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? Teilinstallation Wallbox nach Umzug
Hallo,
ich möchte eine Wohnung kaufen. Im dazugehörigen TG Stellplatz ist eine 22kw Wallbox installiert. Der jetzige Eigentümer möchte sie gerne mitnehmen. Er hat sich ein gebrauchtes Haus gekauft.
Ich brauche sie auch aktuell nicht.
Was ich nicht verstehe: welchen Sinn macht das für den Vorbesitzer, außer, dass er sich einige hundert 100€ für die Wallbox spart?
Er muss n Betrieb finden, der ihm die gebrauchte Box installiert und für das Haus eine Genehmigung bekommen.
Zweite Frage: mit welchen Kosten müsste ich rechnen, wenn ich in nächster Zeit (bei bestehender Installation) doch eine Box will?
Zudem müssen die neuen Boxen auch fernsteuerbar sein, was auch ein Nachteil ist.
Mir wurde von Freunden geraten, zuzusehen, dass die Box drin bleibt, zumal ich mich wirklich frage, warum er die unbedingt mitnehmen will.
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16 Antworten
Kauf die Box ab.
Dringende Empfehlung meinerseits. Ruhig etwas mehr dafür bezahlen, als du normalerweise würdest - also attraktives Angebot für den Verkäufer machen.
Bestandsanlage muss nicht gesteuert werden, hast keine Installationskosten und Genehmigung ist ja auch vorhanden.
Auch musst du die WEG nicht mehr fragen, dauert sonst für eine neue Box möglicherweise über ein Jahr oder länger.
Absolute Win-Situation.
Voraussetzung ist, dass die Box funktioniert.
Tippe mal darauf, dass er die Box fast umsonst bekommen hat, so im Rahmen der damaligen 900,- € Förderung. Einfach mal schauen, was die Dinger heute im Netz neu kosten und den Betrag bieten.
Servus! Vielleicht will er seinen RFID Chip oder die config der Box oder sonstiges (Laden auf Dienstgeberkosten) weiterverwenden und kennt sich nicht sehr gut damit aus dass er die Plug and Play Version (nicht auf mobil bezogen sondern a la takeaway and reuse) bevorzugt.... Ich würde auch versuchen ihm das Ding abzukaufen... Nutzung dafür hat eventuell schneller als du denkst.... Cheers, Jochen!
Soweit ich informiert bin sind aber regulierte Stromkosten günstiger?
Japp, aber man hat die technischen Vorraussetzungen dafür an der Backe…
Das Auto ist doch so oder so zum Abfahrtszeitpunkt voll genug
Sich der Option günstigen Strom zu entziehen macht doch nur Sinn als Notfall Back-up.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Juli 2024 um 16:10:46 Uhr:
Tippe mal darauf, dass er die Box fast umsonst bekommen hat, so im Rahmen der damaligen 900,- € Förderung. Einfach mal schauen, was die Dinger heute im Netz neu kosten und den Betrag bieten.
Deshalb möchte er sie mitnehmen? Mir erschließt sich der Grund sonst nicht, denn er muss doch auch einen Installateur finden, der die gebrauchte 22kw Box installiert.
Muss denn die Eigentümergemeinschaft wieder zustimmen, wenn trotz bereits genehmigter und vorhandener Installation wieder eine Box angebracht wird?
Es gibt ja zwei Varianten der Vergünstigung, mit Zähler der Ladestrom was wohl im Moment überhaupt keinen Sinn macht.
Oder eine Pauschale, dann wird auch der Eigenverbrauch in der Wohnung "subventioniert".
@ventomat121
Die Genehmigung für die Wallbox hatte ja der alte Wohnungseigentümer.
Wenn dieser die Wallbox abmontiert, musst du wieder eine neue anbringen und musst als neuer Wohnungseigentümer den Prozess für eine bauliche Veränderung wieder durchlaufen.
