[Unfallgegner] LKW beim abbiegen beschädigt mein Fahrzeug
Hallo!
Gestern Abend habe ich mein geliebtes W204 auf einem Parkplatz des Arbeitgebers ordentlich geparkt. Heute Morgen, als ein LKW umkehren wollte, hat dies mein Fahrzeug stark beschädigt. Da der LKW aus dem Ausland kam und nur ein Kurzkennzeichen hatte, habe ich mich entschieden, die Polizei zu rufen. Der Unfall wurde aufgenommen.
Da ich für die nächsten Tage von meinem Wohnort 75 km entfernt arbeite, wollte ich mich informieren, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich habe in meinen Wohnort ein Gutachter durch bekannten gefunden, und möchte das Fahrzeug bei ihm begutachten lassen. Nun, die Frage, kann ich mit mein Fahrzeug bis zu mein Wohnort zurückfahren? Die Polizei meinte, es wäre okay, jedoch nicht in der Nacht wegen der kaputten Scheinwerferglas.
Meine Sorgen ist, ob das Fahrzeug weitere von außen nicht erkennbaren Beschädigungen haben könnte wie zum Beispiel mit dem Motor oder Getriebe. Wie das Fahrzeug jetzt aussieht, behaupte ich, dass der Aufprall schlimm gewesen sein muss und durch den Bewegung oder Ähnliches was beschädigen konnte.
Der Motor war bevor den Unfall in einem guten Zustand. (Na gut, hat über 300t. km schon gefahren, aber lief perfekt). Im Dezember habe ich eine Inspektion.
Nun, meine Frage: Kann ich bedenkenlos das Fahrzeug starten und nachhause kommen? Was wäre wenn, ich das Fahrzeug starte und was passiert? Bin ich dann schuld für weitere Schäden, wenn dies nach ein Unfall entstanden haben konnte? Wie sieht es mit der Versicherung in so einem Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Adree
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12 Antworten
Da ist nix. Einsteigen und heim fahren.
Ist doch nur ein stärkerer Kratzer.
Wenn unten nichts ausläuft und der Motor keine unbekannten Geräusche macht fahr einfach los.
He... der Motor sitzt in der Mitte.
Da ist nichts.
Scheinwerfer.. Stoßstange. Wenn die Spaltmaße der Haube noch passen ist auch nichts verzogen
Vorm Losfahren vielleicht noch eventuell lose Teile (Glas etc.) entfernen.
Lockere oder eingerissen Teile mit Klebeband überkleben, damit durch Fahrtwind nichts abbreißt und Andere gefährdet.
Dann fahren.
Soviel zum Thema des Wertes der Mitgliedschaft in einem Automobilclub...........
Ich würde mit der Kiste keinen Meter mehr fahren, der ist nicht verkehrstüchtig ( Schäden an der Beleuchtungsanlage ). Damit handelt man sich nur ein Bussgeld ein. ADAC oder AvD anrufen, Problem schildern, Mitgliedschaft abschließen und die Fuhre nach Hause bringen lassen.
Ich nehme an das ein Protokoll über die Unfallaufnahme der Polizei vorliegt. Lose Teile entfernen und wie schon erwähnt event. Abkleben. Blinken ist von vorn ja noch durch den Blinker im Spiegel erkennbar. Mit Vorsicht und mässiger Geschwindigkeit die 75 Kilometer nach Hause fahren, also wenn es geht keine BAB. Mit defekter Beleuchtungseinheit natürlich nur bei Tag und nicht unbedingt bei Nebel. So würde Ich es machen, musst aber Du entscheiden.
Zitat:
@Crizz schrieb am 6. November 2021 um 18:27:46 Uhr:
Soviel zum Thema des Wertes der Mitgliedschaft in einem Automobilclub...........
Ich würde mit der Kiste keinen Meter mehr fahren, der ist nicht verkehrstüchtig ( Schäden an der Beleuchtungsanlage ). Damit handelt man sich nur ein Bussgeld ein. ADAC oder AvD anrufen, Problem schildern, Mitgliedschaft abschließen und die Fuhre nach Hause bringen lassen.
Ich weiß gar nicht wo du ein Problem siehst?
Die Beleuchtungsanlage funktioniert, da geh ich jede Wette ein. Der Scheinwerfer ist sowieso zu erneuern. Brennen tut er noch. Die Streuung macht der Spiegel im Scheinwerfer, also kein Problem. Evtl. strahlt er zu tief, spielt also keine Rolle. Gegenverkehr wird nicht geblendet. Blinker und Tagfahrlicht funktionieren auch. Ein Polizist wird da nichts sagen, wenn du gerade auf der Heimfahrt, oder auf dem Weg zur Werkstatt bist.
