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? Unfallschaden, Fahrerflucht, Parkrempler
Hallo,
vllt kann mir jemand eine Einschätzung geben:
Mein ‘93er Vento stand auf der Straße geparkt bei meinen Eltern, als es abends (es war schon dunkel) klingelte. Ein Nachbar war da und sagte, er und sein Sohn hätten beobachtet, wie eine Dame beim Ausparken vor den Vento gefahren sei. Und dann weg fuhr. Meine Eltern riefen die Polizei. Es wurde der „Unfall“ aufgenommen und ich bekam zwei Briefe von der Polizei.
Einmal eine Erklärung, wo Zeugen, Verursacherin und Aneckstelle eingezeichnet waren.
Und dann einen Anhörungsbogen, wo ich mich äußern soll und auch idealerweise etwas zur Schadenshöhe angeben soll. Und den dann zur Polizei zurück schicken.
Tatsächlich ist es so, dass auf dem Infobogen „Straftat“ angekreuzt ist und die Fahrerin wohl sagt, dass sie nicht dagegen gefahren ist.
Ich selbst kann auch nicht genau sagen, was da beschädigt sein könnte, da der Vento im vom Zeugen beobachteten Anprallbereich eh diverse Schrammen aufweist.
Was passiert nun?
Soll ich mit den Papieren zum Lackierer gehen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen (ist aber kostenpflichtig)? Wie gesagt, so genau kann man gar nicht sagen, welche Kratzer nun von dem Anprallwagen kommen.
Er könnte mir sicher einen Kostenvoranschlag erstellen, auf dessen Basis dann abgerechnet würde (geht das in dieser Situation überhaupt, wenn die andere sagt, sie wäre nicht dagegen gefahren?), genügend Macken sind ja da. Und dann ggf gleich noch diverse andere Stellen damit ausbessern lassen.
Oder bleibt man dann ggf auf den Kosten sitzen bzw muss n Gutachter bestellen, der aber vermutlich auch nicht geoß n Schäden erkennen könnte, der auf dieses Anecken zurückzuführen wäre?
Zudem dürfte der Wert des Ventos auch nurmehr einige 100€ betragen.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Ich würde eine direkte Kontaktaufnahme mit der Unfallgegnerin unbedingt vermeiden, viel zu gefährlich.
Am Besten:
- Rechtsschutz informieren
- Anwalt einschalten
- Alle beteiligten Versicherungen maximal beschäftigen
- das Recht wenn es sein muss durch mehrere Instanzen einfordern
- Dafür sorgen dass die Unfallgegnerin ihre gerechte Strafe erhält
Oh man )))))
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23 Antworten
Ersatzfähig wäre nur der zusätzlich entstandene Mehraufwand, also das was zu bestehenden Vorschäden hinzugekommen ist.
Biete der Polizei an, das Auto zur Gegenüberstellung der Schadensstellen vorbei zu bringen. Das ist eigentlich der gängige Weg der Unfallermittlung.
Eigentlich hast Du Deine Fragen schon selbst beantwortet. Dir ist der Zustand Deines Autos ziemlich egal, wenn das so ist, mach es wie unsere Vortänzerin "wir schaffen das Merkel" - sitz es aus.
Schmeiss das Papier weg und lebe Dein Leben - ist stressfreier (stressärmer) als dem Ganzen nachzugehen.
Wenn dir die Dame bekannt ist würde ich einfach mal mit ihr Kontakt aufnehmen, eine Tasse Kaffee trinken und sie wird sich bestimmt erkenntlich zeigen, auch für sie ist dann die. Sache aus der Welt, habe so etwas ähnliches auch schon mal erlebt )))
Teile der Polizei aber noch mit, dass die Stoßstange bereits etliche Kratzer gehabt hätte und du die Schadenshöhe daher nicht angeben könntest.
Ich frage mich bei dem Sachverhalt allerdings, warum man dann erst eine "Unfallaufnahme" durch die Polizei veranlasst. Sollte die Lady einen Denkzettel erhalten?
Also keinen KVA erstellen lassen und mit dem Bogen an die Polizei schicken?
Wie ginge das denn überhaupt mit der Versicherung? Ich kenne ja nur ihren Namen, aber nicht ihre Versicherung.
