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"Kündigung" durch Übertrag auf neues 2.Fahrzeug unterm Jahr möglich?

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 16:15

Hallo zusammen,

folgende Situation. Derzeit ist nur EIN Fzg. angemeldet/versichert.

Es soll demnächst ein zweites Fahrzeug dazu ODER anstelle dessen angemeldet/versichert werden.

Aber,

derzeit ist die 1.Versicherung in Verbindung mit dem 1.Fahrzeug sehr teuer, da trotz SF16 nur SF3 gewährt werden. (DEVK 125ccm Roller/Leichtkraftrad)

Nun soll ein 2.Fahrzeug dazu angemeldet/versichert werden, bei dem volle SF16 möglich wären (180ccm Roller/Kraftrad).

Im Moment würden die (im Hintergrund noch existierenden) SF16 des Erstfahrzeug auf das Zweitfahrzeug übertragen werden können und das Erstfahrzeug würde einen neuen Vertrag mit SF-0 erhalten (beim gleichen Anbieter).

Soweit so gut.

Nun ist es aber so, dass die DEVK bei 125ccm sehr teuer ist und ich eigtl. weder den alten SF3-Vertrag (125ccm) auf diesem Niveau noch ein Jahr fortführen möchte (Erstfahrzeug alleine fahren), noch in Verbindung mit einem Zweitfahrzeug SF-0 dafür bezahlen möchte.

Meine Überlegung:

Und da frage ich mich, ob das geht,

ich melde teures (125ccm SF3) Erstfahrzeug ab, nutze dessen echten SF16 (damit ja eigtl auch dessen Vertrag!?) für das neue Zweitfahrzeug beim alten Anbeiter (DEVK) und melde danach das 125ccm-Erstfahrzeug bei einem günstigeren Versicherer wieder an.

Geht das?

==========

Ich weiß, dass man unter dem Jahr nicht kündigen kann. Aber wenn ich doch den Vertrag (die Schadenfreiheitsjahre) auf das Zweitfahrzeug übertragen habe, müsste ich doch eigtl. bzgl. des Erstfahrzeuges wieder frei sein, oder? Oder muss ich dann den Neuvertrag mit SF-0 bei der alten teuren Versicherung trotzdem noch für ein weiteres Jahr abschließen, bis ich wieder bis 30.11. regulär kündigen könnte?

Vielen Dank

MfG

Charly

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6 Antworten

Nein, da mit Abmeldung der Vertrag nur ruht, aber nicht beendet wird. Bei unterjähriger erneuerter Anmeldung lebt der ruhende Vertrag wieder auf.

Was verstehst du unter teuer, der alte Roller kann doch in SF 0 vielleicht 50-70 Euro im Jahr HP kosten.

Was kostet der neue denn bei SF 0, kann doch auch kaum was kosten

Ansonsten melde den alten Roller auf deine Frau/Freundin oder Eltern um, wenn du die SF 16 für den neuen nutzen willst und nicht bei der DEVK bleiben willst

Wann ist der Ablauf des Vertrages?

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 1:56

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Dezember 2017 um 17:21:40 Uhr:

Nein, da mit Abmeldung der Vertrag nur ruht, aber nicht beendet wird. Bei unterjähriger erneuerter Anmeldung lebt der ruhende Vertrag wieder auf.

Und wenn ich die SF16 des Erstfahrzeugs auf das Zweitfahrzeug übertrage, ist dann nicht auch die "VertragsRUHE" beendet bzw. übertragen auf den Zweitwagen?

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 2:50

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Dezember 2017 um 17:44:50 Uhr:

Was verstehst du unter teuer, der alte Roller kann doch in SF 0 vielleicht 50-70 Euro im Jahr HP kosten.

Was kostet der neue denn bei SF 0, kann doch auch kaum was kosten

Ansonsten melde den alten Roller auf deine Frau/Freundin oder Eltern um, wenn du die SF 16 für den neuen nutzen willst und nicht bei der DEVK bleiben willst

Wann ist der Ablauf des Vertrages?

Freilich hat jeder ein anderes Verständnis von teuer. Und jeder hat auch andere Lebens- und Gestaltungsumstände. Wenn nun schon Zeit in finanzielle Verbesserung gesteckt wurde, so soll am Ende auch der Benefit abgeholt werden dürfen denke ich.

Unabhängig davon, bei SF-0 wäre mein jetziger Versicherer geschlagene 72% (1.) teurer (bei 125ccm) als der günstigste Anbieter. Kommt hinzu, dass (2.) die Prämien ja jährlich stetig steigen, aber (3.) der SF-Rabatt halt bei SF3 immer stagniert/stagnieren wird bei jetzigem Anbieter.

