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[StVO] Wer gibt den Lappen ab, wer muss Strafe zahlen?

Themenstarteram 15. September 2017 um 10:57

Folgende Situation:

  • Person A gehört ein Auto und ist auch auf A zugelassen
  • Person B ist das Auto zur Nutzung überlassen

Das Szenario:

  • Person B überlasst einer weiteren Person C das Auto.
  • C ist alkoholisiert und B sitzt mit im Auto, ebenfalls mit Sprit im Tank.
  • Polizeikontrolle (zum Glück!) - Promillebereich unbekannt

Mein Kenntnisstand:

C muss den Führerschein abgeben und eine Geldstrafe zahlen.

Müssen A und B mit irgendwas rechnen?

Ich bin Person D, die sich schon lange über die Alkoholfahrten von B ärgert. - Ich kann ja nicht dauernd, ggf. umsonst, die Polizei rufen...

Beste Antwort im Thema

Wenn B wußte, das C blau war und daneben saß,hat er ein Problem. Wenn der Halter da nicht dabei war und von nichts wußte, ist er nicht zu belangen. Volkstümlicher Link: http://straffrei-mobil.de/.../...nes-betrunkenen-fahrers-wird-bestraft

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Wenn B wußte, das C blau war und daneben saß,hat er ein Problem. Wenn der Halter da nicht dabei war und von nichts wußte, ist er nicht zu belangen. Volkstümlicher Link: http://straffrei-mobil.de/.../...nes-betrunkenen-fahrers-wird-bestraft

Kann man nur zustimmen, wer zu einer betrunkenen Person ins Auto steigt unterstütztwissentlich die Alkoholfahrt und ist den Lappen los.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 15. September 2017 um 13:12:42 Uhr:

Wenn B wußte, das C blau war und daneben saß,hat er ein Problem. Wenn der Halter da nicht dabei war und von nichts wußte, ist er nicht zu belangen. Volkstümlicher Link: http://straffrei-mobil.de/.../...nes-betrunkenen-fahrers-wird-bestraft

Richtig!

Ich sehe keinen Anlass, mich über die vom TE beschrieben Situation lustig zu machen.

Klar, mancher sieht hier kein Problem ... hat vielleicht was mit den eigenen Trinkgewohnheiten zu tun.

Ich drücke es einmal anders aus. Wer mehr als einmal betrunken ( mehr als 0,5) Auto fährt begeht wissentlich eine Straftat. Für mich gehören solche Personen erwischt. Als Strafe sollte die Fahrerlaubnis sehr lange entzogen werden.

Vor Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gehören entsprechende Überprüfungen des Alkoholkonsums und Psychologische Beratung. MPU würde ich mir da auch wünschen.

Für mich ist jeder Mensch der das Risiko eingeht mit mehr als 0,5 Promille alkoholisiert Auto zu fahren ein potentieller Totschläger. Jeder der hilft diesen von der Straße zu bekommen gehört belobigt. Um einen Anreiz dafür zu schaffen sollte der Staat Kopfprämien für diese Meldungen aussetzen, wenn es dazu führt, das der Alkoholfahrer erwischt wird.

Warum mehr als einmal, einfach, ich kann mal einen Filmriss haben und weis nicht mehr genau was ich tue, aber spätestens am nächsten Tag sollte ich mir dessen bewusst sein. Und ab da muss ein verantwortlicher Mensch alles tun, dass genau dieses nicht mehr vorkommt. Deshalb habe ich es bewusst auf "wissentliche Straftat" gelegt. Auch wenn er beim ersten mal erwischt wird soll er nicht Straffrei bleiben, da könnte es aber das erste mal gewesen sein ohne Bewusstes erkennen.

Und wenn es 2015 205 Verkehrstote und mehr als 16000 Verletzte im Straßenverkehr gab, weil irgend jemand meinte unter Alkoholeinfluss Auto fahren zu müssen, dann ist das zuviel. Nicht eingerechnet die Dunkelziffer. Und dann ist mir halt jedes Mittel recht, diese Straftäter zu erwischen und von der Straße zu entfernen.

Wenn dir was besseres als Kopfprämie einfällt, ich bin für jede Diskussion offen. Ich konnte aber nicht mehr lesen, was angeblich Person D die Alkoholfahrten von B angehen würden. Endlich versucht jemand verantwortungsbewusst zu handeln und bekommt das auch noch vorgeworfen.

Wenn es Sitte werden würde Alkoholfahrer anzuzeigen, dann gerne auch ohne Prämie.

Person B ist in oben skizziertem Fall nicht gefahren. Man bestraft nicht straffreies Verhalten aufgrund mutmaßlicher Verfehlungen der Vergangenheit.

https://anwaltauskunft.de/.../

Dabei wird nicht unterschieden ob Halter oder nicht, es zaehlt der Beifahrer, der mit herangezogen werden kann.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 15. September 2017 um 21:00:56 Uhr:

Person B ist in oben skizziertem Fall nicht gefahren. Man bestraft nicht straffreies Verhalten aufgrund mutmaßlicher Verfehlungen der Vergangenheit.

Person B hat aber einen Besoffenen fahren lassen und sich dabei selbst noch auf den Beifahrersitz gesetzt. Das ist kein straffreies Verhalten mehr.

Person B war selber besoffen.

Lest mal richtig.

Betrinken vor dem Begehen von Straftaten führt nicht automatisch zur Straffreiheit.

Ist Auslegungssache.

Logisch, da gibt es Einzelfallentscheidungen und die sind auch immer davon abhängig, wieviel der Angeklagte getankt hat und ob er Gelegenheitstrinker oder Schwerstalkoholiker ist.

Deswegen sind solche pauschalisierten Beispiele wie das hier vorgetragene auch wenig praxisrelevant.

Darum: Dont Drink and Drive.

Oder, Sauf nix wennst fahrn musst.

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