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[HILFE] Versicherung zahlt nicht und ich soll Aufwandsentschädigung zahlen!!

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 11:57

Hallo liebe Experten,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem einen guten Rat geben:

Wir fahren einen Bus, den wir bei uns immer im Hof abstellen. Letztens waren Bekannte von meinem Bruder mit ihren Kindern da. Wir waren zu diesen Zeitpunkt nicht anwesend. Einen Tag später haben wir neue Kratzer auf der Beifahrerseite entdeckt. Wir haben dann raus gefunden, dass die Kinder Fange oder Verstecke oder so um das Auto herum gespielt haben. Also haben sie die Kratzer mit ihren Jacken (Reißverschluss, Knöpfe, etc.) oder Stöcken in den Lack gekratzt.

Wir haben das gemeldet, einen Kostenvoranschlag machen lassen (der ziemlich hoch war da 2 Türen komplett gemacht werden müssen) und etliche Formulare ausgefüllt. Das Fahrzeug hatte an den Türen schon vorher 2 Beulen, das haben wir aber angegeben und auf Fotos kenntlich gemacht.

Ergebnis nach 2 Monaten: Es wird nichts gezahlt, da das Auto sowieso schon Schäden hat und die Kratzer nicht in einer Linie und in unterschiedlicher Höhe sind..

Für mich "wackeln" rennende Kinder mit Stöcken nun mal und wenn 5 Kinder um das Auto rennen sind diese logischer Weise nicht auf einer Linie.

Zur Krönung sollen wir als geschädigte nun auch noch 50 € Aufwandsentschädigung zahlen, weil die Versicherung einen Experten die Bilder gezeigt hat. Ein Anruf heut brachte überhaupt nichts und wenn ein Gutachten gemacht werden soll, sollen WIR 400€ zahlen.

Ich bin völlig ratlos. Kann das sein, dass man als geschädigter so in die Pfanne gehauen wird? Ich hoffe jemand hat einen guten Rat sonst muss ich wohl einen Anwalt befragen..

Viele Dank fürs Lesen und eure Hilfe

Gruß Klacklack

Beste Antwort im Thema

Ich denk jetzt mal vom Standpunkt der Versicherung:

Da steht ein Auto mit Dellen in den Türen. Das Auto hat der Halter erst einen Monat - mit Dellen billiger gekauft (konnte er also nicht verschweigen).

Der Fahrzeughalter ist (während des ganzen Vorfalles) nicht zu Hause.

Dann spielen fünf kleinere Kinder um das Auto herum und verursachen dabei Kratzer. Nur in den Türen, wo bereits Dellen sind. Durch Vorbeilaufen mit Jackenknöpfen/-Reißverschlüssen? Nette Kinder, passen sogar auf, was sie beschädigen.

Wann? Ist ungeklärt, angeblich erst am nächsten Tag aufgefallen.

Wie? Ist ungeklärt.

Welche Kinder? Ist ungeklärt.

Und die Eltern, die eine Haftpflichtversicherung haben, nehmen quasi den Schaden auf sich. Nicht etwa der Bruder, denn da würde die Namensgleichheit gleich sauer aufstoßen.

Aber die Kinder streiten alles ab. Niemand der Eltern hat's gesehen.

Was sollen wir? Zahlen? Und dann noch beide Türen auf unsere Kosten in den Neuzustand versetzen?

Der spinnt wohl!

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41 Antworten

hallo TE,

es wir immer verrückter!!!

Wie hoch liegt denn der Kostenvoranschlag?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Du solltest unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Der wird Dir sicher weiter helfen können.

Sollte der KV höher als EUR 750 incl. Mwst betragen - dann suche Dir einen eigenen Gutachter.

Viel Erfolg!

Welcher Versicherung hat du das gemeldet? Der Haftpflichtversicherung der Eltern, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben? Oder deiner Autoversicherung?

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 12:10

Zitat:

@HCING schrieb am 4. Juli 2016 um 14:03:17 Uhr:

hallo TE,

es wir immer verrückter!!!

Wie hoch liegt denn der Kostenvoranschlag?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Du solltest unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Der wird Dir sicher weiter helfen können.

Sollte der KV höher als EUR 750 incl. Mwst betragen - dann suche Dir einen eigenen Gutachter.

Viel Erfolg!

Danke für die schnelle Antwort!!!

ja ich weiß.. sowas hab ich auch noch nie gehört.

Der Kostenvoranschlag liegt bei ca. 1300€. Ist halt viel Fläche die neu gemacht werden muss.

Ich habe eine Rechtsschutz, meine Freundin, auf die das Auto läuft, leider nicht. Über den ADAC erhält man glaub ich eine Kostenlose Beratung.

Der eigene Gutachter müsste in diesem Fall aber auch von uns gezahlt werden? Habe gelesen das "nur bei Kratzern" ein Gutachter nicht erforderlich ist und von der Haftpflicht auch nicht übernommen wird. Wir sind Studenten, müssen daher shcon etwas aufs Geld achten.

