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(Leasing)Auto über Gewinnspiel - geldwerter Vorteil?

Themenstarteram 7. März 2016 um 18:50

Hallo zusammen, ich frage einfach in die Runde rein:

Muss man ein (Leasing-)Auto, das man in einem Gewinnspiel "gewinnt", versteuern? Ist das ein geldwerter Vorteil? Wie läuft das? Weiß das jemand?

Grund ist - speziell im Moment - dieses Gewinnspiel:

http://www.antenne.de/.../...ahmebedingungen-bmw-i8-testfahrer-gesucht

(kurz umschrieben: Fahrzeug wird gestellt, kostenlos, für 1 Jahr, auch Versicherung, Sprit muss man selbst bezahlen)

Wird das wie ein Firmenwagen gerechnet? 1 % wären hier 1.400 €... im Monat... :eek:

Oder mit Fahrtenbuch? Was wird da berücksichtigt? Wäre die Pendelstrecke da dann privates Vergnügen oder Arbeitsweg?

Oder ist das dem Finanzamt reichlich egal? (einfach nicht informieren ist keine Antwortmöglichkeit)

Interessiert mich einfach, auch wenn die Frage noch so blöd erscheinen mag...

Aber da spielt man irgendwo mit? Und dann... :confused:

Ich weiß nie so recht, was ich von solchen Gewinnspielen halten soll...

PS:

Habe dazu nichts gefunden, also wenn´s schon was gibt, nicht zu doll hauen, einfach bitte den Link/einen Hinweis bzw. suche ich dann auch gerne nochmal selbst.

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12 Antworten

Beim reinen Glücks-Gewinnspiel fallen auf den Gewinn keine Steuern an. Wie beim Lotto auch. Nur auf den Ertrag musst du halt Steuern zahlen (beim Lotto, beim Leasingauto fällt ja kein Ertrag an).

Themenstarteram 7. März 2016 um 19:30

Habe eben auch etwas gefunden (nicht auf Leasing bezogen bzw. Auto als Sach-/Hauptgewinn), wo dann einfach unterschieden wird zwischen "Glücks-Gewinnspiel" und "Gewinnspiel für das man eine Leistung erbringen muss".

Da hier das Los entscheidet (Glück), wäre es wohl wirklich "so" einfach... und ob Leasing oder Sachwert, egal, meine ich.

Danke schonmal für die Antwort/den Hinweis.

Interessant und gut zu wissen, auch für den späteren Lottogewinn bzw. ein mögliches "Urwaldcamp". Müsste man dann wohl streng unterscheiden.

am 7. März 2016 um 20:54

Am Ende ist die Leistung wichtig.

So ein Dschuldepp arbeitet und gewinnt nicht.

Ein Minimaler Einsatz und ein exorbitanter Gewinn ... dann ist ein Gewinn da.

am 8. März 2016 um 5:37

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 7. März 2016 um 19:50:00 Uhr:

 

Muss man ein (Leasing-)Auto, das man in einem Gewinnspiel "gewinnt", versteuern? Ist das ein geldwerter Vorteil? Wie läuft das? Weiß das jemand?

Welche Einkommensarten - sei es in Geld oder als Geldwert - einkommensteuerpflichtig sind, ist in § 2 EStG geregelt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 8. März 2016 um 17:08

Das wird dann der Punkt sein:

§2 verweist nämlich auf §22 und dann steht dort... unter 1 b):

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

...

b) Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden;

Aber: Einmaliger Gewinn und erstmal keine Einkünfte...

Wenn man den Wagen dann vermieten würde (beißt sich höchstwahrscheinlich mit dem Leasingvertrag), dann wären das Einkünfte, aber solange man nur "kostenlos" damit fährt.

Oder so. Bin ja nun - etwas - schlauer.

PS:

OT: Wenn man bei einem Gewinnspiel eine Art "Rente" gewinnt, 10 Jahre lang monatlich 1.000 € oder so, muss man die dann versteuern?

