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1,4 TSI: Garantiemangel Zweimassenschwungrad
Hallo,
ich habe Probleme mit meinem Golf 7 1,4 TSI ACT 150 PS, 6-Gang-Schaltgetriebe, Baujahr 2015. Gekauft habe ich ihn bei einem VW-Händler im Herbst 2019. Er hat jetzt rund 53tkm gelaufen und die Werksgarantie (5 Jahre, 100tkm) besteht noch bis Oktober.
Ich vermute einen Schaden am Zweimassenschwungrad (ZMS). Im Stand gibt es im Leerlauf leicht klappernde Geräusche. Sobald ich die Kupplung trete sind diese verschwunden. Das Geräusch kann ich sehr gut zuordnen, da ich an meinem ehemaligem Audi A3 8L ebenfalls ein defektes ZMS hatte – die Geräusche sind quasi identisch, nur noch nicht ganz so ausgeprägt.
Dazu kommen (sporadisch) Vibrationen im Stand bei kaltem Motor und eine zeitweise rupfende Kupplung wenn das Auto warm ist. Zusätzlich jault mein Getriebe recht auffällig im Teillastbetrieb in höheren Gängen. Sobald ich vom Gas gehe, ist das Geräusch komplett verschwunden. Hier vermute ich allerdings eher das Getriebe an sich, als das ZMS.
Die Situation ist nun wie folgt: ich war damit bei einer VW-Vertragswerkstatt. Dort hat man das Geräusch ebenfalls gehört (das ist ja schon mal gut ) und mir gesagt, dass sie auch das ZMS als Fehlerquelle vermuten. Sie sagten aber, dass sie sich nicht sicher sind und dass sie den Fehler erst sicher erkennen können, wenn das Getriebe ausgebaut ist. Sollte es dann nicht das ZMS sein bzw. kein anderer Garantiemangel erkennbar sein, bliebe ich auf den Kosten sitzen. Auf das jaulende Getriebe sind sie noch gar nicht näher eingegangen.
Ich möchte es natürlich auf alle Fälle vermeiden, die Reparaturen nach Ablauf meiner Garantiezeit aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Dies ist mein erstes Auto das noch Garantie hat, daher habe ich keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Garantiemängeln.
Könnt ihr mir einen Tipp geben wie ich in diesem Fall am besten vorgehen sollte?
Danke und viele Grüße
mrcel
Beste Antwort im Thema
Die Kupplung und das Ausrücklager wurden auf meinen Wunsch und auf eigene Kosten mitgetauscht, da habe ich nur die Teilekosten bezahlt.
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21 Antworten
Genauer sollte es so sein, dass wenn der Mangel ein Anwendungsfehler war, dass die Garantie nicht zahlt.
Für den Fall, dass kein Mangel zu erkennen ist, bist du nicht Haftbar.
Die Werkstatt/Garantiegeber muss entscheiden ob anhand der Symptome die Arbeit passt oder nicht. Das ist nicht dem Kunden zuzumuten.
Ich hatte auch mal rupfende Kupplung, da hieß es in der Arbeitsanweisung, Kupplung und falls vorhanden ZMS tauschen.
Das ZMS wurde nicht getauscht, aber der Fehler war erstmal für 1 Jahr (10.000km), dann kam er schleichend wieder.
Danke für deine Antwort!
Wenn die Werkstatt das nicht machen möchte weil sie sich dort nicht sicher sind, sollte ich wohl mein Glück bei anderen Werkstatt versuchen.
Richtig, die haben nur Angst vor internem Regress.
Von mir wollten die damals Vorkasse Anzahlung für den Fall es sei nicht Garantie.
Ich hab dann gemeint, ich frag VW ob das so sein muss.
Nein, nein, brauchen sie nicht, wir machen schon ohne Vorkasse kam dann ganz schnell...
Ist doch völlig egal, du hast einen Mangel am Wagen, die Werkstatt soll ihn beheben, was da defekt ist müssen die doch wissen.
Da können die ja immer sagen, wir wissen nicht was das ist und sind raus oder was.
Ich fühle mich da ehrlich gesagt auch ziemlich allein gelassen . Da bin ich ja mal gespannt, ob eine andere Werkstatt das anders sehen wird...
