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1.2 TSI Steuerkette schon wieder defekt...

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 21. Mai 2014 um 19:33

Guten Abend zusammen,

ich bin frustriert und weiss nicht, was noch auf mich zu kommt. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der auch das Problem hat. Die Suche hat leider nichts passendes gefunden.

Unser Golf 1.2 TSI 77KW ist aus 04/2011 und 06/2013 wurde die Steuerkette bei knapp 40.000km getauscht. Die Symptome, die einen Tausch veranlassen, dürften mittlerweile jedem geplagten TSI-Besitzer bekannt sein. Die Kosten für den Tausch übernahm die Anschlussgarantie. Heute habe ich wieder dieses laute Geräusch wahrgenommen und habe "meine" neue VW-Werkstatt kontaktiert, bei der ich den letzten Intervallservice habe machen lassen. Die wollen sich das genauer anschauen und soll das Auto 2-3 Tage da lassen.

Soweit so gut. Die Frage, ob es eine Garantie/Gewährleistung auf die auf Garantie ausgeführten Arbeiten gibt, wurde mit "nein" beantwortet. Ich habe nichts bezahlt, daher habe ich keinen Anspruch darauf. Sobald ich 1 Cent dazu bezahle, dann wäre das der Fall. :confused: Kann das jemand bestätigen?

Mich ärgert es, dass ich die Garantie nicht verlängert hatte. Von dem gesparten Geld hatte ich lieber den großen Service bei 60.000km machen lassen. Ich war irgendwie überzeugt, dass die neue Steuerkette endlich für Ruhe sorgt. Leider habe ich jetzt Kopfschmerzen. Es kann doch nicht sein, dass die neue Kette nach knapp 25.000km wieder schlapp und Ärger macht. Bin frusriert. :(

Gruß

TeamTSI

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2014 um 6:34

Hallo TeamTSI!

Ich kann den Ärger bestätigen. Ich habe nämlich das selbe Problem. Unser 1.2 TSI hat auch bei 33.000 km eine neue Steuerkette, neues Öl, Kettenspanner etc. bekommen. Seit ein paar Tagen klappert die Kette wieder. Ich war schon zweimal in der Werkstatt und habe den Wagen für zwei Tage dort gelassen - Der Meister hat natürlich nichts gehört. Am Sonntag stelle ich ihm den Wagen wieder hin. Zu dem klappern kommt nun auch noch ein ruckeln bei Beschleunigung von ca. 2000 Touren aufwärts, dieses Problem tritt auch immer öfter auf - Die Suche in verschiedenen Foren ergab, dass es ein beginnender Defekt des Turboladers ist.

Vor Kurzem hatte ich eine Panne und wurde abgeschleppt (Zündverteiler defekt). Der nette Fahrer des Abschleppwagens (Meine VW-Werkstatt) hatte mir geraten, die Karre so schnell wie möglich los zu werden, da VW das Problem zu keiner Zeit im Griff hatte und auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb habe man auch wieder auf Zahnriemen umgestellt.

Ich habe vor drei Jahren 17.000 Euro für den Jahreswagen bezahlt, der Händlerankaufpreis leigt bei 8.000 Euro! Ich habe also jedes Jahr 3.000 Euro verbrannt und nun soll ich den Wagen für ein Taschengeld wieder abgeben? Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es ;)

Gruß

Ronald

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Zitat:

Original geschrieben von TeamTSI

 

Soweit so gut. Die Frage, ob es eine Garantie/Gewährleistung auf die auf Garantie ausgeführten Arbeiten gibt, wurde mit "nein" beantwortet. Ich habe nichts bezahlt, daher habe ich keinen Anspruch darauf. Sobald ich 1 Cent dazu bezahle, dann wäre das der Fall. :confused: Kann das jemand bestätigen?

Ja das ist korrekt. Reperaturen verlängern eine Garantie oder Gewährleistungszeit nicht. Sonst würde so mancher Schlauberger nämlich auf die Idee kommen seinen Motor regelmäßig alle 2 Jahre zu schrotten ;)

Aber vielleicht ist es ja auch was anderes! Ich drück dir die daumen.

