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"Unfall" auf Autobahn

Themenstarteram 25. August 2004 um 10:59

Ich wusst jetzt nicht wie ichs beschreiben soll also hab ichs mal "Unfall" genannt ;)

also ich bin vorhin auf der unbegrenzten gefahrn so ca 150 - 160 als vor mir unter nem Silbernen Opel Kombi ein Holzstück rausgeschossen kam. Dieser flog durch meine Frontschürze direkt auf den Klimakompressor oder was sich halt genau dahinter befindet.

Teile meiner Stossstange sind auch hinüber.

Ich Idiot hab in dem Augenblick net drangedacht mir das Kennzeichen des Opels aufzuschreiben und bin rechts ran um zu schauen, was alles futsch ist.

War dann auch vorhin gleich noch bei nem Bekannten, der mir sagte, dass das Klimateil, was so verbogen ist durch den Holzpfahl zwischen 400 und 600€ Kostet ;(

Jetzt wollte ich mal von euch wissen ob sowas schonmal jemandem passiert is und ob ich da ne chance hab mir das von der Versicherung bezahlen zu lassen, denn ich bin im Moment echt nich gut bei Kasse ;(

 

ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Antworten

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13 Antworten
am 25. August 2004 um 11:05

hi

Wenn es wie du schreibst unter den kombi hervor schoss,was soll den der Opelfahrer damit zu tun haben,wird wohl schon auf der Strasse gelegen haben.

Wenn du Vollkasko hast melden,wenn nicht muste wohl selber zahlen.

 

maf maik

um's kurz zu sagen: ohne kennzeichen kriegst du nix!!! (ausser halt vollkasko, aber die hast du ja sicher nicht!?)

aber buck_dunns gebe ich nciht ganz recht:

meine schwester ist auch mal auf der autobahn gefahren, udn die vor ihr im auto ist über son metallteil gefahren, das ist dann bei ihr auch auf kühler und motorhaube! die vor ihr ist dann auf den standstreifen, weil sie nen platten hatte. meinte schwester dann dahinter und die fahrerin meinte: "oh, ist ja nett dass sie anhalten und mir helfen wollen!" meine schwester: "nee, nicht wirklich. ich steh hier nur weil mir das teil aufs auto geflogen ist!" ;)

und im endeffekt hat den ganzen schaden dann die versicherung von der tuse bezahlt!

korrekt. wenn teile, die von einem fahrzeug durch überfahren hochgeschleudert werden, ein nachfolgendes fahrzeug beschädigen, so zahlt das die haftpflicht des ersteren. gilt insbesondere für steine die von LKWs hochgeschleudert werden und dann windschutzscheiben torpedieren ;)

Themenstarteram 25. August 2004 um 13:19

ohje das heisst ich muss wohl wieder alles selber bezahlen ;( son dreck ich glaub meine Stossstange kann ich nie zum Lackierer bringen wenn immer sowas dazwischen kommt ;(

ärgerlich sowas :(

ich hab noch nen frontstossfänger übrig.. falls du keine kohle für nen neuen hast, kannst ihn dir holen (will nix dafür haben). is ja net weit. is aber halt der normale originale....

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

korrekt. wenn teile, die von einem fahrzeug durch überfahren hochgeschleudert werden, ein nachfolgendes fahrzeug beschädigen, so zahlt das die haftpflicht des ersteren. gilt insbesondere für steine die von LKWs hochgeschleudert werden und dann windschutzscheiben torpedieren ;)

ist das die regel?ich kenne es so, dass wenn man teilkasko hat (oder vollkasko) - wirds bezahlt....ansonsten kann man nur dann einen beschuldigen, wenn das teil vom seinem fahrzeug stammt. ansonsten - alles was auf der straße rumliegt - kommt haftpflicht nicht dafür auf!....sonst könnte ja jeder kommen und meinen ich wäre vor ihm unterwegs...! also das ist so wie ich es gehört habe...

achja, und wie siehts mit mindestabstand aus? spielt der etwa keine rolle? also wenn einer mit nem meter abstand hiterherfährt ist klar, dass die steine seine neblis oder scheinwerfer treffen...

Themenstarteram 25. August 2004 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

ärgerlich sowas :(

ich hab noch nen frontstossfänger übrig.. falls du keine kohle für nen neuen hast, kannst ihn dir holen (will nix dafür haben). is ja net weit. is aber halt der normale originale....

Danke fürs Angebot aber ich hab meinen originalen auch noch und die Stossstange hat ja eigentlich nix abgekriegt...

