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"Gutachten zur Erteilung der ABE"

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 19:14

Hallo :)

Ich bin aktuell auf der Suche nach Felgen. Nun scheint das für meinen Mazda 6 GH garnicht so einfach zu sein...

Mein aktueller Favorit ist diese Felge:

https://www.rsu.de/kaufen/artikeldetails?show=&id=410519&search=

In der "ABE" steht auch mein Wagen drin:

https://www.rsu.de/RequestFile?show&kind=technicalreport&id=250007

jedoch steht hier als Überschrift "Gutachten zur Erteilung der ABE"

und genau dieser Satz macht mich aktuell verrückt. Heißt das, dass ich die ABE erst dann bekomme, wenn ich das ganze dem TÜV vorführe?

oder kann ich die ganz einfach anbringen und losdüsen, vorausgesetzt der Wagen ist in diesem Gutachten gelistet?

 

Und wenn wir schon dabei sind.. Woran erkenne ich, ob ich eine ABE habe welche vom TÜV/Dekra abgenommen werden muss oder nicht?

 

Ich danke euch jetzt schonmal für eure Hilfe!

LG

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13 Antworten

Wenn hinter deiner gewählten Felge z.b als Auflage 11A steht.

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 19:39

Zitat:

@stinkstiefel schrieb am 16. Dezember 2021 um 20:30:43 Uhr:

Wenn hinter deiner gewählten Felge z.b als Auflage 11A steht.

ah! Ich hab mal nach nem Beispiel gesucht. https://www.felgenoutlet.com/.../00290497.pdf

Da wäre es also zum beispiel nötig?

Das heißt also, die anfangs erwähnte Felge kann ohne Bedenken montiert werden und auch ohne weiteres gefahren werden?

In dem zu deiner gewünschten Felge verlinkten Gutachten ist beim Fahrzeugtyp GH immer 11A drin. Was sagt dir das dann?

Das sagt uns allen, dass ohne die Schlüssel-Nr. des Fahrzeugs zu kennen, keine sicheren Aussagen möglich sind..

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 20:01

Ach verdammt.. ich seh`s grad...

Ich fahr den Bock also zum tüv, die kontrollieren, dass ich die richtigen Reifen drauf habe und dass der Bock nicht tiefergelegt ist, dann bekomm ich den schmarrn in den Fahrzeugschein eingetragen bzw irgendeinen Wisch?

EDIT: shit.. und scheinbar diverse kanten umlegen.. na das wird ein Spaß

Und wenn ich dann meinen Wagen doch irgendwann tieferlegen will, den gleichen schmarrn nochmal? oder ist das garnicht erst möglich mit den Felgen? :D

Dann werd ich wohl Felgen+Tieferlegung gleichzeitig erledigen^^

 

Ach und hier meine Schlüsselnummern:

2.1: 7118 2.2: ABX

K: e1*2001/116*0448*02

 

lg

Zitat:

@stupo564 schrieb am 16. Dezember 2021 um 20:14:57 Uhr:

jedoch steht hier als Überschrift "Gutachten zur Erteilung der ABE"

und genau dieser Satz macht mich aktuell verrückt.

Zu diesem Punkt:

Die ABE erteilt das KBA. Damit das KBA diese ABE erteilt, muss der Antragsteller (das ist der Hersteller oder Importeur der Felgen) u.A. ein Gutachten eines technischen Dienstes oder einer technischen Prüfstelle vorlegen, dass dieses Teil im vorgesehenen Verwendungsbereich vorschriftsmäßig ist. Genau das ist das Gutachten zur Erteilung der ABE, in diesem Fall vom Technischen Dienst der KÜS erstellt.

In der Praxis fragt selten jemand nach der eigentlichen ABE, sondern das Gutachten reicht aus. In der ABE selbst steht auch nicht viel spannendes drin; Verwendungsbereich, Auflagen usw. stehen alle im Gutachten.

Ich habe allerdings bisher einmal den Fall gehabt, dass zwar jemand ein Gutachten für die Erweiterung einer ABE vorgelegt hat, diese Erweiterung aber nie erfolgt war. Damit war das Gutachten bei der HU quasi wertlos....

In 95 Prozent der Fälle ist es so, daß bei Serienbereifung das Mitführen der ABE genügt und bei einer Bereifung, die nicht bereits im COC genehmigt ist, eine Anbauabnahme erforderlich ist.

 

Maßgeblich ist aber immer die Auflage in der ABE.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2021 um 06:36:29 Uhr:

In 95 Prozent der Fälle ist es so, daß bei Serienbereifung das Mitführen der ABE genügt und bei einer Bereifung, die nicht bereits im COC genehmigt ist, eine Anbauabnahme erforderlich ist.

Zwischen Eintragungspflicht und Serienbereifung gibt es keinen Zusammenhang.