Du musst dir dann von ihr die Versicherung geben lassen. So einfach ist das.
Oder wenn du das Kennzeichen von ihrem Auto kennst, bei der GDV anrufen und sie geben dir dann die Versicherungsdaten (oder verbinden dich gleich weiter, aber es geht nur eins von beiden, also würde ich mir die Daten geben lassen und dann selber in Ruhe anrufen). Ich zitiere mal den hilfreichen Beitrag von @bommel-73, den er vor 2 Wochen in meinem Thread geschrieben hat:
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 10. Mai 2018 um 06:11:39 Uhr:
Ruf bei der Gdv an 08002502600 und melde den Schaden selbst. Das geht rund um die Uhr! Dafür brauchst du nur das Kfz Kennzeichen vom Unfallgegner und du bekommst alle Daten seiner Versicherung und wenn gewünscht auch gleich ne Verbindung! Ich lass mir immer zusätzlich noch die Telefonnummer geben
Oder einfach der Polizei mitteilen, dass da kein Schaden festzustellen ist. Könnte man auch drauf kommen, bevor man die Polizei ruft.
Wenn du jetzt voller Freude 100,-€ von der Versicherung bekommst bedeutet das für die Dame Hochstufung der Versicherung + Rückzahlung des Schadens und das Ermittlungsverfahren hat sie auch noch am A...
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 24. Mai 2018 um 00:02:22 Uhr:
Wenn du jetzt voller Freude 100,-€ von der Versicherung bekommst bedeutet das für die Dame Hochstufung der Versicherung + Rückzahlung des Schadens und das Ermittlungsverfahren hat sie auch noch am A...
Was mein Rechtsempfinden bei Fahrerflucht (offenbar hat sie ja nicht einmal geschaut, ob da was war!!) nicht stören würde.
Wenn ich an meinem Auto nix finde könnte es ja auch sein, dass a) nix war oder b) der andere zumindest nichts gemerkt hat...
Und die gegnerische Versicherung zahlt, wenn ich einfach den Polizeiunfallbericht und Kostenvoranschlag einreiche?
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 24. Mai 2018 um 00:02:22 Uhr:
Oder einfach der Polizei mitteilen, dass da kein Schaden festzustellen ist. Könnte man auch drauf kommen, bevor man die Polizei ruft.
Wenn du jetzt voller Freude 100,-€ von der Versicherung bekommst bedeutet das für die Dame Hochstufung der Versicherung + Rückzahlung des Schadens und das Ermittlungsverfahren hat sie auch noch am A...
Sorry ,
25 Jahre alter Vento, bereits mehrere Vorschäden,
Nachts, die Dame hat's vlt. wirklich nicht bemerkt?
Ich würde mit ihr sprechen und mich vernünftig einigen.
Zu deiner Frage : Wenn sie hier mitliest und /oder einen guten Anwalt hat dann wirds Essig ... .
Und du musst alle Vorschäden angeben , sonst kann der Schuss voll nach hinten losgehen. .. .
Wahrscheinlich erst einmal nicht, so meine Erfahrung.
In meinem Fall hat die Versicherung erst die Gerichtsverhandlung und Verurteilung abgewartet und nach Rechtsgültigkeit des Urteils gezahlt. Obwohl der Schaden relativ gering war (knapp 1200 Euro), hat sich das Ganze über ein Jahr hingezogen. Das Urteil war übrigens heftig: 6 Monate Führerscheinentzug und zwanzig Tagessätze. Dazu hat ihn seine Versicherung in Regress genommen und den Vertrag gekündigt. Zusätzlich zu zahlen hatte er seine Anwältin, das Verfahren, einen Sachverständigen und ich glaube auch die Auslagen für zwei Zeugen. Das Unglaubliche daran: es war mein Nachbar, der zwar anfänglich den Schaden zahlen wollte, dann aber alles abstritt. Pech für ihn, das zwei Zeugen das Geschehen aus unmittelbarer Nähe beobachteten.
..manche Leute sind eben unbelehrbar.
Allerdings ist es mit der guten Nachbarschaft wohl nun auch endgültig vorbei