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"Strafsteuer" trotz DPF

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 13. Mai 2007 um 15:18

Hallo!

In der aktuellen Ausgabe der Auto-Bild ist ein Beitrag, in welchem zu vernehmen ist, daß das Finanzamt in der Regel nicht in der Lage ist, einen serienmässien DPF in einem PKW mit Erstzulassung vor April 2007 zu erkennen, da die PM dann noch nicht in den Papieren eingatragen sei.

Folglich würden die Fahrzeuge wie Autos ohne Pertikelfilter behandelt und müssen zunächst den Aufschlag von 1,20 €pro 100 ccm zahlen, bis eine Bescheinigung des Herstellers vorgelegt wird, deren Eintragung wiederum 15 € kostet.

 

Zitat "Auch die Besitzer von Autos, die vor Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 2007) gebaut wurden zahlen extra. In diesen Fahrzeugpapieren ist der Partikelfilter noch nicht vermerkt"

So gesehen müssten fast alle DPF - Fahrer betroffen sein.

Daher meine Frage: Hat schon einmal jemand diese Erfahrung machen müssen?

Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise, um die Steuererhöhung nicht trotz verbautem FIlter zahlen zu müssen?

Danke im Voraus!

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36 Antworten
am 13. Mai 2007 um 16:22

Bei mir steht er glaube ich drin... meine Zulassungbescheinigung I liegt aber im KFZ, deswegen kann ich erst später nachsehen...

Mal 'n paar Worte von der Front...

 

1. Problem: die Software, die zwecks Übermittlung der Daten vom Stassenverkehrsamt zum Finanzam (FA) benutzt wird, übermittelt die benötigten Daten nicht (Kennzahl 026 089 beim FA).

2.Problem: nicht jeder Fahrzeughersteller hat den Vermerk für den Partikelfilter im Fahrzeugbrief/-schein eintragen lassen (z.B. PM 5) - dann muß in der Tat eine Bescheinigung vom Hersteller her, und diese dann beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden...der Rest läuft dann automatisch.

3. Problem: Es gibt Einzelfälle, wo tatsächlich die "PM-Klasse" im Fahrzeugschein eingetragen ist und die "Strafsteuer" trotzdem berechnet wurde - hier bitte sofort bei Erhalt des neuen Steuerbescheides einen Einspruch beim zuständigen FA einlegen und als Begründung eine Kopie des Fahrzeugscheins beifügen! ACHTUNG: dies gilt nicht, wenn im Fahrzeugschein nichts vom DPF vermerkt ist!!! Dann Bescheinigung vom Hersteller und anschließend eintragen lassen - es wird automatisch ein neuer Steuerbescheid erstellt!

Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass bei meinem Passi (125 KW-Trecker-DPF, EZ 09/06) auch kein Vermerk bzgl. DPF in den Papieren stand...

ALSO: AUTO-BILD hat schlecht recherchiert; nix mit Einspruch bei der Zulassungsstelle...blablabla...

Nur mal just for Info: das Programm für die 330,- Euro Steuererstattung für die nachgerüsteten Fahrzeuge läuft z.Zt. nur für die ab dem 01.04.07 zugelassenen/umgerüsteten Fahrzeuge - die davor umgerüstet wurden, wurden noch nicht umgestellt.....soviel dazu :(

Dies gilt zumindest für Niedersachsen!

Ist schon traurig, was die Politiker auf der einen Seite beschliessen und was die Oberfinanzdirektion/das Rechenzentrum dann aber nicht vernünftig umsetzen können; zu Lasten der ALLER !

VG,

Thommi

Strafsteuer,

Hallo Zusammen,

was bis jetzt geschrieben wurde, ist teils richtig aber auch teils falsch. Bei VW ist z.B. aus der Übereinstimmungsbescheinigung unter o.2 - Version zu erkennen, ob das Fahrzeug über ein DPF verfügt oder nicht. Die gilt zumindest für Fahrzeuge, die vor inkrafttreten des Gesetzes (01.04.07) ausgeliefert bzw zugelassen wurden. Diese Daten werden dem FA übermittelt und auch ausgewertet.

Grüsse

Winn-King

am 14. Mai 2007 um 8:38

Hallo Miteinander,

Habe gerade meinen Fahrzeugschein zur Hand und da steht drin das mein Passat die PM 5 norm hat ab tag der zulassung 24.04.2007

Meiner hat 170 Ps mit DPF

Mfg Laulipapp

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von Winny-King

Strafsteuer,

Hallo Zusammen,

was bis jetzt geschrieben wurde, ist teils richtig aber auch teils falsch. Bei VW ist z.B. aus der Übereinstimmungsbescheinigung unter o.2 - Version zu erkennen, ob das Fahrzeug über ein DPF verfügt oder nicht. Die gilt zumindest für Fahrzeuge, die vor inkrafttreten des Gesetzes (01.04.07) ausgeliefert bzw zugelassen wurden. Diese Daten werden dem FA übermittelt und auch ausgewertet.

Grüsse

Winn-King

Hallo,

werden Sie nach Aussage meines zuständigen Finanzamtes leider nicht, da sich das Finanzamt nicht für die Übereinstimmungserklärung interessiert (ich kann hier nur für Bayern sprechen).

Ich war daher nun also heute auf der Zulassungesstelle, nachdem gestern die Bescheinigung aus WOB in der Post war.

Nach ein wenig Telefoniererei zwecks der Vorgehensweise mit dem FA und der ZULA also hingefahren, eintragen lassen und 10,50€ dafür bezahlt.

Dafür habe ich nun den berühmten Vermerk "Fahrzeug erfüllt PM5 ab Tag blablabla".