Gruß tobias

am 22. Mai 2014 um 6:34

Hallo TeamTSI!

Ich kann den Ärger bestätigen. Ich habe nämlich das selbe Problem. Unser 1.2 TSI hat auch bei 33.000 km eine neue Steuerkette, neues Öl, Kettenspanner etc. bekommen. Seit ein paar Tagen klappert die Kette wieder. Ich war schon zweimal in der Werkstatt und habe den Wagen für zwei Tage dort gelassen - Der Meister hat natürlich nichts gehört. Am Sonntag stelle ich ihm den Wagen wieder hin. Zu dem klappern kommt nun auch noch ein ruckeln bei Beschleunigung von ca. 2000 Touren aufwärts, dieses Problem tritt auch immer öfter auf - Die Suche in verschiedenen Foren ergab, dass es ein beginnender Defekt des Turboladers ist.

Vor Kurzem hatte ich eine Panne und wurde abgeschleppt (Zündverteiler defekt). Der nette Fahrer des Abschleppwagens (Meine VW-Werkstatt) hatte mir geraten, die Karre so schnell wie möglich los zu werden, da VW das Problem zu keiner Zeit im Griff hatte und auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb habe man auch wieder auf Zahnriemen umgestellt.

Ich habe vor drei Jahren 17.000 Euro für den Jahreswagen bezahlt, der Händlerankaufpreis leigt bei 8.000 Euro! Ich habe also jedes Jahr 3.000 Euro verbrannt und nun soll ich den Wagen für ein Taschengeld wieder abgeben? Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es ;)

Gruß

Ronald

Zitat:

Original geschrieben von Ronny-72

Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es ;)

Gruß

Ronald

Hi,

wenn du die Garantiverlängerung abschließt wird die Reparatur natürlich nach deren Bedinungen ein weiteres und notfalls auch ein drittes mal ausgeführt.

Eine Reparatur verlängert den garantiezeitraum aber nicht. Solange ein erneuter Schaden aber wieder innerhalb der Garantielaufzeit auftritt wird natürlich bezahlt.

Viele Fahrzeuge der Koreanischen Hersteller werden in Deutschland entwickelt. Die haben ein großes Entwicklungszentrum in Rüsselsheim (hat aber nix mit Opel zu tun). Auch produziert werden viele der Modelle nicht in Korea sondern in Europa (Slowakei). Ob Osteuropa nun besser ist als das High Tech Land Korea darüber kann man sich natürlich streiten :D

5/7 Jahre Garantie sind aber auf jeden Fall ein Argument,da könnte sich VW ruhig ein Beispiel dran nehmen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

5/7 Jahre Garantie sind aber auf jeden Fall ein Argument,da könnte sich VW ruhig ein Beispiel dran nehmen.

Warum sollte VW das tun? Die Koreaner machen das nicht, weil sie ihrer Technik vertrauen, sondern weil sie einen Kaufanreiz bieten wollen/müssen. VW verkauft Autos wie doof, die brauchen keinen Anreiz bieten...

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

5/7 Jahre Garantie sind aber auf jeden Fall ein Argument,da könnte sich VW ruhig ein Beispiel dran nehmen.

Warum sollte VW das tun? Die Koreaner machen das nicht, weil sie ihrer Technik vertrauen, sondern weil sie einen Kaufanreiz bieten wollen/müssen. VW verkauft Autos wie doof, die brauchen keinen Anreiz bieten...

Hi,

da hast du natürlich Recht. Noch dazu da VW im gegensatz zu den Koreanern einen sehr hohen Anteil an Firmen und Leasingkunden hat. Da muß der Wagen 3 Jahre halten der rest ist dann mehr oder weniger egal.