Aber im Ernst: Wie ist sowas möglich??

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 12:11

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. Juli 2016 um 14:06:12 Uhr:

Welcher Versicherung hat du das gemeldet? Der Haftpflichtversicherung der Eltern, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben? Oder deiner Autoversicherung?

Die Eltern der Kinder haben das Ihrer Haftpflicht gemeldet. Der Aachener, wenn man das hier schreiben darf.

poste doch mal ein paar fotos von dem schaden hier.

Ansonsten kann dir egal sein, ob die Versicherung bezahlt. Anspruch hast du grundsätzlich nur gegen deinen Bruder. Wenn er zugibt, dass es die Kinder waren, dann holst du dir das geld von ihm.

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 12:33

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 4. Juli 2016 um 14:19:30 Uhr:

poste doch mal ein paar fotos von dem schaden hier.

Ansonsten kann dir egal sein, ob die Versicherung bezahlt. Anspruch hast du grundsätzlich nur gegen deinen Bruder. Wenn er zugibt, dass es die Kinder waren, dann holst du dir das geld von ihm.

Kann ich bei Bedarf später machen. Bin gerade unterwegs und habe die Bilder nicht mit.

Wieso von meinem Bruder? Die Kinder waren von den Bekannten die mit waren. Und bei deren Versicherung haben wir das eingereicht. Ist so eine Versicherung nicht dazu da in solchen Fällen die Zahlung zu übernehmen?? Oder dient sie nur dem Zweck, das man nicht zu viel Geld hat und noch mehr Abdrücken muss?

äh sorry. bekannten von deinem bruder natürlich. der ist dein ansprechpartner.

ob seine versicherung bezahlt, ist sein problem.

die versicherung ist stand jetzt der meinung, dass der schaden nicht von den kindern ist.

Wohnt Deine Freundin mit Dir zusammen unter einer Adresse ?

Wenn ja, dann dürfte sie als Deine Lebenspartnerin in einer Familien- und Verkehrs-RS mitversichert sein (prüfen in der Police), oder wurde zum Single Tarif abgeschlossen ?

Wenn nur eine Verkehrs-RS besteht, gilt das natürlich nicht, da hier als Tarifgrundlage die Anzahl der KFZ gilt (soweit nicht ein Pauschaltarif abgeschlossen wurde).

Soweit ich weiß, tritt bei den neueren RS-Tarifen für außergerichtliche Gutachten die RS ein.

Wie alt sind die Kinder und ist in der Haftpflicht der Eltern der Kinder die Gefälligkeitshaftung eingeschlossen?

Steht das was vom Alter der Kinder? Nein, eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist daher spekulativ.

Wie alt sind die Kinder denn überhaupt und was sagen diese selbst zu dem Vorfall? Und wie haben sie die Kratzer gemacht? Mit einfachem "an die Tür gekommen" gibt es so schnell keine Kratzer. Und die Logik "vorher waren die Kratzer nicht da, aber einen Tag später" überzeugt keine Versicherung sofort.

Gefälligkeitshaftung ?

Bei den meisten neueren PHV Tarifen sind Leistungen bei Kinder unter 7 Jahren doch mitversichert.

Zumindest bei den etwas höheren Zusatzdeckungen, wenn auch begrenzt (10000,- usw).

Wenn ich Kinder in dem Alter habe, dürfte das wohl Pflicht sein.

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 12:55

@Corsadiesel

Ja wir wohnen zusammen. Was direkt im Vertrag steht müsste ich natürlich erstmal prüfen aber danke für den Hinweis.

Was ist mit Gefälligkeitshaftung gemeint?? Habe ich noch nie gehört.

@PeterBH @berlin-paul

die Kinder sind 5 und 8 Jahre alt. Es waren noch mehr Kinder da. Dieser Bekannte hat nur gleich gesagt das er das macht. Die Kinder sagen Alle sie waren es nicht, aber welches Kind gibt schon gerne zu Ärger gemacht zu haben. Fakt ist: Sie haben um das Auto herum gespielt und die Kratzer waren vorher nicht. Das wissen wir sicher, weil das Auto zu dem Zeitpunkt erst einen Monat hatten. Meine Schwiegereltern wären in diesem Fall Zeuge, da sie sich das Fahrzeug mit angeschaut haben. Eventuell könnte ich den Händler noch als Zeuge mit einbeziehen.

Dennoch ist die Begründung: "wir zahlen nicht, weil da sowieso schon Schaden dran ist" doch überhaupt nicht akzeptabel. Man kann doch nicht zu Fahrzeugen mit ner Beuel auf der Motorhaube hingehen und die noch mitm Schläger bearbeiten und dann das gleiche sagen. Das geht doch nicht!!

am 4. Juli 2016 um 13:03

Du schreibst, dass die Türen schon verbeult waren. Dann ist doch kein Schaden entstanden.

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