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[NEWS] StVo-Novelle ungültig?!?

Themenstarteram 1. Juli 2020 um 6:04

Zitat:

https://www.t-online.de/.../...as-sind-die-folgen-fuer-autofahrer.html

 

Den Juristen zufolge verletzt das Bundesverkehrsministerium in seiner Änderung nämlich das Zitiergebot des Grundgesetzes. Es bedeutet: In einer neuen Verordnung muss die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung angegeben werden.

Etwas einfacher gesagt, fehlt der Novelle lediglich ein simpler Hinweis, nämlich auf Paragraph 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin steht, dass es dem Verkehrsminister erlaubt ist, Vorschriften zu Fahrverboten zu erlassen – so wie in der jüngsten Novelle. Eigentlich eine Lapalie. Aber: Wenn dieser Vermerk fehlt, dann ist das besagte Zitiergebot verletzt. Und damit kann die entsprechende Verordnung nichtig werden. So hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1999 entschieden.

Bitte hier nicht wieder über Sinn und Unsinn diskutieren.

Es macht absolut nichts wenn so ein Thema mal nicht geschlossen wird!

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

auch hier https://www.iww.de/.../...aenderungen-der-stvo-novelle-wirksam-f130119

Allen Betroffenen wird geraten, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen.

Respekt vor der handwerklich sauberen Arbeit im Hause Scheuer. Mal wieder. Nicht.

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Das ist doch jetzt nicht schlimm. Dann wird eine neue und korrigierte Novelle nachgelegt und dann ist sie rechtlich nicht anfechtbar.

Das sind doch gute Neuigkeiten. Dann muss Andi Scheuer nichtmal korrigieren (was er ja eh machen wollte aufgrund der berechtigen Kritik) sondern kann einfach ein neues Gesetz mit Abwandlungen aufsetzen wenn das hier nichtig ist.

Da bin ich mal gepannt, wann der erste mit Fahrverbot klagt. Vorher ist es wieder nur Spakulation. Es heit schließlich, das sie ganz, oder teilweise ungülti sein "kann"...

auch hier https://www.iww.de/.../...aenderungen-der-stvo-novelle-wirksam-f130119

Allen Betroffenen wird geraten, gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen.

Respekt vor der handwerklich sauberen Arbeit im Hause Scheuer. Mal wieder. Nicht.

Der BundesAndi und der BundesJens...das sind die besten:)

Ist aber auch kein Freifahrtschein für Verstöße. Leider befürchte ich, dass gerade die, die am lautesten über die Novelle geschimpft haben, diesen Aspekt der "Ungültigkeit" jetzt ausnutzen und bewusst +30 nach Tacho drauflegen. Sollte doch mehr als +20 bei der Messung rauskommen, brauchen sie ja kein Fahrverbot befürchten bzw haben ja jetzt einen Grund sich dagegen zu wehren.

Deswegen soll diese Novelle umgehend mit dem nötigen Hinweis ergänzt werden.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 1. Juli 2020 um 11:45:05 Uhr:

Ist aber auch kein Freifahrtschein für Verstöße. Leider befürchte ich, dass gerade die, die am lautesten über die Novelle geschimpft haben, diesen Aspekt der "Ungültigkeit" jetzt ausnutzen und bewusst +30 nach Tacho drauflegen. Sollte doch mehr als +20 bei der Messung rauskommen, brauchen sie ja kein Fahrverbot befürchten bzw haben ja jetzt einen Grund sich dagegen zu wehren.

Deswegen soll diese Novelle umgehend mit dem nötigen Hinweis ergänzt werden.

Sorry, aber wer sollte denn aus Spass an der Freude +30 aufm Tacho haben und den Punkt freiwillig kassieren? Es gilt nunmal der alte Bußgeldkatalog weiter, sollte die Novelle ungültig sein.

Ich kann mir zumindest sehr schwer vorstellen, dass jemand sich absichtlich Punkte einfährt

Nun denn, wir leben in einem Rechtsstaat. Und da gibbet Regeln, auch für die, die Regeln machen. Liegen die daneben, muss man sehen was Konsequenzen davon sein können.

Ich fahre wie bisher.

Es geht nicht ums absichtlich Punkte Einfahren, es geht um das Ausnutzen, dass +30 nach Tacho nicht zum Fahrverbot führt sondern lediglich einen Punkt gibt. Der Sturm der Entrüstung kam doch erst mit der Novelle, nach der es das Fahrverbot bereits ab 20km/h drüber gibt.

Auch wenn dann gerne mit dem übersehenen Schild argumentiert wird, bin ich ziemlich sicher, dass mehr Leute vorsätzlich ein paar km/h auf die erlaubte Geschwindigkeit drauf legen, als Schilder übersehen werden.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Juli 2020 um 08:04:21 Uhr:

Bitte hier nicht wieder über Sinn und Unsinn diskutieren.

Es macht absolut nichts wenn so ein Thema mal nicht geschlossen wird!

am 1. Juli 2020 um 20:58

Dito!

