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Firmenwagen als privat verkaufen

Themenstarteram 21. September 2014 um 22:07

Hallo,

Ich habe vor 2 monaten ein Auto gekauft beim autohändler, der wagen war bis zum kauf von mit auf seiner Firma angemeldet aber hat mir das Auto von privat zu privat verkauft.

Beim kaufvertrag stehen keine vereinbarungen wie garantie oder gewährleistung.

Jetzt habe ich einen motorschaden erlitten (Kettenriss oder Lagerschaden).

Darf ein händler sein eigenes firmenfahrzeug mir gegenüber als privatperson verkaufen? Habe ich in diesem fall eine gewährleistung??

Beim kaufvertrag steht sein name und private adresse, beim fahrzeugbeief steht ebenfalls sein name, firmenname und die adresse von seiner firma wo der auch mit autos handelt.

Wenn ich rechtlich gesehen anspruch auf gewährleistung habe aber der händler sich weigert es zu reparieren und es kommt zum rechtsstreit was gerichtlich gelöst wird, kann ich in dieser zeit schon das auto erstmal gutachten und dann reparieren lassen bei einem kfz meisterbetrieb/fachwerkstatt? Ich kann foch samt reparaturrechnungen alles nachweisen? Meine eile deswegen weil ich auf mobilität angewiesen bin.

Ich danke euch im voraus..

Beste Antwort im Thema

Richtig, auch bei Privat Geschäften gilt erstmal die Sachmängelhaftung sofern beide Parteien diese nicht explizit ausgeschlossen haben. Wird er aber doch sicher gemacht haben?!

Ansonsten bliebe noch der Weg mit Gutachten ob eine arglistige Täuschung vorliegt. Welches Modell? BJ, Km, Kaufpreis?

Edit: nach kurzer Suche mal was interessantes http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../

Zitat Quelle: Das Umgehen der Sachmangelhaftung durch den privaten Verkauf des Firmenwagens ist als äußerst riskant zu bewerten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile durch Gerichtsurteile klar gestellt, dass das Umgehen der Sachmangelhaftunng durch die Zwischenschaltung eines privaten Verkäufers unzulässig ist.

Jetzt kannst dem Händler Beine machen :D

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Soweit ich weiss is das ein bekannter Trick um der sachmängelhaftung aus dem weg zu gehen.

Geh zu deinem Anwalt und lass dich beraten.

Ebenso würde ich zu einer fachwerkstatt gehen und mir dokumentieren lassen das der Schaden vor deinem Besitz schon da war. Denn er muss ja das Gegenteil beweisen können, kann er sowieso nicht.

Da er der sachmängelhaftung entkommen wollte, hatte der Wagen den Schaden oder zumindest hat er gewusst das in näherer zeit iwas hops geht.

Natürlich darf er das. Wir machen für unsere Firmenfahrzeuge auch Privatentnahmen vor dem Verkauf um nicht gewährleistungspflichtig zu sein - wir sind allerdings auch keine Händler.

Wenn er im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann gilt diese auch bei einem Privatverkauf. Prüf das noch einmal nach und wenn das so ist, verlange dein Recht - notfalls vor Gericht.

Die Sache ansich finde ich auch nicht weiter schlimm aber natürlich muss sich das im Kaufpreis widerspiegeln. Der Umstand war dir ja bekannt, entsprechend hast du hoffentlich weniger gezahlt als sonst marktüblich.

Richtig, auch bei Privat Geschäften gilt erstmal die Sachmängelhaftung sofern beide Parteien diese nicht explizit ausgeschlossen haben. Wird er aber doch sicher gemacht haben?!

Ansonsten bliebe noch der Weg mit Gutachten ob eine arglistige Täuschung vorliegt. Welches Modell? BJ, Km, Kaufpreis?

Edit: nach kurzer Suche mal was interessantes http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../

Zitat Quelle: Das Umgehen der Sachmangelhaftung durch den privaten Verkauf des Firmenwagens ist als äußerst riskant zu bewerten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile durch Gerichtsurteile klar gestellt, dass das Umgehen der Sachmangelhaftunng durch die Zwischenschaltung eines privaten Verkäufers unzulässig ist.

Jetzt kannst dem Händler Beine machen :D

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Richtig, auch bei Privat Geschäften gilt erstmal die Sachmängelhaftung sofern beide Parteien diese nicht explizit ausgeschlossen haben. Wird er aber doch sicher gemacht haben?!

Ansonsten bliebe noch der Weg mit Gutachten ob eine arglistige Täuschung vorliegt. Welches Modell? BJ, Km, Kaufpreis?

Edit: nach kurzer Suche mal was interessantes http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../

Zitat Quelle: Das Umgehen der Sachmangelhaftung durch den privaten Verkauf des Firmenwagens ist als äußerst riskant zu bewerten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile durch Gerichtsurteile klar gestellt, dass das Umgehen der Sachmangelhaftunng durch die Zwischenschaltung eines privaten Verkäufers unzulässig ist.

Jetzt kannst dem Händler Beine machen :D

Langsam :D

Zuerst muss er mal beweisen das der Schaden beim Verkauf vorhanden war.

