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- Garantie Fall? - Nehmer Zylinder Schaden -

Opel Insignia B
Themenstarteram 12. Juli 2024 um 8:32

Hallo zusammen,

im September 2023 habe ich einen Opel Insignia B Sportstourer 2.0 Diesel mit 170 PS gekauft.

• Erstzulassung: 2018

• Ein Vorbesitzer

• Kilometerstand bei Kauf: 98.000 km

• Zusatzgarantie: 2 Jahre (zusätzlich zur gesetzlichen 1-Jahres-Garantie)

• Kauf bei Autoland

Nach knapp 12.000 km ging gestern Abend mein Kupplungspedal nicht mehr von allein zurück und eine Flüssigkeit trat unten aus dem Auto aus.

Ich kontaktierte heute sowohl eine freie Werkstatt als auch Autoland. Die freie Werkstatt vermutet, dass der Nehmerzylinder kaputt ist und empfiehlt gleichzeitig einen Getriebewechsel, besonders wenn Flüssigkeit hineingelaufen ist. Die Reparatur würde ca. 1200€ kosten.

Mit dieser Information habe ich bei Autoland angefragt, ob es sich um einen Garantiefall handelt, da der Kauf erst 9 Monate zurückliegt. Autoland behauptet jedoch, dass es sich um ein Verschleißteil handelt und sie die Kosten nicht übernehmen. Zudem wäre ein Werkstatttermin bei ihnen erst in 2 Monaten möglich.

Nun meine Frage: Muss ich tatsächlich selbst für die Reparatur aufkommen, obwohl ich noch Garantie habe? Welche Möglichkeiten habe ich und was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Vielen Dank und liebe Grüße!

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17 Antworten

Kuck erstmal nach was deine Garantie genau abdeckt. Dir die 100% Rechnung aufzudrücken wäre schon ein starkes Stück.

Ein nehmerzylinder ist ein Verschleißteil...ja... sollte aber mehr als 12.000 km halten.. meiner Meinung nach ein klarer Fall für die gesetzliche 1 Jahres Gewährleistung des Verkäufers.

Gruss Turerfahn

Zitat:

@turerfahn schrieb am 12. Juli 2024 um 10:51:13 Uhr:

Ein nehmerzylinder ist ein Verschleißteil...ja... sollte aber mehr als 12.000 km halten..

98.000 Km + 12.000 Km = 110.000 Km

Er hat ja 110000km gehalten - wenn es ein Verschleissteil ist (kann ich nicht beurteilen) dann wird die Garantie nicht greifen.

 

Es stellt sich dann die Frage ob das normaler oder übermässiger Verschleiss ist. Ich weiss jetzt nicht was die normale „Lebenserwartung“ dieses Teils ist. Ich vermute aber dass es höher ist, dann geht das klar unter Gewährleistung.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...g-und-schadenersatz-5057?...

In dem Fall ist es entweder Garantie, oder Gewährleistung. Letztere ist gesetzlich geregelt und die Andere freiwillig.

Grundsätzlich sieht es jedoch so aus, dass bei altersbedingten Schäden kein Anspruch auf Gewährleistung besteht.

Bei Garantie hängt es davon ab, was drin steht.

Dann müssen die beiden sich nochmal zusammensetzen. Den Kunden mit der Aussage ablaufen lassen spricht jedenfalls nicht für das Unternehmen. Kundenorientiert sollte man da was finden womit beide leben können.

Es spricht auch nicht dafür dass man keine Zeit vor 2 Monaten hat, ist ja schliesslich ein eigener Kunde. Ich würde hier knallhart auf Gewährleistung setzen und für die Zeit Ersatzwagen verlangen und mit „der Anwaltskarte“ winken….. dann haben die wohl sehr rasch Zeit;)

Zitat:

@Lambo-Fan schrieb am 12. Juli 2024 um 11:03:52 Uhr:

Zitat:

@turerfahn schrieb am 12. Juli 2024 um 10:51:13 Uhr:

Ein nehmerzylinder ist ein Verschleißteil...ja... sollte aber mehr als 12.000 km halten..

98.000 Km + 12.000 Km = 110.000 Km

Aber 12.000 km seit Erwerb.... was wäre wenn nun der Motor defekt wäre...? Wäre dann ja auch verschleiss...? Wobei ein Nehmerzylinder nicht nach 12.000 km verschleißt, das dann heißt er hatte vorher schon einen Schaden.

Meiner Meinung nach ist das Händlerrisiko..und muß dann auch über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sein.

Die Kupplung selber-

Kupplungsscheibe und Automat sind Verschleißteile,

So wie auch Bremsbeläge+Bremsscheiben und

Scheibenwischer!

Diese Bauteile kann der Fahrzeugnutzer selber in

ihrer Lebensdauer beeinflussen.

Betätigungsteile der Kupplung,

Wie Geber -und Nehmerzylinder sind keine Verschleißteile,

Da sie für einen längeren Zeitraum funktionieren müssen!

Wenn ein Bremssattel undicht wird ist es ja auch kein Verschleißteil oder

wenn der Scheibenwischer nicht mehr funktioniert,

Weil der Scheibenwischermotor defekt ist oder

Der Bedienhebel defekt ist sollte es die 1 Jahres Gewährleistung Deckeln,

Es sei den man hat diese Dinge mit seiner "eigenen" Unterschrift ausgeschlossen!

Genau in den Vertrag schauen was da drinnen steht und

gewisse Verkaufsportale,

(Die auch viel Werbung machen )

versprechen einem Dinge Die Sie nie halten können,

Hauptsache- ein Fahrzeug verkauft.

MfG

Wieder mal eine perfekte Erklärung! Somit eindeutig Gewährleistung

Themenstarteram 12. Juli 2024 um 17:46

Hallo zusammen,

vielen Dank an alle Mitglieder für die hilfreichen Antworten und Empfehlungen zu meinem Problem mit dem Nehmerzylinder. Ich habe eure Ratschläge in mein weiteres Vorgehen einbezogen.

Ich halte euch auf dem Laufenden und bin zuversichtlich, dass sich eine gute Lösung finden lässt.

Liebe Grüße!

Zitat:

empfiehlt gleichzeitig einen Getriebewechsel,

:confused:

Scheint jedenfalls nicht selten vorzukommen.

Meiner gab auch den Geist so um diesen Kilometerstand auf. Fast auf den Tag passend, nach Ablauf meiner Flexcare.

Das dauerte mehrere Wochen und kostete vierstellig.

Ich hatte ja den Verdacht, dass der womöglich, beim vorherigen Austausch der Kupplung auf Garantie, etwas abbekommen hat.

Moderne Technik halt. Beim Kadett konnte man das Kupplungsseil in 20 Minuten selbst wechseln. Und sogar die kupplung vor der Garage auf dem Hof. :D

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