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1 Prozent Regelung

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 0:01

Hallo Zusammen,

ich habe heute ein Anruf bekommen von meiner Geschäftsleitung, dass ich nur noch 10000 Kilometer mit meinen Dienstawagen der 1 Prozent Versteuert wird im Jahr fahren darf. Das steht so nicht im Vertrag und auch nicht im rechtichen Vertragsdokument für das Dienstfahrzeug. Ich bin noch in der Probezeit. Frage: Ist das denn rechtens? Darf ich die Firma das tun?

lg

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2013 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von HiFi3j3

 

Stimmt alles. Und ich stehe dazu, dass 10.000 km privater Anteil bei der 1%-Regelung grundsätzlich gering sind und man deutlich mehr privat fahren sollte, damit man persönlich davon profitiert.

Du bist ja ein richtig putziges Kerlchen. Du meinst also, dass eine Führungskraft, die einen Firmenwagen - sagen wir mal einen Wagen im Wert von 50.000 € - ca. 20.000 km p. a. fährt (davon 10.000 km privat) deutlich mehr privat fahren müsste, um persönlich davon zu profitieren?

Diese Führungskraft zahlt bei der 1%-Regelung vielleicht 300 € Steuern im Monat ... Glaubst Du allen Ernstes, dass ein solcher Angestellter für diesen Betrag einen 50.000 € Wagen privat unterhalten könnte.

Sorry, aber ich kann mittlerweile Deine Äußerungen nicht mehr ernst nehmen.

Gruß

Der Chaosmanager

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In der Probezeit darf der Arbeitgeber quasi alles tun- er kann Dich z. B. ohne Angaben von Gründen vor die Tür setzen.

Und wenn Du auffällig viel privat fährst, würde ich hier schonmal den Ball flach halten. Der Arbeitgeber ist übrigens Halter des Fahrzeugs und darf hinsichtlich der Kilometerleistung bestimmen, was er für richtig hält.

Musst Du ein Fahrtenbuch führen? Fallen bei Dir viele Kilometer dienstlich an? Wenn Frage 1 mit "Nein" beantwortet wird und Frage 2 mit "Ja", wie will der Arbeitgeber nachweisen, wenn Du statt 10.000 privaten km 12.000 km fährst?

Ich gehe jetzt einfach mal von Außendienst aus, sonst wüsste ich kaum eine Stelle, bei der man schon in der Probezeit einen Firmenwagen bekommt...

Wenn der Controller nicht gerade mit dem Klammersack gepudert ist, zieht er den Spritverbrauch bzw. Tankbelege heran. Ich würde mir aber

a) überlegen, ob ich in der richtigen Firma bin?

b) die Klappe halten, solange ich in der Probezeit bin.

Eine Wertschätzung des Mitarbeiters ist solch eine Äußerung des AG nicht, da auch der AN ohne Gründe das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beenden kann.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Wenn der Controller nicht gerade mit dem Klammersack gepudert ist, zieht er den Spritverbrauch bzw. Tankbelege heran.

Noch einmal: wie will er anhand von Spritverbrauch und Tankbelegen entscheiden, wieviel Sprit privat und wieviel dienstlich verbraucht wurde? Ich tanke immer auf Tankkarte bei verschiedenen Shell-Tankstellen. Bei meinen 80.000 km pro Jahr könnte ich Dir selbst nicht sagen, ob davon 10000 oder 12000 privat verfahren wurden... Lediglich im Urlaub ist es bei uns "Good will", dass wir auf eigene Rechnung tanken, vorgeschrieben ist das aber nicht.

Zitat:

Ich würde mir aber

a) überlegen, ob ich in der richtigen Firma bin?

b) die Klappe halten, solange ich in der Probezeit bin.

Eine Wertschätzung des Mitarbeiters ist solch eine Äußerung des AG nicht, da auch der AN ohne Gründe das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beenden kann.

Da hast Du allerdings Recht. Vielleicht hat der AG aber auch einfach nur einen kilometermäßig zu knapp kalkulierten Leasingvertrag abgeschlossen und will die Mehrkilometer nicht zahlen?

Ich war 15 Jahre als Angestellter auch mit etwa 100.000 km p.a. unterwegs und weiß, wie ein Sessel****er dazu kommt: Du kannst beispielsweise immer zufällig an Wochenenden tanken, oder Du bist permanent im Winter an Tiroler Tankstellen. Was wird ein Buchhalter oder Personaler dann wohl denken, wenn Dein Einsatzgebiet sich auf NRW beschränkt? Und wieso sollte ich einem neuen MA einen unlimitierten Kilometerverbrauch zugestehen? Muss ja irgendwer bezahlen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Ich war 15 Jahre als Angestellter auch mit etwa 100.000 km p.a. unterwegs und weiß, wie ein Sessel****er dazu kommt: Du kannst beispielsweise immer zufällig an Wochenenden tanken,

Wäre ein Indiz. Könnte aber auch so ausgelegt werden, dass ich den Tankvorgang für die Firma in meiner Freizeit erledige statt in der Arbeitszeit. Das würde aber bei mir nicht funktionieren, da ich meist auf dem Heimweg von einer Dienstfahrt tanke, so dass der Tank für den nächsten Tag (oder halt den Montag) reicht. Einen ganzen Tank am Wochenende zu verfahren, habe ich noch nicht geschafft...

