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1 Option fehlt, was wurdet Ihr machen?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 23. März 2011 um 9:17

Hallo

Wollt frage, was wurdet Ihr machen? Meine Mutter hat ein Auto bestellt, und gestern angekommen. Leider fehlt 1 Option (Schiebedach).

Wurdet Ihr neue bestellen lassen oder darauf verzichten? Und falls Ihr darauf verzichtet, was wurde Ihr als Entschädigung verlangen?

Wäre nett, wenn schnell wie möglich uns hilft. Muss heute Bescheid sagen, ob wir doch nehmen oder neue bestellen lassen? Die haben auch gesagt, dass Preis vom Schiebedacht abgerechnet wird vom Preis. Und dass die noch was mit Preis machen wurden. Wieviel wurdet Ihr verlangen? Wieviel Prozent von Gesamtpreis oder 1000 Euro? Oder Alufelgen mit Winterreifen? Meinst wurde klappen?

Wäre nett, wenn Bescheid sagt. Ob bei Euch auch schon mal vorgekommen ist, dass was gefehlt hat?

Gruss

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21 Antworten

Letztenendes müsst ihr das für euch entscheiden. Wie wichtig ist das Schiebedach ?

Das das vom Kaufpreis abgerechnet wird versteht sich von selbst nur wer hat den Bock gebaut, der Händler ? Dann würde ich mal sagen das man da evtl noch ne Gratis Inspektion rausholen kann.

Nochmals 1000euro Nachlass halte ich für übertrieben.

Ich würde auf das Panoramadach nicht verzichten und Neubestellung verlangen.

Zitat:

Original geschrieben von badboys_74lux

...Ob bei Euch auch schon mal vorgekommen ist, dass was gefehlt hat?

Ich kenne jemanden der hat sich der 2.0TFSI bestellt und den 1.8TFSI bekommen :D Der Händler hat das dann über ne Neubestellung sowie Mietwagen für den Zeitraum (war fast 9 Wochen) geregelt.

am 23. März 2011 um 10:06

Schiebedach ist meiner Meinung nach unnütz, wenn es im Sommer heiß ist, hat man sowieso die Klima.

Außerdem hat man ohne Schiebedach etwas mehr Kopffreiheit (zum Dachhimmel).

Ansonsten würde ich noch die erste Inspektion raushandeln.

Wie kulant zeigt sich den der Händler ? und vor allem : wessen verschulden ist es überhaupt ?

In der Auftragsbestätigung stand es aber schon mit drin ? Da gibt es massig Urteile dazu, u.a. - ein fehlendes Schiebedach stellt beim vorhandensein einer Kliamaanlage keinen Rücktrittsgrund dar ( nicht meine Meinung - ist die von Richtern ) - wenn es ganz hart her geht. Aber die sagen ja auch - schwarzes Auto bestellt und dunkelgrau bekommen - kein Rücktrittsgrund. Bei schwarz bestellt und rot bekommen - da ja.

Ich würde mal fragen gehen, was bietet mir der Händler als Entschädigung - nur mit der selbstverständlichen Reduzierung des Kaufpreises um das fehlende Schiebedach würde ich mich auch nicht so ganz zufrieden geben wollen. 1000,- zusätzliche Euros hálte ich für übertrieben, das ist sicher unverhältnismäßig. Neubestellung ist auch so eine Sache aber bei momentan ca. 4 Monaten und mehr Lieferzeit. Letzen Endes kann nur die Mutter selber abwägen - wie wichtig ist mir das SD ?

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

In der Auftragsbestätigung stand es aber schon mit drin ? Da gibt es massig Urteile dazu, u.a. - ein fehlendes Schiebedach stellt beim vorhandensein einer Kliamaanlage keinen Rücktrittsgrund dar ( nicht meine Meinung - ist die von Richtern ) - wenn es ganz hart her geht. Aber die sagen ja auch - schwarzes Auto bestellt und dunkelgrau bekommen - kein Rücktrittsgrund. Bei schwarz bestellt und rot bekommen - da ja.

