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"Mimas" Felgen angeblich nicht zugelassen! Suche Rat
Guten Morgen zusammen,
bin gestern in eine unangenehme Polizeikontrolle geraten. Bzw. eine Kontrolle mit ungeahnten Folgen....
Nun erstmal die Details zum Auto:
Volvo S60 2.4 170 PS von 2001 mit 15 Zoll Bremsanlage
Ab Werk waren die Leichtmetallfelgen 15 Zoll "Lysithea" verbaut.
Ich habe nachträglich die 16 Zoll Felgen "Mimas" mit 205er Bereifung erworben und montiert.
Ein entsprechendes ABE Gutachten habe ich von Volvo erhalten und auch mitgeführt.
In diesem steht, dass die "Mimas" Felgen NICHT extra eingetragen werden müssen.
Soweit sogut....
Nun aber folgender Punkt:
Als Auflage steht im Gutachten unter Punkt A:
"Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindizes der zu verwendenden Reifen sind –
mit Ausnahme von M+S-Bereifung - den Fahrzeugdokumenten zu entnehmen"
Nun ist es aber so, dass in der Zulassungsbescheinigung nur die Größe "195/65R15 89V" verzeichnet waren.
Somit soll das ganze angeblich nicht rechtens gewesen sein, weil über die verwendeten Reifen aus der Zulassungsbescheinigung nichts hervorgeht!
Ist das so rechtens und nachvollziehbar?
LG aus NRW
Beste Antwort im Thema
Bitte unterlasst Bezeichungen wie "Bullizei" oder "Bullen".
Wir sind hier (in den meisten Fällen) erwachsene Leute und haben es nicht nötig,solche Begriffe zu verwenden.
Der eigene Berufsstand soll ja nun auch nicht verunglimpft werden.
Martin
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19 Antworten
Hi,
welche Reifen hast Du denn auf den Felgen? Ich lese Deine Erlebnisse so, daß sich die Probleme auf den Reifen und nicht auf die Felge beziehen...
Gruß
Markus
Auf den "Mimas" Felgen sind 205/55 R16 Reifen aufgezogen.
Genauso wie in der ABE gefordert. In Zulassungsbescheinigung sind jedoch nur 195er eingetragen.
LG aus NRW
Hi,
jetzt fehlt nur noch der Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex...
Gruß
Markus
Also eingetragen sind:
195/65 R15 89V
montiert sind gegenwärtig:
205/55 R16 90V
LG aus NRW
ich weiß nicht, wo das Problem der Bullizei ist?!
- Gutachten liegt vor
- kein Eintrag gefordert
- Tragfähigkeit erfüllt
- Geschwindigkeitsindex erfüllt.
205/55R16 auf Mimas war übrigens die Standardbereifung / -Felge meines 2002er S60.
haben sie dir ein Knöllchen verpasst? Oder einen Mängelschein? Wenn Du nen Mängelschein hast, musst Du zu TÜV/DEKRA - und die haben sicher mehr Ahnung als die Bullerei. Von dort das O.K. geben lassen und ab zur Polizei deinen Mängelschein ohne Mängel hinzeigen.
Grüße
Eric
Sowie ich das jetzt nach aller Recherche mitbekommen habe, sind auch andere Radreifenkombinationen, die ausdrücklich aus der ABE hervorgehen, zulässig und zudem auch Eintragungsfrei!
Heisst:
Die ABE ist mitzuführen und zuständigen Personen vorzulegen.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde NICHT geschrieben. Jedoch wurde der Vorfall aufgenommen und die "Mängel" sind binnen 7 Tagen zu beseitigen.
Habe mich aber sowie ich das nun sehe nicht entgegen den Vorschriften der StVZO verhalten.
Werde die ganze Sache aber in eigenem Interesse dennoch ernst nehmen und den Nachweisen, dass eine Beanstandung in diesem Falle nicht korrekt war!
LG aus NRW
Zitat:
Original geschrieben von Eric E.
ich weiß nicht, wo das Problem der Bullizei ist?!
- Gutachten liegt vor
- kein Eintrag gefordert
- Tragfähigkeit erfüllt
- Geschwindigkeitsindex erfüllt.
205/55R16 auf Mimas war übrigens die Standardbereifung / -Felge meines 2002er S60.
haben sie dir ein Knöllchen verpasst? Oder einen Mängelschein? Wenn Du nen Mängelschein hast, musst Du zu TÜV/DEKRA - und die haben sicher mehr Ahnung als die Bullerei. Von dort das O.K. geben lassen und ab zur Polizei deinen Mängelschein ohne Mängel hinzeigen.
