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(Mutwillige) Sachbeschädigung im Strassenverkehr

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 11:21

Ersteinmal wünsche ich noch allen ein frohes neues Jahr 2023,

und hier meine tatsächlich passierte Geschichte aus dem Jahr 2022.

30.Dezember 2022 abends, ich komme vom Einkaufen (Innenstadt einer Großstadt) und möchte stadtauswärts fahren.

Eine rote Ampel nach der anderen, ich lasse mein Auto "ausrollen", d.h. ohne Gas an die rote Ampel rollen.

Plötzlich hupt es neben mir, aber das Auto überholt da die Strasse zweispurig ist.

Das Auto hupt immer noch ohne ersichtlichen Grund und fährt mit Vollgas an die rote Ampel ran, bremst und kommt zum Stillstand.

Ein paar Sekunden später rolle ich an die immer noch rote Ampel heran, und muß ebenfalls abbremsen.

Die Ampel geht auf grün, und alle fahren los.

Der vorher hupende setzt sich plötzlich vor mich und bremst ohne Grund, ich wechsele in die andere Fahrspur und überhole ihn.

An der naächsten roten Ampel müßen wieder alle anhalten, und ich sehe das zuvor hupende Auto neben mir, der Fahrer steigt aus, ich verschließe geistesgegenwärtig die Beifahrertür.

Er will die Tür aufreissen, aber die ist ja verschlossen. Plötzlich tritt er mir den Seiten Außenspiegel der Beifahrerseite ab.

Ich bin nicht schnell genug, da ist er auch schon an meiner Fahrertür und öffnet die, ich versuche die Tür wieder zu schließen, dabei reißt der Innen Türhaltegriff von der Seitenverkleidung ab.

Er sagt dann ohne Grund "Scheiß Nazi" obwohl ich gar nichts zu ihm gesagt habe.

Er geht zurück zu seinem Auto, ich sehe das, merke mir das Kennzeichen, er fährt schnell davon und sogar über eine rote Ampel.

Ich rufe 110, habe aber aus irgendwelchen Gründen das Kennzeichen vergessen und kann mich sogar nicht mehr an die Farbe des Autos erinnern.

Aber es hat auch noch ein VW-Golf Variant angehalten mit 4 Männern, die haben das alles beobachtet und die Polizei gerufen, und sich auch das Kennzeichen gemerkt.

Polizei kommt und nimmt den Vorfall auf.

2 Tage später gehe ich zur Polizei wegen der Tagebuch Nummer, die mir auch bekannt gegeben wird.

Es sei bereits ein Verdächtiger ermittelt.

Wie muß ich mich jetzt weiter verhalten?

Am Auto fehlt ein Seiten-Außenspiegel.

Kann / darf / muß ich den jetzt sofort ersetzen?

Wie läuft das mit der Schadenregulierung?

 

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31 Antworten

Naja, das gute ist, du hast Zeugen, und zwar ne Menge.

Den Außenspiegel darfst du sofort ersetzen. Musst du sogar, wenn du weiterhin mit dem Auto fahren willst.

Denke mal das Geld gibt's irgendwann nach der Gerichtsverhandlung wieder, spätestens.

Wenn du Stressfrei den Schaden regulieren willst: -> Anwalt.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 11:36

Zitat:

@boerni666 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:25:49 Uhr:

Naja, das gute ist, du hast Zeugen, und zwar ne Menge.

Den Außenspiegel darfst du sofort ersetzen. Musst du sogar, wenn du weiterhin mit dem Auto fahren willst.

Denke mal das Geld gibt's irgendwann nach der Gerichtsverhandlung wieder, spätestens.

Danke für die Antwort, denn das mit dem Spiegel ersetzen war mir nicht so klar, weil dann ja quasi der Schaden behoben ist, und der Beweis "vernichtet" (Stichwort Gutachten - falls notwendig)

Zitat:

 

Wenn du Stressfrei den Schaden regulieren willst: -> Anwalt.

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, von daher die Frage, wer den Anwalt bezahlt?

Das Problem wird sein das es keine Versicherung zahlen wird da er es mutwillig gemacht hat.

 

Man muss sich also das Geld vom Schädiger einholen. Da sollte man sich einen Anwalt dazunehmen.

 

Wenn alles gut läuft zahlt am Ende der Schädiger alles. Schaden, Anwalt Gutachten, …..

 

Voraussetzung ist das bei ihm auch was zu holen ist.

 

Wenn nicht bleibst du auf den Kosten sitzen.

 

 

P.S der Außenspiegel muss reparieret werden.

 

Wenn du eine Anzeige bei der Polizei erstellst machen die „normalerweise“ auch noch mal Fotos von deinem Auto.

Sinnvollerweise finanzierst du den Schaden auf Rechnung vor. Die Polizei hat hoffentlich Fotos gemacht. Mach auch noch eigene. An deiner Stelle würde ich bei der Staatsanwaltschaft zur Tagebuchnummer einen Adhäsionsantrag stellen und darum ersuchen, den Täter zur Erstattung des Schadens zu verpflichten. Von dessen Pkw-Haftpflicht wirst du keinen cent sehen, weil vorsätzliche Straftaten dort nicht versichert sind. Stell dich darauf ein, dass das alles ein paar Jahre dauern kann bis der Täter abgeurteilt ist.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 11:55

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 5. Januar 2023 um 12:43:53 Uhr:

Das Problem wird sein das es keine Versicherung zahlen wird da er es mutwillig gemacht hat.

