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... ich will wein'n !

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 30. Mai 2014 um 18:05

Seit 8 Jahren wohne ich nun hier und hab eine eher kleinen Parkplatz vor der Tür.

Letztes Jahr hat meinen Vermierter 'himself' selbigen neu gepflastert. Schön. War nicht zwingend nötig.

-> Aber einen kleinen Pfeiler hat er rechts vorne an meiner Parkbucht aufgestellt:

Damit ich "NICHT IMMER" beim Einparken über die Rabatten daneben fahre und die Kantensteine krummfahre.

... hat er zwar nie so direkt gesagt - aber gemeint !

Passiert ist eigentlich bisher auch nie etwas (an den Rabatten und Steinen).

Für mich so was wie Schikane.

Ich hab ihm gesagt, dass besagter "Poller" höchst gefährlich für nicht nur meine Stoßstangen sind und dass ich eh schon eng in kleiner Kurve auf mein Parkplatz reinzirkulieren muss und das Teil da gefälligst wieder weg soll.

Dickfällig wie mein Vermieter ist, hat er logo nix gemacht.

Ne ganze Weile ist auch nix passiert - bis letzen Mittwoch:

Hab die Kurve anscheinend nicht wie immer bekommen und auch wie immer den Präpel nicht sehen können.

SKRUNTSCH - Stoßstange im Eimer. DAS GUTE R-TEIL !!!!

Das scheint irrepaparabel.

... ich könnte den Typ erwürgen und noch mehr.

Das "Sch... Beet" oder die Kantensteine berühre ich so gut wie nie.

Und auch wie auf den Bildern die nachgestellte Kurve würde noch locker Platz lassen....

... der verk.ckte Stein steht da trotzdem im Weg, auch wenn ich korrekt einparke !

Was ist eure Meinung:

- Darf der da einfach so ein unübersichtliches Teil in die Gegend stellen ?

- Kann ich Schadenersatz verlangen ?

 

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Beste Antwort im Thema

Ich versteh gar nicht wie man bei einer so breiten Einfahrt an den Stein fahren kann.

Hatte der Kater womöglich zum Tatzeitpunkt das Bier schon ausgetrunken?

Nix genaues weiß man nicht !! :D

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Mein Beileid.

Aber im Ernst:

Für deine mangelnde Vorsicht Schadenersatz verlangen? Das wird nicht klappen. Der Poller ist weder krum verbaut gewesen, noch war er total versteckt. Du hast dich ja noch über ihn geärgert, ergo hättest du besondere Vorsicht walten lassen müssen.

Tun und lassen kann dein Vermieter einiges. Und das Aufstellen eines solchen Steinchens ist nicht böswillig. Dementsprechend legal, kein Vermieter muss mit deinem enormen Wendekreis rechnen.

Und bei deiner PS-Leistung war die Stoßstange sowieso total overdressed ;)

(Und vom Prinzip her auch nicht legal. Die R & AWD Stoßstangen sind nur bei entsprechenden Fahrzeugen in der ABE enthalten. Ansonsten müssten man sie abnehmen lassen. Habe extra meinen Schupo gefragt :D )

Edit: Deinen alten Stoßstangen sollten übrigens noch vorhanden sein.

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 18:35

Ja, ja, das immer beliebte aber:

Ein vermeintlich kompetentes Anwalts-Flötlein vögelte mir was in's Ohr:

- Nur bei Eigentum und daraus speziell vermietetem Parkraum darf eine Abgrenzung und/oder Absperrung desselben zur eindeutigen Nutzng des Mieters vorgenommen werden.

- Absperrungen oder Eingrenzungen auch auf privatem Grund - welche nicht eindeutig/unmissverständlich vom Fahrer erkannt werden können und zu Fahrzeugschäden führen können, sind als unzulässiges Verkehrshindernis auszulegen.

- und so was wie: Das Eigentum des Mieters ist schadlos zu halten. Alle Gegenstände, welche sich im Bereich der Nutzung des Mieters befinden und einen Schaden verursachen können, sind zu entfernen.

.... man/der RA prökele da bitte mal nach den heweilgen Paragraphen.

Natürlich weiß/wusste ich, das der blöde Präüel da steht.

Hat ja auch 100x und mehr geklappt ! Nur am MI eben nicht ...

... und: Hätte das Teil da nicht gstanden - ich währe trotzdem (wie immer und angeblich) nicht über die Rabatten gefahren.