Zitat:

oder Du bist permanent im Winter an Tiroler Tankstellen. Was wird ein Buchhalter oder Personaler dann wohl denken, wenn Dein Einsatzgebiet sich auf NRW beschränkt?

Wie gesagt, im Urlaub tanke ich sowieso auf eigene Rechnung. Diese Quittungen bekommt der Controller gar nicht zu Gesicht...

Zitat:

Und wieso sollte ich einem neuen MA einen unlimitierten Kilometerverbrauch zugestehen? Muss ja irgendwer bezahlen, oder?

Weil das (meiner Meinung nach) dazu gehört, wenn man einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen bekommt? Bei den von Dir zurückgelegten 100.000 km/a wäre es doch sehr erbsenzählerisch, wenn Du nun 2000 km mehr oder weniger zurückgelegt hast. Ich kenne es auch gar nicht anders.

Die gesamte Dienstwagenregelung in unserer Firma beschränkt sich auf einen Satz im Arbeitsvertrag: Herr X bekommt einen PKW der oberen Mittelklasse zur Verfügung gestellt, den er auch vollständig privat nutzen darf.

Bei der Firma wo ich vorher war, gab es eine 15-seitige Dienstwagenregelung, in der alles (von der Motorgröße abhängig von der Hierarchiestufe bsi zu den zugelassenen Farben) geregelt war. Zu Privatfahrten stand dort lediglich, dass der Dienstwagennutzer bei allen Fahrten zumindest physisch im Auto anwesend sein muss, also auch mit 2 0/00 auf dem Beifahrersitz...

Wenn dein Dienstwagen mit 1% versteuert wird, dann bedeutet das, dass Du für die private Nutzung bezahlst. Also steht Dir natürlich zu den Wagen auch privat zu nutzen! Da die 1%-Regelung eine Pauschalisierung ist, kann man Dir eigentlich keine Begrenzung der privaten Nutzung auferlegen! Da der Wagen aber Deinem Arbeitgeber gehört, kann der natürlich machen was er will. Aber Du solltest aufpassen, dass Du nicht zu viel für die private Nutzung bezahlst. Wie hoch war denn der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges??? Davon 1% geldwerter Vorteil hast Du jedem Monat. Davon die Lohnsteuer nehmen (pauschal den %, den Du von deinem Brutto bezahlst). 10.000 km/12 Monate= ca 833 km/Monat. Das im Verhältnis zu der von die gezahlten Lohnsteuer, dann weist Du, was dich dein Firmenwagen privat pro km kostet. Als Alternative käme nur noch die Fahrtenbuchmethode in Frage. Sehr lästig als Fahrer aber eventuell günstiger für Dich. Gerade bei teuren Dienstwagen und wenig Privatnutzung.

am 8. Oktober 2013 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von HiFi3j3

Wenn dein Dienstwagen mit 1% versteuert wird, dann bedeutet das, dass Du für die private Nutzung bezahlst. Also steht Dir natürlich zu den Wagen auch privat zu nutzen! Da die 1%-Regelung eine Pauschalisierung ist, kann man Dir eigentlich keine Begrenzung der privaten Nutzung auferlegen!

Die Versteuerung des GWV und die Einschränkung der Privatnutzung durch den AG sind völlig unterschiedliche Dinge. Ersteres ist Sache zwischen FA und AN, letzteres eine Angelegenheit zwischen AG und AN.

Selbst dann, wenn der AN den Sprit für Privatfahrten selbst zahlen müsste, wäre er nicht von der 1%-Versteuerung befreit und könnte diese auch nicht mindern.

Gruß

Der Chaosmanager

@ HiFi3j3

Die Privatnutzung des Firmenwagens wird in der Regel in der Firmenwagenrichtlinie des AG geregelt. Nur weil ich 1% für die Privatnutzung zu versteuern habe, ist dies kein Freibrief. Der AG kann diese Richtlinie jederzeit anpassen.

Die 1% Regelung ist übrigens ein rein steuerrechtlicher Aspekt, die Firmenwagenregelung geht in den arbeitsrechtlichen Bereich. Also kann der AG durchaus Vorschriften machen, wie hoch der Privatanteil sein darf.

In erster Linie handelt es sich um ein Arbeitsmittel und kein privates Sponsoring.

PS: Ich bin selbst seit über 13 Jahren im AD und Firmenwagenfahrer.