Man muss sich also das Geld vom Schädiger einholen. Da sollte man sich einen Anwalt dazunehmen.

Wenn alles gut läuft zahlt am Ende der Schädiger alles. Schaden, Anwalt Gutachten, …..

Voraussetzung ist das bei ihm auch was zu holen ist.

Wenn nicht bleibst du auf den Kosten sitzen.

Also muß ich da auch mit "Thema Anwalt" eher vorsichtig sein, denn wenn von ihm nichts zu holen ist, wer bezahlt dann den Anwalt (der ja auch Geld für seine Tätigkeit haben möchte)

Zitat:

 

P.S der Außenspiegel muss reparieret werden.

Das ist schon Tipp # 2 mit der Aussenspiegel Reparartur, das werde ich dann auch sofort tun!

Zitat:

Wenn du eine Anzeige bei der Polizei erstellst machen die „normalerweise“ auch noch mal Fotos von deinem Auto.

Das hat die Polizei schon an dem Abend gemacht

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 5. Januar 2023 um 12:43:53 Uhr:

Man muss sich also das Geld vom Schädiger einholen. Da sollte man sich einen Anwalt dazunehmen.

Wenn alles gut läuft zahlt am Ende der Schädiger alles. Schaden, Anwalt Gutachten, …..

Voraussetzung ist das bei ihm auch was zu holen ist.

Wenn nicht bleibst du auf den Kosten sitzen.

eben, wenn's der letzte Proll-Assi war, ist da wahrscheinlich garnichts zu holen, ob mit Anwalt oder ohne.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 11:57

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Januar 2023 um 12:46:14 Uhr:

Sinnvollerweise finanzierst du den Schaden auf Rechnung vor. Die Polizei hat hoffentlich Fotos gemacht. Mach auch noch eigene. An deiner Stelle würde ich bei der Staatsanwaltschaft zur Tagebuchnummer einen Adhäsionsantrag stellen und darum ersuchen, den Täter zur Erstattung des Schadens zu verpflichten. Von dessen Pkw-Haftpflicht wirst du keinen cent sehen, weil vorsätzliche Straftaten dort nicht versichert sind. Stell dich darauf ein, dass das alles ein paar Jahre dauern kann bis der Täter abgeurteilt ist.

Ich denke so werde ich es auch tun.

Danke auch noch für den Tipp mit dem Adhäsionsantrag

Hallo,

solche Leute , die so etwas machen,

haben auch kein Geld um den Schaden

zu ersetzen

Also überlege die weiteren Schritte, die ggf.

weitere Kosten verursachen, die Du dann auch

noch tragen musst.

Gruss

summercap

1. Wenn kein Anwalt beauftragt wird, Ermittlungen abwarten.

2. Bei Fahrzeugnutzung Spiegel ersetzen (oder Auto stehenlassen)

3. Schädiger haftet grundsätzlich

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 12:46

Zitat:

@guennei schrieb am 5. Januar 2023 um 13:39:13 Uhr:

 

2. Bei Fahrzeugnutzung Spiegel ersetzen (oder Auto stehenlassen)

Kann man ja auch evtl. vom Autoverwerter besorgen, und ich denke ein Einbau dürfte auch nicht all-zu-schwer sein

Ist ja kein VW-Golf 8,

sondern ein VW-Golf 4

die sind ja gott-sei-dank noch nicht so verkompliziert gebaut!

Die Daten des Schädigers bekommst Du von der Polizei oder von der Zulassungsstelle mit dem Kennzeichen. Dann schickst Du ihm eine Rechnung für den Spiegel. Ich würde auch mit gebrauchten Teilen arbeiten, falls Du auf den Kosten sitzen bleibst. Wird die Rechnung nicht bezahlt, schick ihm gleich einen Mahnbescheid. Wenn er dem nicht widerspricht hast Du immerhin einen Titel, der erst in 30 Jahren verjährt. Diesen Weg kannst Du auch ohne Anwalt gehen und musst keine Kosten selber tragen, wenn bei ihm nichts zu holen ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Januar 2023 um 13:52:12 Uhr:

Die Daten des Schädigers bekommst Du von der Polizei oder von der Zulassungsstelle mit dem Kennzeichen.

Vorsicht:

Die Zulassungsstelle führt kein Register über die tatsächlichen Fahrzeugführer!

Halterhaftung gibt es in der vorliegenden Konstellation aber nicht.

Deswegen besser die Ermittlungen der Polizei abwarten, denn wenn man den Falschen verklagt zahlt man am Ende nicht nur das Verfahren, sondern auch noch dessen Auslagen. (das gilt natürlich auch, wenn man zwar den Richtigen verklagt, ihm die Tat aber nicht zur ausreichenden Überzeugung des Gerichts nachweisen kann...)

Und wg. der Beleidigung würde ich den zivilrechtlichen, nicht den strafrechtlichen Weg gehen.

Dann bekommst Du Schadensersatz für die "Ehrverletzung", ansonsten zahlt der Täter eine Geldstrafe, die nicht Du, sondern die Landeskasse einstreicht (besser als nichts).

AUF KEINEN FALL würde ich die Beleidigung auf sich beruhen lassen, solche Zeitgenossen lernen am besten über den Geldbeutel. Und Du erhältst eine kleine Entschädigung für das Erlittene.

Wegen solcher grassierenden Geschichten fahr ich schon lange nicht mehr ohne Dashcam.

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