Aber VW muß da schon aufpassen, irgentwann ist auch das beste Image zunichte gemacht wenn die Fahrzeuge dem Image nicht mehr entsprechen.

ich war früher absoluter VW Fan und grundsätzlich finde ich die Fahzeuge und die Technik der letzten Jahre durchaus ansprechend. Dennoch würde ich mir aktuell keinen gebrauchten VW der letzten 10 Jahre kaufen.

Gruß tobias

am 22. Mai 2014 um 18:40

Wenn die Steuerkette 06/13 ersetzt wurde und der Auslöser wieder die Steuerkette sein sollte hast du auf die Kette ERSATZTEILGARANTIE!!!

Also müssen die dir eigentlich, vorausgesetzt es ist die Kette, eine neue Einbauen.

Du hast auf jede Reparatur zwei Jahre Garantie!

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

da hast du natürlich Recht. Noch dazu da VW im gegensatz zu den Koreanern einen sehr hohen Anteil an Firmen und Leasingkunden hat. Da muß der Wagen 3 Jahre halten der rest ist dann mehr oder weniger egal.

Und zu viele treue und doofe Kunden - mich eingeschlossen! Allerdings fahre ich die Fahrzeuge auch nur noch drei oder vier Jahre.

Zitat:

Aber VW muß da schon aufpassen, irgentwann ist auch das beste Image zunichte gemacht wenn die Fahrzeuge dem Image nicht mehr entsprechen.

Das Problem hatten sie ja schon mal Ende der 1990er/Anfang der 2000er Jahre. Ich sag nur Lopez.

Zitat:

ich war früher absoluter VW Fan und grundsätzlich finde ich die Fahzeuge und die Technik der letzten Jahre durchaus ansprechend. Dennoch würde ich mir aktuell keinen gebrauchten VW der letzten 10 Jahre kaufen.

Das würde ich so nicht sagen. Die FSIs und Sauger, die neueren Common Rail-Diesel und zum Teil auch die älteren Pumpe-Düse-Diesel sind durchaus gut. Und auch die neueren TSIs, bei denen das Steuerkettenchaos entweder durch Riemen oder Austausch der problematischen Teile gelöst wurde, kann man durchaus kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von ich-basti

Wenn die Steuerkette 06/13 ersetzt wurde und der Auslöser wieder die Steuerkette sein sollte hast du auf die Kette ERSATZTEILGARANTIE!!!

Also müssen die dir eigentlich, vorausgesetzt es ist die Kette, eine neue Einbauen.

Du hast auf jede Reparatur zwei Jahre Garantie!

Falsch, Du hast nur dann eine Ersatzteilgewährleistung, wenn du für die Reparatur etwas bezahlt hast. Wenn die erste Kette komplett über Gewährleistung abgewickelt wurde, dann hat man keine separate Gewährleistung darauf. Nur halt die 2 Jahre ab Erstzulassung.

Wenn man die Reparatur selbst bezahlt, (auch teilweise z.B. Kulanz) hat man ab Reparaturdatum 2 volle Jahre Gewährleistung

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 20:04

Danke für Eure Hilfe.

Ich finde diese Regelung für die Tonne. Es schreit förmlich danach, dass ich Auto Bild anschreibe. Es kann doch nicht sein, dass eine geänderte Kette wieder Problene macht. Man mag diese Zeitschrift sehen wie man will, aber die können auch unangenehm für Hersteller werden. Finde ich gut.

Ich finde auch den Golf gut. Ich fahre ihn sehr gerne, trotz des Ärgers. Ob es wieder ein VW wird, steht in den Sternen. Die Umstellung auf Zahnriemen macht Hoffnung, dass man wieder "Das Auto" kaufen kann.

Zu den Garantien der Reiskocher:

Die Hersteller bieten damit Kaufanreize, das ist richtig. Aber sie Vertrauen auch in ihre Fahrzeuge und Technik. Das ist der entscheidende Unterschied. VW verkauft Autos wie doof, aber VW könnte noch mehr, wenn es die 5/7 Jahre Garantie gäbe. Aber sie können es nicht. Ich erinnere gerne an die 80er Jahre und Mercedes. Wer einen W123 wollte, der nahm abstruse Lieferzeiten und Preise jenseits von gut und böse in Kauf. Selbst für einen Jahreswagen war der LP fällig. Dieser Benz war einfach nicht kaputt zu kriegen.