Es is nur das eine Teil der Klima und n paar Plastikteile die Futsch sind denn der Holzblock is nicht GEGEN die Stossstange sonder DURCH die untere Öffnung. Mir wärs lieber gewesen er hätte die Stossstange getroffen ;(

Es schockt schon wenn man bei 150 nen lauten Knall hört und im Rückspiegeln sieht man nur noch Fetzen fliegen ;(

Ich war bei nem bekannten der is Mechaniker bei BMW er hat gesagt solange die Klima noch funktioniert brauch ich dieses Teil nicht dringend austauschen. Hoffe dass sie noch läuft dann hab ich immer noch Glück im Unglück gehabt ;)

hi,

echt scheiß Sache.

Der Klimakopressor kostet ca.100- 150Euro.

Zitat:

Original geschrieben von alex_d

....ansonsten kann man nur dann einen beschuldigen, wenn das teil vom seinem fahrzeug stammt. ansonsten - alles was auf der straße rumliegt - kommt haftpflicht nicht dafür auf!....sonst könnte ja jeder kommen und meinen ich wäre vor ihm unterwegs...!

Genauso ist es.

Wenn das Teil NICHT vom Fahrzeug des Vordermannes stammt, braucht Haftpflichtversicherung KEINE Zahlung zu leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Genauso ist es.

Wenn das Teil NICHT vom Fahrzeug des Vordermannes stammt, braucht Haftpflichtversicherung KEINE Zahlung zu leisten.

doch muss wohl so sein, sonst hätte die versicherung es meiner schwester wohl nicht bezahlt?!

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

doch muss wohl so sein, sonst hätte die versicherung es meiner schwester wohl nicht bezahlt?!

Auch bei einer Versicherung arbeiten Menschen, die mal Fehler machen können...

Wer zahlt Schaden durch von der Fahrbahn hochgeschleuderte Teile

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn das Teil NICHT vom Fahrzeug des Vordermannes stammt, braucht Haftpflichtversicherung KEINE Zahlung zu leisten.

Hi,

wohl eher doch, weil (besonders von Baustellen-Lkws aus den Zwillingsreifen "abgeschossene" Steine etc.) das ein gesetzlich geregelter Fall ist, der sich aus der "Betriebsgefahr" eines Kfz ergibt.

Wenn man also mit seinem Kfz, auch wenn es unvermeidlich ist (z.B. um grösseren Schaden oder um Gefahr für Leib und Leben anderer oder sich selbst abzuwenden) einen Gegenstand überfährt und von der Fahrbahn aufwirbelt oder hochschleudert, ist die KH des verursachenden Kfz haftbar für einen dadurch entstandenen Schaden an einem folgenden Fahrzeug, dessen Führer/in die Gefahr nicht sehen und einschätzen konnte !

Blöd für den/die "Aufwirbler/in" des Gegenstands, weil der/die auf dem eigenen Schaden und der Rückstufung des SF-Rabatts i.d.R. "sitzen bleiben", wenn der/die "Verursacher/in", also der/die, das oder die Teile/Gegenstände, ursächlich "verloren" haben nicht zu ermitteln sind :(

PS: Nur so als Hinweis, ICH würde wegen einem solchen Vorfall NIEMALS auf den Standstreifen fahren und anhalten !!!

ICH stoppe nicht mal mit einem Reifenschaden auf dem Standstreifen, weil der Reifen und die Felge, wenn ich da zum Stillstand komme, eh schon Müll sind und man(n)/frau dort NICHT gefahrlos einen Radwechsel durchführen kann. - Also mit mässiger Geschwindigkeit auf den nächsten Parkplatz fahren, weil das evtl. betroffene Alurad und vor allem der betroffene Reifen sind ab dem Druckverlust potentiell "tot" und müssen eh ersetzt werden (schlauchlose (TUBELESS) Reifen dürfen generell NICHT geflickt/repariert werden!!!) und, ist ein potentiell "totes" Alurad, die Gesundheit oder das Leben von Familie / Angehörigen / Freunden/inen wert ??? Für MICH NICHT !!!

Mein Fazit: Mit einem Schaden, solange das Fahrzeug noch irgendwie zu bewegen ist, auf dem Standstreifen mit Warnblinker zum nächsten BAB-Parkplatz oder zur nächsten Abfahrt, auf den dort vorhandenen Pannenstreifen, oder besser, ganz runter zur nächsten Tanke/Werkstatt fahren. Alles andere wäre für mich fahrlässige Verkehrsgefährdung ...

Mach doch mal n Foto von dem beschädigten Teil...

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