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- > Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
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204 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
Da du ja schon von einem Anwalt vertreten wirst, der viel besser die Fakten kennt, sollt er und nicht wir dein Ansprechpartner sein.
Wir können da nur die "Allwissende Glaskugel" befragen was am Besten wäre.
Gruß
Frank, dessen Glaskugel leider zur Inspektion ist.
Ich halte die Strafe für zu gering, wer mit 0,6-0,7 Promille ein Fahreug führt kann dieses nicht mehr sicher bewegen und die Reaktionszeit wird drastisch verschlechtert. Das beweist ja auch das nicht das Reh getroffen wurde, es hätte auch ein anderes Auto mit Kindern durch das Ausweichmanöver getroffen werden können.Jeder nüchterne macht bei einem Reh eine Vollbremsung ich kann also die Ausführung des TE nicht verstehen wie er zu der Auffassung kommt das der Unfall auch nüchtern passiert wäre, es klingt als billige Entschuldigung, natürlich wäre der Unfall nüchtern nicht passiert weil der TE ganz anders reagiert hätte.
Wer mit 0,6-0,7 Promille ein KFZ führt macht dieses Vorsätzlich, und deswegen sollte die Strafe m.e. verdoppet werden, vieleicht sieht das der Richer in der angestrebten Verhandlung.
Hast du das Reh gesehen???? >
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hast du das Reh gesehen???? >
hahahah : danke ^^ hammer geil
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe.
da du in der ausbildung bist, und wahrscheinlich daher sehr jung bist, kling der zitiere satz irgendwie ironisch.
Zitat:
Hast du das Reh gesehen???? >
Wahrscheinlich das ganze Rudel!!!!
MFG Thomas
Um mal wieder ernst zu werden und zum Thema zurückzukommen (buuuuh, Spaßbremse, Spielverderber...ich weiß ): der einzige vernünftige Tip kam schon...rede mit deinem Anwalt. Und wenn du nicht überzeugt bist, dass du gut vertreten wirst, dann wechsele den Anwalt.
Und jetzt meine Laienmeinung: was der Arzt schreibt, wie du dich verhalten hast, ist vollkommen irrelevant. Du bist deutlich alkoholisiert gefahren, du hast (deswegen?!) einen Unfall gebaut und es wurde jemand verletzt. Was bitte ist da an 1500€ und FE-Entzug für 11 Monate übertrieben?? Dass du vorher noch nicht auffällig geworden bist, kann doch kein Freibrief sein, jetzt betrunken Auto zu fahren?! Vielleicht hat der Richter das sogar mit bewertet und deswegen die Strafe nicht noch höher angesetzt? Ich denke nicht, dass du gut beraten wärst, so etwas in einer Gerichtsverhandlung klären zu lassen. Das zeugt dann nur umso mehr von einer nicht vorhandenen Einsicht und dann gehts vermutlich eher nach oben, was das Strafmaß betrifft...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Das ist nicht positiv für dich zu bewerten, sondern negativ.
Da keine Wirkung des Alkoholes bei dir zu merken war, wird von einer Gewöhnung an Alkohol ausgegangen.
So Leuten gehört es nicht anders und deshalb finde ich die Strafe völlig gerechtfertigt und wer unter Alkohol noch fährt (in diesem Fall wissentlich) gehört der Lappen endgültig abgenommen Sei froh, dass nicht andere am Unfall beteiligt waren.
Ich hoffe, dass Du Lehrgeld bezahlt hast und aus dieser D***heit lernst.
Beim Thema Alk und Geschwindigkeit melden sich auf Motor-Talk immer verstärkt die Gutmenschen zu Worte. Der TE hat doch schon genügend Schaden davongetragen, was bringt es denn hier noch verbal auf ihn einzuschlagen? Muß das sein?
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Da hier auf sog. relative Fahruntüchtigkeit abgestellt wurde, die ab 0,3 Promille zuzüglich eines alkoholtypischen Fahrfehlers angenommen werden kann, würde ich auf jeden Fall Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Wenn der Mitfahrer als Zeuge den Wildunfall glaubhaft bestätigt, muß das einen Freispruch zur Folge haben.
Wenn dem Beifahrer nicht geglaubt wird, ist die Strafe üblich und nicht zu hoch angesetzt. Außerdem bekommt der dann ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage und du wegen Anstiftung.
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Da hier auf sog. relative Fahruntüchtigkeit abgestellt wurde, die ab 0,3 Promille zuzüglich eines alkoholtypischen Fahrfehlers angenommen werden kann, würde ich auf jeden Fall Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Wenn der Mitfahrer den Wildunfall glaubhaft bestätigt, muß das einen Freispruch zur Folge haben.
Wenn dem Beifahrer nicht geglaubt wird, ist die Strafe üblich und nicht zu hoch angesetzt. Außerdem bekommt der dann ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage und du wegen Anstiftung.
Endlich mal ein kompetenter und sachdienlicher Beitrag!
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe.
sieh es doch mal so...in den 11monaten wo du kein auto fahren kannst sparst du eine menge geld um die strafe zu zahlen.....
Zitat:
Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
der unterschied zwischen "zivil-" und "beamten-deutsch" ist dir bekannt?
auf "zivil" heißt das für dich soviel wie:
"der kerl war noch zu 100% bei sinnen, und der unfall wäre auch ohne alkohol passiert"...
auf "beamtendeutsch" (und damit das was der richter/staatsanwalt liest) heißt dieser satz:
"der kerl ist alkoholiker und es ist davon auszugehen das er regelmäßig unter alkoholeinfluss fährt, damit ist er NICHT geeignet ein dfahrzeug im öffentlichen straßenverkehr zu führen"....
alles andere wurde ja bereits gesagt, entweder du suchst dir nen anderen anwalt oder lässt dich nochmal von deinem alten beraten...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auf "beamtendeutsch" (und damit das was der richter/staatsanwalt liest) heißt dieser satz:
"der kerl ist alkoholiker und es ist davon auszugehen das er regelmäßig unter alkoholeinfluss fährt, damit ist er NICHT geeignet ein dfahrzeug im öffentlichen straßenverkehr zu führen"....
Nein, die Formulierungen stammen aus einem Standardformular für die ärztliche Untersuchung bei Trunkenheitsfahrten, die der Arzt nur ankreuzt. Und daß der Arzt bei 0,4 Promille keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt hat, überrascht auch nicht wirklich.