Das kann ich nicht glauben :eek:

Wenn ich einen Kaufvertrag habe und dort die Farbe oder das Extra ausgewiesen ist dann muss ich doch erwarten können die Ware auch exakt so geliefert zu bekommen, wenn nicht ist für mich der Vertrag nicht erfüllt und somit ungültig :o

steht das Schiebedach auch definitiv im Kaufvertrag MIT DRIN??

Scan den mal ein, damit man das mal sehen kann.

Bei solchen "Geschichten" kann ich mich immer nur wundern.

Zitat:

Original geschrieben von apial

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

In der Auftragsbestätigung stand es aber schon mit drin ? Da gibt es massig Urteile dazu, u.a. - ein fehlendes Schiebedach stellt beim vorhandensein einer Kliamaanlage keinen Rücktrittsgrund dar ( nicht meine Meinung - ist die von Richtern ) - wenn es ganz hart her geht. Aber die sagen ja auch - schwarzes Auto bestellt und dunkelgrau bekommen - kein Rücktrittsgrund. Bei schwarz bestellt und rot bekommen - da ja.

Das kann ich nicht glauben :eek:

Wenn ich einen Kaufvertrag habe und dort die Farbe oder das Extra ausgewiesen ist dann muss ich doch erwarten können die Ware auch exakt so geliefert zu bekommen, wenn nicht ist für mich der Vertrag nicht erfüllt und somit ungültig :o

Ich persönlich sehe das genauso - nur manche Richter eben nicht. Du brauchst doch nur mal nach solchen Urteilen googeln, siehste dann selber. Wenn ich in der Abholhalle stehe und mein schwarz bestelltes Auto fährt als blaues hinein, dann lasse ich mir einen Schraubenzieher geben und schraube meine Kennzeichen wieder runter. Die Heimfahrt erfolgt dann definitiv mit der Bahn.

Das brauchst auch nicht zu glauben, weil es nicht so ist :D. Die vertragliche vereinbarte Ausstattung ist schließlich ureigenster Bestandteil der Erfüllungspflicht des Verkäufers. Nie und nimmer ist der Käufer dazu verpflichtet, bei Verletzung der Selbigen dies so hinzunehmen. Wär ja noch schöner...Die Grundsatzurteile hierzu will ich sehen :p

Rücktrittsgrund ist es vielleicht nicht, aber mindestens ist der Verkäufer in der Nacherfüllungspflicht. Gegebenenfalls werden noch Entschädigungszahlungen fällig (Stichwort: Schadensersatz statt der Leistung).

Viele Grüße

Spike S-Line

Zitat:

Original geschrieben von apial

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

In der Auftragsbestätigung stand es aber schon mit drin ? Da gibt es massig Urteile dazu, u.a. - ein fehlendes Schiebedach stellt beim vorhandensein einer Kliamaanlage keinen Rücktrittsgrund dar ( nicht meine Meinung - ist die von Richtern ) - wenn es ganz hart her geht. Aber die sagen ja auch - schwarzes Auto bestellt und dunkelgrau bekommen - kein Rücktrittsgrund. Bei schwarz bestellt und rot bekommen - da ja.

Das kann ich nicht glauben :eek:

Wenn ich einen Kaufvertrag habe und dort die Farbe oder das Extra ausgewiesen ist dann muss ich doch erwarten können die Ware auch exakt so geliefert zu bekommen, wenn nicht ist für mich der Vertrag nicht erfüllt und somit ungültig :o

Zitat:

Original geschrieben von Spike S-Line

Das brauchst auch nicht zu glauben, weil es nicht so ist :D. Die vertragliche vereinbarte Ausstattung ist schließlich ureigenster Bestandteil der Erfüllungspflicht des Verkäufers. Nie und nimmer ist der Käufer dazu verpflichtet, bei Verletzung der Selbigen dies so hinzunehmen. Wär ja noch schöner...Die Grundsatzurteile hierzu will ich sehen :p

Rücktrittsgrund ist es vielleicht nicht, aber mindestens ist der Verkäufer in der Nacherfüllungspflicht. Gegebenenfalls werden noch Entschädigungszahlungen fällig (Stichwort: Schadensersatz statt der Leistung).