Grüße
Eric
Hallo,
ich hab es etwas anders erlebt. Habe einen BiFi mit 16" Stahl und nachgerüsteten 17" Orestes. Im Gutachten steht das gleiche wie beim TE. Trotzdem wurden die Räder bei der HU als Mangel aufgeschrieben. Es wurde eine Anbaubescheinigung ausgestellt. (Natürlich für Kohle) Diese sollte mitgeführt und bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Gruß, Roman
Zitat:
Original geschrieben von eisbaer757
ich hab es etwas anders erlebt. Habe einen BiFi mit 16" Stahl und nachgerüsteten 17" Orestes. Im Gutachten steht das gleiche wie beim TE. Trotzdem wurden die Räder bei der HU als Mangel aufgeschrieben. Es wurde eine Anbaubescheinigung ausgestellt. (Natürlich für Kohle) Diese sollte mitgeführt und bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Ich habe gerade meinen persönlichen DEKRA-Berater gefragt und der sagt: da war wohl jemand etwas übereifrig/ahnungslos/geldgeil.
Für Felgen braucht man keine Anbaubescheinigung wenn eine solche Betriebserlaubnis vorliegt. Für Reifen sowieso nicht wenn sie den für das Fahrzeug zugelassenen Größen entsprechen (und natürlich Tragfähigkeit/Geschwindigkeit).
Er möchte wissen, ob das Kollegen (DEKRA) oder der Feind (TÜV) war ...
Grüße
Martin
Hallo,
im "neuen" Fahrzeugschein ist doch nur noch die kleinste mögliche Rad/Reifen-Kombination eingetragen. Ich habe für meinen S60 EZ02 noch die COC (Certificate of Conformity), dort sind alle möglichen Kombinationen eingetragen - einfach mal beim danach fragen.
Oder vielleicht hat ein Mitleser ja schon eine passende für dein Fahrzeug und kann dir diese per Mail zur Verfügung stellen.
Oder halt auf der Volvo-Homepage die nötige ABE herunterladen und ausdrucken.
Grüße
braucki
Achso, um nochmal absolut in Sicherheit zu sein.
Brauche ich eigentlich andere Lenkeinschlagbegrenzer?
Laut Volvo nicht.
LG aus NRW
wären Lenkanschlagsbegrenzer nötig, gäbe es eine Vorgabe dafür. Ich kanns mir nicht vorstellen, dass andere notwendig wären, als für 195er.
hast Du Probleme? z.B. Schleifen bei Volleinschlag? Im Radhaus hast Du auf der Innenseite postkartengroße Bleche. Schleift dort ein Reifen, sieht man es, weil dort der schwarze LAck weg ist. Wobei es nicht bedenklich ist, wenn die Reifen bei Volleinschlag (und langsamer (!) FAhrweise, z.B. beim rangieren) etwas schleifen.
Grüße,
Eric
Hier sind alle Freigaben für die P26-Serie:
Die Mimas wird tatsächlich nicht erwähnt,es gibt aber andere Modell mit gleicher Größe und ET.
Über die Qualität der Polizeikontrolle möchte ich mich mal nicht auslassen.
Jeder Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde hat die Möglichkeit,online oder via Telefon beim KBA die zulässigen Rad/Reifenkombinationen abzufragen.
In den neuen Zulassungdokumenten ist ja nur noch 1 Reifengröße vermerkt,im alten Fahrzeugbrief alle zulässigen Größen.
Meiner Meinung nach bist Du nicht in der Beweispflicht,das alles in Ordnung ist (WENN Deine Rad/Reifenkombination inkl. Load/Speedindex Deinem Fahrzeug entspricht).
Martin
Hi,
ich will den Oberen jetzt nix unterstellen. Deshalb wäre noch wichtig, ob Du die "alte" Zulassung hast oder die Neue. Und das ABE-Gutachten, welches Du mitgeführt hast.
Ich denke schon, daß man in der Beweispflicht ist, wenn die einen Mängelvorfall aufgenommen haben.
Auch LEBs können ein Thema sein, wenn die Erstzulassung auf 15" erfolgte. LEBs können nämlich schon erforderlich sein, selbst wenns nicht schleift (hab ich bei meinen Nebulas so gehabt).
Kannst Du nich nochmal nachfragen, WELCHE Mängel Du beheben (lassen) sollst? Nicht daß wir von etwas reden, was gar nicht auffällig war, und Du hast es in Deiner Situation falsch verstanden...
Gruß
Markus
Hallo,
die Mimas in 6,5x16 darfst du auf dem S60 schon fahren.
Hier mal alle Freigaben:
http://www.volvocars.com/.../volvo_report.aspx
Grüße
braucki