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(Update)Wirtschaftlicher Totalschaden nach Hagelschaden: überregionale Gutachten bei Teilkasko

Themenstarteram 28. September 2024 um 7:54

Da ich auf meinen Beitrag nicht mehr antworten kann mache ich dazu einen neuen Beitrag.

Es geht um diesen Beitrag:

https://www.motor-talk.de/.../...i-teilkasko-erlaubt-t7881066.html?...

Nach der Antwort von dellenzaehler hatte ich die Sache eigentlich schon als erledigt betrachtet.Ich habe dann aber die Antwort von hanserich_1 gelesen und das hier weiter verfolgt.

Ich habe der Versicherung geschrieben,dass ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin und auf das Urteil vom BGH hingewiesen.

Ich habe von der Versicherung jetzt ein regionales Angebot bekommen das natürlich viel niedriger ist als das überregionale Angebot.Da ich das Auto nicht an den Händler verkaufe ist die Summe die mir die Versicherung auszahlen muss viel höher.

Vielleicht ist das auch mal für jemanden nützlich dieses Urteil zu kennen.

Ich möchte mich ganz herzlich bei hanserich_1 bedanken,ohne seine Antwort hätte ich die Versicherung nicht angeschrieben und bei der Sache ging es nicht nur um ein paar Euro.

Vielen Dank für deine Hilfe hanserich_1

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5 Antworten

Schade, leider hast du nicht geschrieben ob du den von hanserich erwähnten Passus nicht oder doch in deiner AGB stehen hast bzgl. Restwert.

Kannst du das bitte noch aufklären.

Wenn der Passus in den AGB nicht enthalten ist, gilt das BGH-Urteil.

Beim losen Überfliegen dieses threads wurde mir nicht klar, wie Dellenzähler sich dazu tatsächlich und letztlich positionierte. Ich denke jedenfalls nicht, dass man als Versicherung ein BGH-Urteil einfach so ignorieren kann.

https://www.motor-talk.de/.../...i-teilkasko-erlaubt-t7881066.html?...

Das war mein Antwort darauf. Es ging hier um die Frage, wie sich der Sachverständige zu verhalten hat und was sein Auftrag war. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Und im Urteil des BGH wird dem SV nicht "verboten", nach Weisung der Versicherung den Restwert zu ermitteln, sondern der Versicherung nur aufgegeben, den Restwert am örtlichen Markt zu ermitteln.

Und diese Grundsätze hat der BGH hier so ermittelt:

" (3) Diese Auslegung ergibt, dass bei der fiktiven Bestimmung des

Restwertes eines beschädigten oder zerstörten Fahrzeugs im Rahmen von

A.2.6.2 Buchst. a, zweiter Spiegelstrich AKB lediglich der regionale Markt

für den Aufkauf solcher Fahrzeuge am Sitz des Versicherungsnehmers in

den Blick genommen werden muss. "

S. 11 und 12 des damals zitierten Urteils.

Freut mich sehr, dass ich helfen konnte. Auch bei mir waren es dabei nicht wenige Euro um die es ging :-)

 

Zitat:

@Frau.ke schrieb am 28. September 2024 um 09:54:23 Uhr:

Da ich auf meinen Beitrag nicht mehr antworten kann mache ich dazu einen neuen Beitrag.

Es geht um diesen Beitrag:

https://www.motor-talk.de/.../...i-teilkasko-erlaubt-t7881066.html?...

Nach der Antwort von dellenzaehler hatte ich die Sache eigentlich schon als erledigt betrachtet.Ich habe dann aber die Antwort von hanserich_1 gelesen und das hier weiter verfolgt.

Ich habe der Versicherung geschrieben,dass ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin und auf das Urteil vom BGH hingewiesen.

Ich habe von der Versicherung jetzt ein regionales Angebot bekommen das natürlich viel niedriger ist als das überregionale Angebot.Da ich das Auto nicht an den Händler verkaufe ist die Summe die mir die Versicherung auszahlen muss viel höher.

Vielleicht ist das auch mal für jemanden nützlich dieses Urteil zu kennen.

Ich möchte mich ganz herzlich bei hanserich_1 bedanken,ohne seine Antwort hätte ich die Versicherung nicht angeschrieben und bei der Sache ging es nicht nur um ein paar Euro.

Vielen Dank für deine Hilfe hanserich_1

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