Gleich grobe Geschütze? Ob das so ratsam ist?

Mal Butter bei die Fische:

-du bewohnst eine gemietete Herberge

-du hast zusätzlich auch einen Stellplatz gemietet, welcher ausschließlich von dir nutzbar ist

Wie gut oder schlecht ist denn jetzt das Verhältnis zum Vermieter? In meinen Augen machst es keinen Sinn sich wegen eines mittleren dreistelligen Eurobetrages es sich mit selbigem zu verscherzen. Abgesehen davon, dass da erstmal Kosten (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten etc.) auf dich zukommen, so ist der Aufwand doch enorm.

Wenn du natürlich schon lange umziehen wolltest oder dich sowieso mit dem Vermieter gekracht hast zieh ruhig vom Leder. Bringt aber nichts, der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist ungewisse. Aber ich kann dir schon fast garantieren das du nicht Recht bekommst.

-der Stein dient als Endmarkierung einer "Rasenkante" und verhindert somit, das du die viel niedrigere Kante übersiehst und deinen Unterboden an selbiger aufreißt

-es ist keine Absperrung

-dieser Stein ist sehr gut sichtbar

-das Blumenbeet wird von dir, wie du extra betont hast, NICHT zum ein- & ausparken genutzt!

Paragraphen werden also gar nicht gebraucht, nur ein gesundes Maß an Rechtsauffassung. Weiß nichtmal ob dein musizierender Anwalt die Sachlage richtig ausgelegt bzw, mitgeteilt bekommen hat.

Dabei fällt mir noch ein...

Mit der Stoßstangeim jetzigen Zustand darfst du nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die scharfen Kanten und der Grad der Verformung stellen eine Gefahr für Fußgänger und andere besonders gefärdete Verkehrsteilnehmer dar.

Ich weise dich extra drauf hin, bist ja sonst auch immer darauf bedacht das sich jeder korrekt verhält. Nicht das dir das angesichts der bei dir aktuell eher schlechten Laune durch die Lappen geht und dein Schupo dich verwarnen muss. ;)

(Und noch eine Schippe hinterher: Eine R-Stoßstange darf nur mit verbauten Nebelscheinwerfern gefahren werden. Ansonsten gibt's da Löcher an der Fahrzeugfront, welche einen Fußgänger verletzen könnten.)

Sorry aber wer den Schaden hat............

............ja Versuch das mal bei Richterin Salesch,klingt nach einem echten Fall für's Mittagsprogramm in RTL2,

....gelle hihihi (insider)

Mit nem bisschen Heimarbeit bekommste die Schürze wieder hin.

Ich hab vor kurzem meinen C70 in die Böschung gesetzt, Nebelleuchten raus gerissen, Schürze gebrochen,Kunststoffverkleidung/Unterbodenschutz des Ladeluftkühlers abgerissen,Blinker am Ar... ABER ein Heissluftfön GFK/Faserspachtel, Mut , ein paar Flaschen Bier und Samstag Nachmittag haben meine Schürze wieder in den Original zustand versetzt.

Momentan steht das Auto beim Lackierer zum Polieren für das restliche "Finish", man wird nichts mehr sehen;)

Kauf dir ein paar Frust Bier und mach dich ans Werk:D , mit dem Heissluftfön lässt sich der Kunststoff wieder in den Ursprünglichen zustand versetzten wenn er es nicht beim erhitzen schon freiwillig macht.

Du darfst mir die Schürze auch gerne Schenken wenn se in deinen Augen nicht mehr zu retten ist :cool:

Zitat:

Original geschrieben von thyphonmv6

Mit nem bisschen Heimarbeit bekommste die Schürze wieder hin.

Ich hab vor kurzem meinen C70 in die Böschung gesetzt, Nebelleuchten raus gerissen, Schürze gebrochen,Kunststoffverkleidung/Unterbodenschutz des Ladeluftkühlers abgerissen,Blinker am Ar... ABER ein Heissluftfön GFK/Faserspachtel, Mut , ein paar Flaschen Bier und Samstag Nachmittag haben meine Schürze wieder in den Original zustand versetzt.

Momentan steht das Auto beim Lackierer zum Polieren für das restliche "Finish", man wird nichts mehr sehen;)

Kauf dir ein paar Frust Bier und mach dich ans Werk:D , mit dem Heissluftfön lässt sich der Kunststoff wieder in den Ursprünglichen zustand versetzten wenn er es nicht beim erhitzen schon freiwillig macht.

