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"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)
Hallo Leute,
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!
(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?
Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung
Zitat:
Wer hatte schon mal Stress deswegen?
Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.
Zitat:
Kennt jemand Gerichtsurteile?
Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?
In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.
Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.
So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.
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111 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:
Hallo Leute,
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!
Ist die Frage ernst gemeint ? Die Konsequenz steht ja auf einem Schild schon drauf.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?
Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung
Zitat:
Wer hatte schon mal Stress deswegen?
Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.
Zitat:
Kennt jemand Gerichtsurteile?
Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?
In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.
Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.
So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2015 um 14:18:51 Uhr:
Ist die Frage ernst gemeint ? Die Konsequenz steht ja auf einem Schild schon drauf.
Ja sicher ist die Frage ernstgemeint. Angenommen, der Anwohner ruft Polizei oder Ordnungsamt, würden die eine Umsetzung meines Fahrzeugs in die Wege leiten (sofern ich selbst nicht erreichbar bin)? Wer müsste die Kosten dafür tragen? Die Schilder an den Toren sind übrigens keine Verkehrszeichen der StVO und haben für das öffentliche Straßenland keine Bedeutung.
Die Einfahrten sind ja als solche zu erkennen. Und daher kann der Eigentümer dich auf deine Kosten abschleppen lassen. Natürlich muss der Auftraggeber die Kosten erstmal vorstrecken. Und sie dann von dir zurückfordern. Inwieweit einem das Falschparken das ganze Theater wert ist, lass ich mal dahingestellt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:41:31 Uhr:
Angenommen, der Anwohner ruft Polizei oder Ordnungsamt, würden die eine Umsetzung meines Fahrzeugs in die Wege leiten (sofern ich selbst nicht erreichbar bin)?
Sofern die Gegebenheiten für eine Umsetzung vor liegen, zB. Behinderung, dann ja. Eine Erreichbarkeitsüberprüfung des Fahrers ist für eine Umsetzung nicht notwendig.
Zitat:
Wer müsste die Kosten dafür tragen?
Fahrer, ersatzweise Halter
Zitat:
Die Schilder an den Toren sind übrigens keine Verkehrszeichen der StVO und haben für das öffentliche Straßenland keine Bedeutung.
Müssen die auch nicht sein, die Zufahrt allein macht das Parkverbot, siehe §12 StVO. Das Schild ist ausschließlich ein zusätzlicher Hinweis, falls eine Zufahrt als solche nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Wenn ich sehe das es eine Ausfahrt ist, denke ich Automatisch nicht mehr daran dort zu parken. Egal ob die berechtigt ist oder nicht.
Versetz dich doch einfach in den Eigentümer der Ausfahrt, er will wegfahren kann aber nicht weil dort einer steht.
Wieso ist der Thread eigentlich mit einem "B" gekennzeichnet in der Überschrift?
Wurde "A" geschlossen und dies ist ein Versuch, einem Mod ein wenig Bluthochdruck zu bescheren?
Abgesehen davon - ich möchte mal wissen, wie der TE darauf kommt, dass es eine "wilde" Einfahrt sein könnte. Auf beiden Bildern sind normale Grundstückszufahrten erkennbar. Die Bewertung, ob das nun berechtigt ist oder nicht, ist nicht in der Macht des TE.
Wie würde der TE sich fühlen, wenn jemand vor seiner Einfahrt parkt und dann hinterher sagt: "Wieso nicht? Ist doch ´ne wilde Einfahrt ..."
Die Frage zu beantworten ist mir echt zu blöd.
Stattdessen stelle ich die Frage, warum man so eine Frage stellen muss !?
Der Titel ist auch irreführend bis total daneben.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Januar 2015 um 15:46:26 Uhr:
Wieso ist der Thread eigentlich mit einem "B" gekennzeichnet in der Überschrift?
Wurde "A" geschlossen und dies ist ein Versuch, einem Mod ein wenig Bluthochdruck zu bescheren?
Wurde geändert, in "Berlin".
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:41:31 Uhr:
Die Schilder an den Toren sind übrigens keine Verkehrszeichen der StVO und haben für das öffentliche Straßenland keine Bedeutung.
Die Schilder an den Toren sind leider oft für die ganz Blinden angebracht.
Wie das so mit Ein-und Ausfahrten ist, steht dagegen ganz genau in der STVO §12 3.3 !
Hier noch ein wenig Lesestoff für den TE, oder hier wenn es um die Kosten geht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. Januar 2015 um 16:18:50 Uhr:
steht dagegen ganz genau in der STVO §12 3.3 !