Natürlich ist die Installation schon da und natürlich werden die Kosten entsprechend niedriger sein. Aber formal braucht es meines Wissens nach einen Beschluss dafür, wofür es wiederum eine Eigentümerversammlung braucht.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 28. Juli 2024 um 14:00:54 Uhr:
Hallo,
ich möchte eine Wohnung kaufen. Im dazugehörigen TG Stellplatz ist eine 22kw Wallbox installiert. Der jetzige Eigentümer möchte sie gerne mitnehmen. Er hat sich ein gebrauchtes Haus gekauft.
Ich brauche sie auch aktuell nicht.
Was ich nicht verstehe: welchen Sinn macht das für den Vorbesitzer, außer, dass er sich einige hundert 100€ für die Wallbox spart?
Wir haben das auch so gemacht. Die Box war unsere. Ich weiß, wie sie funktioniert. Bett und TV haben wir auch mitgenommen. Wieso also nicht die Box?
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 28. Juli 2024 um 14:00:54 Uhr:
Zweite Frage: mit welchen Kosten müsste ich rechnen, wenn ich in nächster Zeit (bei bestehender Installation) doch eine Box will?
Kaufpreis + Installation. Wobei die Installation bei vorhandener Verkabelung nur ca. eine Stunde dauern sollte.
Zitat:
@Xentres schrieb am 28. Juli 2024 um 19:45:52 Uhr:
@ventomat121
Die Genehmigung für die Wallbox hatte ja der alte Wohnungseigentümer.
Wenn dieser die Wallbox abmontiert, musst du wieder eine neue anbringen und musst als neuer Wohnungseigentümer den Prozess für eine bauliche Veränderung wieder durchlaufen.
Natürlich ist die Installation schon da und natürlich werden die Kosten entsprechend niedriger sein. Aber formal braucht es meines Wissens nach einen Beschluss dafür, wofür es wiederum eine Eigentümerversammlung braucht.
Das sehe ich nicht so. WEG Beschlüsse beziehen sich doch nicht auf den Eigentümer, sondern auf das Bauvorhaben. Das wurde genehmigt, somit ist eine Wallbox an dieser Stelle genehmigt.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 21:02:17 Uhr:
Das sehe ich nicht so. WEG Beschlüsse beziehen sich doch nicht auf den Eigentümer, sondern auf das Bauvorhaben. Das wurde genehmigt, somit ist eine Wallbox an dieser Stelle genehmigt.
Kommt auf den Beschluss an, denke ich. Der § 20 WEG spricht nur vom antragstellenden "Wohnungseigentümer", der die bauliche Veränderung verlangen darf.
In dem konkreten Fall wird ja die bauliche Veränderung (Wallbox) rückgängig gemacht, welche auf Antrag des alten Wohnungseigentümers gestattet wurde.
Daher mein Gedanke, dass hier der neue Wohnungseigentümer eine neue bauliche Veränderung (neue Wallboxinstallation) vornimmt, was eben wieder einen neuen Beschluss fordert.
Im Zweifel wird der Hausverwalter kein Risiko eingehen und einen neuen Beschluss verlangen, ehe die neue WB installiert werden darf.
Anders wäre die Lage, wenn die alte Wallbox eben einfach hängen bleibt.
Zitat:
@Xentres schrieb am 28. Juli 2024 um 21:52:17 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 21:02:17 Uhr:
Das sehe ich nicht so. WEG Beschlüsse beziehen sich doch nicht auf den Eigentümer, sondern auf das Bauvorhaben. Das wurde genehmigt, somit ist eine Wallbox an dieser Stelle genehmigt.
Kommt auf den Beschluss an, denke ich. Der § 20 WEG spricht nur vom antragstellenden "Wohnungseigentümer", der die bauliche Veränderung verlangen darf.
Natürlich darf das nur der Wohnungseigentümer. Damit ist sichergestellt, dass nicht irgendwer aus der gleichen Straße oder Frau Müller aus der Bäckerei irgendwelche Anträge in die WEG einkippt.
Zitat:
@Xentres schrieb am 28. Juli 2024 um 21:52:17 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 21:02:17 Uhr:
Das sehe ich nicht so. WEG Beschlüsse beziehen sich doch nicht auf den Eigentümer, sondern auf das Bauvorhaben. Das wurde genehmigt, somit ist eine Wallbox an dieser Stelle genehmigt.