Hast Du denn, bevor du zu Auto Bild gehst, mal bei VW nach Kulanz gefragt?

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 20:16

Nein, noch nicht. Ich warte erst den Termin mit meiner Werstatt ab. Bis dahin habe ich weiterhin Kopfschmerzen... :(

Zitat:

Original geschrieben von TeamTSI

... Unser Golf 1.2 TSI 77KW ist aus 04/2011 und 06/2013 wurde die Steuerkette bei knapp 40.000km getauscht. (...) Die Kosten für den Tausch übernahm die Anschlussgarantie. ...

Hallo TeamTSI!

06/2013 = 3. Jahr mit Anschlussgarantie

Bist du sicher, dass die Versicherung damals die Reparatur oder einen Teil der Reparatur bezahlt hat?

Falls ja, hättest du auf die damals durchgeführte Reparatur 2 Jahre Gewährleistung, denn die Versicherung hat damals die Forderung gegen dich für dich beglichen.

Wenn damals die Versicherung für dich gezahlt hat und jetzt der gleiche Schaden erneut vorliegt, trägt die Kosten für die erneute Reparatur die Werkstatt. Sollte diese sich weigern, ab zum Anwalt.

 

Wie hoch war damals die Kulanz von VW?

100 % Material und 100 % Lohn? In diesem Fall hast du keine Ansprüche, da VW alles und du bzw. die Versicherung für dich nichts bezahlt hat.

Wenn VW nicht alles bezahlt hat, hat den Rest die Versicherung für dich übernommen und du hast wie oben ausgeführt Gewährleistungsansprüche erworben.

 

Hat die Versicherung (= "Anschlussgarantie") damals etwas bezahlt oder nicht?

1 Cent würde schon ausreichen. ;)

 

Welche Unterlagen von damals hast du noch?

Die Rechnung der Werkstatt?

Die Mitteilung der Versicherung über die Höhe der Zahlung, die sie für dich an die Werkstatt leisten wird?

Falls du keine Unterlagen hast, rufe beim VVD an und frage nach, ob sie damals etwas gezahlt haben. Falls ja, sollen sie dir davon eine Kopie zukommen lassen.

VG myinfo

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 8:30

Ich habe leider keine Unterlagen von der Werkstatt bekommen. Ich weiß nur, dass wir nichts zahlen mussten. Ob es VW auf Kulanz oder der VVD alles oder anteilig bezahlt hat, weiß ich leider nicht. Wir haben definitiv keinen Cent bezahlt.

Leider habe ich die Versicherungsnummer nicht zur Hand, sonst hätte ich die Unterlagen angefordert. Mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer kommen die Damen leider nicht weiter. Vielleicht schaffe ich es heute etwas früher aus dem Büro zu kommen und frage nochmal an.

am 23. Mai 2014 um 19:23

Chapeau, myinfo! - Bist mir zum Glück zwei Stunden zuvorgekommen.

Nachdem hier offenbar ein paar Profis mitlesen:

Vielleicht könnte mir einer von Euch nachvollziehbar begründen - evtl. mit valider Quellen-Angabe -, warum bei Garantie- und Kulanzarbeiten keinerlei Mängelhaftung bzw. Gewährleistung besteht und damit Pfusch Tür und Tor geöffnet sind?

Auch wenn wegen der Unentgeltlichkeit u.U. kein Werkvertrag zustande kommt, kann dies doch eigentlich kein völlig rechtsfreier Raum sein, in dem, ich übertreibe mal, "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbaut" werden dürfen.

- Anm.: Meine Gockl-Recherche ergab bisher keine wirklich verifizierbare Begründung, nur teils widersprüchliche Meinungsäußerungen.

Besten Dank im Voraus!

MfG

Remus

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