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"Vorführer" Leasingvertrag unterschrieben jetzt UNFALL !!

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 10:16

Moin Gemeinde,

wir haben letzte Woche den Leasingvertrag für einen 118 i Cabrio unterschrieben. Die Auslieferung sollte Ende Februar sein.

Heute morgen ruft mich der Freundliche an: " Das Auto hatte einen Unfall !!" Geschätzter Schaden ca. 3.500€. ( Ok die hat man ja schnell zusammen??)

Was würdet Ihr tun? Vorm Vertrag zurücktreten (lt. Widerrufsrecht bis 14 Tage möglich) oder welche Möglichkeiten habe ich..??

 

Danke für Eure Postings..

Gruss

Backberry

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30 Antworten
am 16. Februar 2009 um 10:32

Wenn das Auto haben willst, auf alle Fälle noch mal nachverhandeln, da jetzt ja ein Sachmangel vorliegt, und das Fahrzeug nicht mehr der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (jetzt Unfallwagen) entspricht. Somit entweder Rücktritt oder eben über eine Minderung verhandeln, da auch der reparierte Unfallwagen nicht mehr dem Marktwert eines unfallfreien hat, was sich somit auch in den Leasingkonditionen niederschlagen könnte/müsste.

zurücktretten und einen neuen bestellen.

am 16. Februar 2009 um 10:45

Nachverhandeln oder zurrückterten, Nachverhandeln ist da mein Faforit

Leasing heisst mieten, wenn das während Deiner Zeit passiert, bekommst Du ja auch keine reduzierte Rate für die Restlaufzeit und die Wertminderung erhält sowieso die Bank.

Die Frage die sich stellt ist doch, ob Du IHn nach dem Leasing übernehmen willst.

Wenn ja Finger weg lassen, musst nicht v. Widerruf Gebrauch machen, kannst Du zwar, aber dennoch hast Du lt. Vertrag ein unfallfreies Fahrzeug gek., somit ist der Vertrag eh unwirksam.

Willst Du IHn nach dem Leasinf nicht übernehmen, so würde ich um eine Wertminderung € 500,- " bar auf die Kralle " verhandeln.

am 16. Februar 2009 um 11:31

Also nur weil der 1er einen Unfall hatte, ist er nun noch lange kein Unfallwagen im Sinne des Definition! Der Wagen hat schätzungsweise nur einen Blechschaden, soll heißen, es sind Teile beschädigt, die komplett abmontierbar und ersetzbar sind. Sind diese Arbeiten fachmännisch vollzogen, sind sie nicht einmal mehr nachvollziehbar. Ggf. könnte man an nachlackierten Stellen etwas nachweisen, nicht aber mit dem bloßen Auge.

Klar, es hat nun einen faden Beigeschmack, aber der Wagen wird trotzdem absolut top sein. Sprich mit dem Freundlichen, lass dir sagen, was genau passiert und ist, was gemacht wird und wie ihr nun seiner Ansicht nach verbleiben sollt.

Wenn du erhebliche Bedenken (weshalb auch immer) hast und den Wagen nicht mehr möchtest, solltest du dies direkt so vortragen und um eine andere Lösung bitten. Ich denke, dass dies ermöglicht wird, den "Unfall-1er" least oder kauft der nächste Kunde, dem es egal ist.

Airforce´s Vorschlag von wegen 500 auf die Kralle halte ich übrigens für witzlos, so musst du dem Freundlichen kommen, der wird sich freuen... mit welchem Anspruch sollte er denn plötzlich eine Auszahlung geltend machen können? Allenfalls kannst du komplett von der Sache zurücktreten, oder dabei bleiben und ggf. ein Bonbon heraus handeln, einen kostenlosen Service z.B.

Grüße, -M-

edit: Um mal eine Vorstellung vom Schadensbild zu geben: Ich hatte vor geraumer Zeit nen Schaden an der Front, ist jemand rückwärts reingefahren. Stoßstange, 1 Scheinwerfer, 1 Nebelscheinwerfer sowie Abdeckung Scheinwerferwaschanlage getauscht: 2.500 Euro Schaden! Mit 3.500 Euro ist sicher kein erheblicher Schaden an dem 1er.

