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"Zu laute" Musik im Straßenverkehr... Angehalten!

VW Vento 1H
Themenstarteram 22. März 2004 um 14:00

Hallo,

ich wurde letztens mit "zu lauter" Musik von der Polizei angehalten worden. Musste 5€ abdrücken. Meiner Meinung nach war die Musik gar nicht so laut. Ich hatte nur alle Fenster unten und Schiebedach offen, weil das Wetter mal endlich nach langer Zeit geil war...

Was haltet Ihr von sowas?

Wieviel musstet Ihr bezahlen?

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32 Antworten

Also das ist mir wirklich noch nie passiert... Wie laut war sie denn ca.? dB? Bist Du an Ihnen vorbei gefahren oder waren sie hinter Dir?

am 22. März 2004 um 14:05

Kommt halt drauf an, ob die Grünen schlecht gelaunt sind. Sie können es natürlich als "Ruhestörung" empfinden (deshalb darf man ja auch nicht wie blöd hupen). Aber wie gesagt, ist das Auslegungssache. Wie fast alle (nicht messbaren) Vergehen. Ab und zu lohnt es sich, zu handeln... ;-) Hat mir damals in der Probezeit eine MPU erspart, weil die netten Herren in Grün dann doch noch von der Anzeige abgesehen haben...

Passt ja wie die Faust aufs Auge zum "Prolo"-Thread!

Mußte deswegen noch nichts berappen, wär ja noch schöner!

Kommt aber daher, da sich manche Mitbürger durch sowas gestört fühlen...

Eine Runde Mitleid.

Andererseits gibt es ne Vorschrift, daß man den umliegenden Verkehr auch akustisch verfolgen muß (z.B. wegen Martinshorn oder Schrankengebimmel).

Insofern "naja" eben...

Wie laut es war dürfte im Ermessen der Bullen, Pardon Polizisten liegen. Oder haben die die dB gemessen?

:-)

"Kann ich das schriftlich haben?"

Das vergehen welches du begangen hast, nennt sich "Fahren mit Gehör beeinträchtigung", mir haben sie mal 5,-EUR abgezogen als ich mit meinem Fahrrad mit Walkman gefahren bin, beim Auto dürfen sie es aber nicht, da du einen RECHTEN Aussenspiegel haben musst, wenn du taub bist! Und jeder Golf 3 hat einen RECHTEN Aussenspiegel! Also können Sie dich nur wegen Ruhestörung dranbekommen, dafür müßen sie dir aber nachweisen, dass die Musik eine gewisse db Zahl erreicht hat, können sie aber nicht! Also haben die Penner in Grün Pech gehabt! Immer mit Anwalt drohen, dann lassen sie einen fast immer weiterfahren!

Themenstarteram 22. März 2004 um 14:14

Hmm... Ich hatte zufällig mein Taschen-Dezibel-Messgerät nicht dabei, aber so laut war es wirklich nicht. Ich konnte die vorbeifahrenden Autos hören. Die Bullis waren ZWEI Autos vor mir auf einer stark befahrenen Straße (Die Hauptverbindung von City zur Uni)..

@Black Cannonbal: :D Ich gehöre sicher nicht zu diesen Asis, wie sie im Prollo-Thread genannt werden.. Habe selber ne persönliche Abneigung gegen "sowas".

Themenstarteram 22. März 2004 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Sonic47

Das vergehen welches du begangen hast, nennt sich "Fahren mit Gehör beeinträchtigung", mir haben sie mal 5,-EUR abgezogen als ich mit meinem Fahrrad mit Walkman gefahren bin, beim Auto dürfen sie es aber nicht, da du einen RECHTEN Aussenspiegel haben musst, wenn du taub bist! Und jeder Golf 3 hat einen RECHTEN Aussenspiegel! Also können Sie dich nur wegen Ruhestörung dranbekommen, dafür müßen sie dir aber nachweisen, dass die Musik eine gewisse db Zahl erreicht hat, können sie aber nicht! Also haben die Penner in Grün Pech gehabt! Immer mit Anwalt drohen, dann lassen sie einen fast immer weiterfahren!

Soso... Wegen Ruhestörung haben die NIX gesagt. Die haben mich gefragt ob ich denn bei dieser Lautstärke Martinshorn gehört hätte...

am 22. März 2004 um 14:17

das mit den 5€ steht aber so viel ich weiss so im Bussgeldkatalog.

Obwohl ich, wenn ich wegen so etwas mal angehalten würde auch mit dem Gehörlosen argumentieren würde.

Aber so oft fahr ich nicht mit lauter Musik.

In der Stadt nur halblaut und an Ampeln auf "normal" und ausserhalb der Stadt hab ich die Fenster meistens eh zu, oder bei Tempo 100 störts keinen mehr. ;)

am 22. März 2004 um 14:20

wenn die nichts beweisen können können die dir gar nichts .. waren ja keine kopfhörer oder ähnliches ... würde ich nicht auf mir sitzen lassen

Kann mich Sonic47 nur anschließen, ich würde an Ort und Stelle weder was eingstehen oder bezahlen, egal worum es geht.

Man kann eh in den seltensten Fällen verhandeln mit der Rennleitung. Sollen die ihre Anzeige/Verwarnung/Bussgeld schreiben - den Rest macht dann halt der Anwalt ;)

Den Spass hatte ich auch schon!

Dabei hab ich gar nicht die MeeegaAnlage! Komisch dass ich von den selben Grünen den Bescheid bekommen habe, die geblitzt haben, mich aber nicht erwischt haben!

Nach einem schriftlichen Einwand, ob die Herren eine Phonmessung getätigt hätten, musste ich 40DM bezahlen!

WELTKLASSE

ja, manchmal haben die wohl Langeweile... Ein Kollege stand mal an der roten Ampel mit Musik an (war nicht soooo laut) und neben ihn stand ein Grüner- Bewegungsmelder... Naja, er kopft an und meint: "Mach das mal leiser, sonst bau ich dir die Anlage gleich aus..."

Da fiel uns nichts mehr zu ein...

Oh mein Gott...

"immer schön mit Anwalt drohen" - na ihr seid ja echt die besten!

 

Wann versteht ihr endlich, dass ihr euch damit so was von lächerlich macht?!?

cr|Zz schrieb:

Zitat:

Ich konnte die vorbeifahrenden Autos hören. Die Bullis waren ZWEI Autos vor mir auf einer stark befahrenen Straße (Die Hauptverbindung von City zur Uni)..

Das heißt dann doch wohl: Es war ziemlich laut.

Bei stehenden Fahrzeugen waren die Polizisten mindestens 2 Fahrzeuglängen oder ca. 10 m von dir entfernt, bei fließendem Verkehr sogar noch weiter.

Wenn du den Krach so laut haben willst meinetwegen, aber mach doch bitte die Fenster zu und belästige nicht andere damit.

Gruss

Trambolubi

Themenstarteram 22. März 2004 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi

cr|Zz schrieb:

 

Das heißt dann doch wohl: Es war ziemlich laut.

Bei stehenden Fahrzeugen waren die Polizisten mindestens 2 Fahrzeuglängen oder ca. 10 m von dir entfernt, bei fließendem Verkehr sogar noch weiter.

Wenn du den Krach so laut haben willst meinetwegen, aber mach doch bitte die Fenster zu und belästige nicht andere damit.

Gruss

Trambolubi

1. War nicht laut :D

2. Anscheinend haben die nur die Bassgeräusche gehört. Die hört man schon, wenn es superleise ist.

P.S. Wie gesagt: Konnte die Autos neben mir hören.

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