Viele Grüße

Spike S-Line

Ich sehe das ebenso wie Spike S-Line.

Hier mal die Rechtsgrundlagen bei Sachmangel, wann er vorliegt und dessen Rechtsfolgen zur Information.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Aber die sagen ja auch - schwarzes Auto bestellt und dunkelgrau bekommen - kein Rücktrittsgrund.

Das ist mit Sicherheit absoluter Quatsch!

Wer erzählt sowas???

DAS Urteil möcht ich mal sehn!

 

am 23. März 2011 um 12:33

ICh muss dem hohi zustimmen. So einfach wie es hier gemacht wird ist es nicht.

Es muss eben das vorliegen eines Sachmängels nachgewiesen werden. Und gerade das Schiebedach ist bei vorhandensein einer Klimaanlage schwierig.

Denn auch hier gilt recht haben und recht bekommen sind zwei Dinge,

Als TE würde ich auch mit dem Händler drüber sprechen, was neben der PReisreduktion um das schiebedach möglich wäre, wie Inspektionsgutschein oder wenn es ein TFSI ein Jahr NAchfüllöl.

Zitat:

Original geschrieben von Sidlaks

ICh muss dem hohi zustimmen. So einfach wie es hier gemacht wird ist es nicht.

Es muss eben das vorliegen eines Sachmängels nachgewiesen werden. Und gerade das Schiebedach ist bei vorhandensein einer Klimaanlage schwierig.

Denn auch hier gilt recht haben und recht bekommen sind zwei Dinge,

Als TE würde ich auch mit dem Händler drüber sprechen, was neben der PReisreduktion um das schiebedach möglich wäre, wie Inspektionsgutschein oder wenn es ein TFSI ein Jahr NAchfüllöl.

Ja, deine Argumentation verstehe ich schon aber es geht ja in diesem Fall weder um Wandlung noch um einen Sachmängel für die Gewährleistung, sondern schlichtweg darum dass der Gegenstand nicht so wie vereinbart geliefert wurde :confused:

Kann ich auch kaum glauben. Wenn ich unbedingt ein Schiebedach will, dann wird mich da auch kein Mensch auf der Welt umstimmen können. Preisminderung muss da mindestens drin sein wenns ein nicht wirklich essentielles Extra ist. Und wenn jemand meint der Wagen MUSS von mir übernommen werden, dem würd ich nen Film drehen...

am 23. März 2011 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von apial

Zitat:

Original geschrieben von Sidlaks

ICh muss dem hohi zustimmen. So einfach wie es hier gemacht wird ist es nicht.

Es muss eben das vorliegen eines Sachmängels nachgewiesen werden. Und gerade das Schiebedach ist bei vorhandensein einer Klimaanlage schwierig.

Denn auch hier gilt recht haben und recht bekommen sind zwei Dinge,

Als TE würde ich auch mit dem Händler drüber sprechen, was neben der PReisreduktion um das schiebedach möglich wäre, wie Inspektionsgutschein oder wenn es ein TFSI ein Jahr NAchfüllöl.

Ja, deine Argumentation verstehe ich schon aber es geht ja in diesem Fall weder um Wandlung noch um einen Sachmängel für die Gewährleistung, sondern schlichtweg darum dass der Gegenstand nicht so wie vereinbart geliefert wurde :confused:

Ein Blick ins Gesetz, sowie die entsprechenden BGB Kommentare wird dir zeigen, das Falschlieferung eben genau unter den Tatbestand der Sachmängel fällt.

Quelle: BGB § 434 III

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