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

Leasing heisst mieten, wenn das während Deiner Zeit passiert, bekommst Du ja auch keine reduzierte Rate für die Restlaufzeit und die Wertminderung erhält sowieso die Bank.

Der Argumentation kann ich nicht folgen.

Wenn das während der Leasingzeit passiert, dann ist doch der Leasingnehmer selbst für den Unfall verantwortlich, warum soll er da eine reduzierte Rate bekommen? Umgekehrt ist es natürlich so, dass bei der Leasingrückgabe ein Ausgleich für die Wertminderung stattfinden muss, allerdings vom Leasingnehmer an den Leasinggeber.

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

 

Willst Du IHn nach dem Leasinf nicht übernehmen, so würde ich um eine Wertminderung € 500,- " bar auf die Kralle " verhandeln.

Ja nee, iss klar.

 

Der Händler zahlt dem Leasingnehmer 500,00 € in bar aus, weil dem Leasinggeber (der Bank) ein Schaden entstanden ist. (niedrigerrer Restwert als kalkuliert).

 

Womit sollen die 500,00 € denn gerechtfertigt sein? Seelischer Schaden wegen dem Wissen, am Auto wurde repariert oder was??

 

Beim leasing zahlst du die Nutzung des Autos über einen bestimmten Zeitraum. Und an der kalkulation ändert sich bei sachgemäßer Instandsetzung eines Unfallschadens gar nix.

 

Du hast nur 2 Möglichkeiten, entweder alles bleibt wie es ist (du nimmst das Auto zu den vereinbarten Konditionen) oder versuchst das ganze mit Hinweis auf den Schaden zu stornieren. Aber warum?

Airforce´s Vorschlag von wegen 500 auf die Kralle halte ich übrigens für witzlos, so musst du dem Freundlichen kommen, der wird sich freuen... mit welchem Anspruch sollte er denn plötzlich eine Auszahlung geltend machen können? Allenfalls kannst du komplett von der Sache zurücktreten, oder dabei bleiben und ggf. ein Bonbon heraus handeln, einen kostenlosen Service z.B.

 

A) wenn der freundliche anruft u. v. € 3.500,- spricht, sind das vermutlich intern Nettokosten,

extern mit MWst. lt. Gutachten, das vermutlich nie gemacht wird, wahrscheinlich € 7.500,-

B) Sollte es ein Haftpflichtschaden gewesen sein, dann fließen bei so einem Unfall ca. 800,- - 1.000,-

Euro an Wertminderung ( 10 - 15% ).

Und sollte auch nur ein kleinstes Rahmenteil, B-Säule etc. beschädigt sein, hat die gegnerische Versicherung. da PKW jünger als 4 Wochen + unter 2.000 gef. KM, auf Neuwertentschädigung zu regulieren.

Dann sind meine im Erstthread genannten EURO 500,- wirlich ein Witz.

Der Argumentation kann ich nicht folgen.

Wenn das während der Leasingzeit passiert, dann ist doch der Leasingnehmer selbst für den Unfall verantwortlich, warum soll er da eine reduzierte Rate bekommen? Umgekehrt ist es natürlich so, dass bei der Leasingrückgabe ein Ausgleich für die Wertminderung stattfinden muss, allerdings vom Leasingnehmer an den Leasinggeber.

 

Die Bank bekommt eine Wertmind. bei einem Haftpflichtsch. also wenn dem LN einer `reinfährt (Schuldig)

Nicht der LN bekommt diese Wertmind. sondern die Bank v. der gegn. Versicherung, dadurch vermindert sich der RW zum Schluss für den Händler.

 

Bei einem Kaskoschaden (LN selbst schuld) gibt es dies jedoch nicht. Der LN wird hochgestuft (SF Klasse) und die SB ist zu entrichten. Es fließt keine Wertminderung.

Ich denke, dass dies ermöglicht wird, den "Unfall-1er" least oder kauft der nächste Kunde, dem es egal ist.

