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"Unfallfreie" Reimporte mit Totalschaden / Total Loss / Salvage Title etc.

Themenstarteram 5. Januar 2025 um 16:38

Hi zusammen,

ich stoße immer mal wieder auf private / gewerbliche Verkäufer welche bei Reimporten den Salvage Title bzw. die Info zum "Total Loss" verschweigen.

Grundsätzlich lässt sich anhand der VIN ja sehr schnell eine Prüfung durchführen und die Ergebnisse gebe ich typischerweise auch an der Verkäufer weiter.

Die Realität ist häufig: Den Verkäufer interessiert es nicht und die Info zum ehemaligem Totalschaden wird auch nicht im Angebot ergänzt.

 

Daher die Frage: Gibt es eine Stelle bei der man entsprechende VIN's melden kann, so das spätestens bei Wiederzulassung ein Schutz vom möglichen zukünftigen Käufer erfolgen kann..?

Eigentlich würde ich einfach die "gesammelten VIN's" hier im Forum teilen wollen - inkl. der Info wann die Verkäufer (ohne Nennung von Namen / Details) informiert worden sind.. Da frage ich mich aber, ob das rechtlich problematisch werden kann...

 

LG

Stephan

32 Antworten

Gibt's nicht und ist für die Zulassung eines Kfz nicht relevant.

Mit bisschen Aufmerksamkeit erkennt man solche Importieren Fahrzeuge und die Fin sollte man grundsätzlich mal Googlen

Ich verstehe das Problem nicht.

Die Infos sind doch bereits über https://carinfos.net im Internet verfügbar.

Jeder ist seines Glückes Schmied, was du machen kannst die VIN checken kann jeder andere auch.

Offensichtlich gibt es aber genug Käufer denen das egal ist oder die in ihrer Blauäugigkeit zufrieden sind.

Die meisten Verkäufer wissen das wohl genau, aber wer kauft schon ein Auto wo " Ex Totalschaden" in der Beschreibung steht.

Wenn ich hier über einen Beitrag stolpere wo es um ein ggf. betroffenes Fahrzeug geht schreibe ich auch immer " Checkt die Vin , notfalls auch gegen Bezahlung bei Carfax" aber mehr kannst du nicht machen.

Themenstarteram 5. Januar 2025 um 17:05

Mit der Info „Das Auto hatte einen Totalschaden“ kann man ja (als Käufer) leider nicht so viel anfangen. Der Verkäufer kann ja immer behaupten, dass er von nichts wusste.

Viel relevanter ist ja die Info „Das Auto hatte einen Totalschaden, der Verkäufer wusste es und hat es beim Verkauf verschwiegen“

Deswegen sollte man die VIN ja auch grundsätzlich vor dem Kauf des Fahrzeuges prüfen.

Themenstarteram 5. Januar 2025 um 17:10

Und der spätere Käufer hatte dann einfach Pech?

Kann man da nicht eine Hilfestellung bieten?

Die Hilfestellung besteht doch in der von mir oben verlinkten Liste und einigen anderen kostenpflichtigen Informationsdiensten. Um deren Inanspruchnahme muß sich der jeweiligen Interessent dann aber auch selbst kümmern.

Themenstarteram 5. Januar 2025 um 17:17

Eigentlich geht‘s ja mehr um das Thema „Betrug“ und die Hilfestellung für einen möglichen späteren Prozess..

Kurze Ergänzung:

Eine VIN gehört offenbar zu den personenbezogenen Daten, daher sollten „fremde“ VIN‘s wohl lieber nicht öffentlich genannt werden..

Theoretisch bleibt somit nur die Meldung der jeweiligen Angebote beim Marktplatz und schlimmstenfalls auch die Strafanzeige …

Prävention sollte zumindest den gleichen Stellenwert besitzen wie die Nachsorge.

Zitat:

@StephanQwertz schrieb am 05. Jan. 2025 um 18:17:03 Uhr:

Eine VIN gehört offenbar zu den personenbezogenen Daten,...

Nein, sie ist z.B.bei VW von außen hinter der Frontscheibe von jedem zu sehen.

Zitat:

@StephanQwertz schrieb am 5. Januar 2025 um 18:17:03 Uhr:

Eigentlich geht‘s ja mehr um das Thema „Betrug“ und die Hilfestellung für einen möglichen späteren Prozess..

Kurze Ergänzung:

Eine VIN gehört offenbar zu den personenbezogenen Daten, daher sollten „fremde“ VIN‘s wohl lieber nicht öffentlich genannt werden..

Theoretisch bleibt somit nur die Meldung der jeweiligen Angebote beim Marktplatz und schlimmstenfalls auch die Strafanzeige …

Strafanzeige ? Weswegen?

Der Betrug ( wenn überhaupt) kommt ja erst Zustande wenn ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt.

Falsche Angaben bei Inseraten sind höchsten für Abmahnvereine interessant aber auch nur bei bestimmten Angaben.

Zitat:

@StephanQwertz schrieb am 5. Januar 2025 um 17:38:51 Uhr:

... ein Schutz vom möglichen zukünftigen Käufer erfolgen kann..?

Was motiviert dich, Käufer die über den Tisch gezogen werden möchten und / oder die Vorgeschichte des Autos gar nicht so genau kennen wollen, vor sich selbst zu schützen ?

"Offensichtlich gibt es aber genug Käufer denen das egal ist oder die in ihrer Blauäugigkeit zufrieden sind.

Die meisten Verkäufer wissen das wohl genau, aber wer kauft schon ein Auto wo " Ex Totalschaden" in der Beschreibung steht."

Ich hab gerade so einen Unfall auf dem Tisch und auch den Kaufvertrag dazu gesehen. Ging über mehrere Seiten und der Verkäufer sicherte sich gegen alles ab, Vorbehalte selbst wegen der Qualität der Reparatur. Aber volle Aufklärung incl. Carfax-Protokoll mit den Fotos und dazu der Hinweis, dass der Käufer das Fahrzeug vor dem Kauf von einem SV überprüfen lassen sollte. Nur weiß der "Standard-Käufer" wirklich nicht, worauf er sich einlässt und welche Probleme ihm ein späterer Unfall verursachen wird. Wer so ein Teil kauft, kann damit nur direkt zu einem öbv Sachverständigen und die Kiste begutachten lassen.

Bist Du Batman? ;-)

Wo fängst Du an bei dem ganzen Sodom und Gomorra da draußen.

Aber wenn es Dein Hobby ist, dann Versuch es doch über die Meldefunktion auf den Portalen. Falls es gegen die AGB verstößt, werden die Anzeigen gelöscht. Aber in allen Angeboten steht „Irrtum vorbehalten“, das hebelt es evtl. wieder aus.

Und wie schon erwähnt, rechtlich relevant wird es erst mit dem Kaufvertrag.

Und mit den heutigen Mitteln sollte sich jeder informieren können, wie man sich beim Gebrauchtwagenkauf schützt.

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