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1-2 Minuten am leeren Taxenstand geparkt - Strafe?
Hallo,
musste heute am Taxenstand anhalten und auf die andere Straßenseite laufen um nach dem Weg zu fragen. Die Taxi-Plätze waren komplett leer und ich hatte die Warnlichter an. Ausgestiegen, auf die andere Straßenseite gelaufen, kaum nach dem Weg gefragt schon frägt die Passantin ob die Polizei wegen mir da sei. Ich dachte ich seh nicht richtig! Bekomme einen Strafzettel wegen 1-2Minuten auf dem Taxenstand stehen obwohl es da keine anderen Parkplätze gibt und ich nicht auf der Strasse halten wollte.
Im Bussgeldkatalog fand ich keine passende Kategorie also stelle ich meine Frage hier: welche Strafe erwartet mich?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Der Warnblinker beim Parken bedeutet doch nichts anderes als "ich weiß, dass ich hier nicht stehen darf aber ich mache es trotzdem". Man sollte in solchen Fällen eigentlich Vorsatz annehmen.
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24 Antworten
150 Euro, 3 Punkte, 3 Monate zu Fuß gehen und MPU.
Da ist doch garantiert Park- und Halteverbot. Dürfte so 25€ kosten.
Ohne Behinderung 10, mit 15 €
Huh da gehen die Meinungen weit auseinander, der Publikumsjoker hat versagt.
Im Ernst hat niemand mal sowas hinter sich?
Ich habe an der Heckscheibe ein Schild " Papa`s Taxi 7 Tage in der Woche Tag und Nacht kostenfrei "
Ich habe noch nie einen Strafzettel bekommen.
MfG aus Bremen
Moin,
das geht nicht um 1. oder 2.Minuten! Man darf da halt nicht parken, darum spielt die Zeit und ob alles frei war keine Rolle! Genau die gleichen Ausreden gibt es auf den Behindertenparkplätzen!!
Zitat:
@allesgeht schrieb am 20. April 2016 um 19:15:41 Uhr:
Moin,
das geht nicht um 1. oder 2.Minuten! Man darf da halt nicht parken, darum spielt die Zeit und ob alles frei war keine Rolle! Genau die gleichen Ausreden gibt es auf den Behindertenparkplätzen!!
Man sieht an meinem Kennzeichen dass ich nicht ortskundig war. Aber gut, mir gehts nur darum was mich erwartet.
Schon komisch, dass der TE die Höhe der Strafe nicht kennt. Die Rennleitung muss doch was gesagt oder eine Strafe angeboten haben.
Die waren nicht sehr kontaktfreudig - leider.
Hast Du zumindest das Warndreieck aufgestellt bei eingeschalteter Warnblinkanlage ? Oder auch vergessen ?
Der Warnblinker beim Parken bedeutet doch nichts anderes als "ich weiß, dass ich hier nicht stehen darf aber ich mache es trotzdem". Man sollte in solchen Fällen eigentlich Vorsatz annehmen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 20. April 2016 um 19:31:00 Uhr:
Der Warnblinker beim Parken bedeutet doch nichts anderes als "ich weiß, dass ich hier nicht stehen darf aber ich mache es trotzdem". Man sollte in solchen Fällen eigentlich Vorsatz annehmen.
Naja, Vorsatz nenn ich wenn man als Schwarzhaariger immernoch als Kanacke abgestempelt wird. Tut aber nichts zur Sache also bitte ich hab ne anständige Frage gestellt beantwortet sie oder einfach wegklicken.
....in der STVO stehtv alles beschrieben was man darf und was nicht....