 

Nur diser Kunde muss erst noch geboren werden. Und somit muss der BMW Händler 17 - 18 Jahre (je nach Bundesland) warten, bis er Ihn veräußert. Sehr lange Standzeit -:) -:)

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

 

Die Bank bekommt eine Wertmind. bei einem Haftpflichtsch. also wenn dem LN einer `reinfährt (Schuldig)

Nicht der LN bekommt diese Wertmind. sondern die Bank v. der gegn. Versicherung, dadurch vermindert sich der RW zum Schluss für den Händler.

 

Bei einem Kaskoschaden (LN selbst schuld) gibt es dies jedoch nicht. Der LN wird hochgestuft (SF Klasse) und die SB ist zu entrichten. Es fließt keine Wertminderung.

Es fließt keine Zahlung von der Versicherung, das heißt doch aber nicht, dass die Bank auf dem Schaden sitzen bleibt. Wenn sich das Fahrzeug bei der Leasingrückgabe nicht in einem üblichen Gebrauchszustand befindet, dann will die Bank die Differenz haben.

Zum Thema Miete:

zwar entsteht letztenendes der Bank als Eigentümer der Wertverlust, aber trotzdem sind für einen Unfallwagen geringere Raten gerechtfertigt. Schließlich bemisst sich der Leasingbetrag am Wert des Wagens - wenn der Wert niedriger ist, dann ist logischerweise auch eine niedrigere Leasingrate gerechtfertigt.

am 16. Februar 2009 um 17:20

**delete**

Zitat:

Original geschrieben von 7sitzer

 

Ja nee, iss klar.

 

Der Händler zahlt dem Leasingnehmer 500,00 € in bar aus, weil dem Leasinggeber (der Bank) ein Schaden entstanden ist. (niedrigerrer Restwert als kalkuliert).

 

Womit sollen die 500,00 € denn gerechtfertigt sein? Seelischer Schaden wegen dem Wissen, am Auto wurde repariert oder was??

 

Beim leasing zahlst du die Nutzung des Autos über einen bestimmten Zeitraum. Und an der kalkulation ändert sich bei sachgemäßer Instandsetzung eines Unfallschadens gar nix.

 

Du hast nur 2 Möglichkeiten, entweder alles bleibt wie es ist (du nimmst das Auto zu den vereinbarten Konditionen) oder versuchst das ganze mit Hinweis auf den Schaden zu stornieren. Aber warum?

Da liegst Du völlig falsch!

 

Variante 1: Der bisherige Fahrzeugnutzer ist unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners zahlt die Wertminderung an die Leasinggesellschaft.

 

Variante 2: Der bisherige Fahrzeugnutzer ist schuld: Er zahlt bei Rückgabe des Fahrzeuges die Wertminderung an die Leasinggesellschaft.

 

Wenn der TE also nicht nachkalkulieren lässt und den Listenpreis um die Wertminderung reduzieren lässt, zahlt er die Wertminderung ein zweites mal an die Leasinggesellschaft - entweder im Rahmen eines Anschlussleasings anteilig, oder bei einem Kauf komplett. Warum sollte man also in diesem Fall die Wertminderung des Vorbesiters zahlen - zumal die Leasinggesellschaft sie doch ohnehin schon bekommen hat?

 

Klarer Fall: Gutachten vorlegen lassen und Listenpreis um Wertminderung reduzieren lassen. Bar auszahlen geht nicht, denn warum sollte die Leasinggesellschaft dem TE einen zusätzlichen Kredit einräumen?

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 18:39

N´Abend,

habe mir heute Nachmittag den "Unfallwagen" angeschaut. Ein Verkäufer ist beim Rückwärtsfahren auf den 1er gerauscht.

Geschätzte Schadenhöhe ca. 4.000€ Lt. Händler beläuft sich der merkantile Wertverlust 10% der Schadenssumme (400€).

Sein Angebot zur Güte: 800€ Rabatt. D.H. wir hätten auf jeden Fall schonmal die Auslieferungspauschale in Höhe von 700€ gespart. Was meint Ihr? Ein Satz WR sollte doch noch drin sein oder ??

Gruss

Backberry

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