.........also das mit den paar Flaschen Bier sollte für Katerchen scho mal kein Problem darstellen :-D

am 30. Mai 2014 um 20:55

Ich würde meinen Vermieter mal fragen ob er das so in Ordnung findet.

Der Pfahl müsste um legal zu sein hoch genug sein um beim Einfahren gut zu sehen sein.

Das heißt, er müsste über die Motorhaube reichen oder aber nicht höher sein als ein Bordstein.

Und, solange keine scharfe Kanten hervorstehen darfst du die Stoßstange ruhig weiter fahren.

Woher manche Leute ihre Informationen haben würde ich gerne mal wissen.

Dann wieder..................... vielleicht auch nicht.

Schade um deine Stoßstange Terwi

Ich versteh gar nicht wie man bei einer so breiten Einfahrt an den Stein fahren kann.

Hatte der Kater womöglich zum Tatzeitpunkt das Bier schon ausgetrunken?

Nix genaues weiß man nicht !! :D

Moin,

ich hätte da eine Fahrradfahne dran gemacht, so wie die kleine Kinder auch haben, sieht man immer::D:D:D

Schade um das Auto aber es gibt schlimmeres.

Toontje

Die idee mit der Fahrradfahne ist mir auch sofort gekommen,als ich das Bild geseheb habe! Mit zwei Kabelbindern angestrapst feddich. Aber wie ein Vorredner schon verlauten ließ: da gegenzufahren ist auch schon n bisschen schwierig, wenn nicht grad wieder 2U-Boote in der Einfahrt liegen...

Moinsen,

da könnte man doch den Poller mit Gummi (so ausm Autoscooter) verkleiden, oder noch besser, das Auto mit einer Stoßstange aus dem Mutipla aus Top Gear ausrüsten;

hinterhältige Poller, diese; springen einfach vor die Stoßstange, wenn man nicht damit rechnet.

Armer Kater.

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 11:29

Interessant, die Meinungen zu lesen und: Ja, wer Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.

Natürlich ist es meist nicht sinnvoll, mit Kanonen zu ballern - doch in diesem Fall habe ich eindeutig keine Lust, mich auf endlose Diskussionen und DUmgeschwafel einzulassen. Mein Vermieter ist in vielen Dingen derart stur .... unbeschreiblich

Ich bleibe bei meiner Meinung, das dieser Pfosten a) überflüssig ist, b) den Einfahrtsbereich meines Parplatzes (gehört übrigens zur Wohnung und ist Pflicht hier) und c) ein Hindernis darstellt, welches spätestebs 3-4m oder mehr davor vom Fahrer nicht mehr einsehbar ist und die Wahrscheinlichkeit von Fahrzeugschäden nennensert erhöht.

Ihr könnt alle gerne über meine Fahrkünste rumfrotzeln - der Elch hat eben einen relativ großen (ggü. z.B. nem 700er) Wendekreis.

Es passt hier so gerade eben und oftmals waren es zuvor auch nur wenige mm, wo es gepasst hat.

Auf dem einen Bild ist ja zu erkennen, das ich bei "Treffer" des Pfeilers von der weiteren Spur keines wegs über den Kantenstein oder durch die Rabatte gefahren wäre.

Gestern sagte mir noch ein Anwalt:

- Der Pfeiler hätte länger sein müssen, um entprechend kenntlich zu sein. Eine Klage hätte durchaus Erfolg, ABER:

- Ich werde mir mit Sicherheit eine Mitschuld anrechnen lassen müssen, hötte ich mich doch z.B. einweisen lassen können ... (Sehr abstruse Virstellung, aber so denken Richter sicherlich)

Letzteres wäre mir egal, bleibe ich doch nicht alleine auf den Kosten sitzen.

Anmerkung noch dazu:

Wegen NK der Wohnung streite ich mich auch schon seit einer kleinen Ewigkeit mit der Vermieter.

Die Abrechnungen und z.T. die Kostenverteilungen ist eindeutig und sehr einfach nachweislich falsch.

Er will es partout nicht einsehen. Jetz liegen ca. 100 Seiten Papier beim Anwalt.

Und:

Mit den Mietern oben und Nachbarn nebenan hat er es sich auch verdorben: Der Wäschetrockenplatz (wurde auch von den Nachbarn genutzt - seit ca. 20 Jahren) würde kurzerhand von einem Holzgartenhaus besetzt.

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