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1 punkt + 40€ wegen 7 km zu langsam?
Guten abend , wurde eben von den grünen angehalten.
Sie haben mich mit dem videowagen gemessen. 73 km/h ...also 7 km/h zu wenig als höchstgeschwindigkeit! 80 war höchstgeschwindigkeit.
Aber mein Tacho hat 80 angezeigt ..genau wie es sein sollte!
is das rechtens? das ich 1 Punkt + 40€ kriege?
Ps: einer von den netten ...hat mir n angebot gemacht ...20€ und die sache wäre erledigt...
was sagt ihr dazu? bin noch in der Probezeit
mfg alex
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49 Antworten
Das habe ich noch nie gehört. Wenn es solche Strafen für 7 km/h zu wenig geben sollte, fände ich das ungeheuerlich. Außerdem 20€ als Bestechungsgeld? Das Topic riecht nach Ente.
ich werd ma morgen früh gleich zum anwalt gehn .. dann mal schauen was der sagt.
ich glaube der herr in grün wollte sich mal eben döner geld verdienen ...naja so wie der aussah ..
mfg alex
1. Ist man nur zu langsam wenn man unter 60km/h fährt. Was von der befahrenen Strasse abhängt und ob das blaue Schild mit dem weissen Auto aufgestellt ist(Kraftfahrstrasse min.60km/h).
2. Der "Beamte" macht DIR ein Angebot? Sowas kenne ich eigentlich nur aus anderen östlichen Ländern.
3. Hast Du die 20€ bezahlt? War es ein Zivilfahrzeug? Kennzeichen notiert?
Gruß
Ercan
Kennzeichen notieren. Namen von den "netten Beamten" erfragen und sofort ab zur nächsten Polizeidienststelle.
Im übrigen darfst du außer auf der Autobahn solangsam fahren wie du willst.
Im übrigen ist es pflicht das dein Tacho die ein paar km/h zu viel anzeigt.
Ungeheuerlich so ein Verhalten von den Polizisten(sollten es denn welche gewesen sein).
Geh zur Polizei dir kann mit 73km/h statt 80 gar nichts! passieren.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im übrigen darfst du außer auf der Autobahn solangsam fahren wie du willst.
Falsch man darf nicht einfach so mit 50 auf ner Landstraße Fahren wo 100 erlaubt ist und den Verkehr Blockieren. Gibt in der StVo auch nen Absatz der irgendwie heißt langsam Fahren ohne triftigen Grund ist nicht gestattet. Es gab auch schon den Fall das ein alter Opa mit 50 oder 60 auf der Landstraße nen Stau verursacht hat, Polizei hat den dann den Führerschein abgenommen und nie wieder gegeben. Mit der Begründung der Mann ist für den Straßenverkehr nicht mehr geeignet. Bin ich übrigens absolut dafür.
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Geh zur Polizei dir kann mit 73km/h statt 80 gar nichts! passieren.
Das denk ich auch 7 km/h rechtfertigen so was nicht. Da muss der Unterschied zwischen gefahrener Geschwindigkeit und erlaubter doch schon höher sein, und wie gesagt es darf kein triftiger Grund fürs langsamfahren vorliegen wie z.B. schlechte Straßen, schlechtes Wetter oder irgendetwas anderes was das langsamfahren rechtfertigt.
Re: 1 punkt + 40€ wegen 7 km zu langsam?
Zitat:
Original geschrieben von Ice_Corsa
Ps: einer von den netten ...hat mir n angebot gemacht ...20€ und die sache wäre erledigt...
Und das in Deutschland? Sag mal war das wirklich so oder willst du nur im Thread sehen was für ne Reaktion darauf kommt?
Re: 1 punkt + 40€ wegen 7 km zu langsam?
Zitat:
Original geschrieben von Ice_Corsa
Ps: einer von den netten ...hat mir n angebot gemacht ...20€ und die sache wäre erledigt...
War der Wortlaut in etwa so:
"Sind Sie mit einer Verwarnung von EUR 20.- einverstanden"?
(Nur) Dann würde ich nicht gleich eine Aufforderung zur Beamtenbestechung unterstellen...
Die StVO sagt z.B:
" § 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten ind den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die SichtweIte durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
"
(2) ist also mal wieder Auslegungssache...ein Stau hinter Dir ist aber eindeutig ein Anzeichen, daß Du zu langsam fährst...sonst bleibt es wohl Deinem eigenen Ermessensspielraum überlassen, ob Du auch mal 60 anstatt 70 fährst!!!