Vermutlich nein. Ist ebenfalls Glückspiel, nur wir der Gewinn nicht in einer Summe, sondern in Raten ausgezahlt.

am 8. März 2016 um 19:03

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. März 2016 um 18:08:42 Uhr:

OT: Wenn man bei einem Gewinnspiel eine Art "Rente" gewinnt, 10 Jahre lang monatlich 1.000 € oder so, muss man die dann versteuern?

Der Ertragsanteil müsste versteuert werden. Bei Rentengewinnen handelt es sich i. d. R. nicht um eine Auszahlung in Raten; vielmehr wird üblicherweise der Gewinnbetrag bei einem Versicherer eingezahlt, der seinerseits den Betrag anlegt und dem Gewinner die monatliche Rente ausbezahlt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 8. März 2016 um 19:09

Die spannende Frage bei diesem Fahrzeug ist aus meiner Sicht, was hängt dahinter, dass man "Testfahrer" ist?

Folgen daraus Verpflichtungen in entsprechendem Maß, so stellt das sicher eine Art Arbeit da, die mit einem kostenlosen Fahrzeug abgegolten wird. Dann wäre es zu versteuern.

Muss man also z.B. einmal die Woche zum Interview antraben, was einen z.B. 3h kostet, dann wird die Nummer sicher eng und das mit dem reinen "Gewinn" ist mehr als fraglich.

Versteuern muss man nur, wenn der Gewinn in eine Einkunftsart einzuordnen ist. Sehe ich im vorliegenden Fall nicht, es sei denn es wurde z.B. ein Los im Rahmen des Anstellungsverhältnisses gewährt.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. März 2016 um 20:03:56 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. März 2016 um 18:08:42 Uhr:

OT: Wenn man bei einem Gewinnspiel eine Art "Rente" gewinnt, 10 Jahre lang monatlich 1.000 € oder so, muss man die dann versteuern?

Der Ertragsanteil müsste versteuert werden. Bei Rentengewinnen handelt es sich i. d. R. nicht um eine Auszahlung in Raten; vielmehr wird üblicherweise der Gewinnbetrag bei einem Versicherer eingezahlt, der seinerseits den Betrag anlegt und dem Gewinner die monatliche Rente ausbezahlt.

Gruß

Der Chaosmanager

Ertragsanteil nur, wenn in der Ratenzahlung ein Zinsanteil enthalten wäre. Ist es aber meist nicht. Vereinfacht gewinnt man bei Ratenzahlungen eine Forderung, die dann sukzessive beglichen wird. Es kann anders bei dem Gewinn einer lebenslangen Rente sein. Die Rechtsprechung ist da sehr unterschiedlich.

am 8. März 2016 um 21:34

Zitat:

@mk28 schrieb am 8. März 2016 um 20:47:28 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 8. März 2016 um 20:03:56 Uhr:

 

Der Ertragsanteil müsste versteuert werden. Bei Rentengewinnen handelt es sich i. d. R. nicht um eine Auszahlung in Raten; vielmehr wird üblicherweise der Gewinnbetrag bei einem Versicherer eingezahlt, der seinerseits den Betrag anlegt und dem Gewinner die monatliche Rente ausbezahlt.

Gruß

Der Chaosmanager

Ertragsanteil nur, wenn in der Ratenzahlung ein Zinsanteil enthalten wäre. Ist es aber meist nicht. Vereinfacht gewinnt man bei Ratenzahlungen eine Forderung, die dann sukzessive beglichen wird. Es kann anders bei dem Gewinn einer lebenslangen Rente sein. Die Rechtsprechung ist da sehr unterschiedlich.

Ich hatte erklärt, dass es i. d. R. nicht um eine Ratenzahlung geht und meine Erläuterung bezog sich explizit nicht auf eine Ratenzahlung - bei einer Ratenzahlung gibt es logischerweise keinen Ertragsanteil. Bei einer Rente im Sinne des Wortes hingegen schon.

Gruß

Der Chaosmanager

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