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'Unfall' mit Motorrad im Zweispurigen Kreisverkehr

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 20:05

Servus Leute,

Ich hätte da mal eine Rechtsfrage an euch (evtl kennt sich da ja jmd aus).

Und zwar geht es um einen kleineren Unfall bzw Rutscher aufgrund des vorrausfahrenden.

Kurz zum hergang:

Ich bin in einem 2-Spurigen Kreisverkehr auf der inneren Spur gefahren, vor mir ein BMW. Ich hatte einen normalen Abstand, bin also nicht auf nen Meter aufgefahren.

Auf Höhe der ersten Ausfahrt Blinkt der BMW rechts und bremst im selben moment auf stillstand ab.

Ich, wie bereits geschrieben, war hinter dem Fahrzeug und wie bei Motorrädern ja in Kurven üblich, in leichter Schräglage.

Musste dann natürlich bremsen, dabei ist mein Vorderrad weggerutscht und mich hat's gelegt. Bin dann noch ein kurzes Stück gerutscht, meiner Meinung nach hatte das Vorderrad mit der Stoßstange vom Vordermann Kontakt, er hat allerdings nichts gesagt.

Schaden:

An meinem Moped die linke Seitenverkleidung, Schwinge (hinten) sowie Spiegelgehäuse verkratzt außerdem ist, wen wundert's, der vordere Blinker kaputt. Allerdings muss ich dazu sagen, dass meine Crashpads den Großteil an Schaden verhindert haben.

Weiteres konnte ich heute nicht feststellen.

 

Nun zur eigentlichen Frage:

Meint ihr es lohnt sich die Versicherung einzuschalten?- Bzw. hab ich Chancen etw. vom Schaden übernommen zu bekommen.

Fehler im Nachhinein war/ist das keine Polizei gerufen wurde geschweige jmd. angehalten hat als Zeuge.

Der Unfallgegner (Rechtsanwalt) hat mir dann seine Karte gegeben und meinte er würde für mich als Zeuge fungieren ?! da er ja nichts dafür könne sondern der, der ihn nicht auf die Außenspur wechseln ließ...

Danke schon mal für eure Meinungen im Voraus,

Grüße Michi

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29 Antworten

Hmm - Dein Vordermann hat imho nicht Verbotenes gemacht. Welche Versicherung willst Du ins Boot holen?

am 3. Oktober 2013 um 20:27

100% Eigenverschulden des Motorradfahrers, wenn du eine Vollkaskoversicherung für dein Motorrad besitzt übernimmt diese deinen Schaden.

 

 

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 20:52

Wenn eine Versicherung dann seine, hab aber nicht damit gerechnet das es Eigenverschulden ist.

Weil zum Spurwechsel im Kreisverkehr auf 0 abbremsen ja nicht wirklich sinnvoll ist, könnte ja auch einfach einmal rum fahren.

Naja dann werd ich das wohl bleiben lassen.

Ich kenne genug Lagen, wo man auf "null" abbremsen muss. Damit muss ein Hinterherfahrer einfach leben.

Klar- man kann noch weitere Runde im Kreisel drehen. Aber vorgeschrieben ist es nicht.

Ich sehe nicht, dass Du Ansprüche gegen einen der Beteiligten hast.

Dass jemand im Kreisverkehr bremst, weil er die Spur wechseln will, ist nicht verboten und man muss damit rechnen. Daher sollte man auch nicht in solcher Schräglage durchfahren, dass man nicht mehr gefahrlos anhalten kann.

 

Aber ich finde spannend, was der Kollege Anwalt gesagt hat.

 

Wenn ich den Hergang richtig verstehe, hat er den Fehler gemacht, sich im Kreisverkehr zu verfahren und will das sofort auf den Dritten abwälzen, weil der ihn nicht rübergelassen hat?

Das ist schon stark.

 

Kommt jetzt natürlich auf den konkreten Kreisverkehr an. Aber so grundsätzlich ist es schon heftig, denn er hätte dich ja vermutlich genauso abgefertigt, wenn er tatsächlich für den Sturz verantwortlich gewesen wäre...

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

[...]

Aber ich finde spannend, was der Kollege Anwalt gesagt hat.

Wenn ich den Hergang richtig verstehe, hat er den Fehler gemacht, sich im Kreisverkehr zu verfahren und will das sofort auf den Dritten abwälzen, weil der ihn nicht rübergelassen hat?

Das ist schon stark.

Kommt jetzt natürlich auf den konkreten Kreisverkehr an. Aber so grundsätzlich ist es schon heftig, denn er hätte dich ja vermutlich genauso abgefertigt, wenn er tatsächlich für den Sturz verantwortlich gewesen wäre...

Ja so in etwa kann man das verstehen. - Und soo in Schräglage war ich ja auch nicht. Bin mit geschätzten 15km/h gefahren aber wenn man ohne ABS in leichter Kruvenfahrt voll ankert dann rutschts hald vorne. Da hat man's mit nem Auto einfacher zu bremsen.

Mir war nur eben nicht bewusst, dass wenn man sich falsch einordnet und mitten im Kreisverkehr stehen bleibt um auf die 'Abbiegespur' zu wechseln 'richtig' fährt.

Aber was solls, hab ich wohl Pech gehabt und muss für den Schaden selbst aufkommen...

Stehenbleiben im Kreisverkehr ist natürlich verboten, wenn es nicht verkehrsbedingt erforderlich ist. Aber das wirst Du nie beweisen können. Langsam werden ist erlaubt.

Hi,

theoretisch hätte er ja auch z.b. wegen eines Kindes bremsen müssen oder sonst einem Grund.

Darum ist man als Fahrer verpflichtet immer so zu fahren das man zu jedem Zeitpunkt ohne Probleme anhalten kann.

Kannte man früher unter "wer auffährt ist immer schuld " ;)

Es gibt zwar durchaus fälle in denen das nicht immer zu 100% zutrifft aber eine erhelbliche Mitschuld erhält man praktisch immer.

Gruß Tobias

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 21:20

Und schon wärs wieder sein verschulden.

Das mit dem beweisen ist eben das Problem.

Evtl. lass ich mir von ihm einen Unfallhergangsbericht schreiben, er hat sich ja als Zeuge angeboten und wenn in dem Bericht vorkommt das er stehen geblieben ist mal schauen ob mein Schaden groß genug ist den Ärger in kauf zu nehmen..

Das war missverständlich von mir. Darum habe ich den Satz gerade noch editiert.

Er wird immer behaupten, dass es verkehrsbedingt erforderlich war. 

 

Schon wär's wieder dein Pech... Blöd gelaufen.

Themenstarteram 3. Oktober 2013 um 21:25

Ich seh schon des wird nix.

Naja dann danke euch Thema wäre damit hier abgehakt.

am 3. Oktober 2013 um 21:36

Wenn er stehen bleibt. Wie soll er dann die Spur wechseln können? Er bewegt sich dann ja nicht mehr?

Warum ist er also stehen geblieben?

Wollte er schauen, wo er raus muß?

am 3. Oktober 2013 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Warum ist er also stehen geblieben?

Lesen hilft :rolleyes:

Zitat:

da er ja nichts dafür könne sondern der, der ihn nicht auf die Außenspur wechseln ließ...

Außerdem macht es keinen Unterschied warum er angehalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Stehenbleiben im Kreisverkehr ist natürlich verboten, wenn es nicht verkehrsbedingt erforderlich ist. Aber das wirst Du nie beweisen können. Langsam werden ist erlaubt.

Wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht weiter fahren kann, ist das legel.

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