Wer liest die schon ? Da ist es ja leichter, hier ne Frage zu stellen. Es wird dir dann genau für dein Problem herausgesucht und gepostet. :-)
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Januar 2015 um 15:46:26 Uhr:
Wieso ist der Thread eigentlich mit einem "B" gekennzeichnet in der Überschrift?
Weil es sich um Berlin handelt, die Straßengesetze der Bundesländer und Städte unterscheiden sich ja voneinander. (Überschrift wurde geändert)
Zitat:
[...] ich möchte mal wissen, wie der TE darauf kommt, dass es eine "wilde" Einfahrt sein könnte. Auf beiden Bildern sind normale Grundstückszufahrten erkennbar. [...]
Ich stelle mich aber doof und erkenne keine Grundstückszufahrt, weil keine Bordsteinabsenkung und keine Gehwegüberfahrt vorhanden ist:
§ 9 BerlStrG: Gehwegüberfahrten
(1) "Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden."
Und weil der Gehweg mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden darf, kann an diesen Stellen auch keine Grundstückszufahrt sein. Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes sagte mir mal: "Logisch kannste hier parken, wenn 'de abjeschleppt wirst, bleibt der uff'n Kosten sitzen und Du kannst Schadenersatz verlangen!" Aber seine Aussage muß ja nicht unbedingt richtig sein und besonders bei der ersten Situation mit dem Caravan auf dem Grundstück bin ich mir nicht mehr sicher, weil:
(4)"Gehwegüberfahrten für vorübergehende Zwecke dürfen von den Anliegern angelegt
werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträgers, auch hinsichtlich der
Lage, Abmessung und Beschaffenheit. [...]"
Wohlgemerkt für vorübergehende Zwecke, ich denke da eher an Bauarbeiten oder Möbeltransporte.
Zitat:
Wie würde der TE sich fühlen, wenn jemand vor seiner Einfahrt parkt und dann hinterher sagt: "Wieso nicht? Ist doch ´ne wilde Einfahrt ..."
In diese Lage habe ich mich schon hineinversetzt. Ich möchte aber auch, daß sich die Errichter ihrer kostenlosen "Einfahrten" in die Lage derer versetzen, die eine rechtmäßige Einfahrt haben und dafür einen Haufen Kohle bezahlen mußten, sowie derer, die abends durch das Karree kurven und keinen Parkplatz finden, weil die Straßen fast nur noch aus Einfahrten bestehen. Und ich finde es eine Frechheit, wenn diese Leute selbst vor "ihrer Einfahrt" parken und sozusagen einen reservierten Stellplatz haben. Ich bin nun mal für Gerechtigkeit und gegen Anarchie.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 16:37:05 Uhr:
In diese Lage habe ich mich schon hineinversetzt. Ich möchte aber auch, daß sich die Errichter ihrer kostenlosen "Einfahrten" in die Lage derer versetzen, die eine rechtmäßige Einfahrt haben und dafür einen Haufen Kohle bezahlen mußten, sowie derer, die abends durch das Karree kurven und keinen Parkplatz finden, weil die Straßen fast nur noch aus Einfahrten bestehen. Und ich finde es eine Frechheit, wenn diese Leute selbst vor "ihrer Einfahrt" parken und sozusagen einen reservierten Stellplatz haben. Ich bin nun mal für Gerechtigkeit und gegen Anarchie.
Aus diesem Beitrag spricht der pure Neid. Angenommen, der Eigentümer hätte dort eine ,,richtige,, Einfahrt. Andere kurven immer noch ums Karree, weil es ja überall nur noch Einfahrten gibt. Und der Eigentümer könnte vermutlich vor seiner eigenen Einfahrt parken.
Nur, weil da nun keine ,,richtige,, auf 10 km erkennbare Einfahrt ist, machst du ein Fass auf.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 16:37:05 Uhr:
In diese Lage habe ich mich schon hineinversetzt. Ich möchte aber auch, daß sich die Errichter ihrer kostenlosen "Einfahrten" in die Lage derer versetzen, die eine rechtmäßige Einfahrt haben und dafür einen Haufen Kohle bezahlen mußten,
Dass das auf Bild 1 eine Ausfahrt sein soll wäre ohne dem Hinweis "Ausfahrt freihalten" sicher nicht so ohne weiters erkennbar.
Entweder der Fahrer des Audi - so es nicht der "Nutzer" der Einfahrt ist - kann nicht lesen oder es ist ihm wurscht.
Was du in diesem Falle möchtest ist so interessant, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Solltest du z.B. eine Garage haben dren Ausfahrt direkt auf eine Straße geht ist es deine Sache ob du überhaupt ein Garagentor eingebaut hast oder nicht.