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[OT]Haben sie Alkohol getrunken?

VW
Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 21:01

Also, mal vorneweg, nicht dass es zu Missverständnissen kommt: Ich bin absolut dafür dass Fahrern mit (zu viel) Alkohol der Führerschein abgenommen wird und fahre selber nie mit mehr als einem kleinen Bier wenn ich länger irgendwo bin. :)

Aber ich hab mir vor kurzem mal überlegt:

Angenommen man hat 1 kleines Bier oder ein Glas Sekt zum Anstossen getrunken und kommt in eine Kontrolle. Der Polizist fragt obige Frage ,man antwortet nein und nach Alkoholtest hat man bsp. 0,2 Promille. Kann da gegen einen vorgegangen werden wegen Falschaussage oder so?

Ist wahrsch. schlauer zu sagen was man getrunken hat, oder?

Was meint ihr?

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45 Antworten

Wenn man weiß,dass man mit einem Bier sagen wir mal 0,2 Promille hat, WARUm sollte man dann auf die Frage mit nein antworten!!

Man hat doch nix verlieren und kann ruhig sagen "ja, ein bier". Dann machen die nen Alko-Test und stellen 0,2 Promille fest und gut is

Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 21:12

Klar, das hab ich mir auch gedacht, mich interessierts ja nur mal so theoretisch.

JAja, schon klar, ich sags ja auch nur theoretisch :D :P

Es ist bestimmt besser, wenn man sofort die Wahrheit sagt. Wenn der Polizist hinterher merkt, dass man ihn angelogen hat, kommt er vielleicht auf die Idee den kompletten Wagen zu untersuchen - nach dem Motto "ich bin genauso nett zu dir wie du zu mir".

Der durch sucht den Wagen wohl eher aus dem Grund, dass man etwas zu verbergen hat und er vieleicht mehr, also Drogen finden könnte.

Was passiert weiß ich auch nicht,aber wenn man es erstmal verneint kann es sein,daß man einfach weiterfahren darf und nicht pusten muß,das liegt dann im ermessen des Polizisten.Wenn man aber sagt man hat was getrunken,egal wieviel,MUß der Polizist aber pusten lassen.Das ist der kleine,aber feine Unterschied.

Gruß

Die 0,3/0,5 Promille-Grenze ist nicht dafür da, dass man ein Bier trinken kann und trotzdem noch fahren darf, sondern es ist eine Toleranzgrenze. In vielen Medikamenten ist (in z.T. hohen Mengen...Hustensaft) Alkohol enthalten, so dass man auf diesem Wege leicht mal ein paar nachkommastellen anhäuft ohne wirklich was dafür zu können.

Daher könnte er Dir rein gar nichst wenn Du sagst Du hast nix getrunken und hast trotzdem Promille... schließlich kommt das ja vom Hustensaft und danach hat er nicht gefragt.

herr wachmeister, klar hab ich getrunken. ich hab mir die dröhnung mit vic medi night gegeben :D

ich glaub nach nem fläschen davon is man nicht mehr fahrtauglich ;)

aber daedalus hat recht. gibt viele medikamente mit alk drinne.

Aber ich denke, wenn man genau weiß, dass man nicht viel getrunken hat (1 Bier oder 1 Rigo), kann man ruhig ja sagen. halt mit anhang von wegen nur eins.

es gibt viele polizisten die ehrlichkeit schätzen, da sie einfach genug scheiße bei ihren streifen erleben. genauso is mit allgemeinen verkehrskontrollen, immer schön freundlich und zuvorkommend sein und man hat kaum probleme mit der polizei. war zumindest bis jetzt bei mir immer so. (5 Kontrollen)

also da kann man ruhig nein sagen wenn der polizist das frägt...

man kann dafür nicht haftbar gemaht werden wenn man den polizist anlügt...

ich trink auch ab und zu mal ein, zwei bierchen, wenn ich in eine kontrolle komme sage ich prinzipiell nein. musste auch noch nie blasen.

sobald du sagst hab da vor 3 stunden ein bier getrunken, oder habn nur ein glas sekt getrunken o.ä. musst du blasen. deswegen lieber nicht ehrlich sein :)

tja und wenn der polizist dir nicht glaubt, was sie bei den wenigsten jugendlichen tun, musste pusten.

stell dir vor du hast 0,2 und kommst mit der ausrede hustensaft blablabla net durch, weil du angetrunkene kumpels bei hast.

meinste en polizist merkt sich nicht, ob du lügst. und bei uns aufm kaff, is die gefahr sehr groß, zwei mal von demselben polizeibeamten angehalten zu werden. außerdem kommt man mit höflichkeit und ehrlichkeit weiter als die meisten leute glauben.

Wer kennt sich aus?

 

Ich kenne die rechtliche Situation nicht genau.

Könnte mir vorstellen, dass man sich auch hier nicht belasten muß.

D.h., wenn ich der Meinung bin, dass ich eine unbeachtiliche Alkohol getrunken habe, oder das diese unbeachtliche Alkoholmenge sogar so gering war, dass ich die glatt vergessen habe, oder auch sogar mehr kann ich die Frage mit `Nein´ beantworten, ohne im Nachhinein Repressalien zu erwarten.

Wenn ich die Frage verneint habe, so müßte der Polizist einen mehr oder minder Grund finden, mich trotzdem auf Alkohlverdacht hin zu testen.

Diesen Grund könnte ich erfragen, er müßte ihn mir nennen.

Schlangenlinien oder Alkoholgeruch oder so.

Nennt er keinen und fordert mich trotzdem zum Test auf, obwohl ich auf Nachfrage keinen triftigen genannt bekomme und ist der Test dann ohne Alkoholergebnis kann ich vielleicht...

Ein ausdrücklich groß angelegte Alkoholkontrolle, bei der ist das vielleicht anders.

Aber, alles nur ins Unreine gedacht, vielleicht kennt sich jemand aus?

Gruß, Tempomat

am 4. Dezember 2003 um 16:57

ich hab da nen anderen Vorschlag

trinkt einfach nichts, dann könnt ihr auch ruhigen gewissens bei der verkehrskontrolle sagen das ihr nix getrunken habt und braucht auch keine konsquenzen zu befürchten

is meine meinung

mfg joker

Hi Joker.

Das tun wir doch schon alle, Du hoffedlich auch?!

Und weil ich so trocken bin wäre schon die Klärung des Sachverhaltes bezüglich des Vorgehens der Polizei für mich interessant.

Na dann Prost (vom Fersehsessel aus)

Gruß, tempomat

Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 18:03

Ich trinke normalerweise auch nix wie gesagt, höchstens mal wenn ich irgendwo besonders bin 1 kleines Bier oder auf nem Geburtstag mal ein Sekt zum Anstoßen.

Hat mich wie gesagt nur mal interessiert wie das rechtlich ist...

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