Am besten Dialog suchen und danach zum Anwalt.

BG

Auch beim Gewerbetreibenden - was hier offenbar vorliegt, gilt die Sachmängelhaftung. Ich würde auf Grund der Vorgehensweise, dass möglicherweise ein Vorschaden vorliegt. Ich würde in die Werkstatt des Vertrauens mit dem Fahrzeug gehen und dann ggf. einen Anwalt aufsuchen.

Christian

Zitat:

 

Langsam :D

Zuerst muss er mal beweisen das der Schaden beim Verkauf vorhanden war.

Am besten Dialog suchen und danach zum Anwalt.

BG

Hi,

nein wenn hier die Sachmängelhaftung greift muß der Verkäufer beweisen das der Schaden nicht vorhanden war ;)

GRuß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

 

Langsam :D

Zuerst muss er mal beweisen das der Schaden beim Verkauf vorhanden war.

Am besten Dialog suchen und danach zum Anwalt.

BG

Hi,

nein wenn hier die Sachmängelhaftung greift muß der Verkäufer beweisen das der Schaden nicht vorhanden war ;)

GRuß Tobias

Ja, stimmt!

Aber wenn der Motorschaden nach 2Monaten tritt wird es schwer nachweißbar sein!

Wieviel KM wurde seit dem Kauf gefahren?

Preis?

BG

 

Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Richtig, auch bei Privat Geschäften gilt erstmal die Sachmängelhaftung sofern beide Parteien diese nicht explizit ausgeschlossen haben. Wird er aber doch sicher gemacht haben?!

Ansonsten bliebe noch der Weg mit Gutachten ob eine arglistige Täuschung vorliegt. Welches Modell? BJ, Km, Kaufpreis?

Edit: nach kurzer Suche mal was interessantes http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../

Zitat Quelle: Das Umgehen der Sachmangelhaftung durch den privaten Verkauf des Firmenwagens ist als äußerst riskant zu bewerten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile durch Gerichtsurteile klar gestellt, dass das Umgehen der Sachmangelhaftunng durch die Zwischenschaltung eines privaten Verkäufers unzulässig ist.

Jetzt kannst dem Händler Beine machen :D

Langsam :D

Zuerst muss er mal beweisen das der Schaden beim Verkauf vorhanden war.

Am besten Dialog suchen und danach zum Anwalt.

BG

Nee muss er nicht. Läuft in Deutschland anders rum ;)

Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007

 

Aber wenn der Motorschaden nach 2Monaten tritt wird es schwer nachweißbar sein!

Wieviel KM wurde seit dem Kauf gefahren?

Die gefahrenen km spielen keine Rolle, die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein. Demzufolge ist der Händler dran.

Davon abgesehen rate ich zu einem Gang zum Anwalt für Vertragsrecht. Wenn der Händler schon solche linken Dinger dreht, wird das garantiert noch dreckig:(

Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007

Aber wenn der Motorschaden nach 2Monaten tritt wird es schwer nachweißbar sein!

Eben. Deshalb wird sich der Verkäufer kaum von seinen Zahlungsverpflichtungen befreien können.

Ich glaube nach wie vor nicht das sich das einfach erklären lässt! Ich hatte so ein Fall mit meiner BMW vor 10Jahren. 2monate u 5tkm später Motorschaden, Anwalt hat Briefe geschrieben / Sachverständiger hat gutachten erstellt / ergebnis : höhere Gewalt!

Prozess verloren!

Allerding, wenn laut sein KV Gewährleistung nicht ausgeschlossen würde hat er natürlich bessere Chancen. Bei mit war die 1Jährige Gewährleistung in Kraft.

Bg

Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007

Ich glaube nach wie vor nicht das sich das einfach erklären lässt! Ich hatte so ein Fall mit meiner BMW vor 10Jahren. 2monate u 5tkm später Motorschaden, Anwalt hat Briefe geschrieben / Sachverständiger hat gutachten erstellt / ergebnis : höhere Gewalt!

Prozess verloren!

Allerding, wenn laut sein KV Gewährleistung nicht ausgeschlossen würde hat er natürlich bessere Chancen. Bei mit war die 1Jährige Gewährleistung in Kraft.

Bg

Du hattest mit Gewährleistung gekauft und trotz Schaden nach nur zwei Monaten verloren? Da wäre ich aber so was von in die nächste Instanz..

Ein Motorschaden ist ja ein schleichender Prozess. Das kommt nicht von heute auf morgen. Ich denke die heutige Rechtsprechung ist eine andere als vor 10 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Ein Motorschaden ist ja ein schleichender Prozess. Das kommt nicht von heute auf morgen. Ich denke die heutige Rechtsprechung ist eine andere als vor 10 Jahren.

Neue Gewährleistungsgesetz gilt seit anfang 2002! Wie ich das Auto gekauft hab, war es bereits genau so wie heute. Nur ausgekannt hat sich damals nicht jeder Anwalt zu 100%

Problem drin ist das die Rechtschutzversicherung nicht mit macht.

BG

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