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07 Kennzeichen

Themenstarteram 22. Dezember 2003 um 19:31

Hallo

Habe mal eine Frage:

Ich habe einen 89 Pontiac Trans Am zur Zeit Abgemeldet.

ohne Tüv und AU.

Kann ich den Ponti einfach noch 5 Jahre stehen lassen , ohne Tüv und AU zu machen, dann verfallt ja der KFZ Brief .

Bekommt der Ponti dann ohne gueltigen KFZ Brief in 5Jahren trotdem eine 07 Nummer .

Oder muss ich 1mal im Jahr Anmelden und nach 2 , 3 Tagen wieder abmelden damit der Brief nicht verfällt.

Man sagte mir was wenn der Wagen laenger als ein Jahr nicht angemeldet ist,ist der KFZ Brief nicht mehr gültig und man muss wenn man den Anmeldet eine Vollabnahme machen.

Der Ponti soll aber eigentlich nicht mehr angemeldet werden , est wieder mit 07 Nummer., in 5 Jahren

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13 Antworten

Moin,

meines Wissens geht das Problemlos.

Nur mach dir keine Illusionen, die meisten Landkreise bestehen bei Anmeldung auf 07 auf eine bestandene TÜV-Untersuchung, obwohl nirgends verlangt.

Das nächste Problem ist, das dein Auto nach 5 Jahren stehen sicherlich ein Fall für den Schrottplatz ist, da sich der Wagen massiv Standschäden zufügen wird.

Mein Tipp, fahr den Wagen die nächsten 5 Jahre einfach auf Saisonkennzeichen im Sommer (2-5 Monate, je nach Gusto). Das beugt der überwiegenden Zahl an Standschäden vor, sofern man das Auto richtig einlagert. Ausserdem wer weiß, ob es in 5 Jahren noch eine 07 gibt ? Es soll demnächst eine Zulassungsreform geben, und derweil muss man mit allem Rechnen.

MFG Kester

@rotherbach

soweit mir bekannt ist, kann man saisonkennzeichen nur für min 3 monate machen.

@zanders

ich handhabe das so. meine autos werden einmal im jahr angemeldet und dann auch so 2-4 Wochen gefahren. Die Anmeldezeit ist bei mir min 2 Wochen, da danach die teilkaskoversicherung für weitere 18 monate besteht. egal ob angemeldet oder nicht :)

Zu den Standschäden muss ich leider sagen, dass die nicht unerheblich sind.

Hi

Die Kosten durch Standschäden überwiegen in jedemfall der gelegentlichen Zulassung. Es sei denn, dein Ponti steht in einem Museum. ;)

Siasonkennzeichen sind übrigens für mindestens 2 und höchstens 11 Monaten möglich.

Rotes Kennzeichen wirst du u. U. trotz der 5Jahre-Pause nicht erhalten. Lasse dir das auf jedefall schriftlich von deiner Zulassungsstelle bestätigen, falls diese es dir zusichert. Sonst stehst du evtl. dumm da.

Weiteres: Nach ca. 1,5 Jahren verfällt der Brief. Wie schon richtig erwähnt, müßstest du dann zur Vollabnahme.

Das willst du natürlich erst, wenn es soweit ist. Klar. Doch nach den besagten 1,5 Jahren meldet sich das Ordnungsamt um den Verbleib des Fahrzeuges zu überprüfen. Könnte ja auch sein, das er inzwischen in einem Wald oder auf dem BAB-Parkplatz entsorgt wurde.

In deinem Fall ist das dann natürlich nicht so. Dein Auto steht in der Garage und gammelt vor sich hin. Auch das ist nicht offiziell erlaubt. Somit könnte es passieren, das du aufgefordert wirst, dein Auto zu entsorgen oder wieder in Betrieb zu nehmen.

Ich habe es bewußt etwas überspitzt beschrieben. Natürlich gammelt dein Auto nicht wirklich (oder doch?) aber im Auge der Ordnungshüter dürfte es womöglich schwer sein, etwas anderes zu erkennen.

In diesem Sinne, - ich würde dir das Saisonkennz. empfehlen..

Gruß,

Mario

Themenstarteram 23. Dezember 2003 um 18:31

Danke fuer die vielen Antworten.

Gruss

Zanders

das mit dem saisonkennzeichen hatte ich anders in erinnerung, aber egal da wirst du schon recht haben :)

der brief verfällt nach 18 monaten. also nach genau 1 1/2 jahren.