Re: Re: 1 punkt + 40€ wegen 7 km zu langsam?
Zitat:
Original geschrieben von hommer1964
Und das in Deutschland? Sag mal war das wirklich so oder willst du nur im Thread sehen was für ne Reaktion darauf kommt?
nee es war wirklich so , unter 2 zeugen
er sagte halt. "hast du 20€ dabei?" dann wärst du unbestraft davon gekommen. ich meinte so ..ehm leider nein ..kann mir grade mal so den sprit leisten ..bei den preisen ..dann sagt der herr ...ok dann mach ich das jetz schriftlich ..
1 punkt + 40€ ...so alles notiert ..und er sagt mir ...sie kriegen dann noch post..
schönen morgen noch.
PS: ich war auf der autobahn , der herr in grün meinte mir ich halte den verkehr auf. 2 unr morgen? is da berufsverkehr? eher nich. lieber fahr ich meine 7km/ zu wenig ..also 7 zu schnell..
Von wegen ich halte den verkehr auf . da war weit und breit keiner zusehn als der streifenwagen ...
naja und dazu sagte er mir noch... wo ich mein führerschein gemacht hab und bla ..das ich mir die regeln nochmal durchlesen darf...
mfg alex
Solange Du nicht langsamer als 60km/h gefahren bist kann Dir keiner was. Um 2Uhr morgens hält man auch niemanden auf.
Gruß
Ercan
soll ich zum anwalt gehen oder abwarten?..
mfg alex
Erst mal auf den Wisch warten den die dir schicken wollen und dann zum anwalt und kurz rücksprache halten und dort anrufen und sagen *ne is nit, ich bezahl nichts und punkte kassier ich schonmal garnicht und wenn sie meinen gegen mich vor gericht zu ziehen, dann dauert das solange dass ich schon längst aus der Probezeit wieder raus bin*
schwupp und die sache wird sich wohl erledigt haben.
Wenn nichts kommt, ist auch gut.
Abwarten
Nach Zugang des per Zustellungsurkunde übermittelten Bußgeldscheides hast Du 14 Tage Zeit Einspruch zu erheben.
Wenn der Bescheid nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vergehen voriliegt haben die geloost.
Ich vermute mal da wird eine übergeordnete Dienststelle den beiden eifrigen Herren das Ding garnicht erst ausfüllen und an die schicken, denn die müssen damit rechnen, das sie verlieren und dann auch noch die Gerichtskosten zahlen.
Alos, relax. Warte den schriftlichen Bescheid ab und dann handeln. Wenn Du im ADAC bist haste eine Rechtsbreatung frei, wende dich an die, die empfehlen Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ansonsten schreibst Du selbst einen Einspruch
Gegen den Bescheid vom ... erhebe ich Einspruch. Ich bin nach dem serienmäßigen Geschwindigkeitsanzeigegerät in meinem Fahrzeug 80 km/h gefahren und eine Differenz von 7 km ist im erlaubten Toleranzbereich (siehe § 57 (1) 1.(2) STVZO und neu ECE-Reglung Nr. 39Rev. 1) 10 % der tatsächlichen Geschwindigkeit zzgl 4 km. (73 "tatsächliche" Geschwindgkeit durch die Beamten gemessen, 10% = 7,3 + 4 = 11,3 km/h möglich bis zur Tachoabweichung, mein Gerät liegt im Toleranzbereich, da ich eine Anzeige von 80 km/h hatte.)
Mit freundlichem Gruß
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Hättes Du gesat Du wärst 85 gefahren httest Du eine Mängelkarte kriegen müssen.... ;-)
Immer Ruhig bleiben..
Viele erfolg und "Abwarten und Teee trinken"
Norbert
danke für die guten tipps , ich werde erstmal abwarten bis der wisch kommt..
hab schon 6 monate meiner probezeit hinter mir.. naja mal schauen was daraus wird.
mfg alex
Re: 1 punkt + 40€ wegen 7 km zu langsam?
Zitat:
Original geschrieben von Ice_Corsa
Ps: einer von den netten ...hat mir n angebot gemacht ...20€ und die sache wäre erledigt...
das geht ja wohl mal gar nicht. was waren denn das für korrupte schweine?
wenn du noch 2 zeugen hast dann würd ich mir mal überlegen was gegen diese polizisten zu unternehmen.
wenn die jedem nach der masche geld abnehmen findet man die wohl bald in der karibik wieder.
solche menschen haben in einem beamtenberuf nichts zu suchen