Fehlt dieser (wie bei mir und auch allen anderen Passats vor Ez 2007), so hat man aus Sicht des Finanzamts KEINEN DPF und merkt dies in der nächsten regulären Rechnung am Steueraufschlag (Aussage FA).

Das FA wird laut deren Aussage immerhin automatisch von der ZULA über die Eintragung informiert.

Summa Summarum: Mit Parkschein 13 €, halben Tag Urlaub und 3 Stunden Zeit ans Bein geschmiert, weil die Behörden der Bananenrepublik Deutschland nicht von 12 bis Mittag denken können.

Zur Erinnerung:

Mein Auto habe ich im MÄRZ diesen Jahres auf mich zugelassen. Damals wusste man selbst auf meine direkte Anfrage hin noch nicht, daß exakt 19 Tage später ein Vermerk in den Papieren zwingend nötig sein wird.

Zitat:

...

Fehlt dieser (wie bei mir und auch allen anderen Passats vor Ez 2007)

...

Hi,

die Aussage ist so nicht ganz richtig: Meiner ist EZ 06/2006 und hat den Vermerk "Fahrzeug erfüllt PM5 ab Tag blablabla".

wo steht den das mit der PM5 Norm?

Im Zulassnungschein wenn ja wo?

meiner ist 09/2005. Stand das damals schon drin?

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

Hi,

die Aussage ist so nicht ganz richtig: Meiner ist EZ 06/2006 und hat den Vermerk "Fahrzeug erfüllt PM5 ab Tag blablabla".

Mir wurde (heute) erzählt, daß der berüchtigte Zusatz vor 4/2007 nur auf Antrag in die Papiere aufgenommen wurde, und nicht (wie jetzt) generell.

Sorry, ich gebs nur wieder.

Daß man aber auf unserer ZULA nicht alles weiß wird mir seit einigen Wochen immer stärker bewusst.

Bei mir fehlte er immerhin, bei den drei POOL - Fahrzeugen in unserer Firma (alle MJ2006) ebenfalls.

Tatsache scheint aber zu sein (wie man auch in anderen Markenforen lesen kann): Wenn kein Zusatz, dann Steueraufschlag.

Somit sollte ich nun ab heute "grün" sein.

Bei mir (EZ 10/2006) ist der Eintrag ebenfalls vorhanden (ohne, dass ich überhaupt etwas über dessen Bedeutung gewusst geschweige denn das eingefordert hätte)...

wo steht den das genau?

will auch mal schaune ob das bei mir drin steht. vllt mit foto

gruß

am 25. Mai 2007 um 13:22

Tag,

 

bei mir stehts auch drin (dort wo auch die AHK eingetragen ist), "Fahrzeug erfüllt PM5 ab Tag der Erstzulassung" .

Der Variant wurde vor gut einer Woche zugelassen, war ein Gebrauchtfahrzeug, EZ in 2006, MJ 2007.

tschööö

Jup, genau da in diesem Bemerkungsfeld (Feld 22). Bei mir übrigens mittendrin...

am 26. Mai 2007 um 3:08

In meinem Fahrzeugschein steht es auch drin (EZ 10/2006, 125 kw)

am 26. Mai 2007 um 10:50

Bei meinem mit Zulassung in 10/2005 steht es weder im Schein noch in der Übereinstimmungserklärung, na toll.

D.h. obwohl ich vorzeitig meinen Wagen mit einem Partikelfilter ausgerüstet habe muß ich mir jetzt auf Anfrage eine Bescheinigung erstellen lassen und die dann in den Papieren eintragen lassen, damit mit das FA nicht mit einer Strafsteuer für PkW ohne DPF bestraft... WASSSSS!?

Das ich nicht in den Kreis der Nutznießer der Steuererleichterung komme kann ich akzeptieren, aber wirklich nicht verstehen. Denn wenn einerseits die Steuer erhöht bei PkW ohne DPF erhöht wird ist das eine Sache, aber andererseits stellt sich die Frage warum die Nachrüstwilligen dann einerseits von der Steuervergünstigung und andererseits von den knapp € 300 profitieren sollen. D.h. allen die bis April mit einer "Dreckschleuder" durch die Landschaft gefahren sind werden doppelt belohnt und der Rest wird erst einmal mit einer höheren Steuer bestraft, wenn er sich nicht um die nachträgliche Eintragung kümmert?

Und ich dachte immer wir leben in einer Bananenrepublik und einem "Schnüffelstaat".

Wir leben im 21-zigsten Jahrhundert, ich kann mir am Tage online z.B. ein Ticket kaufen, abends per Internet bereits einchecken und problemlos am nächsten morgen mit dem Flieger abheben und da bekommen es die Finanzbehörden nicht hin z.B. mit Hilfe einer Liste der Fahrgestellnummern unter mit Hilfe des Herstellers die PDF-Fahrzeuge zu identifizieren?

Wenn die Behörden schon damit überfordert sind stellt sich die Frage wie sie mit der Datensammelwut überhaupt klar kommen wollen.

Das ist einmal mehr ein Beweis das es nicht wirklich um die Umwelt geht, sondern um Gelder und interessen von Lobbieisten.

Nochmal zusammenfassend, daß FA bzw. die Gesetgebung hat eine Steuererhöhrung beschlossen und weil die Ämter bisher die zur Berechnung notwendigen Grundlagen nicht haben müssen pauschal alle mehr zahlen, bis sie sich gegen Gebühr das Eintragen lassen, was aus Sicht der Finanzbehöhrden bisher als nicht relevante Daten angesehen wurden?

Mit der Logik ist der gesamte Apparat z.T. nur dafür da, um sich selbst mit unnötigen Sachen zu beschäftigen.

Gute Nacht Deutschland

talker01

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