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"Hochzeits" Kennzeichen am KFZ
Hallo zusammen.
Habe demletzt ein Hochzeitsauto (A8 mit Blumenschmuck auf der Motorhaube) gesehen. Das KFZ hatte hinten ein amtliches Kennzeichen, vorne stand anstatt des Kennzeichens der Name des Hochzeitspaares sowie am linken Rand übereinander der Tag, Monat und Jahr (ähnlich einem Überführungskennzeichens allerding ohne farbliche Abhebung). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies zuläßig ist. Kann mich hier bitte jemand aufklären?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ganz im Ernst, ist doch Wumpe was an dem Tag auf so einem Auto für ein Kennzeichen ist.
Geschwindigkeitsverstoß ist unrealistisch mit den Blumen drauf und falsch parken ebenso, mit dem Auto darfst du an dem Tag fast überall parken.
Unfall könnte passieren, aber Fahrerflucht mit ner hupendem Korsos hinten dran? Ich weiß nicht.
Mal davon ab, wäre es wahrscheinlich mit geringem Ermittlungsaufwand möglich den Fahrer einen solch auffälligen Autos zu ermitteln, selbst wenn garkein Kennzeichen dran wäre. Das Brautpaar wird wohl in der näheren Umgebung geheiratet haben.
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157 Antworten
Anbringung, Gestaltung von Kennzeichen findest Du in der FZV §10:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Kurz: Es ist nicht erlaubt.
...das wird nicht selten / bei Hochzeitsautos fast immer so gemacht -meist wird aber auch das hintere Kennzeichen ausgetauscht- und wird in der Regel toleriert, so lange das Fahrzeug zugelassen und ordnungsgemäß versichert ist.
Bei uns in der Gegend (Coburg) habe ich sowas noch nie gesehen.
Dafür gestern eine Stretch Limo begleitet von ca. 20 Harleys.
Ganz im Ernst, ist doch Wumpe was an dem Tag auf so einem Auto für ein Kennzeichen ist.
Geschwindigkeitsverstoß ist unrealistisch mit den Blumen drauf und falsch parken ebenso, mit dem Auto darfst du an dem Tag fast überall parken.
Unfall könnte passieren, aber Fahrerflucht mit ner hupendem Korsos hinten dran? Ich weiß nicht.
Mal davon ab, wäre es wahrscheinlich mit geringem Ermittlungsaufwand möglich den Fahrer einen solch auffälligen Autos zu ermitteln, selbst wenn garkein Kennzeichen dran wäre. Das Brautpaar wird wohl in der näheren Umgebung geheiratet haben.
Hab ich hier noch nie gesehen, kann mir auch nicht vorstellen dass unsere Rennleitung das tolerieren würde. Hochzeit hin oder her.
Zulässig ist es definitiv nicht, wie anfangs angegeben. Natürlich schaut da die Polizei mal weg um den Tag nicht zu verderben. Sonderrechte gibt es bei der Hochzeit nicht und bei uns wurde letztens ein Hochzeitsauto Sonntag morgens abgeschleppt. Stand im Haltverbot für eine Veranstaltung.
Hochzeitsfahren sind eh verboten, so wie sie stattfinden. Da fällt das Kennzeichen doch gar nicht auf. Der Schmuck an der Motorhaube nimmt einem kein TÜV-Prüfer ab. Den hupenden Autokorso könnte man auch direkt rechts raus winken. Aber wozu soll man die Leute abkassieren, die müssen das Geld sparen für die Scheidung.
Bei manchen Antworten hier kann man nur den Kopf schütteln.
Ich bin öfters im Freundes- und Familienkreis der Fahrer des jeweiligen Hochzeitswagens und lass mir bei den Kennzeichen immer was einfallen.
Wie bei den beigefügten Bildern als komplette Namen oder als gefaktes Stadtkennzeichen mit den Initialen und Datum des Brautpaares.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 28. September 2015 um 16:34:29 Uhr:
Ich bin öfters im Freundes- und Familienkreis der Fahrer des jeweiligen Hochzeitswagens und lass mir bei den Kennzeichen immer was einfallen.
Die Frage war aber nicht, ob man es macht, sondern ob es verboten ist.
Ich kenne keinen Fall, wo ein fahrendes Auto rausgewunken wurde. Nur war bis jetzt eine Politesse im ruhenden Verkehr nicht so gnädig und drückte dem parkenden Fahrer ein 5 Euro Hochzeitsknöllchen in die Hand.
Also hier war letztens eine türkische Hochzeit mit Autokorso, Dauerhupe (dagegen war das normale Gehupe bei einer Hochzeit nix ) und quasi alle paar Sekunden ein jaulender Motor samt kurzem Burnout (waren, wie sollte es anders sein, natürlich viele BMWs anwesend). Die waren einmal quer durch die gesamte Stadt unterwegs und wurden anscheinend nicht aufgehalten.
Da wäre es doch geradezu lächerlich, wenn ein Cop wegen einem Spaßkennzeichen die Kelle schwingt
Zitat:
@MvM schrieb am 28. September 2015 um 08:46:26 Uhr:
Hochzeitsfahren sind eh verboten, so wie sie stattfinden. Da fällt das Kennzeichen doch gar nicht auf. Der Schmuck an der Motorhaube nimmt einem kein TÜV-Prüfer ab.
Warum sollte er auch "Ladung" abnehmen, Hochzeitsschmuck ist kein Eintragungpflichtiger Umbau oder lässt du dir auch die den Teppich auf dem Dachgepäckträger abnehemen bevor du vom Baumarkt nach hause fährst?
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 28. September 2015 um 20:31:09 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 28. September 2015 um 08:46:26 Uhr:
Hochzeitsfahren sind eh verboten, so wie sie stattfinden. Da fällt das Kennzeichen doch gar nicht auf. Der Schmuck an der Motorhaube nimmt einem kein TÜV-Prüfer ab.
Warum sollte er auch "Ladung" abnehmen, Hochzeitsschmuck ist kein Eintragungpflichtiger Umbau oder lässt du dir auch die den Teppich auf dem Dachgepäckträger abnehemen bevor du vom Baumarkt nach hause fährst?
Du hast lustige, aber unlogische Gedanken.
Hochzeitsschmuck ist Ladung und die muss gesichert sein. Auf dem Dach kann man sich einen Dachgepäckträger montieren um einen Teppich zu transportieren. Kein normaldenkender Mensch würde auf die Idee kommen den Teppich mit Saugnäpfen zu befestigen, aber beim Hochzeitsschmuck guckt man nicht so genau hin.
Wenn die Saugnapfbefestigung ausreichend dimensioniert ist, kann das durchaus eine ausreichende Ladungssicherung sein. Natürlich ist der Fahrer dafür verantwortlich wenn das Ding durch die Gegend fliegen sollte und hat die Konsequenzen zu tragen, ist beim Teppich, bzw. bei Ladung im allgemeinen aber auch so. Die Polizei wird nur einschreiten wenn die Ladung offensichtlich nicht ordentlich gesichert ist.
Es gibt sogar findige Leute die ganze Absetzwohnkabinen, z.b. für Pick Ups als Ladung deklarieren und damit legal duchr die Gegend fahren.
Ich hupe immer wie verrückt mit und zeige Daumen nach oben (Y)