 

gruß

lupo

frohe festtage und guten rutsch

MC.Lux

 

Dein Auto steht in der Garage und gammelt vor sich hin. Auch das ist nicht offiziell erlaubt. Somit könnte es passieren, das du aufgefordert wirst, dein Auto zu entsorgen oder wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Sowas steht doch nicht wirklich in unseren Gesetzesbüchern...oder???

MFG

Doch ...

Nennt sich Altautoverordnung gemäß EU-Richtlinien.

Bezieht sich auf Umweltschäden, die durch nicht sachgerechte Lagerung von Fahrzeugen als Müll entstehen.

Dieser Verordnung zufolge sind Gemeinden sogar berechtigt die Entsorgung eines NICHT angemeldeten Autos anzuordnen, ohne das der Besitzer des Fahrzeuges anwesend sein muss.

Dieser Verordnung sind schon einige Fahrzeuge zum Opfer gefallen, die NICHT Müll waren. Leider kein Witz.

MFG Kester

meine autos stehen in einer halle. die können aber doch jetzt nicht einfach anordnen diese zu entsorgen, ohne mich vorher davon zu informieren, oder?

Wäre unter anderem der 81er jetta und der 97er vento, die beides viel zu schade für den schrott wären. *angstkriege*

@zanders

sehe gerade das du auch aus dem kreis viersen bist.

Wo kommst du denn da genau her?

Ich komme aus tönisvorst.

gruß

lupo

Moin,

Doch Lupo ... KÖNNEN die.

Wenn die wollen, ordnen die einen Ortstermin an ... gucken sich die Lokalität an ... sind die der Meinung, das wäre KEINE Sach- und Umwelt gerechte Unterbringung ... können die eine Entfernung der Fahrzeuge anordnen, teilweise sogar direkt die Entsorgung.

Ist rechtlich gedeckt. Und es wird noch einige Zeit dauern, bis es dazu Urteile gibt, die die Interpretationen regeln.

Denn eigentlich richtet sich diese Verordnung gegen Schrott und nicht gegen Liebhaberstücke. Nur, wenn man dir was böses will ... Bist du der Dumme und musst klagen. Iss strange, aber man hat die Oldies bei der Geschichte schlicht (wie üblich) vergessen.

Nur ... *beet* Meistens wird dir nix passieren.

MFG Kester

also die können meinen 97er vento als schrott ansehen *kopfschüttel*

Ich habe für alle Autos noch einen gültigen Kfz-Brief, spielt dies eine rolle, oder ist das auch egal?

Moin,

Nein, auch der PERFEKTESTE Neuzustand und ein gültiger Brief machen da keinen Unterschied.

Einzig und allein wesentlich ist die NICHT vorhandene Zulassung.

Was dir helfen kann (aber keine rechtliche Absicherung darstellt) ist es, wenn die Fahrzeuge in einem abgeschlossenen Gebäude (besser noch auf einem abgeschlossenen Gelände) stehen. Denn die Herren dürfen NICHT einbrechen und auch keinen Hausfriedensbruch begehen. Heißt : Du wärst in jedem Fall anwesend, was den Unsinn den (in solchen Fällen inkompetente) Beamte verzapfen können reduziert. Allerdings, sind sie immer noch befugt, sich das Gelände sowie die Unterbringung anzusehen, allerdings dann halt in deiner Begleitung.

In der Regel passiert so etwas, wenn ein Fahrzeug nach 18 Monaten nicht wieder zugelassen wurde, oder wenn du halt angezeigt werden solltest. Nichts passiert bei Fahrzeugen, die schon seit Jahren abgemeldet sind, weil die von denen nix wissen. Da muss also schon eine Anzeige von irgendwo kommen.

Im entferntesten Bekanntenkreis (also mehr oder weniger Hörensagen!) soll es vorgekommen sein, das das Amt vom Hof einen abgemeldeten Saab (8 Jahre alt) weggeholt hat, ihn verschrotten lies, als der Besitzer ein Ersatzteil für das Auto holte. Begründung : Illegaler Werkstattbetrieb, illegale Entsorgung und Gefährdung von Personen (Das Auto war aufgebockt). Eine entsprechende Meldung stand in der Zeitung, natürlich total anders dargestellt. Welcher Vorgang genau real ist, läßt sich für mich nicht nachvollziehen.

MFG Kester

meine autos stehen in einer halle. diese ist nur durch den Innenhof eines alten bauernhofes erreichbar. Aber diese halle ist nur von einem bekannten gemietet. Das Amt kann also mit dem besitzer auch in diese halle :(

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