Sehen die dann in ihrem System, dass ich wegen des gleichen Mangels schon woanders war?
Wenn du keinen Auftrag erteilt hast, nicht. Was ist mit dem Händler wo du gekauft hast?
Mal in den Garantiebedingungen nachgelesen ob alles erfüllt ist, Stichwort Inspektion, wird alles übernommen wie bei der Werksgarantie.
Einen Auftrag habe ich nur zur Mängeldiagnose erteilt. Ich habe den Wagen leider 300 Kilometer von hier entfernt gekauft.
Zum Thema Garantiebedingungen: ich habe mit dem Wagen ja noch die ganz normale Werksgarantie. Die Inspektionen wurden auch alle pünktlich bei VW durchgeführt.
Hallo @mrcel
Eine eindeutige Diagnose / Schadenfeststellung ist bei einer derartigen Beanstandung erst nach Demontage der Komponenten möglich und so lange bist du hier durchaus im Kostenrisiko .
Ein ZMS kann einen technischen Mangel aufweisen aber auch durch Fehlbedienung wie z.b Überhitzung vorzeitig ausfallen ( sofern es sich überhaupt als Ursache bestätigt ) und was die Getriebegeräusche angeht fehlt ja aktuell auch noch der Befund .
Viel Erfolg und berichte mal wie es ausgegangen ist .
Mfg Mario
Die Werksgarantie ist das eine. Das andere ist die Händlergewährleistung. Wenn du noch im ersten halben Jahr bist, kannst du dich an den Händler wenden, wo du gekauft hast. In diesem halben Jahr gilt, das der Fehler beim Kauf schon vorhanden war und der Verkäufer muss reparieren. Danach musst du beweisen, dass der Fehler beim Kauf schon vorhanden war (Beweislastumkehr).
Ich würde in deinem Fall einfach mal bei dem Verkäufer anrufen und mit ihm reden.
me3
Von Gewährleistung im ersten halben Jahr sind wir wohl weg!!
Wenn "gekauft im Herbst 2019" z.B. November bedeutet, ist er noch im ersten halben Jahr der Gewährleistung. Der TE hat es ja nicht näher beschrieben.
Aus den 6 Monaten bin ich leider knapp raus, da muss ich das wohl über die Garantie abwickeln lassen.
Ich habe im Juli 2013 einen BMW 135i, EZ 3/2012 mit 38.500 km, bei einem Vertragshändler mit "Premium Selection" Prüfsiegel, Werksgewährleistung bis 3/2014 und 1 Jahr Gebrauchtwagenanschlussgarantie gekauft.
Im Oktober 2013, bei ca. 45.000 km, rutschte die Kupplung durch.
Da die BMW Niederlassung in meinem Wohnort auf dem Arbeitsweg lag, brachte ich den Wagen dorthin.
Festgestellt wurde eine defekte Kupplung und Zweimassenschwungrad. Eine Reperatur sollte ca. 2.500 € kosten, da nach Rücksprache mit dem Hersteller kein Garantiefall, sondern Verschleiss oder Bedienfehler vorliegen würde.
Auch der Gebrauchtwagengarantiegeber lehnte Ersatz ab.
Dartaufhin beschwerte ich mich bitterlich bei meiner Verkäuferin des BMW Vertragshändlers (ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt).
Nach Rücksprache mit dem Serviceleiter hieß es, ich solle das Fahrzeug zu ihnen bringen.
Gesagt, getan, nachdem ich noch 55 € für die Probefahrt in der Werksniederlassung für die Probefahrt des Meisters bezahlen musste.
Der Serviceleiter des Händlers wo ich das Auto gekauft hatte, zerlegte die Kupplung komplett und stellte fest, dass am Kupplungsbelag eine Niete etwas hervorstand und den Kupplungsbelag ruiniert hatte, also Materialfehler.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller in München, bekam ich daraufhin eine neue Kupplung und ZMS-Rad auf Garantie.
Deshalb würde ich mich an deiner Stelle auch an den Händler wenden, wo du das Auto gekaufst hast. Der hat einen guten Ruf zu verlieren und möchte dich als Kunden halten.
Es kann kein ZMS kaputt sein. Der Motor hat kein ZMS . Nur 1.4 tsi 150 ps mit dem DSG !