Das ganze Spekulieren, wer sich jetzt wie verhalten sollte oder würde, hätte, könnte usw. bringt keinen Informationsmehrwert;

die wichtige Info ist für alle von den Neuregelungen ab 28.04.2020 Betroffenen, dass sie den Bescheiden schon bei der Bußgeldbehörde widersprechen können unter Verweis auf die Unwirksamkeit der Neuregelungen;

wenn es vor das AG geht, dauert das erstmal und zwischenzeitlich wird es vermutlich schon eine Regelung oder entsprechende Rechtsprechung geben, an der sich Gerichte orientieren werden;

unwirksame Gesetze kann es im Rechtsstaat nicht geben und ein politischer Wille, diesen "Formfehler" zu nutzen um die Neuregelungen zu kassieren/abzuschwächen ist wohl gegeben;

wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Fehler wohl nicht in Scheuers Ministerium passiert, sondern während des Verfahrens im Bundesrat ?!

ist natürlich ein trauriges Bild, dass (wiedermal) handwerkliche Fehler des Gesetzgebers dazu führen, dass Gesetze einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten; kennt man in D aber seit Jahren....

Gruß rmx

Ich bin ehrlich gesagt recht froh das diese Novelle zumindest teilweise unwirksam ist. https://www.adac.de/news/kritik-stvo-novelle/

Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, denn eine viel höhere Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mit der Novelle nicht stärker sanktioniert, sondern nur geringfügige Überschreitungen.

Und wir wollen uns nichts vormachen: Jeder der viel Auto fährt, und dann vielleicht noch in unbekannte Regionen, kann schon mal eine 30er Beschränkung übersehen. Mir ist es mehr als einmal passiert. Ich fahre in einer gut ausgebauten Straße, habe aus irgend einem Grund kurz angehalten, fahren dann weiter, bin in Gedanken und fahre mehrere 100 m mit der Annahme das 50 erlaubt sind, bis ich dann merke, au Scheiße, hier sind ja nur 30 erlaubt. Jetzt behaupten so einige 50 - 30 = 20 und macht noch kein Fahrverbot, aber wer fährt denn, wenn 50 erlaubt sind, genau 50. Die meisten fahren laut Tacho zwischen 50 und 60 mit dem Wissen das der Tacho noch eine gewisse Abweichung hat. Und in meinem Fall wäre ich bei einer Geschwindigkeitskontrolle den Lappen los gewesen, und das obwohl ich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bin. Ab 21 km/h Überschreitung ein Fahrverbot ist einfach zu früh.

Das "alte" System hatte sich doch bewährt. Je nach Verstoß hat man Punkte gesammelt oder bei einer Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres führte dies auch zu einem Fahrverbot. Auf diese Weise kann man doch prima differenzieren von einem einmaligen Verstoß und Wiederholungstätern.

Na jetzt ist wieder Zeit die Novelle grundlegend zu überarbeiten und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.

Und die notorischen Raser und Rennenfahrer kann man auch mit noch so harten Strafen nicht abschrecken, das ist wie in jedem anderen juristischen Bericht auch

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 2. Juli 2020 um 00:25:08 Uhr:

Und in meinem Fall wäre ich bei einer Geschwindigkeitskontrolle den Lappen los gewesen, und das obwohl ich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bin. Ab 21 km/h Überschreitung ein Fahrverbot ist einfach zu früh.

Die Strafe gibt es für das fahrlässige zu schnell fahren, da ein Vorsatz nicht beweisbar wäre. Sollte jemand vorsätzlich zu schnell fahren und man dies beweisen können (was praktisch nicht machbar ist), da wären wir ganz schnell im Bereich charakterliche Eignung; da ist die Fahrerlaubnis im Zweifel erstmal ganz weg.

Ich empfinde 21km/h zu schnell und ein daraus resultierend Fahrverbot auch etwas zu heftig. Nüchtern betrachtet ist es bei erlaubten 30km/h und fahren mit 21km/h zuviel dennoch eine Überschreitung um satte 70%...

Mit ist es tatsächlich 2 mal in meiner 25 jährigen Autofahrer-Karriere passiert. In der Annahme auf der mir unbekannten Strecke wäre 100km/h (Landstrasse), fuhr ich Strich 100km/h (ich hatte es gerade nicht eilig). Blöderweise hatte ich in beiden Fällen eine 70er Begrenzung nicht gesehen. Eigene Schuld und die beiden Punkte habe ich anstandslos akzeptiert.

Ich finde das neue Gesetz eher zu lasch. Die Strafen hätten höher ausfallen sollen und das Fahrverbot hätte es eher geben müssen. Die Grauzone ist viel zu groß. Beim Fahren hat man sich auf selbiges zu konzentrieren. Die Überschreitung ist ein Vorsatz, weil es ein Übersehen von Schildern nicht geben kann. Sollte trotzdem ein Schild übersehen werden, muss die Frage über die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges gestellt werden.

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