Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

Mit der Begründung, dass das auf dieses Kennzeichen angemeldete Fahrzeug ein Motorad und kein PKW ist.

Der Bescheid ist deshalb falsch.

Dann haben die was zu tun. Denn aufklären würde ich den Sachverhalt schon.

Sehr wahrscheinlich gibt es ein Foto, es wurde Dir nur bisher nicht zur Verfügung gestellt.

hingehen und klick :)

Es schmerzt nur noch. Das ist das Angebot, den Vorgang mit einem kleinen Verwarngeld abzuschließen. Das kann man annehmen, dann wird die Verwarnung wirksam, oder auch nicht, aber einen Einspruch gegen diesen "Bescheid" kann man nicht einlegen.

Ein freundlicher Mensch teilt der Behörde mit, dass er nicht Halter eines PKW's mit diesem Kennzeichen sei und er von einer fehlerhaften Ablesung des Kennzeichens ausgeht.

Ein weniger freundlicher Mensch (wie ich) reagiert überhaupt nicht und wartet den dann eventuell folgenden Bußgeldbescheid ab. Dagegen legt er dann Einspruch ein und lässt den Vorgang vor Gericht verhandeln. Geht - da ruhender Verkehr - allerdings nicht mit Kostenzusage einer RS-Versicherung.

Hatte ich übrigens schon zweimal - einmal ein Blitzerfoto, deutlich erkennbar ein Golf und unser Kennzeichen, da kam sogar der Sheriff vorbei. Ein anderes Mal zeigte das Foto einen Audi mit nur fast identischem Kennzeichen wie mein VW, aber da hat die Behörde leider rechtzeitig ihren Fehler festgestellt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. November 2023 um 14:39:26 Uhr:

hingehen und klick :)

Ist die Lady denn jetzt beim Ordnungsamt?

... so die zu prüfende These :)

Aber ob sich das 31 Jahre nach der Werbung noch lohnt...

:D:D:D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Nov. 2023 um 14:49:23 Uhr:

Ein freundlicher Mensch teilt der Behörde mit, dass er nicht Halter eines PKW's mit diesem Kennzeichen sei und er von einer fehlerhaften Ablesung des Kennzeichens ausgeht.

 

Ein weniger freundlicher Mensch (wie ich) reagiert überhaupt nicht und wartet den dann eventuell folgenden Bußgeldbescheid ab. Dagegen legt er dann Einspruch ein und lässt den Vorgang vor Gericht verhandeln. Geht - da ruhender Verkehr - allerdings nicht mit Kostenzusage einer RS-Versicherung.

Wozu auch diesen Aufwand ans Bein binden?

 

Ich bin der von dir beschriebene freundliche Mensch und teile das der Behörde, wie oben beschrieben, mit. Und meist ist dann Ruhe. Falsche Verwarngelder hatte ich auch schon und konnte das so immer mit wenig Aufwand erledigen.

@DoppelPfeil

Auf der Verwarnung steht eine Telefonnummer. Ich würde einfach anrufen und das klären.

Mir ist das mit dem Kennzeichen auch passiert. Mit der netten Sachbearbeiterin habe ich dann abgesprochen, wie ich weiter vorgehen soll.

Es reichte dann die schriftliche Aussage, dass das nicht mein Fahrzeug ist mit einer beigelegten Kopie des Fahrzeugscheins.

Die Menschen in einer Behörde sind auch nur Menschen und teilweise sehr nette und entgegenkommende.

Auch wenn formal kein Einspruch auf einer Verwarnung vorgesehen ist, es geht trotzdem oft.

 

Gruß

Uwe

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