Es gibt etliche Felgen mit abweichender Einpresstiefe wo z.B. 235/45R18 eingetragen werden muss, obwohl es eine Grösse ist die in den COC-Papieren steht.

Und es gibt Felgen mit abweichender Einpresstiefe wo neben 235/45R18 aus den COC-Papieren auch 245/45R18 und 255/40R18 eintragungfrei möglich sind, und nur 235/50R18 und 255/45R18 eine Eintragung bräuchten.

Zitat:

@stupo564 schrieb am 16. Dezember 2021 um 20:14:57 Uhr:

Hallo :)

Ich bin aktuell auf der Suche nach Felgen. Nun scheint das für meinen Mazda 6 GH garnicht so einfach zu sein...

Mein aktueller Favorit ist diese Felge:

https://www.rsu.de/kaufen/artikeldetails?show=&id=410519&search=

In der "ABE" steht auch mein Wagen drin:

https://www.rsu.de/RequestFile?show&kind=technicalreport&id=250007

jedoch steht hier als Überschrift "Gutachten zur Erteilung der ABE"

und genau dieser Satz macht mich aktuell verrückt. Heißt das, dass ich die ABE erst dann bekomme, wenn ich das ganze dem TÜV vorführe?

oder kann ich die ganz einfach anbringen und losdüsen, vorausgesetzt der Wagen ist in diesem Gutachten gelistet?

 

Und wenn wir schon dabei sind.. Woran erkenne ich, ob ich eine ABE habe welche vom TÜV/Dekra abgenommen werden muss oder nicht?

 

Ich danke euch jetzt schonmal für eure Hilfe!

LG

In dem Fall besteht leider keine ABE, denn die Auflage 11A (entspricht dem A01 von TÜV und der meisten anderen Prüforganisationen) bedeutet, das keine ABE besteht und deshalb eine Einzelabnahme nötig ist.

Es erleichtert dem Prüfer aber die Einzelabnahme und als Kunde kannst du schonmal sehen welche Auflagen du erfüllen musst.

Man müsste da jetzt schauen welchen Mazda 6 (Baujahr, Karosserieform, Leistung) du genau hast. Aber wenn ich die Auflagen überfliege sind da meistens grössere Karosseriearbeiten dabei.

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 18. Dezember 2021 um 03:35:55 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2021 um 06:36:29 Uhr:

In 95 Prozent der Fälle ist es so, daß bei Serienbereifung das Mitführen der ABE genügt und bei einer Bereifung, die nicht bereits im COC genehmigt ist, eine Anbauabnahme erforderlich ist.

Zwischen Eintragungspflicht und Serienbereifung gibt es keinen Zusammenhang.

Das hat auch niemand behauptet

Zitat:

 

Es gibt etliche Felgen mit abweichender Einpresstiefe wo z.B. 235/45R18 eingetragen werden muss, obwohl es eine Grösse ist die in den COC-Papieren steht.

Und es gibt Felgen mit abweichender Einpresstiefe wo neben 235/45R18 aus den COC-Papieren auch 245/45R18 und 255/40R18 eintragungfrei möglich sind, und nur 235/50R18 und 255/45R18 eine Eintragung bräuchten.

Genau. Das sind die anderen 5 Prozent der Fälle

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 18. Dezember 2021 um 03:46:22 Uhr:

Zitat:

@stupo564 schrieb am 16. Dezember 2021 um 20:14:57 Uhr:

 

Und wenn wir schon dabei sind.. Woran erkenne ich, ob ich eine ABE habe welche vom TÜV/Dekra abgenommen werden muss oder nicht?

 

 

LG

In dem Fall besteht leider keine ABE, denn die Auflage 11A (entspricht dem A01 von TÜV und der meisten anderen Prüforganisationen) bedeutet, das keine ABE besteht und deshalb eine Einzelabnahme nötig ist.

Auch beides falsch.

Die Felge hat eine ABE für das Fahrzeug, auch wenn diese Auflage genannt ist.

Allerdings genügt in diesen Fällen eben nicht das Mitführen dieses "Zettels", sondern es ist eine Anbauabnahme nach §19(3) erforderlich. Das hat nichts mit einer Einzelabnahme zu tun.

Das wurde weiter oben auch schon mal erklärt.

Insgeamt würde ich dir raten, nicht über Dinge zu sprechen, von denen du offensichtlich nichts verstehst; du trägst mit diesen Falschaussagen erheblich zur Verwirrung bei.

Die in der ABE genannten Maßnahmen sind halt bei entsprechenden Reifenkombinationen zu machen (z. Bsp. Ausbörderungen der Radkästen usw.). Diese Arbeiten sind dann dem TÜV vorzuführen und dann in die Zulassungsbescheinigung einzutragen.

Nö, die wurden noch nie in die „Zulassungsbescheinigung eingetragen“.

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