Gruß

ebe206

am 8. Oktober 2013 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Musst Du ein Fahrtenbuch führen? Fallen bei Dir viele Kilometer dienstlich an? Wenn Frage 1 mit "Nein" beantwortet wird und Frage 2 mit "Ja", wie will der Arbeitgeber nachweisen, wenn Du statt 10.000 privaten km 12.000 km fährst?

Ich gehe jetzt einfach mal von Außendienst aus, sonst wüsste ich kaum eine Stelle, bei der man schon in der Probezeit einen Firmenwagen bekommt...

Die meisten Außendienstler berichten in irgendeiner Form über ihre Kundenbesuche. Daraus lässt sich durchaus ableiten, wieviel km der ADM geschäftlich gefahren sein könnte.

Oder aber der Neue fährt monatlich so viel mehr als sein Vorgänger, so dass der Chef mal etwas genauer hinschaut.

Allgemein fallen Dienstwagenregelungen für Führungskräfte meist großzügiger aus als für das einfache Fußvolk.

Grüße

Der Chaosmanager

Das es 2 paar Schuhe sind ist richtig. Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt. Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Zu mal die Steuer ja im Rahmen der Lohnsteuer anfällt und somit ein Problem des Arbeitgebers ist. Dennoch kann der Arbeitnehmer natürlich mit seinem Arbeitgeber abklären, ob die Fahrtenbuchmethode eine Alternative wäre, da diese in gewissen Konstellationen möglicherweise günstiger ist. Dem Finanzamt ist das egal ob Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Nur die Nachweiserbringung ist halt schwieriger. Der Arbeitnehmer ist gegenüber dem Finanzamt überhaupt nicht verpflichtet den Dienstwagen zu versteuern (ist ja auch nicht seiner)...das ist alleinig Sache des Arbeitgebers, wie er die geldwerten Vorteile seiner Arbeitnehmer versteuert. Bei Fehlverhalten wird auch immer (im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung) der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen! Das dies dann im Endeffekt der Arbeitnehmer bezahlt (z.B. durch Nachversteuerung seiner Bezüge) ist auch klar. Die Bring- und Meldeschuld liegt aber beim Arbeitgeber!

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von HiFi3j3

Wenn dein Dienstwagen mit 1% versteuert wird, dann bedeutet das, dass Du für die private Nutzung bezahlst. Also steht Dir natürlich zu den Wagen auch privat zu nutzen! Da die 1%-Regelung eine Pauschalisierung ist, kann man Dir eigentlich keine Begrenzung der privaten Nutzung auferlegen!

Die Versteuerung des GWV und die Einschränkung der Privatnutzung durch den AG sind völlig unterschiedliche Dinge. Ersteres ist Sache zwischen FA und AN, letzteres eine Angelegenheit zwischen AG und AN.

Selbst dann, wenn der AN den Sprit für Privatfahrten selbst zahlen müsste, wäre er nicht von der 1%-Versteuerung befreit und könnte diese auch nicht mindern.

Gruß

Der Chaosmanager

Nix anderes habe ich gesagt...

Zitat:

Original geschrieben von ebe206

@ HiFi3j3

Die Privatnutzung des Firmenwagens wird in der Regel in der Firmenwagenrichtlinie des AG geregelt. Nur weil ich 1% für die Privatnutzung zu versteuern habe, ist dies kein Freibrief. Der AG kann diese Richtlinie jederzeit anpassen.

Die 1% Regelung ist übrigens ein rein steuerrechtlicher Aspekt, die Firmenwagenregelung geht in den arbeitsrechtlichen Bereich. Also kann der AG durchaus Vorschriften machen, wie hoch der Privatanteil sein darf.

In erster Linie handelt es sich um ein Arbeitsmittel und kein privates Sponsoring.

PS: Ich bin selbst seit über 13 Jahren im AD und Firmenwagenfahrer.

Gruß

ebe206

Zitat:

Original geschrieben von HiFi3j3

Das es 2 paar Schuhe sind ist richtig. Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt. Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. beim Arbeitgeber!

Sorry, aber selbst freundlich ausgedrückt ist das vollkommener Blödsinn.

Erstens ist das Zitat von mir durch dich so gekürzt wurden, dass es allerdings Blödsinn ist.

Zweitens verstehe ich nicht, warum es in diesem Forum immer gleich zum Krieg kommen muss.

Drittens wäre ein Kommentar mit Begründung deutlich konstruktiver für den TE. Und vielleicht kann ich ja auch noch dazulernen.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von HiFi3j3

Das es 2 paar Schuhe sind ist richtig. Aber die Versteuerung nimmt der Arbeitgeber vor und nicht das Finanzamt. Das bedeutet, dass die 1% Regelung eine Abmachung im Rahmen des Arbeitsvertrages ist und keine vom Finanzamt geforderte Sache im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. beim Arbeitgeber!

Sorry, aber selbst freundlich ausgedrückt ist das vollkommener Blödsinn.

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