Alles drei missfällt mir.

Beim Ummelden auf eine andere Person käme bei späterem Verkauf ja nachteilig ein weiterer Halter mit in die Papiere. Mal davon abgesehen, dass die am Amt ja auch nochmal Bearbeitungsgebühren für sich vereinnahmen wollen würden. Dies gilt es ebenso zu vermeiden.

SF16 kann ich ja beim alten Anbieter auf das neue Zweitfahrzeug übertragen, dass ist nicht das Problem. Das macht er ja und ist dafür dann sogar auch noch der Günstigeste von allen, auch wenn dort auch nur geringe Preisdifferenzen zu anderen Anbietern bestehen und der Betrag auch nur um ca. 1/4 dessen ist, was er bei SF-0 ist.

Im Gegenteil, ich dachte halt, dadurch dass das geht, würde auch der Vertrag auf das Zweitfahrzeug überlaufen, so wie der SF16-Rabatt und nicht nur ruhen !?

Das Zweitfahrzeug hat ja 180ccm, ist somit Kraftrad und kann dann (anders als beim 125ccm Kleinkraftrad) ebend auch unter die SF3 kommen.

Nur irgendetwas muss ich halt machen, denn die SF16 (im Hintergrund des Erstfahrzeugs und Erstvertrags(!?)) verfallen nach einigen z.T. wenigen Jahren. :-( Das stünde u.U. in naher Zukunft an.

Glücklicherweise ist für mein neues (auch nur gebrauchtes) FZG mit 180ccm und den dann laufenden SF16 auch noch mein ALTER ANBIETER am günstigsten von allen. Könnte dort also verbleiben.

Der Plan war halt, mit dem 180ccm Zweitfahrzeug die SF16 wieder aktiveren und den Vertrag vom Erstfahrzeug dazu zu nutzen. Dann das Erstfahrzeug wieder vertragsfrei zu haben und damit zu einem anderen Anbieter zu wechseln (unterhalb des Jahres).

Vertrag läuft 31.12. aus und somit ist die Kündigungsfrist heute leider bzgl. 30.11. für dieses Jahr überschritten. Sonderkündigungsrecht aufgrund von Betragsanhebung entfällt ebenfalls, die 4 Wochen sind auch rum (wobei die garkein ersichtliches Erststelldatunm auf der neuen Rechnung vermerkt haben, Absicht?). Schadensfall werde ich bzgl. Sonderkündigungsmöglichkeit auch keinen "herbeiführen", da ich sowas 1. nicht mache und 2. das auch bei den Versicherern nchteilig vermerkt würde, egal ob ein Schaden dann beglichen werden würde oder nicht.

FRAGE,

sind die SF-Rabatte eigtl. an den Vertrag gebunden oder nicht?

Denn wenn ja, dann wandert ja doch der Erstvertrag mit den SF16 rüber zum Zweitfahrzeug und das Erstfahrzeug hätte somit auch keinen (ruhenden) Vertrag mehr, oder?

Ein Indiz wäre dafür evtl. auch, dass mein alter Anbieter das Erstfahrzeug danach mit neuen SF-0 (Vertrag!?) belegen würde.

Ist die weitere Frage, wenn er mir auf das Erstfahrzeug dann SF-0 gibt, ob das dann ein NEUER Vertrag wäre oder aber ETWAS RUHENDES, das nur auf SF-0 schlechter gestellt wird?

Falls ja, dann wäre daraus abgeleitet das Zweitfahrzeug mit SF16 ja ein NEUER Vertrag, der sofort SF16 bekäme. (!?)

Hmm.

Können SF-Rabatte von einem auf ein anderes FZG wandern, ohne den Vertrag dazu mitzunehmen?

Danke euch.

Nein, die SF sind nicht an Fahrzeug und Vertrag gebunden. Du kannst gerne weiter Pläne schmieden, aber ohne Halterwechsel kannst du den Roller erst nach Ablauf des Vertragsjahres bei einer anderen Versicherung versichern. Punkt.

Solange du das Erstfahrzeug nur abmeldest und nicht verkaufst und somit keinen Fahrzeugwechsel durchführst, bleibt deine VS-Nr beim alten Fahrzeug und geht in einen ruhenden Vertrag über.

Das zusätzliche Fahrzeug bekommt eine neue Vertragsnummer und du kannst die SF 16 dorthin übertragen

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