In dem konkreten Fall wird ja die bauliche Veränderung (Wallbox) rückgängig gemacht, welche auf Antrag des alten Wohnungseigentümers gestattet wurde.
1. Ich denke nicht, dass die bauliche Veränderung Rückgängig gemacht wird, bspw. die Verkabelung von den Wänden gerissen und die Unterverteilung zurück gebaut. Das wäre sehr ungewöhnlich.
2. Die Genehmigung der WEG hat weiterhin bestand, denn sie gilt für das Bauvorhaben. Man beschreibt bei der Montage einer Wallbox ein Bauvorhaben. Selbstverständlich gilt der Beschluss der WEG bei einem Eigentümerwechsel weiter.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 22:14:18 Uhr:
1. Ich denke nicht, dass die bauliche Veränderung Rückgängig gemacht wird, bspw. die Verkabelung von den Wänden gerissen und die Unterverteilung zurück gebaut. Das wäre sehr ungewöhnlich.
Um die Kabel geht's auch nicht, es geht um die Wallbox.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 22:14:18 Uhr:
2. Die Genehmigung der WEG hat weiterhin bestand, denn sie gilt für das Bauvorhaben. Man beschreibt bei der Montage einer Wallbox ein Bauvorhaben. Selbstverständlich gilt der Beschluss der WEG bei einem Eigentümerwechsel weiter.
Das Bauvorhaben des Voreigentümers ist ja erledigt, er hatte die Wallbox ja montiert. Diese bauliche Änderung wird durch Demontage (Rückbau) wieder rückgängig gemacht.
Der neue Eigentümer führt dann eine neue bauliche Änderung durch, nämlich die Neuinstallation einer eigenen, neuen Wallbox (z.B. neue Bohrungen in Wand für Montage der neuen Wallbox).
So jedenfalls mein Gedankengang.
Aber die Diskussion hier ist müßig, ich finde zu der Frage auf die Schnelle auch keine Rechtsprechung.
Hängt vom Verwalter ab, wie der das sieht.
Zitat:
@Xentres schrieb am 28. Juli 2024 um 23:47:08 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 28. Juli 2024 um 22:14:18 Uhr:
2. Die Genehmigung der WEG hat weiterhin bestand, denn sie gilt für das Bauvorhaben. Man beschreibt bei der Montage einer Wallbox ein Bauvorhaben. Selbstverständlich gilt der Beschluss der WEG bei einem Eigentümerwechsel weiter.
Das Bauvorhaben des Voreigentümers ist ja erledigt, er hatte die Wallbox ja montiert. Diese bauliche Änderung wird durch Demontage (Rückbau) wieder rückgängig gemacht.
Denke ich nicht. Das Bauvorhaben damals war sicher nicht die Montage einer Wallbox, sondern das Schaffen einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Das wird er nicht rückgängig machen. Er baut nur die Steckdose vorne kurz ab.
Zitat:
@Xentres schrieb am 28. Juli 2024 um 23:47:08 Uhr:
Der neue Eigentümer führt dann eine neue bauliche Änderung durch, nämlich die Neuinstallation einer eigenen, neuen Wallbox (z.B. neue Bohrungen in Wand für Montage der neuen Wallbox).
Nein. Er führt keine neue bauliche Veränderung durch. Die Genehmigung existiert für eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Die bleibt bestehen und auch der Bau ist dementsprechend getätigt.
Dein Denkfehler: Die WEG beschließt nicht den Akt des Bauens, sondern das Schaffen einer Ladevorrichtung. Das wurde genehmigt und genau das hat der neue Eigentümer dann.
Oder anders gesagt: Wenn dir die WEG eine Markise an deinem Balkon genehmigt und ein Sturm die Markise weg reißt, dann darfst du auch eine neue dorthin bauen, weil nicht der Akt des Markise anbringens genehmigt ist, sondern die Markise an sich.