Kann man so oder so sehen. Die Beschädigung erscheint auf dem Bild recht massiv. Du wirst heute schon angelappt, wenn ne Blinkerbirne weiß statt orange brennt. Und ob der abgebildete Zustand nicht noch andere Einschränkungen mit sich bringt, werden wir beide wohl kaum anhand der Aufnahme erkennen können.
Ich persönlich gehe da den sichereren Weg, ich weiß auch nicht was daran verwerflich sein soll, die Leute in dem Fall NICHT zur Eigenfahrt zu ermutigen.
Aber das mußt du für dich entscheiden, ist von beiden Seiten freie Meinungsäußerung.....
kommt natürlich immer darauf an, wo man wohnt. In Berlin ist das anders wie irgendwo auf dem platten Land, Da sieht man das eher pragmatisch. Fahr heim, sieh zu, dass du von der Versicherung eine Werkstatt genannt bekommst und gut ist. Am Unfalltag heimfahren ist aber normal nirgends ein Problem, Ausnahme Berlin oder ähnlich schräge Ecken.
Die Versicherung soll dir eine Werkstatt nennen, Anspruch auf Mercedes hast du bei einem Fahrzeug in dem Alter eines 204 nicht mehr, zumal die das objektiv teilweise eh nicht selber machen.
Entweder selber mit dem Auto nach Hause fahren oder das Auto per Trailer etc abholen lassen. Bei letzterer Wahl bezahlt die Haftpflicht des LKW den Transport von der Unfallstelle zur Werkstatt. Hierzu aber vorab sich mit der Versicherung des LKW in Verbindung setzen. Sobald sich die gegnerische Versicherung querstellt einen Fachanwalt einschalten, dieser wird ebenfalls über die Versicherung des LKW übernommen.
Zitat:
@Andree_Julius schrieb am 6. November 2021 um 14:54:57 Uhr:
Hallo!
Gestern Abend habe ich mein geliebtes W204 auf einem Parkplatz des Arbeitgebers ordentlich geparkt. Heute Morgen, als ein LKW umkehren wollte, hat dies mein Fahrzeug stark beschädigt. Da der LKW aus dem Ausland kam und nur ein Kurzkennzeichen hatte, habe ich mich entschieden, die Polizei zu rufen. Der Unfall wurde aufgenommen.
Naja STARK beschädigt ist da gar nichts, ein leichter streifschaden, nicht mehr. Ich dachte erst, dem hats die ganze Front weggerissen, aber das Bild zeigt ja vermutlich nicht mal einen Rahmenschaden.
Zitat:
Da ich für die nächsten Tage von meinem Wohnort 75 km entfernt arbeite, wollte ich mich informieren, wie ich jetzt vorgehen kann. Ich habe in meinen Wohnort ein Gutachter durch bekannten gefunden, und möchte das Fahrzeug bei ihm begutachten lassen. Nun, die Frage, kann ich mit mein Fahrzeug bis zu mein Wohnort zurückfahren? Die Polizei meinte, es wäre okay, jedoch nicht in der Nacht wegen der kaputten Scheinwerferglas.
am Besten schriftlich geben lassen, das das ok ist, der nächste Polizist will davon sonst wieder nichts wissen. Aber ganz generell ist das Fahrzeug bei Tag Fahrbereit, wenn man die losen Teile des Glases entfernt. Ich sehe da gar kein Problem.
Zitat:
Meine Sorgen ist, ob das Fahrzeug weitere von außen nicht erkennbaren Beschädigungen haben könnte wie zum Beispiel mit dem Motor oder Getriebe. Wie das Fahrzeug jetzt aussieht, behaupte ich, dass der Aufprall schlimm gewesen sein muss und durch den Bewegung oder Ähnliches was beschädigen konnte.
Der Motor war bevor den Unfall in einem guten Zustand. (Na gut, hat über 300t. km schon gefahren, aber lief perfekt). Im Dezember habe ich eine Inspektion.
da ist nicht mal ein Kühler in der Frontstoßstange beschädigt, wie soll da der Motor oder gar das Getriebe in mitleidenschaft gezogen worden sein, das macht Augenscheinlich schon gar kein Sinn.
Zitat:
Nun, meine Frage: Kann ich bedenkenlos das Fahrzeug starten und nachhause kommen? Was wäre wenn, ich das Fahrzeug starte und was passiert? Bin ich dann schuld für weitere Schäden, wenn dies nach ein Unfall entstanden haben konnte? Wie sieht es mit der Versicherung in so einem Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Adree
Ja, hat doch selbst die Polizei gesagt, das ein tagsüber kein Problem ist, wenn man auch noch angemessen und nicht unbedingt über die BAB fährt.
Weitere Schäden wird es auch nicht geben, bei dem Schaden. Mach ordentliche Fotodokumentation vom jetzigen Zustand aus allen Winkeln und dann hast du gleich Beweisfotos für deinen Gutachter, falls fragen aufkommen sollten.